Kooperatives Krankenhausmodell für Karlsruhe

Vorlage: 2024/1049
Art: Antrag
Datum: 17.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Städtisches Klinikum
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 05.12.2024

    TOP: 6

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1049 Eingang: 17.09.2024 Kooperatives Krankenhausmodell für Karlsruhe Antrag CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 24 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2024 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung führt mit Trägern von Krankenhäusern und Kliniken in der Stadt und der Region Gespräche, um das Potential kooperativer Krankenhausmodelle auszuloten, und berichtet im zuständigen Gremium. Sachverhalt / Begründung In den letzten Jahren sind die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser immer weniger nachgekommen (https://www.vdek.com/vertragspartner/Krankenhaeuser/krankenhausfinanzierung.html). Dies hat insbesondere auch Auswirkungen auf das Städtische Klinikum, das 2023 mit einem voraussichtlichen Fehlbetrag von -22,2 Millionen Euro abschließen wird. Für das Jahr 2024 wird laut städtischem Haushaltsplan bisher von einem Fehlbetrag von -20,0 Millionen Euro ausgegangen. Die unzureichende Investitionsfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg muss die Stadt Karlsruhe Jahr für Jahr auffangen und ausgleichen, was wiederum den eigenen Haushalt immer stärker belastet. Zusätzlich zum Verlustausgleich bezuschusst die Stadt Karlsruhe auch noch Investitionen für wichtige Neubau- und Sanierungsmaßnahmen unseres überregionalen Maximalversorger-Krankenhauses jährlich mit rund 12–14 Millionen Euro – obwohl gerade diese Kosten eigentlich vom baden-württembergischen Sozialministerium getragen werden müssten. Dabei ist das Städtische Klinikum kein Nice-to-have, sondern eine absolute Notwendigkeit zur Diagnose, Therapie und Pflege kranker, leidender und hilfesuchender Karlsruherinnen und Karlsruher. Und dennoch sind auf kurz oder lang weder weitere Landesmittel noch eine Neustrukturierung des Finanzierungssystems zugunsten kommunaler Krankenhäuser zu erwarten. Einen möglichen Ausweg aus der finanziellen Abwärtsbewegung sehen wir in der städtischen und überregionalen Zusammenarbeit von Krankenhäusern und Kliniken, d.h. in Form von kooperativen Krankenhausmodellen. Schließlich können Ressourcen wie medizinische Ausrüstung, Fachpersonal und Technologien durch die verstärkte Zusammenarbeit geteilt werden, was wiederum zu einer effizienteren Nutzung von Mitteln führen kann. Offen für mehr Zusammenarbeit mit anderen Kliniken zeigte sich auch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup bei der Sommer-Pressekonferenz (vgl. Stadtzeitung vom 16. August 2024, Seite 1). – 2 – Da vom baden-württembergischen Sozialministerium jedoch auch in diesem Bereich keine ordnende Hand zu erwarten ist, muss sich die Stadt Karlsruhe voraussichtlich selbst helfen. Aus diesem Grund beantragen wir, dass die Stadt Karlsruhe mit Trägern von Krankenhäusern und Kliniken in der Stadt und der Region Gespräche aufnimmt, um das Potential kooperativer Krankenhausmodelle auszuloten. Über die Ergebnisse berichtet die Stadtverwaltung im zuständigen Gremium. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Nicolas Schütz Stadtrat Dr. Thomas Müller

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Kooperatives Krankenhausmodell für Karlsruhe Antrag: CDU Vorlage: 2024/1049 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 5. Dezember 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 25. Oktober 2024

  • Stellungnahme
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1049 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Städtisches Klinikum Karlsruhe Kooperatives Krankenhausmodell für Karlsruhe Antrag CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2024 6 Ö Behandlung Kurzfassung s. Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Städtische Klinikum Karlsruhe (SKK) begrüßt die Diskussion über eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern in der Stadt und der Region. Kooperationen sind entscheidend, um die medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und gleichzeitig Ressourcen wie medizinische Ausrüstung und Fachpersonal effizienter zu nutzen. Die bestehenden und in Entwicklung befindlichen Kooperationen und Netzwerke bilden einen zentralen Baustein für die regionale Gesundheitsversorgung. Bereits jetzt hat das Städtische Klinikum zahlreiche bestehende Kooperationen mit Kliniken in der Region, und es werden kontinuierlich weitere Gespräche geführt, um Kooperationen bedarfsgerecht auszubauen. Diese Vernetzung entspricht auch den Zielen des aktuellen Medizinkonzepts, das im Dezember 2023 durch den Aufsichtsrat verabschiedet wurde und in dem die Stärkung und der Ausbau von Kooperationen festgeschrieben sind. Anbei ein Auszug aus dem Konzept: - Kooperationen mit verschiedenen Kliniken im Versorgungsgebiet sind vorhanden (ViDia etc.). - Das SKK führt regelhaft Kooperationsgespräche mit den umliegenden Häusern, um zu versuchen, eine qualitative Patientenversorgung weiter auszubauen. - Etablierung von Kooperationen mit Mitbewerbenden in der Grund- und Regelversorgung zur Abstimmung von jeweiligen Stärken und Schonung von Ressourcen. - Digitale Vernetzung im hausärztlichen Sektor und mit umliegenden Kliniken als zentrales koordinatives Level 3-Klinikum. - Weitere Kooperationen gibt es z.B. in den Bereichen Apotheke, Pathologie (Digitale Pathologie, überregionale Kooperationen), Labor, Mikrobiologie und Strahlentherapie. Anbei ein Überblick über Kooperationen des Städtischen Klinikums Karlsruhe: – 3 – Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die enge Zusammenarbeit mit anderen Kliniken kann sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich zu finanziellen Entlastungen führen, da Fachkräfte und medizinische Geräte gemeinsam eingesetzt bzw. genutzt werden. Dadurch werden die vorhandenen Ressourcen effizienter genutzt. Die erzielbaren Entlastungen durch Kooperationsmöglichkeiten können aber nicht vom grundsätzlichen Problem der systematischen Unterfinanzierung der Betriebskosten auf Bundesebene hinwegtäuschen. Allein im Jahr 2024 wird für über 85% der Kliniken im Land ein negatives Ergebnis und landesweit ein Rekorddefizit von 900 Mio. EUR erwartet. Neben der Tatsache, dass die überdurchschnittlichen Personal- und Sachkosten der Krankenhäuser in Baden-Württemberg in der Vergütungssystematik der Krankenhäuser schon seit vielen Jahren unberücksichtigt bleiben, zeigen sich hier die Auswirkungen der massiven Kostensteigerungen der vergangenen Jahre. Der Inflationssprung der Jahre 2022 und 2023 betrug fast 13%. Die Personalkostensteigerungen bezifferten sich im Jahr 2023 auf durchschnittlich ca. 10,5%. Um die Lücke zwischen gestiegenen Kosten und Erlösen zu schließen, müsste der Bund die Krankenhausvergütung um mindestens 4% erhöhen. Diese Basiserhöhung wird leider zurzeit nicht in Aussicht gestellt. Somit beträgt das Defizit aus den Vorjahren 2022 und 2023 in Baden-Württemberg in Summe ca. 400 Mio. EUR. Diese Finanzierungslücke kann somit auch durch eine weitere Intensivierung von Kooperationen nicht geschlossen werden. Dementsprechend ist eine tragfähige Krankenhausfinanzierung die Basis für eine Stabilisierung der notwendigen Krankenhausbudgets. Die Kliniken hoffen auf eine dementsprechende Gesetzgebung zusätzlich zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf Bundesebene, das derzeit auf den Weg gebracht wird.