Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers in der Ortschaft Neureut

Vorlage: 2024/1038
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Ortsvorsteher_Ausschreibung
    Extrahierter Text

  • Beschlussvorlage PA 01.10.2024 und GR 22.10.2024
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1038 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Neureut Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers in der Ortschaft Neureut Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Personalausschuss 01.10.2024 3 N Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 4 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat wählt Herrn Thomas Jäger zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Neureut. Der Ortschaftsrat Neureut hat diese Person in der Sitzung am Donnerstag, den 19. September 2024 vorgeschlagen und gleichzeitig sein Einvernehmen mit der Wahl durch den Gemeinderat erklärt. Im Personalausschuss am 01.10.2024 stellte sich Herr Jäger persönlich vor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 71 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (im Folgenden: GemO) kann die Haupt- satzung für Ortschaften mit einer örtlichen Verwaltung bestimmen, dass eine bzw. ein Gemeindebeam- tin bzw. -beamter vom Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat für die Dauer der Amtszeit der Ortschaftsräte zum Ortsvorsteher bestellt wird. Die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe sieht dies für den Ortsteil Neureut in § 21 Abs. 1 der Satzung vor. Die Amtszeit der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers ist an die Amtszeit des Ortschaftsrats gekop- pelt. Sie endet mit der fünfjährigen Amtszeit des Ortschaftsrats (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 4 GemO). Bis zum Amtsantritt der neugewählten Ortsvorsteherin bzw. des neu gewählten Ortsvorstehers führt die bishe- rige Ortsvorsteherin bzw. der bisherige Ortsvorsteher die Geschäfte weiter (vgl. § 71 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 42 Abs. 5 GemO). Die hauptamtliche Ortsvorsteherin bzw. der hauptamtliche Ortsvorsteher wird vom Gemeinderat im Ein- vernehmen mit dem Ortschaftsrat bestellt. Bei der Bestellung der hauptamtlichen Ortsvorsteherin bzw. des hauptamtlichen Ortsvorstehers wirken Gemeinderat und Ortschaftsrat zusammen. Gemeinderat und Ortschaftsrat haben jeweils ihre Entscheidung zur Bestellung der Ortsvorsteherin / des Ortsvorste- hers durch Wahl auszuüben (vgl. § 72 Abs. 1 GemO i. V. m. § 37 Abs. 7 GemO). Im Februar 2024 hatte der Ortschaftsrat Neureut entschieden, die Funktion der Ortsvorsteherin / des Ortsvorsteher nichtöffentlich auszuschreiben. In der Stellenausschreibung war als Bewerbungsfrist der 19. Juli 2024 angegeben. Auf die Ausschreibung gingen drei Bewerbungen ein. Alle Bewerbenden konnten für das Auswahlverfahren zugelassen werden, da die notwendigen Voraussetzungen für die Übernahme der Funktion erfüllt werden. Am 19. September 2024 hatten die Bewerbenden (Gelegenheit, sich dem Ortschaftsrat Neureut vorzu- stellen und Fragen zu beantworten. Der Ortschaftsrat Neureut hat sich in der anschließenden öffentli- chen Sitzung dafür entschieden, Herrn Thomas Jäger (mit 13 Stimmen) dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe als Ortsvorsteher vorzuschlagen und gleichzeitig sein Einverneh- men mit dieser Wahl erklärt. Aufgrund der stadtinternen Regelung sind alle Bewerbenden dem Personalausschuss vorzustellen, wenn das Votum im Ortschaftsrat nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln zugunsten einer Bewerbung ausgeht. Im Personalausschuss am 01.10.2024 stellte sich Herr Jäger persönlich vor. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Personalausschuss: Der Gemeinderat wählt Herrn Thomas Jäger zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Neureut.

  • Abstimmungsergebnis TOP 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers in der Ortschaft Neureut Vorlage: 2024/1038 Beschluss: Der Gemeinderat wählt Herrn Thomas Jäger zum Ortsvorsteher in der Ortschaft Neureut. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Personalausschuss am 1. Oktober 2024: Hier hat der Ortschaftsrat Herrn Thomas Jäger vorgeschlagen. Er hat sich im Personalaus- schuss auch persönlich vorgestellt und steht heute zur Wahl. Gibt es einen Wunsch nach geheimer Wahl? Wenn das nicht der Fall ist, können wir hier offen abstimmen, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Ich darf Ihnen, Herrn Jäger, gratulieren zu Ihrer Wahl, und der Gemeinderat und die Ver- waltung freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Sie haben einen ganzen Fanclub mitgebracht, der darf sich jetzt auch freuen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024