Zusammensetzung des Gemeinderates: Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des auf den verstorbenen Stadtrat Marco Gottmann nachfolgenden Herrn Dr. Gerhard Lenz

Vorlage: 2024/1037
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1037 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Hauptamt Zusammensetzung des Gemeinderates: Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des auf den verstorbenen Stadtrat Marco Gottmann nachfolgenden Herrn Dr. Gerhard Lenz Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Auf den verstorbenen Stadtrat Marco Gottmann rückt für die Alternative für Deutschland (AfD) Herr Dr. Gerhard Lenz für die restliche Amtszeit des Gemeinderates nach. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Herr Stadtrat Marco Gottmann ist am 10. September 2024 verstorben. Nächste Ersatzperson auf der Vorschlagsliste der AfD nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 ist Herr Dr. Gerhard Lenz, Karlsruhe. Herr Dr. Gerhard Lenz rückt für die restliche Amtszeit nach. Er ist von der Tatsache des Nachrückens in den Gemeinderat schriftlich benachrichtigt worden und hat auf entsprechende Anfrage mitgeteilt, er nehme die Wahl an. Gleichzeitig hat er erklärt, dass bei ihm ein Hinderungsgrund für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe gemäß § 29 Abs. 1 bis 4 GemO nicht vorliegt. Gemäß § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat festzustellen, dass bei Herrn Dr. Gerhard Lenz kein Hinderungsgrund gegeben ist Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellungen zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Dr. Gerhard Lenz nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der AfD für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Dr. Gerhard Lenz kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs.1 - 4 GemO vorliegt.

  • 2024-09-24 15 Top2
    Extrahierter Text

    Kein Text verfügbar

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Zusammensetzung des Gemeinderates: Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen des auf den verstorbenen Stadtrat Marco Gottmann nachfolgenden Herrn Dr. Gerhard Lenz Vorlage: 2024/1037 Beschluss: Gemäß § 31 Abs. 2 GemO rückt Herr Dr. Gerhard Lenz nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 9. Juni 2024 als nächste Ersatzperson der Vorschlagsliste der AfD für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei Herrn Dr. Gerhard Lenz kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs.1 - 4 GemO vorliegt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (36 Ja, 5 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf: Herr Dr. Lenz kann heute nicht da sein. Deswegen können wir heute auch nicht die Verpflichtung gleich mitmachen, sondern er wird dann erst zur nächsten Sitzung hier erwartet. Ich darf Sie um das Votum bitten ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024