Festsetzung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark"

Vorlage: 2024/1019
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1019 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Festsetzung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark" Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark" 10.10.2024 1 N Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 21 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2025 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 8.691.903,00 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Wirtschaftsjahr 2025 Auf Grund von §14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22.10.2024 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest: §1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan Euro 1. Erfolgsplan 1.1 Gesamtbetrag der Erträge 12.318.051 1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen *Betriebliche u. Zins-Aufwendungen+ Steuern 12.318.051 1.3 Jahresfehlbetrag 0 2. Liquiditätsplan 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 4.977.814 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 3.036.968 2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit 1.940.845 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.822.890 2.6 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 3.822.890 2.7 Finanzierungsmittelbedarf 1.882.045 2.8 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 119.500.000 2.9 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 134.889.350 2.10 Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit 15.389.350 2.11 Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres -17.271.395 §2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsplanjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 100.000 – 3 – §4 Kassenkredite genehmigungsfrei: 20% des Gesamtaufwandes Für das Wirtschaftsjahr ist die Aufnahme eines Kassenkredits von 2.463.610 vorgesehen. Anlage: Wirtschaftsplan 2025 einschließlich Finanzplanung Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2025 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt.

  • Wirtschaftsplan 2025
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Wirtschaftsplan 2025 ein- schließlich Finanzplanung Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstr. 99 76133 Karlsruhe 2 Wirtschaftsplan 2025 §1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan Euro 1.Erfolgsplan 1.1Gesamtbetrag der Erträge12.318.051 1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen *B etriebliche u. Zins-A ufwendungen+ Steuern12.318.051 1.3Jahresfehlbetrag0 2. Liquiditätsplan 2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit4.977.814 2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit3.036.968 2.3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit1.940.845 2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit0 2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit3.822.890 2.6Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit3.822.890 2.7Finanzierungsmittelbedarf 1.882.045 2.8Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit119.500.000 2.9Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit134.889.350 2.10Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit15.389.350 2.11Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres-17.271.395 0 100.000 Für das Wirtschaftsjahr ist die Aufnahme eines Kassenkredits von2.463.610 vorgesehen. §4 Kassenkredite genehmigungsfrei: 20% des Gesamtaufwandes Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Wirtschaftsjahr 2025 Auf Grund von §14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22.10.2024 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ für das Jahr 2025 mit folgenden Werten fest: §2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsplanjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 3 Wirtschaftsplan 2025 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................... 3 I. Grundlagen ......................................................................................................................................................... 4 1. Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................... 4 2. Finanzwesen ............................................................................................................................................ 4 3. Aufgaben des Eigenbetriebs und aktuelle Ausgangslage .......................................................................... 5 II. Vorbericht zum Erfolgsplan ................................................................................................................................ 6 1. Betriebliche Erträge gesamt ...................................................................................................................... 6 1.1 Umsatzerlöse .................................................................................................................................... 7 1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen ..................................................................................................... 7 1.3 Sonstige betriebliche Erträge ............................................................................................................. 8 2. Betriebliche Aufwendungen gesamt ......................................................................................................... 8 2.1 Materialaufwand .............................................................................................................................. 9 2.2 Personalaufwand .............................................................................................................................. 9 2.3 Abschreibungen .............................................................................................................................. 10 2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen .............................................................................................. 10 3. Zinsen .................................................................................................................................................... 11 4. Steuern ..................................................................................................................................................... 11 5. Jahresergebnis ........................................................................................................................................... 11 III. Vorbericht zum Liquiditätsplan ......................................................................................................................... 12 IV. Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung ......................................................................................................... 13 V. Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung .................................................................................................... 14 VI. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität ..................................................................................................... 16 VII. Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen ................................................................................................. 17 VIII. Stellenübersicht ................................................................................................................................................ 18 4 Wirtschaftsplan 2025 I. Grundlagen 1. Rechtsgrundlagen Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) können Gemeinden Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit führen. Die Stadt Karlsruhe hat von dieser Möglichkeit Ge- brauch gemacht und betreibt seit 1. April 2017 den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark (Gemeinderatsbeschluss vom 14. März 2017). Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark werden durch das Eigen- betriebsgesetz (EigBG), die Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO-HGB), die Gemeindeord- nung (GemO) und durch die Betriebssatzung vom 24. März 2017, mit den Änderungssatzungen vom 14. April 2019 und vom 07. Juli 2023, geregelt. 2. Finanzwesen Der Eigenbetrieb führt sein Finanzwesen nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buch- führung. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Wirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsplan gemäß EigBVO-HGB aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht. Dem Wirtschaftsplan ist eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt. Der fünfjährige Finanzplan umfasst das laufende Wirtschaftsjahr, das Wirtschaftsjahr, für das der Wirtschaftsplan aufgestellt wird, und die folgenden drei Wirtschaftsjahre. Als Über- gangsregelung müssen bei den anzuwendenden Mustern, die Werte für Vorjahre, deren Pla- nung nicht nach der Novellierung des EigBG erfolgten, nicht angegeben werden. Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres. Die veranschlagten wesentlichen Erträge und Aufwendungen werden in den Erläuterungen be- gründet. Der Liquiditätsplan enthält alle voraussichtlich eingehenden ergebnis- und vermögenswirksa- men Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. 5 Wirtschaftsplan 2025 Dem Liquiditätsplan ist eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität bei- gefügt. Die Liquidität ist unter Berücksichtigung des Liquiditätsbestandes des Vorjahres so ge- plant, dass der Liquiditätsbestand am Ende des Wirtschaftsjahres nicht negativ und die Zah- lungsfähigkeit jederzeit gegeben ist. Der Finanzierungsbedarf und die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen sind nach Vorhaben getrennt veranschlagt und erläutert. Die Mittel der einzelnen Vorhaben sind über- tragbar und gegenseitig deckungsfähig. Die Stellenübersicht weist die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die Beschäftigten nach, Beamte werden im Stellenplan des Kernhaushaltes geführt und nachrichtlich aufgeführt. Zum Vergleich sind die Planwerte des laufenden und der im Vorjahr tatsächlich besetzten Stel- len angegeben. 3. Aufgaben des Eigenbetriebs und aktuelle Ausgangslage Zu den Aufgaben des Eigenbetriebs zählen der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fuß- ballstadions im Wildpark und der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich sowie seiner Außenflächen, welche insbesondere die Trainingsflächen und den Birkenparkplatz umfassen. Parallel zum Vollumbau erfolgte die Planung und der Umbau der umliegenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen sowie die öffentliche Erschließung des Stadions im Wildpark durch die Stadt Karlsruhe. Im Wirtschaftsjahr 2023 konnte die privatrechtliche Abnahme und die pachtvertragliche Über- gabe an die Karlsruher Sportclub Betriebsgesellschafts Stadion mbH (KSC) erfolgen. Nach aktu- ellem Stand (August 2024) steht die behördliche Abnahme noch aus. In diesem Wirtschaftsjahr wurden und werden insbesondere noch Restarbeiten und Mängelbeseitigungen des Totalun- ternehmers Zech Sports GmbH (TU) ausgeführt. Ebenfalls noch ausstehend sind einzelne Punkte, welche in der Ergänzungsvereinbarung mit dem TU vom Mai 2022 explizit ausgeschlos- sen wurden. 6 Wirtschaftsplan 2025 0 € 500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 4.000.000 € 4.500.000 € 201820192020202120222023Ansatz 2024 Ansatz 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Entwicklung Betriebserträge2018 -2028 II. Vorbericht zum Erfolgsplan Im Erfolgsplan wird das voraussichtliche handelsrechtliche Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) ermittelt, indem alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen ermittelt und eingestellt wer- den. 1. Betriebliche Erträge gesamt Die Zusammensetzung der geplanten betrieblichen Erträge in Höhe von 3.565.648 Euro im Jahr 2025 (unbeachtete des Betriebskostenzuschusses) stellt sich wie folgt dar: 0500.0001.000.0001.500.0002.000.0002.500.0003.000.0003.500.0004.000.000 1 Zusammensetzung der geplanten Betriebserträge 2025 Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungs- rechten umlegbare Betriebskosten Instandhaltungspauschaleandere aktivierte Eigenleistungen Rückzahlung Besserungsscheinesonstige 7 Wirtschaftsplan 2025 1.1 Umsatzerlöse Die geplanten Umsatzerlöse bestehen aus Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungsrechten des Wild- parkstadions, der Zahlung des KSC der umlagefähigen Betriebskosten des Vorjahres und der mit dem KSC vertraglich vereinbarten Instandhaltungspauschale. Die Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungsrechten beinhalten die Einnahmen aus dem Pacht- und Betreibervertrag mit dem Karlsruher Sportclub, dem Namensgebervertrag, die Einnahmen aus der Ver- mietung des Birkenparkplatzes sowie die Einnahmen aus der Vermietung der sonstigen Flächen des Wildparkareals. Die vertraglich vereinbarte Pachtzahlung mit dem Karlsruher Sportclub besteht aus mehreren Bestand- teilen. Während die Grundpacht A (Miete für die Geschäftsstelle) einen mit einer 1%-Steigerung pro Jahr fixen Bestandteil darstellt ist die Grundpacht B eine von der Ligazugehörigkeit abhängige Kompo- nente. Zudem wurde mit dem KSC im Nachtrag 4 zum Pacht- und Betreibervertrag eine Investitionspacht zur Kompensation der Sonderwünsche des KSC vereinbart. Die Gegenwerte der durch die Stadt getä- tigten Investitionen werden analog der Abschreibungsdauer der einzelnen Investitionen zu der Grund- pacht B hinzuaddiert. So nimmt die Grundpacht B, inklusive der Investitionspacht, zunächst nach drei Jahren um die Summe der Investitionen ab, die innerhalb dieser drei Jahre abgeschrieben und refinan- ziert wurden. Das gleiche Prinzip erfolgt über die Pacht- und Abschreibungsdauer von zehn und zwanzig Jahren. Als weitere Pachtbestandteile sind die Pachtsonderzahlung, welche ereignisabhängig ausgestaltet ist, die umsatzabhängige Pacht als variable Komponente sowie die Gewinnpauschale als weitere fixe Summe zu benennen. Der Planung der zukünftigen Wirtschaftsjahre wird der Verbleib des KSC in der 2. Liga unterstellt. 1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen Die geplanten anderen aktivierten Eigenleistungen entstehen aus dem Personalaufwand des Eigenbe- triebes. Als aktivierte Eigenleistungen werden Sachleistungen aktiviert, die der Eigenbetrieb zur Herstel- lung von eigenem Anlagevermögen (hier: Vollumbau des Stadions) erbringt. Der Ertragsposten „akti- vierte Eigenleistungen“ neutralisiert in diesem Fall einen Teil der angefallenen Personalkosten. Der aktivierbare Personalaufwand begründet sich in den noch zu erfolgenden Restarbeiten und Män- gelbeseitigungen. 8 Wirtschaftsplan 2025 1.3 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: • Der im Jahr der Entstehung auszugleichende Betriebskostenzuschuss des Kernhaushaltes der Stadt Karlsruhe an den Eigenbetrieb. • Gemäß des 6. Nachtrags zum Pacht- und Betreibervertrag werden im Zeitraum zwischen dem 1. und 4. Pachtjahr die Besserungsscheine seitens des KSC an die Stadt, in Höhe der im Nachtrag 6 festgelegten Raten, zurückgezahlt. 2. Betriebliche Aufwendungen gesamt Die betrieblichen Aufwendungen bestehen aus Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Durch die endgültige Inbetriebnahme des gesamten Stadions steigen die gesamten betrieblichen Auf- wendungen im Jahr 2025 durch deutlich erhöhte Abschreibungen im Vergleich zu 2023 an. 0 1.000.000 2.000.000 3.000.000 4.000.000 5.000.000 6.000.000 Zusammensetzung des geplanten Betriebsaufwands 2025 Abschreibungen Materialaufwand Personalaufwand sonstige betriebliche Aufwendungen 9 Wirtschaftsplan 2025 2.1 Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich ausfolgenden Positionen zusammen: Betriebskosten des Wildparkstadions Die Betriebskosten sind als umlegbare Betriebskosten zu verstehen und werden gemäß dem Pacht- und Betreibervertrag mit dem KSC abgerechnet. Die Einnahmen aus der Betriebskostenabrechnung sind im Folgejahr den Umsatzerlösen zugeordnet. Bewirtschaftungskosten des Wildparkstadions Die Bewirtschaftungskosten bilden die Kosten ab, welche zur Bewirtschaftung des Stadions notwendig sind, aber nicht im Wege der Betriebskostenabrechnung auf den KSC als Nutzer umgelegt werden kön- nen. Die Summen beinhalten Schätzungen der tatsächlichen Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen. Zudem sind in einigen Verträgen Preisgleitklauseln verankert. Aufgrund von Inflation und gestiegenen Strom- und Personalkosten sind viele der in den letzten zwei Jahren abgeschlossenen Wartungs- und Serviceverträge höher ausgefallen als ursprünglich kalkuliert. 2.2 Personalaufwand Für das Jahr 2024 wurde mit 10 Stellen geplant. Für das Jahr 2025 wurde eine Stellenanzahl von 10,41 angesetzt. Die Differenz von 0,41 rührt aus einem planmäßigen Renteneintritt einer Mitarbeitenden aus dem kauf- männischen Bereich und der parallelen Nachbesetzung der Stelle inklusive Einarbeitungszeit. Innerhalb des Eigenbetriebs wurden Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder - auch vor dem Hintergrund der ver- änderten Aufgaben nach Beendigung des Vollumbaus und Implementierung eines Regelbetriebs - um- strukturiert, sodass es in den Stellenbewertungen zu leichten Verschiebungen kam. Durch die Neuorga- nisation konnte die erforderliche Vollzeitäquivalenz um über 25 % im Vergleich zur Phase des Vollum- baus eingespart werden. Im laufenden Wirtschaftsjahr wird der Personalaufwand aufgrund ungeplanter Weggänge von Mitar- beitenden und Verzögerungen in den Nachbesetzungen wesentlich geringer ausfallen als angenommen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Eigenbetrieb Anfang 2025 eine Vollbesetzung ver- zeichnen kann. Auch bei Vollbesetzung werden die Personalkosten lediglich etwa 11 % der betriebli- chen, bzw. 7,4 % der Gesamtaufwendungen, ausmachen. 10 Wirtschaftsplan 2025 2.3 Abschreibungen Mit Fertigstellung des Vollumbaus steigen die Abschreibungen für das Stadionbauwerk und die Infra- struktur im Vergleich zu den Vorjahren erheblich an. Alle hierunter gefassten Abschreibungen werden zum Enddatum 2058 abgeschrieben. Hinsichtlich der technischen Anlagen und Maschinen wird angenommen, dass sich aufgrund des Ab- schlusses des Vollumbaus der Bestand in den nächsten Jahren erheblich reduzieren wird. Hierdurch ver- ringern sich auch die entsprechenden Abschreibungen. Die sonstigen Abschreibungen betreffen die Betriebsvorrichtungen wie die Stehtribüne im Jugendsta- dion und die Geschäftsausstattung. 2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind alle Aufwendungen aufgeführt, die nicht direkt dem Betriebszweck (Betrieb des Stadions) des Eigenbetriebs dienen. Dies sind vor allem Geschäftsaufwendungen, Rechts- und Beratungskosten, Miete und Betriebskosten der Büroräume des Eigenbetriebes und Kosten für Fortbildungen. 0 2 4 6 8 10 12 14 16 201720182019202020212022202320242025 Personalentwicklung in VZW -WiPlan 2025 PlanISt 11 Wirtschaftsplan 2025 3. Zinsen Die Höhe der zu zahlenden Zinsen wird etwas geringer ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Nähere Ausführungen hierzu werden unter dem „Vorbericht zum Liquiditätsplan“ (S.12) getroffen. 4. Steuern Bislang hat der Eigenbetrieb unter der Position „Steuern“ lediglich die Grundsteuer zu entrichten. Die bisher zu zahlende Grundsteuer wird sich voraussichtlich auf die Summe in Höhe von 20.000,00 Euro reduzieren. 5. Jahresergebnis Am 20.10.2020 erging der Beschluss des Gemeinderats, handelsrechtliche Jahresfehlbeträge in Form von Betriebskostenzuschüssen im Jahr der Entstehung (vorliegend 8.691.903 Euro) durch den städti- schen Haushalt auszugleichen. Daher schließt der Erfolgsplan mit einem Jahresergebnis von 0,00 Euro ab. 12 Wirtschaftsplan 2025 III. Vorbericht zum Liquiditätsplan Der Liquiditätsplan stellt alle zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs dar und arbeitet mit den Rechnungsgrößen Einzahlungen und Auszahlungen. Die Struktur des Liquiditätsplans ergibt sich aus § 14 Abs. 3 Nr. 2 EigBG. Gemäß §2 Abs.5 EigBV-HGB hat ein Eigenbetrieb seine dauerhafte Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und so zu planen, dass der Liquiditätsbestand zum Ende eines Wirtschaftsjahres nicht negativ ist. Der Wirtschaftsplan 2024 wird mit diesem Wirtschaftsplan fortgeschrieben. Ein Nachtragswirtschafts- plan ist gemäß §15 Abs. 1 Nr.1 EigBG dann zu erstellen, wenn sich das geplante Ergebnis erheblich verschlechtert. Das Ergebnis des Eigenbetriebs wird sich hingegen verbessern, weshalb die Erstellung eines Nachtragswirtschaftsplan nicht erforderlich ist. Die Verbesserung des Ergebnisses beruhen zum einen auf dem erheblich reduzierten Personalaufwand aufgrund der hohen Fluktuation und verzögerten Nachbesetzung und auf geringer ausfallenden Rechts- beratungskosten und Zinszahlungen als prognostiziert. Eine weitere erhebliche Abweichung beruht auf der höheren „Einzahlung aus laufender Geschäftstätig- keit“ im aktuellen Wirtschaftsjahr. Die Stadtkämmerei hat dem Eigenbetrieb einen Vorschuss auf den im Jahr 2025 zu erhaltenen Betriebskostenzuschuss gewährt. Dies versetzt den Eigenbetrieb in die Lage, einen höheren Kreditbetrag bereits Anfang 2025 zu tilgen und somit die jährlich anfallenden Zinszah- lungen zu reduzieren. Entsprechend fällt die „Einzahlung aus laufender Geschäftstätigkeit“ für das Jahr 2025 um den Vorschuss auf den Betriebskostenzuschuss verringert aus. Zudem wird ein Teil der für das Jahr 2024 anfallenden Zinsaufwendungen erst im Februar 2025 zah- lungswirksam. Dies erhöht die im Liquiditätsplan „gezahlte Zinsen“ für das Jahr 2025 und reduziert entsprechend den Betrag im fortgeschriebenen Wirtschaftsplan für 2024. Des Weiteren werden im aktuellen Wirtschaftsjahr die „Auszahlungen für Investitionen in das Sachan- lagevermögen“ geringer ausfallen und voraussichtlich erst im Wirtschaftsjahr 2025 abfließen. Aktuell beläuft sich das Gesamtkreditvolumen des Eigenbetriebs auf 125 Mio. Euro. Die zugrundelie- genden drei Kreditverträge wurden im zurückliegenden Jahr zu verschiedenen Zeitpunkten aufgenom- men und mit der Endfälligkeit zum 15. Februar 2025 versehen. Auf diese Weise kann das Gesamtvolu- men, nunmehr von 119,5 Mio. Euro, gesamthaft umgeschuldet werden. Angestrebt wird ein festver- zinsliches Darlehen mit einer mittelfristigen Laufzeit und einer regelmäßigen halbjährlichen Tilgung in Höhe von 3,5 % p.a. Nach aktueller Prognose wird die maximale Zinshöhe mit 3,5 % p.a. angenommen. 13 Wirtschaftsplan 2025 IV. Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung Lfd.ErgebnisAnsatzAnsatzAnsatzPlanungPlanungPlanung Nr.2023202420242025202620272028 134 4.1 (fortgeschrieben) 5678 1. Umsatzerlöse 953.3992.882.3602.881.2603.109.5603.147.6413.044.9823.676.046 a) Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungs- rechten 643.2322.276.7302.276.7302.275.1092.277.3642.175.7382.178.155 b) umlegbare Betriebskosten300.167364.430364.430591.950625.351621.868647.537 c) Instandhaltungspauschale10.000241.200240.100242.501244.926247.375850.354 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0000000 3. andere aktivierte Eigenleistungen 274.943254.726182.366291.087300.586304.596333.980 4. sonstige betriebliche Erträge 8.012.30410.148.0408.797.7538.856.9038.870.5058.907.6028.253.237 a) Betriebskostenzuschuss Stadt Karlsruhe 7.974.8469.831.4578.642.7538.691.9038.535.5058.572.6028.243.237 b) Rückzahlung Besserungsscheine 0150.000150.000150.000325.000325.0000 c) sonstige 37.4575.0005.00015.00010.00010.00010.000 Betriebliche Erträge gesamt 9.240.64613.285.12611.861.37912.257.55112.318.73212.257.17912.263.263 5. Materialaufwand 833.6501.468.4111.346.4651.502.4061.696.2471.757.7771.809.548 a)Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Betriebskosten Stadion 473.609697.585591.950625.351621.868647.537661.097 b) Aufw. für bezogene Leistungen Bewirtschaftung Stadion 360.041770.826754.515877.0561.074.3791.110.2401.148.451 6. Personalaufwand 664.197851.780589.109919.755917.490954.1041.034.114 a) Löhne und Gehälter 509.658659.434452.041705.755704.017732.112793.506 b)soziale Abgaben und Aufw. für Altersversorgung 154.539192.346137.068214.000213.473221.992240.608 davon für Altersversorgung 45.72561.80340.55663.31863.16265.68374.234 7. Abschreibungen 3.174.1884.964.5894.964.5895.021.2454.997.7274.982.3134.978.764 a) immaterielle Vermögensgegenstände 1.687000000 b) Bauten 3.087.0604.881.9404.881.9404.938.1774.938.1784.938.1774.938.175 c) Technische Anlagen & Maschinen 81.0229.2789.2788.8747.1457.0563.076 d) Betriebsvorrichtungen 071.57771.57771.57748.78832.51332.513 e)Geschäftsausstattung 4.4191.7941.7942.6173.6164.5675.000 8. sonstige betriebliche Aufwendungen 465.063617.848474.139594.807632.856630.478645.269 a) Geschäftsaufwendungen 284.863171.250226.075294.522338.811339.154345.907 b) Rechts- und Beratungskosten 112.936278.600100.000181.845176.891171.938171.987 c) Miete 23.75417.51317.51313.27113.60313.94318.000 d) Betriebskosten 17.97719.55119.55115.91916.31516.72119.092 e) Aus- und Fortbildungen, Geschäftsreisen 3.6759.48111.00010.20010.45510.71610.984 f) Verwaltungskosten 21.858121.453100.00079.05076.78178.00679.299 Betriebliche Aufwendungen gesamt5.137.0997.902.6277.374.3028.038.2138.244.3218.324.6728.467.695 9. Erträge aus Beteiligungen,0000000 davon aus verbundenen Unternehmen 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, 0000000 davon aus verbundenen Unternehmen 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.4380123.69560.500000 davon aus verbundenen Unternehmen 123.69560.500 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0000000 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.115.9855.312.5004.570.7724.259.8384.054.4113.912.5073.775.569 davon an verbundene Erträge 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0000000 15. Ergebnis nach Steuern 24.45870.00040.00020.00020.00020.00020.000 16. sonstige Steuern 24.45870.00040.00020.00020.00020.00020.000 17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag0000000 Bezeichnung 2 14 Wirtschaftsplan 2025 V. Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Lfd.ErgebnisAnsatzAnsatzAnsatzPlanungPlanungPlanung Nr.2023202420242025202620272028 145fortgeschrieben6789 1. Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.776.81911.690.41718.134.8014.977.81412.174.54411.915.48712.258.647 2. Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 1.987.3693.008.0382.449.7133.036.9683.266.5943.362.3593.508.931 3. Zahlungsmittelüberschuss/- bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 789.4508.682.37915.685.0881.940.8458.907.9508.553.1278.749.717 4. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0000000 5. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 003.7500000 6. Einzahlungen aus der Rückzahlung geleisteter Investitionszuschüsse durch Dritte 0000000 7. Erhaltene Zinsen 12.438000000 8. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit12.43803.7500000 9.Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen0000000 10. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 21.290.9706.875.0844.575.0843.822.890305.000305.0001.155.000 11. Auszahlungen für geleistete Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0000000 12. Auszahlungen für geleistete Investitionszuschüsse an Dritte 070.00070.0000000 13. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 21.290.9706.945.0844.645.0843.822.890305.000305.0001.155.000 14. Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -21.278.532-6.945.084-4.641.334-3.822.890-305.000-305.000-1.155.000 15. Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf -20.489.0821.737.29511.043.754-1.882.0458.602.9508.248.1277.594.717 16. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0000000 17. Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen bei der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 0000000 Bezeichnung 2 15 Wirtschaftsplan 2025 18.Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen bei Dritten 125.000.000125.000.00065.000.000119.500.000000 a)Neuaufnahme0000000 b) Umschuldung 125.000.000125.000.00065.000.000119.500.00000 19. Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen 0000000 20. Einzahlungen aus Investitionszuweisungen der Gemeinde 0000000 21. Einzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter 1.262.5005.500.0005.500.0000000 22. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit126.262.500130.500.00070.500.000119.500.00000 0 23. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzung en 0000000 24. Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen gegenüber der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 0000000 25. Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen gegenüber Dritten 131.444.778125.000.00065.000.000128.659.6884.054.4113.912.5073.775.569 26. Auszahlung aus der Rückzahlung von Investitionsbeiträgen 0000000 27. Auszahlung aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen der Gemeinde 0000000 28. Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen 0000000 29. Gezahlte Zinsen 4.115.9855.312.5002.689.7726.229.6634.054.4113.912.5073.775.569 30. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 135.560.763130.312.50067.689.772134.889.3508.108.8227.825.0137.551.138 31. Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -9.298.263187.5002.810.228-15.389.350-8.108.822-7.825.013-7.551.138 32. Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel- bestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres -29.787.3451.924.79513.853.982-17.271.395494.128423.11443.579 33. voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn 0018.765.758971.551958.878892.929 nachrichtlich: 16 Wirtschaftsplan 2025 VI. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität Lfd. Nr.20242025202620272028 134567 1. Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn0 2a. + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn0 2b. + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere0 2c. + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde12.411.941 3a. - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn19 3b. - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständige Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde4.930.171 4. = liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn7.481.751 5. - mittelübertragungs- bedingter Liquiditätsbedarf 0 6. +/- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel- bestandes 13.853.982 -17.271.395494.128423.11443.579 7. = voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende21.335.7331.494.363 1.465.6791.381.992936.508 8. - davon für bestimmte Zwecke gebunden 2.569.975 522.813 506.801489.063471.946 9. = vorauss. Liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel18.765.758971.551 958.878892.929464.561 2 Bezeichnung LiquiditätsplanFinanzplanung 17 Wirtschaftsplan 2025 VII. Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Lfd. Nr. Investitionsmaßnahmen Einzahlungs- und Auszahlungsarten Ergebnis 2023 Ansatz 2024 (fortgeschrieben) Ansatz 2025VE 2025 Planung 2026 Planung 2027 Planung 2028 123456789 1 Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 2.500.0005.500.00000000 2 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit 0000000 3 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 5.000000000 4 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0000000 5 Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0000000 6 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit 2.505.0005.500.00000000 7 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0000000 8Auszahlungen für Baumaßnahmen 27.811.0314.570.0843.716.890100.000300.000300.0001.150.000 a) Hauptvertrag16.000.00000 b) Äußere Umfriedung001.775.0000 c) Hospitality-Parkplatz500.000350.00000500.000 d) Sonstige Kosten1.984.5281.345.084180.00050.00050.000250.000 e) offene Nachträge1.326.503500.0001.261.890 f) Kostenrisiken4.000.000500.000100.000 g) Risikopuffer/Unvorhergesehens4.000.0001.875.000400.000250.000250.000400.000 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Sachvermögen 05.0005.00005.0005.0005.000 10 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0000000 11 Auszahlungen für Investitionsförderungs- maßnahmen 0000000 12 Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 001.0000000 13 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -27.811.031-4.575.084-3.822.8900-305.000-305.000-1.155.000 14 Saldo aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit -25.306.031924.916-3.822.8900-305.000-305.000-1.155.000 15 Aktivierte Eigenleistung353.586182.366291.0870300.586304.596333.980 16 Gesamtkosten der Maßnahme28.164.6174.757.4504.113.9770605.586609.5961.488.980 Maßnahme: Vollumbau Wildparkstadion 18 Wirtschaftsplan 2025 VIII. Stellenübersicht 20242025 1234567 E15Ü E15 E14 E131111** E121*200 E112121** E101*00,760 E9c1111 E9b1313 E9a12,41*11 E82021 E7 E6 E5 E41 E3 E2 E1 Summe 10,010,49,88,0 Hinweis: Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst *1 VZW vorbehaltlich der endgültigen Stellenbewertung des POA ** 1 VZW + Zulage Kurzfristig und geringfügig Beschäftigte sind nicht aufgeführt. Städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark. Dies ist über interne Dienstleistungsvereinbarungen geregelt und die Leistungen werden dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Nachrichtlich: Darstellung je Entgeltgruppe inkl. Vergleich Vorjahr Angestellte je Entgelt- gruppe Entgelt- gruppe TVöD Stellenanzahl Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2024 Erläuterung Planansatz zum Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2023 19 Wirtschaftsplan 2025 E15ÜE15E14E13E12E11E10E9cE9bE9aE8E7E6E5E4E3E2E1 Betriebs- leitung 1122 Kauf- männischer Bereich/ Verwaltung 112,414,412 Technischer Bereich 1344 Summe 121132,41 10,418 Hinweis: Einfacher Dienst Kurzfristig und geringfügig Beschäftigte sind nicht aufgeführt. Darstellung je Bereich Angestellte je Bereich Entgeltgruppen Summe Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2024 Höherer DienstGehobener DienstMittlerer Dienst

  • Abstimmungsergebnis TOP 21
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Festsetzung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark" Vorlage: 2024/1019 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2025 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ am 10. Oktober 2024. Stadtrat Seidler (AfD): Wir haben heute ja schon einige Male über Geld geredet. Und wenn ich einen Wirtschaftsplan vorliegen habe vom Eigenbetrieb Wildparkstadion, dann muss man natürlich auch an drei oder vier Stellen einmal kurz über die Zahlen reden. Das Gute an diesem Wirtschaftsplan und an dem geschäftlichen Ausblick ist, dass die Umschuldung und die erfolgenden Tilgungen zu stetig zurückgehenden Zinsaufwendungen führen. Je- doch ist es so, dass die Einnahmen aus Pacht und Namensrechten derzeit nur 2,3 Millionen betragen, dagegen aber Zinsen von 4,3 Millionen bezahlt werden, also das Doppelte der Einnahmen. Und der städtische Zuschuss zum Ausgleich der Verluste, der beträgt 8,9 Milli- onen, das ist das Vierfache der Einnahmen. Also das ist kaufmännisch keine gute Situation, und wir können erstens natürlich erst einmal nur dem KSC wünschen, dass er möglichst bald in der ersten Bundesliga spielt. Platz zwei haben sie ja schon geschafft im Augenblick. Dann steigen natürlich auch die Einnahmen des Eigenbetriebs, und die Zinsen werden er- wirtschaftet, aber ansonsten müssten wir uns bei dem nächsten Wirtschaftsplan doch noch einmal darüber Gedanken machen, ob es nicht doch noch die eine oder andere Einnahme- quelle gibt, danke. – 2 – Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024