Einführung: Arbeit und Funktion Büro für Integration (BfI), Integrationsausschuss (InA) und Arbeitskreis Integrationsausschuss (AKI)
| Vorlage: | 2024/1025 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 30.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Büro für Integration |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.10.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1025 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: BfI Die Karlsruher Integrationspolitik: Aufbau und Arbeitsweise des Büros für Integration (BfI), des Integrationsausschusses (InA) und des Arbeitskreises Integrationsausschuss (AKI) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 09.10.2024 1 ö Kenntnisnahme Kurzfassung Das Büro für Integration der Stadt Karlsruhe setzt die städtische Integrationspolitik um. Diese ist mit Zielen und Umsetzungsmaßnahmen in der vom Gemeinderat beschlossenen Fortschreibung des Integrationsplans festgelegt. Die Hauptaufgabe besteht darin, die gleichberechtigte soziale, wirtschaftliche und politische Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes und gleichzeitig den sozialen Frieden in der Stadtgesellschaft zu fördern. Eine wesentliche Aufgabe des Büros für Integration ist die Geschäftsführung des Integrationsausschusses. Der Integrationsausschuss fungiert als beratendes Gremium des Gemeinderates in allen Fragen der Integrationspolitik und trägt zur Entwicklung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen bei. Auf Arbeitsebene wird der Integrationsausschuss durch den Arbeitskreis Integrationsausschuss unterstützt und ergänzt. Dieses Gremium ermöglicht eine intensivere inhaltliche Auseinandersetzung mit integrationspolitischen Themen und dient der fachlichen Vorbereitung von Entscheidungen des Integrationsausschusses. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Die Karlsruher Integrationspolitik In Karlsruhe wurde bereits früh eine vorausschauende Integrationspolitik betrieben, unterstützt vor allem von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Gewerkschaften und zahllosen ehrenamtlich Engagierten. Ausgangpunkt war die Arbeiterzuwanderung, die allerdings als temporär betrachtet wurde. 1974 wurde die Geschäftsstelle für Ausländerfragen gegründet, die damals dem Amt für Wirtschaft und Verkehr angegliedert war. Fünf Jahre später richtete die Stadt Karlsruhe das dazu gehörige Ausländerzentrum, später Internationales Begegnungszentrum genannt, ein. Mit der Erkenntnis, dass es sich bei den ehemaligen „Gastarbeitern“ um dauerhaft bleibende Einwohnerinnen und Einwohner handelte, wurde das Aufgabengebiet erweitert. So wurde 1987 die Geschäftsstelle dem Sozial- und Jugenddezernat unterstellt und erstmals eine Ausländerbeauftragte eingesetzt. Das heutige Büro für Integration als Nachfolgeorganisation gibt es seit 2006. Es ist beim Dezernat 3 angesiedelt. Seit 2013 leitet die Sozialwissenschaftlerin Meri Uhlig das Büro für Integration und ist zugleich die Integrationsbeauftragte der Stadt. Ebenfalls bereits 1974 wurde ein gemeinderätlicher Ausschuss für die Angelegenheiten ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegründet. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit wurden erstmals 1983 in den Ausschuss bestellt. Ein direkt gewählter Ausländerbeirat existierte in Karlsruhe seit 1987. Er wurde 2009 in Migrationsbeirat umbenannt; die Sachkundigen werden nunmehr durch eine Delegiertenversammlung gewählt. Die Umbenennung in Integrationsausschuss erfolgte auf der Grundlage des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PartIngG) 2023. Die Karlsruher Leitlinien für Integration für Zuwanderer und Zuwanderinnen als strategisches Gesamtkonzept wurden 2008 verabschiedet und bildeten die Grundlage für den ersten Integrationsplan im Jahre 2012, der 2018 fortgeschrieben wurde. Anfang 2024 wurden die integrationspolitischen Schwerpunkte 2024 und 2025 vom Arbeitskreis Integrationsausschuss erarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen. Die Integrationspolitik ist einem stetigen Wandel unterworfen. Das Arbeitsfeld ist hochdynamisch und erfordert von allen Beteiligten eine hohe Fachkompetenz in allen gesellschaftlichen Bereichen (wie z.B. Bildung, Deutschförderung, Arbeitsmarkt, Demokratie, Extremismus oder interkulturelle Öffnung der Verwaltung) sowie Flexibilität und Offenheit. Karlsruhe hat stets proaktiv auf die Bedarfe reagiert. Aus der Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern wurde bis heute eine ausdifferenzierte Integrationspolitik, die planerisch, konzeptionell und strategisch ausgerichtet ist. Diese zukunftsweisende Integrationspolitik hat zum Ziel, allen Bevölkerungsgruppen faire Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und den sozialen Zusammenhalt in unserer vielfältigen Gesellschaft zu stärken. Dabei geht es bei moderner Integrationspolitik um den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt und das Herstellen einer entsprechenden Willkommensstruktur, um Neuzugewanderten das Ankommen zu erleichtern. Diese Ziele spiegeln sich in der Fortschreibung des Karlsruher Integrationsplans wider. Am eindrücklichsten wird die Vielfalt Karlsruhes repräsentiert anhand der Zahlen junger Karlsruherinnen und Karlsruher: Aktuell haben 53 % der unter-18jährigen einen so genannten Migrationshintergrund 1 . Der Anteil der Kinder in der Altersgruppe 0-6 Jahre mit Migrationshintergrund beträgt 52 %. Insgesamt haben 39 % der Karlsruher und Karlsruherinnen Migrationshintergrund. Davon besitzen 21 % keine deutsche Staatsangehörigkeit. Die größten Gruppen mit ausländischer 1 Ausländer*innen, Deutsche mit persönlichem Migrationshintergrund und Deutsche mit ausschließlich familiärem Migrationshintergrund. Der Begriff ist semantisch und auch gesellschaftlich zunehmend negativ konnotiert. Trotz Kritik an diesem Begriff wird im Folgenden daran festgehalten, da „Migrationshintergrund“ 2005 vom Statistischen Bundesamt eingeführt wurde und amtlich genutzt wird. Eine Debatte darüber wird auch in Karlsruhe, insbesondere im InA und AKI, geführt werden. – 3 – Staatsangehörigkeit kommen aus Rumänien (6.216), Türkei (5.496), Ukraine (5.051), Italien (4.297) und Kroatien (3.437). Das Büro für Integration und die Integrationsbeauftragte Das Büro für Integration (BfI) ist die zentrale Dienststelle für die kommunale Integrationspolitik. Die Integrationsbeauftragte nimmt gleichzeitig die Leitung des BfI wahr und wird für diese Aufgaben- erfüllung unterstützt durch eine Stellvertretende Leitung. Das BfI ist in die zwei Sachgebiete Integrationsplanung und Projektmanagement gegliedert. 11,3 Vollzeitstellen sind verteilt auf 14 Teammitglieder. Die Qualifikationen der Mitarbeitenden reichen – entsprechend des umfangreichen und vielfältigen Aufgabenspektrums – von Sozial-, Betriebs-, Erziehungs- und Politikwissenschaften über Lehramt, Verwaltungsmanagement bis hin zu kaufmännischen Qualifikationen. Im BfI ist die Bildungskoordination, das IQ-Projekt Durchgängige Sprachbildung, die Koordination Sprachbildung, die Koordination Flüchtlingspolitik, die Geschäftsstelle Integrationsausschuss und Arbeitskreis Integrationsausschuss sowie die Sachbearbeitung für die Fortentwicklung Integrationsplan, Willkommensstruktur, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit und das Projektmanagement angesiedelt. Die Verwaltungsleitung übernimmt die Bereiche, Finanzen, Controlling und Haushalt. Aktuell wird im BfI als drittes Sachgebiet das Integrationsmanagement für Geflüchtete aufgebaut. Das BfI ist zuständig für die strategische Integrationsplanung. Das Team um die Integrationsbeauftragte analysiert die Situation von Zugewanderten in Karlsruhe und identifiziert Integrationshemmnisse und Integrationspotentiale. Daraus werden integrationspolitische Handlungsbedarfe und in Folge integrationspolitische Maßnahmen entwickelt. Der gemeinsam mit dem Arbeitskreis Integrationsausschuss entwickelte Integrationsplan, der vom Gemeinderat verabschiedet wird, bildet dabei den Handlungsrahmen. Ein Alleinstellungsmerkmal in Baden-Württemberg ist die operative Steuerung der Integrationspolitik über die finanzielle Förderung von Projekten, für das ein Budget in Höhe von 160.000 jährlich zur Verfügung steht. Mit den im Haushalt verstetigten Maßnahmen im Integrationsbereich und den Geldern des Landes für das Integrationsmanagement verwaltet das BfI mittlerweile ein Budget von jährlich 3.945.000 Euro. Das BfI ist nicht nur zuständig für die Projektförderung, sondern entwickelt vorausschauend und proaktiv strukturell wichtige Projekte und Maßnahmen, wie z.B. den Dolmetscherpool, die alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas, die Koordination der Sprachkursträger, die Plattform Ankommen in Karlsruhe „AniKa“ oder Bildungsangebote wie die zehn Elterncafés an Schulen. Diese Integrationsangebote werden außerordentlich gut angenommen und kontinuierlich weiterentwickelt. Darüber hinaus ist das BfI beteiligt an weiteren integrationspolitischen Maßnahmen, die als Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung in anderen Dezernaten umgesetzt werden, wie z.B. der Runde Tisch Antirassismus und Antidiskriminierung (ARAD). Integrationsplan Der Integrationsplan wurde 2012 vom Gemeinderat verabschiedet und 2018 mit der ersten Fortschreibung bedarfsorientiert fortentwickelt. Diese Fortschreibung bildet die Grundlage für ein planmäßiges Vorgehen, in das sowohl Politik und Verwaltung, wie auch Bürgerinnen und Bürger mit und ohne Migrationshintergrund aktiv eingebunden sind. Zentrales Steuerungsgremium ist der Integrationsausschuss mit seinem Arbeitskreis Integrationsausschuss. Seit März 2022 ist Karlsruhe zur so genannten Aufnahmestadt für Geflüchtete geworden. Aufgrund dieser Entwicklung wurde für die Jahre 2024 und 2025 eine transparente und verbindliche Schwer- punktsetzung erarbeitet, um die kommunalen Aufgaben bedarfsorientiert anzugehen. Beweggrund für die Erarbeitung der konkreten integrationspolitischen Schwerpunkte für 2024 und 2025, die der Gemeinderat im März 2024 beschlossen hat, ist auch, die vorhandenen kommunalen finanziellen und personellen Ressourcen angemessen einzusetzen. Mit Blick auf die neue Situation als aufnehmende – 4 – Kommune für Geflüchtete wurden zunächst die proaktive Zivilgesellschaft unterstützt und die bestehenden Strukturen an die neue Situation angepasst, damit geflüchtete Menschen schnell und unbürokratisch Hilfsangebote und Beratungsstellen finden und so die Erstintegration gelingen kann. Wesentlich für die Nachhaltigkeit wird nun der Auf- und Ausbau des Integrations-managements für Geflüchtete sein. Dieses bestand in Karlsruhe im Vergleich zu anderen aufnehmenden Kommunen aufgrund des bisherigen LEA-Privilegs in Höhe von 100% bislang nur in geringem Umfang. Seit Beginn 2024 werden in diesem Bereich tragende Strukturen im BfI erarbeitet, die die soziale Beratung und Betreuung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung sicherstellen. Mit der bevorstehenden Reduzierung des LEA-Privilegs müssen diese Strukturen weiter gefestigt und stetig den Bedarfen angepasst werden. Weitere Schwerpunkte sind die „Wohnraumversorgung bzw. Unterbringung“, „Sprache und Bildung“, „Arbeitsmarktintegration“ sowie das Handlungsfeld „Antidiskriminierung und interreligiöser Dialog“. Der Arbeitskreis Integrationsausschuss wird die Umsetzung des Integrationsplans sowie der vorliegenden Arbeitsschwerpunkte begleiten und evaluieren. Aufbau und Arbeitsweise des Integrationsausschusses (InA) und des Arbeitskreises Integrationsausschuss (AKI) Der Integrationsausschuss der Stadt Karlsruhe ist ein beratendes Gremium des Gemeinderats gemäß § 41 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) auf Grundlage von § 11 Abs. 1 des Partizipations- und Integrationsgesetzes für Baden-Württemberg (PartIntG). In diesem Ausschuss werden integrationspolitische Themen der Stadt zur Vorberatung behandelt, wobei anschließend Empfehlungen an den Gemeinderat ausgesprochen werden. Dem Ausschuss gehören elf Mitglieder des Gemeinderats sowie zehn stimmberechtigte sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an. Für jedes sachkundige Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Die Sitzungen des Ausschusses finden drei Mal jährlich statt. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister, der durch den zuständigen Dezernenten vertreten wird. In der Sache selbst fasst der InA als beratender Ausschuss keinen Beschluss, sondern berät vor und spricht Empfehlungen für Verwaltung und Gemeinderat aus. Dieser Beschluss ist für den Gemeinderat jedoch nicht bindend, sondern hat nur empfehlenden Charakter. In der Vergangenheit hat sich in Karlsruhe gezeigt, dass der Gemeinderat bisher allen Empfehlungen gefolgt ist - auch aufgrund der hohen Fachlichkeit, die sich in den Vorlagen der Verwaltung und der Arbeit des AKI widerspiegelt. Der InA wird auf Arbeitsebene durch den AKI unterstützt und ergänzt, in dem neben den ordentlichen Ausschussmitgliedern auch die stellvertretenden Mitglieder vertreten sind. Dieses Gremium ermöglicht eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit integrationspolitischen Themen und dient der fachlichen Vorbereitung von Entscheidungen des Integrationsausschusses. Der AKI tagt regelmäßig außerhalb der Schulferienzeit an jedem dritten Donnerstag im Monat, es sei denn, im selben Monat findet bereits eine Sitzung des InA statt. Seine Aufgaben bewältigt der InA auch und insbesondere durch die Vorarbeit, die im AKI geleistet wird, häufig mit dem Ziel, dass die Verwaltung tätig wird: - das Einholen von Informationen und Berichten von der Verwaltung, - die Reflexion der politischen, sozialen und rechtlichen Situation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, - Empfehlungen für Gemeinderat, Ausschüsse, Fraktionen und Verwaltung, - Stellungnahmen auf Antrag von Gemeinderat und Ausschüssen, - die Unterstützung und Förderung der Arbeit von Selbstorganisationen, - die Initiierung und Durchführung eigener Veranstaltungen, - die Mitwirkung an Veranstaltungen anderer Institutionen und v.a. - die Fortschreibung und Umsetzung des Integrationsplans, inkl. der Projektförderung. Eine Grundlage der Arbeit des InA und des AKI ist die kontinuierliche Fortschreibung und Umsetzung des Integrationsplans. Ein wichtiger Aspekt davon ist die Projektförderung, denn die Feststellung von Integrationsbedarfen und die passgenaue finanzielle Förderung von Integrationsprojekten ist ein – 5 – wichtiges Steuerinstrument des InA. Beim BfI können Förderanträge für Projekte gestellt werden, die hier bis zur Beschlussreife bearbeitet und anschließend in den Ausschusssitzungen vorgestellt werden. Das BfI schreibt die Projektförderung nicht explizit aus. Grundlage für die Projektförderung ist der Integrationsplan, der mit einem Budget für Projektförderung (aktuell 160.000 Euro, Stand 2024) unterlegt ist sowie entsprechende Projektförderrichtlinien. Zusammenfassende Erfahrungen der Arbeit des InA und des AKI Grundsätzlich führt die aktuelle Struktur der Beteiligung „Verwaltung – AKI – InA“ zu einer gelingenden Koppelung zwischen Verwaltungshandeln, Politik und Zivilgesellschaft, da die Abstimmung und die Informationsflüsse zwischen diesen verschiedenen Ebenen institutionalisiert sind. Besonders erfolgreich wurde dies bei der Fortschreibung des Integrationsplans umgesetzt durch eine breite Beteiligung innerhalb der Verwaltung, d.h. der Beteiligung aller relevanten Ämter, die intensive Zusammenarbeit der Verwaltung mit dem AKI sowie dessen Rückkoppelung der Entwürfe des Integrationsplans an die Zivilgesellschaft. Es hat sich bewährt, dass der InA und der AKI aus Sachkundigen und Ratsmitgliedern besteht, um eine direkte Anbindung an die im Gemeinderat vertretenen politischen Fraktionen zu gewährleisten. Projektförderung und Förderung von Maßnahmen im Haushalt Eine Besonderheit und ein wichtiger Hebel für die Nachhaltigkeit und (finanzielle) Effizienz der Karlsruher Integrationspolitik ist die Finanzierungssystematik. Das BfI ist verantwortlich für ein Budget in Höhe von aktuell 3.945.000 Euro. Hiervon sind 1.350.000 Euro Landesgelder, mit denen das Integrationsmanagement für Geflüchtete finanziert wird. Das Förderbudget Integration besteht aus dem Flüchtlings- und Integrationsfonds (FIF) mit insgesamt 160.000 Euro pro Jahr, mit dem derzeit fünf Projekte finanziert (2023: 8 Projekte) werden und Mittel für Veranstaltungen und Projekte in Höhe von 79.000 Euro pro Jahr, um insbesondere Pilotprojekte, Co-Finanzierungen oder Kooperationsprojekte zu fördern. Damit kann das BfI auch unterjährig Projektanträge von Trägerinnen und Trägern entgegennehmen, eingehend prüfen, gegebenenfalls mit dem AKI rückkoppeln und dem InA als Verwaltungsvorlage zur Projektempfehlung bzw. -ablehnung vorlegen. Dadurch entfallen in der Regel Anträge der Fraktionen und Dritter in den Haushalts- beratungen. Die Vorteile liegen in kontinuierlicher Beratungs- und Prüfungszeit der Anträge und kürzerer Bedarfsanpassungszeiten außerhalb der zweijährigen Haushaltsberatungen. Die Erfahrung zeigt, dass sich die ursprünglichen Anträge im Prozess inhaltlich als auch hinsichtlich der Zuschusshöhe bedarfsorientiert ändern. Die Vorgehensweise ist somit effektiv und effizient. Projekte und Maßnahmen werden regelmäßig und bei Bedarf evaluiert. Gute und mehrjährig erprobte Projekte werden nach Prüfung durch das Fachgremium AKI auf eine Empfehlungsliste gesetzt. Diese wird dem Gemeinderat nach Vorberatung im InA im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt. So können fachlich geprüfte Projekte als Maßnahmen im Haushalt verstetigt werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Fördertopf wieder für neue Projekte frei gemacht wird. Das BfI evaluiert regelmäßig auch Maßnahmen im Haushalt, um sie bedarfsgerecht anzupassen. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung unterblieb bei den letztjährigen Haushaltsberatungen eine Empfehlungsliste. Gegenwärtig erweitert das BfI das Instrument der Wirkungsmessung. Hier geht es u.a. darum, auf struktureller Ebene festzustellen, wie sich Migration und damit verbunden entsprechende Bedarfe entwickeln. Dieses Monitoringsystem wird im Rahmen des Integrationsplans weiterentwickelt und führt zur besseren Planung von Integrationsmaßnahmen. Aktuell werden 34 Maßnahmen im Haushalt gefördert, mit einer Fördersumme in Höhe von 2.356.000 Euro. Diese 34 Maßnahmen sind teilweise über Gemeinderatsentscheidungen in den Haushalt aufgenommen worden. Mehrheitlich werden Projekte und Maßnahmen im Handlungsfeld „Bildung“ des Integrationsplans gefördert. Die Bedarfsanalysen zeigen regelmäßig, dass die Kommune die Lücken im Bildungssystem, gleichwohl es eine Landesaufgabe ist, füllen muss, um die gleich- berechtigte Teilhabe zu fördern. Das BfI beobachtet fortwährend die Bedarfe und füllt die Lücken, die sich z.B. dadurch ergeben, dass Förderprogramme des Landes nicht nahtlos ineinander übergehen.