Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe nachhaltig und agil umsetzen

Vorlage: 2024/1045/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 19.11.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2024

    TOP: 9.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1045/2 Eingang: 18.11.2024 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe nachhaltig und agil umsetzen Änderungsantrag: FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 9.1 Ö Entscheidung Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Drei unbefristete Vollzeitstellen in einem neu zu schaffenden Stab einzurichten. 2. Auf die Beauftragung eines externen Büros für die Erstellung des ISEK 2040 zu verzichten. 3. Den Stab mit der laufenden Fortschreibung und Weiterentwicklung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts zu beauftragen. 4. Die bisher vorgesehenen Mittel von 800.000 Euro für Personal- und Sachkosten des neuen Stabs zu verwenden. Begründung Als FÜR Karlsruhe setzen wir uns für einen effizienten und zukunftsorientierten Umgang mit städtischen Ressourcen ein. Die Schaffung eines dauerhaften "Stabs Zukunft Karlsruhe" bietet gegenüber der vorgeschlagenen befristeten Lösung erhebliche Vorteile: 1. Nachhaltigkeit: Statt punktueller externer Expertise wird kontinuierlich internes Know-how aufgebaut. Dies ermöglicht eine agile und zeitnahe Anpassung des ISEK an sich verändernde Rahmenbedingungen. 2. Kosteneinsparung: Durch den Verzicht auf teure externe Beratung können die vorgesehenen Mittel effizienter eingesetzt werden. 3. Bürgernähe: Ein interner Stab kann die Besonderheiten Karlsruhes und die Bedürfnisse seiner Bürger besser einschätzen als externe Berater. 4. Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Der Stab kann als Schnittstelle zwischen verschiedenen städtischen Ämtern fungieren und so ganzheitliche Lösungsansätze entwickeln. 5. Kontinuität: Eine laufende Fortschreibung des ISEK verhindert, dass das Konzept wie bisher veraltet und erst nach Jahren erneuert wird. 6. Flexibilität: Interne Strukturen können schneller auf neue Herausforderungen und Chancen für die Stadtentwicklung reagieren. – 2 – Diese Lösung entspricht unserem Grundsatz, verantwortungsvoll und nachhaltig mit den Ressourcen unserer Stadt umzugehen. Sie stärkt zudem die Kompetenz der Stadtverwaltung und schafft dauerhafte Strukturen für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung im Sinne aller Karlsruherinnen und Karlsruher. Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach

  • Stellungnahme Antrag_FÜR_19.11.2024
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1045/2 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Integriertes Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe nachhaltig und agil umsetzen (FÜR) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 9.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Die vorgeschlagene Vorgehensweise birgt folgende Problemstellungen: - Durch die Einrichtung einer Stabsstelle wäre mit substantiellen Zeitverzögerungen zu rechnen. - Drei Vollzeitstellen sind für die Neuerstellung eines ISEK nicht ausreichend. - Das Thema Fortschreibung und Weiterentwicklung ist im Erarbeitungsprozess angelegt und kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die im Änderungsantrag skizzierte Vorgehensweise birgt folgende Problemstellungen: 1. Durch die Einrichtung einer Stabsstelle wäre mit substantiellen Zeitverzögerungen zu rechnen. Die Erarbeitung des ISEK 2040 ist eine drängende Aufgabe: das ISEK 2020 ist in die Jahre gekommen, die Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung haben sich geändert und angesichts knapper Ressourcen braucht es einen Orientierungsrahmen sowie eine fundierte Grundlage für die Akquise von Fördermitteln. Ausgehend vom ursprünglichen Zeitplan zur Erarbeitung eines ISEK 2040 (Vorlage Nr. 2023/0152) ergeben sich bereits jetzt Zeitverzögerungen. So war der Beschluss des ISEK 2040 ursprünglich im vierten Quartal 2025 vorgesehen; im aktuellen Zeitplan ist er im dritten Quartal 2027 geplant. Die Einrichtung eines neu zu schaffenden Stabes würde zu weiteren substantiellen Zeitverzögerungen führen. 2. Drei Vollzeitstellen sind für die Neuerstellung eines ISEK nicht ausreichend. Der aktuelle Prozess sieht neben zwei für zwei Jahre zu schaffenden Stellen (E11, E13), veranschlagt mit 300.000 Euro, Sachkosten in Höhe von 500.000 Euro vor. Von diesen sollen maximal 400.000 Euro in die Beauftragung des Büros fließen; weitere maximal 100.000 Euro sind veranschlagt für Raummieten, Catering sowie „Unvorhergesehenes“. Aufgaben des Büros sind die fachliche, inhaltliche und methodische Betreuung des Gesamtprojekts, entsprechende fachliche Beratungsleistungen, ein professionelles Beteiligungsmanagement inklusive Durchführung und Aktivierung relevanter Zielgruppen, die Dokumentation sowie der Abschlussbericht. Diese Tätigkeiten sollen im Wesentlichen durch die zwei befristet zu schaffenden Stellen sowie das Bestandspersonal des Amts für Stadtentwicklung begleitet und koordiniert werden. Bei der Einrichtung eines Stabs mit drei Vollzeitstellen wären die Aufgaben des Büros von einer dieser Stellen zu erfüllen; dies ist im angesetzten Zeitrahmen und in der geforderten Tiefe sowie Intensität nicht leistbar. Darüber hinaus bringt ein externer Dienstleister den notwendigen neutralen Blick von außen mit, was insbesondere bei konfliktbelasteten Themen und Fragestellungen hilfreich ist. 3. Das Thema Fortschreibung und Weiterentwicklung ist im Erarbeitungsprozess angelegt und kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden. Im Rahmen des ISEK 2040-Prozesses sollen vom Büro auch Empfehlungen zu einem Monitoring und einem Fortschreibungsprozess erarbeitet werden. Diese sollen zunächst abgewartet und dann dem Gemeinderat vorgelegt werden, bevor über etwaige Organisationsformen – wie beispielsweise die Neuschaffung eines Stabes – entschieden wird.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text