Karlsruher Verkehrsverbund GmbH - gemeinsame Absichtserklärung der Gesellschafter zur Erweiterung des Verbundgebiets
| Vorlage: | 2024/1047/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.12.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.12.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1047/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Stadtkämmerei Karlsruher Verkehrsverbund GmbH - gemeinsame Absichtserklärung der Gesellschafter zur Erweiterung des Verbundgebiets Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2024 14 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2024 16 N Vorberatung Gemeinderat 17.12.2024 12 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die bisherigen Gespräche und Tätigkeiten zum potentiellen Betritt der Neugesellschafter zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, die Gesellschafterrechte der Stadt Karlsruhe mit dem Ziel der Umsetzung des Beitritts der Neugesellschafter auszuüben. Der Gemeinderat ist mit einer Verminderung des Anteils der Stadt Karlsruhe einverstanden, welche zum Verlust der Mehrheit der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung führt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung des KVV, die als Anlage beigefügte gemeinsame Absichtserklärung zur KVV-Verbundgebietserweiterung (Letter of Intent - LoI) zu unterzeichnen. 3. Eine Entscheidung über die zukünftige Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsmandate erfolgt erst im Rahmen der Anpassung des Gesellschaftsvertrags des KVV. Vor einer Abstimmung in der Gesellschafterversammlung des KVV wird dem Gemeinderat die zukünftige Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsmandate zur Entscheidung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVV – 2 – Erläuterungen Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) wurde 1994 als Aufgabenträgerverbund gegründet und hat in den Folgejahren die Weiterentwicklung des ÖPNV insbesondere mit dem Karlsruher Modell maßgeblich mitgestaltet und geprägt. Derzeit sind die Stadt Karlsruhe, die Landkreise Karlsruhe, Rastatt, Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Städte Baden-Baden und Landau als Gesellschafter am KVV beteiligt. In der Region Pforzheim besteht der politische Wille, durch einen Beitritt zum KVV das Mobilitätsangebot weiterzuentwickeln. Gleichzeitig besteht bei den Gesellschaftern des KVV die Bereitschaft, durch Aufnahme neuer Gesellschafter den Verkehrsverbund auszubauen und zukunftssicher aufzustellen. Bisher wird die Verbundfunktion in der Region Pforzheim/Enzkreis vom Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE) wahrgenommen, in Teilbereichen wie z.B. On-Demand- Verkehren oder tariflichen Themen gibt es bereits heute Kooperationen mit dem KVV. Der Aufsichtsrat des KVV hat am 30. Januar 2024 der Aufnahme von Gesprächen zwischen der Geschäftsleitung KVV sowie Vertretern der Stadt Pforzheim und des Enzkreises mit dem Ziel eines Beitritts der Stadt Pforzheim und Enzkreis zum KVV zugestimmt. Das Land Baden-Württemberg hat in dieser Sitzung den Wunsch geäußert, im Rahmen einer möglichen Integration der Stadt Pforzheim und des Enzkreises, ebenfalls Gesellschafter des KVV zu werden. Seit diesem Beschluss finden Gespräche zwischen dem KVV, dem Land Baden-Württemberg, dem Landkreis Enzkreis und der Stadt Pforzheim statt. Es wurden sieben Arbeitsgruppen auf Fachebene gebildet, die sich intensiv zu den Themen Recht, Angebotsplanung und Einnahmeaufteilung, Kundenservice, Vertrieb, Tarifintegration, Personal und Kommunikation austauschen. Ziel der Gespräche ist es, die Rahmenbedingungen eines Beitritts, die notwendigen Voraussetzungen und die daraus resultierenden Auswirkungen konkret herauszuarbeiten. In regelmäßigen Lenkungskreisen findet auch ein Austausch zwischen den Beteiligten über den Stand in den Arbeitsgruppen und die übergeordnete Projektführung statt. Aktueller Stand der Gespräche Die Gespräche mit allen Beteiligten verlaufen sehr konstruktiv. Größere inhaltliche Hürden oder Differenzen, die einer Integration entgegenstehen würden, wurden bislang nicht identifiziert. Durch die in der Anlage beigefügte Absichtserklärung soll die politische Willensbekundung zur Integration konkret formuliert und damit eine fundierte Basis für den Projektfortgang erreicht werden. Dieser Letter of Intent (LoI) ist dann auch die Grundlage für den anzupassenden Gesellschaftsvertrag. Der LoI wurde mit Vertretern aller Bestandsgesellschafter sowie dem Land Baden-Württemberg, dem Landkreis Enzkreis und der Stadt Pforzheim erarbeitet. Der LoI ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Folgende Punkte aus den bisherigen Gesprächen können besonders herausgestellt werden: • In der Gesellschafterversammlung des KVV wurde die mögliche Neuaufnahme ausführlich besprochen und eine mögliche Neuaufteilung der Gesellschafteranteile und Aufsichtsratsmandate diskutiert. Die Ergebnisse dieser Diskussion werden nachfolgend erläutert. • Das Land Baden-Württemberg hat zugesagt, das Vorhaben finanziell zu fördern. Zum einen besteht die Bereitschaft, Teile der Organisationskosten des Beitritts zu fördern. Weiter ist eine Teilförderung bei Anpassung der heute unterschiedlichen Tarifwelten im KVV und der Region – 3 – Pforzheim möglich. Die bereits heute bestehende Verbundförderung ist von dem Beitritt unabhängig und besteht weiter. • Dem heutigen VPE-Personalstamm wird eine Übernahme durch den KVV angeboten. Eine Konkretisierung und Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern erfolgen nach LoI- Unterzeichnung. • Auf Wunsch der potentiellen Neugesellschafter Stadt Pforzheim und Enzkreis wird beim KVV eine Due Diligence-Prüfung (Sorgfältigkeitsprüfung) vorgenommen. Veränderungen bei den Gesellschaftsanteilen und Aufsichtsratsmandaten Aktuell sind die Gesellschaftsanteile und Aufsichtsratsmandate wie folgt verteilt: (Alt-)Gesellschafter Gesellschaftsanteile Aufsichtsratsmandate Stadt Karlsruhe 52% 10 Landkreis Karlsruhe 20% 5 Landkreis Germersheim 8% 3 Landkreis Rastatt 8% 3 Stadt Baden-Baden 8% 3 Landkreis Südliche Weinstraße 2% 1 Stadt Landau 2% 1 Land Baden-Württemberg 0% 1 Land Rheinland-Pfalz 0% 1 Gesamt 100% 28 Voraussichtliche zukünftige Anteile der Gesellschafter: Damit die Neugesellschafter Stadt Pforzheim, Enzkreis sowie das Land Baden-Württemberg bei den Gesellschaftsanteilen angemessen vertreten sein können, müssen die Gesellschaftsanteile der Altgesellschafter entsprechend angepasst werden. Als bisher größte Gesellschafterin wird dies die Stadt Karlsruhe voraussichtlich im besonderen Maße treffen (Reduzierung des Anteils von 52% auf voraussichtlich 34%). Nachfolgend ist der aktuelle Verhandlungsstand hinsichtlich der zukünftigen Verteilung der Gesellschaftsanteile dargestellt: – 4 – Voraussichtliche zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat des KVV umfasst heute bereits 28 Sitze. Wenn alle Altgesellschafter die Anzahl ihrer bisherigen Mandate behalten, dann würde sich der Aufsichtsrat des KVV auf 38 Mandate vergrößern. Nachfolgend ist der sich ergebende Aufsichtsrat dargestellt (Maximalmodell). – 5 – Aus Sicht der Verwaltung bringt eine starke Vergrößerung des Gremiums einige Nachteile mit sich, welche vermieden werden könnten. Um eine starke Vergrößerung des Gremiums zu vermeiden, haben die Hausspitzen der Altgesellschafter einen Plan zur Reduzierung der Aufsichtsratsmandate entwickelt. Dieser Plan würde zu einer Reduzierung der Anzahl der Aufsichtsratsmandate auf 30 und zu folgender zukünftiger Verteilung der Aufsichtsratsmandate führen: Nachdem in der Aufsichtsratssitzung des KVV am 22. November 2024 auch von anderen Gesellschaftern bzw. Aufsichtsratsmitgliedern noch Änderungswünsche an der Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsmandate geäußert wurden, werden die Hausspitzen der Gesellschafter hierzu nochmals in Verhandlungen treten. Vor einer endgültigen Entscheidung zu diesem Thema wird der Gemeinderat mit diesem Thema nochmals befasst. Ausblick Nach der Zeichnung des LoI werden die Arbeitsgruppen in die konkretere Arbeitsphase übergehen und Vorschläge für verbindliche Detaillösungen hinsichtlich der Verbundgebietserweiterung erarbeiten. Hierbei können dann auch erste Vorarbeiten beauftragt werden. Dies umfasst Bereiche wie die Einnahmeaufteilung, Angebotsplanung, IT-Systemanpassungen, Kundenservice, Tarifintegration oder Personalübergang. Weiter wird der Entwurf eines weiterentwickelten KVV-Gesellschaftsvertrages erarbeitet. Die herausgearbeiteten Verhandlungsergebnisse und der Gesellschaftsvertrag werden dann vor Unterzeichnung den betreffenden Gremien der bisherigen sowie der neuen Gesellschafter zur endgültigen Beitrittsbeschlussfassung vorgelegt. Diese Gremienbeschlüsse sind sodann dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorzulegen. Danach kann dann die notarielle Beurkundung des neuen Gesellschaftsvertrages erfolgen. Die fachliche Umsetzung des Beitritts würde darauffolgend schrittweise umgesetzt werden. Es ist aber aufgrund des Umfangs der abzuarbeitenden Aufgaben und laufender Verträge von einer mehrjährigen Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung auszugehen. – 6 – Abschätzung der voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen Durch die Erweiterung des Verbundgebiets und die Neuordnung der Gesellschaftsanteile kommt es auch zu Veränderungen bei den jeweiligen Verlustanteilen der Gesellschafter des KVV. Zunächst steigt das auszugleichende jährliche Gesamtdefizit der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH aufgrund des größeren Verbundgebietes und der zusätzlichen Aufgaben von derzeit ca. 6 Mio. Euro auf zukünftig ca. 7 bis 7,5 Mio. Euro an (Defizitabschätzung anhand von Planwerten). Zugleich verringert sich der auszugleichende Verlustanteil der Stadt Karlsruhe von derzeit ca. 52% auf zukünftig ca. 34%. Insgesamt wird derzeit mit einer leichten finanziellen Entlastung der Stadt Karlsruhe beim Verlustausgleich gerechnet. Die genaueren Auswirkungen können voraussichtlich erst im Rahmen der Wirtschaftsplanung des KVV für das Jahr 2026 zuverlässig abgeschätzt werden. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die bisherigen Gespräche und Tätigkeiten zum potentiellen Betritt der Neugesellschafter zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, die Gesellschafterrechte der Stadt Karlsruhe mit dem Ziel der Umsetzung des Beitritts der Neugesellschafter auszuüben. Der Gemeinderat ist mit einer Verminderung des Anteils der Stadt Karlsruhe einverstanden, welche zum Verlust der Mehrheit der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung führt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung des KVV, die als Anlage beigefügte gemeinsame Absichtserklärung zur KVV-Verbundgebietserweiterung (Letter of Intent - LoI) zu unterzeichnen. 3. Eine Entscheidung über die zukünftige Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsmandate erfolgt erst im Rahmen der Anpassung des Gesellschaftsvertrags des KVV. Vor einer Abstimmung in der Gesellschafterversammlung des KVV wird dem Gemeinderat die zukünftige Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsmandate zur Entscheidung vorgelegt.
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Gemeinsame Absichtserklärung (Letter of Intent - LoI) zur KVV-Verbundgebietserweiterung durch die Stadt Karlsruhe Landkreis Karlsruhe Stadt Baden-Baden Landkreis Rastatt Landkreis Germersheim Landkreis Südliche Weinstraße Stadt Landau Stadt Pforzheim Landkreis Enzkreis Land Baden-Württemberg PRÄAMBEL Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) wurde 1994 als Aufgabenträgerverbund gegründet und hat in den Folgejahren die Weiterentwicklung des ÖPNV insbesondere mit dem Karlsruher Modell maßgeblich mitgestaltet und geprägt. Derzeit sind die Stadt Karlsruhe, die Landkreise Karlsruhe, Rastatt, Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Städte Baden-Baden und Landau als Gesellschafter am KVV beteiligt. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben bisher einen Sitz im Aufsichtsrat des KVV. Die Verkehrsverbund Pforzheim Enzkreis GmbH (VPE) wurde 1988 als Weiterentwicklung der 1986 gegründeten Verkehrsgemeinschaft Westlicher Enzkreis gegründet. Deren Hauptgesellschafter sind derzeit neben den Verkehrsunternehmen die Stadt Pforzheim und der Landkreis Enzkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV. Der regionale Ausbau und die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots sowie die damit verbundenen Herausforderungen bei der Umsetzung der Verkehrswende und der Digitalisierung machen es erforderlich, die Verbundstrukturen neu zu ordnen und für die zukünftigen Entwicklungen neu auszurichten. Dabei soll auch eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Landes Baden-Württemberg als Aufgabenträger des Schienenpersonen- nahverkehrs vorgenommen werden. Die Beteiligten haben mit diesem LoI die Absicht, den KVV als Aufgabenträgerverbund gemeinsam weiterzuentwickeln und in einem gemeinsamen Verbundgebiet die Verkehrsleistungen für deren Nutzer weiterhin attraktiv zu gestalten und auszubauen. Die Gesellschafterstruktur des KVV soll dementsprechend um die Stadt Pforzheim, den Enzkreis und das Land Baden-Württemberg erweitert werden. Dies soll grundsätzlich auf Basis des heutigen KVV-Standards erfolgen. ZIELE DES VORHABENS Das Ziel des LoI ist es, vor der detaillierten inhaltlichen Ausarbeitung des neuen Gesellschaftsvertrags eine gemeinsame Arbeitsgrundlage für die Beteiligten zu schaffen, die eine grundlegende Richtungsweisung beinhaltet. Die Beteiligten werden ihre Beteiligungsverhältnisse und die innere Organisation des KVV mit seiner Gremienstruktur gemeinsam zukunftsfähig gestalten. Der Gesellschaftsvertrag des KVV wird entsprechend überarbeitet und weiterentwickelt. Dazu sollen die Gremien der bisherigen Aufgabenträger dahingehend befasst werden, dass sie einer KVV-Erweiterung um das VPE-Verbundgebiet und der Aufnahme des Landes Baden-Württemberg, der Stadt Pforzheim und des Enzkreises als Neugesellschafter grundsätzlich zustimmen und damit einhergehende Veränderungen der Gesellschafteranteile und Aufsichtsratssitze grundsätzlich zugelassen werden. Ausgehend von den bisherigen Gesellschafteranteilen soll eine ähnliche Verteilung der neuen Gesellschafteranteile und Aufsichtsratssitze erfolgen. Die heutigen Anteile und Sitze sollen im Verhältnis möglichst gewahrt bleiben. Für bestimmte Aufsichtsratsentscheidungen wird eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen. Während dieses Gestaltungsprozesses werden die Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten, ihre Maßnahmen gegenseitig abstimmen und die Organisation wirtschaftlich tragfähig gestalten. Die Beteiligten haben das gemeinsame Verständnis, dass den Angestellten des VPE infolge der Vorhabenumsetzung keine grundsätzlichen Nachteile entstehen sollen. Im Hinblick auf den Beitritt und eine Integration in den KVV stimmen sich die Stadt Pforzheim und der Enzkreis mit dem KVV bei anstehenden Verkehrsverträgen über Vorgaben etwa im Bereich Qualität, Umwelt oder Barrierefreiheit ab, um in einem dem Vorhaben angemessenen Zeitraum eine Gleichwertigkeit in diesen Punkten im Verbundgebiet zu erreichen. Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, die Verbundgebietserweiterung zu fördern. Der KVV, der Enzkreis und die Stadt Pforzheim dokumentieren deshalb die Kosten des Beitrittsaufwands jeweils für sich selbst, um mögliche Fördermittel für die Zusammenführung nutzen zu können. Die Beteiligten stimmen die Förderanträge ab. Die Gesellschafter wirken darauf hin, dass der VPE und der KVV nach Möglichkeit gegenseitig Vertreter in ihre Gremien einladen. Die am Vorhaben Beteiligten entsenden auf Arbeitsebene Vertreter zur Ausarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung der vorgenannten Ziele und verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und kooperativen Zusammenarbeit. Der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Dr. Frank Mentrup Der Landrat des Landkreises Karlsruhe Dr. Christoph Schnaudigel Der Oberbürgermeister der Stadt Baden-Baden Dietmar Späth Der Landrat des Landkreises Rastatt Prof. Dr. Christian Dusch Der Landrat des Landkreises Germersheim Dr. Fritz Brechtel Der Landrat des Landkreises Südliche Weinstraße Dietmar Seefeldt Der Oberbürgermeister der Stadt Landau Dr. Dominik Geißler Der Oberbürgermeister der Stadt Pforzheim Peter Boch Der Landrat des Landkreises Enzkreis Bastian Rosenau Für das Land Baden-Württemberg Berthold Frieß
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Niederschrift 5. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH - gemeinsame Absichtser- klärung der Gesellschafter zur Erweiterung des Verbundgebiets Vorlage: 2024/1047/1 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt den Bericht über die bisherigen Gespräche und Tätigkeiten zum potentiellen Betritt der Neugesellschafter zum Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesell- schafterversammlung der Karlsruher Verkehrsverbund GmbH, die Gesellschafter- rechte der Stadt Karlsruhe mit dem Ziel der Umsetzung des Beitritts der Neugesell- schafter auszuüben. Der Gemeinderat ist mit einer Verminderung des Anteils der Stadt Karlsruhe einverstanden, welche zum Verlust der Mehrheit der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung führt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafter- versammlung des KVV, die als Anlage beigefügte gemeinsame Absichtserklärung zur KVV-Verbundgebietserweiterung (Letter of Intent - LoI) zu unterzeichnen. 3. Eine Entscheidung über die zukünftige Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsman- date erfolgt erst im Rahmen der Anpassung des Gesellschaftsvertrags des KVV. Vor einer Abstimmung in der Gesellschafterversammlung des KVV wird dem Gemeinde- rat die zukünftige Anzahl und Verteilung der Aufsichtsratsmandate zur Entschei- dung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024 und am 3. De- zember 2024: Da können wir gleich in die Abstimmung einsteigen, und zwar ab jetzt. – Einstimmige Zu- stimmung, vielen Dank. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Januar 2025