Jugendhilfe-Monitor 2024
| Vorlage: | 2024/1016 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 05.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1016 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Jugendhilfe-Monitor 2024 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 23.10.2024 1 Ö Kenntnisnahme Information Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jugendhilfe-Monitor 2024 zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Auf Grundlage der im Februar 2022 im Jugendhilfeausschuss vorgelegten Kurzanalyse „Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche aus Sicht der Jugendhilfe“ hat die Verwaltung einen Jugendhilfe-Monitor entwickelt, der jährlich im Herbst im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wird. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Aufbau stärker an die Struktur der Jugendhilfe angepasst. Diese Gliederung soll künftig beibehalten werden. Die Entwicklung der Fallzahlen in der Jugendhilfe wird durch Einschätzungen verschiedener Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe ergänzt, sodass ein umfassendes Bild der aktuellen Situation gewonnen wird und darüber hinaus ein Ausblick auf Entwicklungen des bereits laufenden und kommenden Jahres gegeben wird. 2023 stiegen die Fallzahlen in einigen Bereichen (zum Beispiel bei der häuslichen Gewalt) erneut. Zugleich erhöhte sich der Beratungsbedarf bei Familien und die Notwendigkeit präventiv vorzugehen, was sich in steigenden Beratungskontakten bei der Schulsozialarbeit und dem Netzwerk „Von Anfang an – Karlsruhe für Kinder – Netzwerk Frühe Hilfen“ sowie an der vermehrten Teilnahme an präventiven Angeboten im Bereich Familienbildung und Jugendschutz zeigt. Darüber hinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe mit verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen konfrontiert. Die Fälle werden zunehmend komplexer, und die finanziellen/personellen Ressourcen in der Trägerlandschaft sowie innerhalb der Stadtverwaltung müssen gut eingesetzt werden. Der Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) bereitet. Vor allem in der Abteilung „Eingliederungshilfe“ und im Fachbereich „Jugendhilfe und Soziale Dienste“ müssen die Organisationsstrukturen angepasst werden. Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe mit einem vielfältigen bedarfsgerechten Angebot. Am 22. November 2024 findet ein Fachgespräch zur Vertiefung für den Bereich der stationären Hilfen statt. Durch den Fachkräftemangel sowie das Thema der Inklusion wird in diesem Feld eine Weiterentwicklung erforderlich. Das Fachgespräch wird sich insbesondere auf die Schwerpunktthemen Kindeswohlgefährdung, sogenannte Systemsprenger*innen und Inklusion konzentrieren sowie Raum für Austausch und Diskussion öffnen.
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Inhaltsverzeichnis Einleitung ....................................................................................................................................................................... 2 1. Kinderschutz ........................................................................................................................................................... 2 1.1. Kindeswohlgefährdung ........................................................................................................................ 2 1.2. Inobhutnahme und vorläufige Inobhutnahme ....................................................................................... 3 1.3. Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen ....................................................................................... 4 1.4. Häusliche Gewalt .................................................................................................................................. 5 2. Hilfeangebote nach dem SGB VIII .......................................................................................................................... 7 2.1. Stationäre Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII und Hilfe für junge Volljährige ................................................................................................................................ 7 2.2. Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) seelischer Behinderung .................................................................................................................................................... 8 3. Jugendhilfe im Strafverfahren ............................................................................................................................... 9 4. Schulsozialarbeit .................................................................................................................................................. 10 5. Präventive Angebote für Familien ....................................................................................................................... 11 5.1. Netzwerk Frühe Hilfen ........................................................................................................................ 11 5.2. Familienbildung und Jugendschutz ..................................................................................................... 12 6. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit ............................................................................ 12 6.1. Jugendverbände ................................................................................................................................. 12 6.2. Offene Kinder- und Jugendarbeit ........................................................................................................ 13 6.3. Ferienangebote................................................................................................................................... 13 6.4. Übergang Schule – Beruf .................................................................................................................... 14 7. Ausblick ................................................................................................................................................................ 14 Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Jugendhilfe-Monitor 2024 Anlage JHA 23.10.2024, TOP 1 2 | Jugendhilfe-Monitor Einleitung Der Jugendhilfe-Monitor gibt einen Einblick in die Fallzahlen in der Kinder- und Jugendhilfe und ergänzt diese um Einschätzungen. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Kindergrundsicherung enthielt der Jugendhilfe- monitor 2023 Daten zum Thema Kinderarmut. Nach dem im Juni 2024 vorgelegten umfassenden Bericht zur Kinderarmut wurden diese Daten im aktuellen Monitor nicht fortgeschrieben. Kinder- und Jugendhilfe bezieht sich auf die Altersspanne von 0 bis 27 Jahren. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit ihren Familien sind die Adressatinnen und Adressaten der Angebotslandschaft. Insgesamt leben 43.720 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Karlsruhe (Bevölkerung am Ort der Haupt- wohnung am 31. Dezember 2023, ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge), das entspricht 14,5 Prozent der Einwohner*innen am Ort der Hauptwohnung. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren hat sich in den letzten zehn Jahren seit 2013 um 3,4 Prozent erhöht (Gesamtbevölkerung +3,3 Prozent). Im Fünfjahresvergleich zwischen 2018 und 2023 lässt sich ein leichter Zuwachs bei Kindern und Ju- gendlichen um 0,7 Prozent feststellen (Gesamtbevölkerung -1,0 Prozent). Außerdem leben in Karlsruhe 41.646 junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 27 Jahre (13,9 Prozent der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 31. Dezember 2023, ohne Personen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge). 1. Kinderschutz Der Schutz von Kindern ist nach den gesetzlichen Vorgaben die wohl wichtigste Aufgabe der öffentlichen Jugend- hilfe. Die Sozial- und Jugendbehörde bietet vielfältige Maßnahmen zur Umsetzung des Schutzauftrages. Sie dienen der Vorbeugung von Gefährdungssituationen, der Begleitung und Betreuung von Betroffenen sowie der Nach- sorge. Die Angebote richten sich nicht nur an Kinder selbst, sondern auch an verantwortliche Erwachsene im Umfeld und die Öffentlichkeit. 1.1. Kindeswohlgefährdung Eine Kindeswohlgefährdung kann insbesondere bei Anzeichen für Vernachlässigung, für körperliche oder psychi- sche Misshandlung, häusliche Gewalt oder sexuelle Gewalt festgestellt werden. Abbildung 1: Meldungen über Kindeswohlgefährdung Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Seit der Corona Pandemie 2020 war die Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen steigend. Im Jahr 2023 ist nach dem Höchststand von 2022 ein Rückgang um 8,5 Prozent zu verzeichnen (vergleiche Abbildung 1). Aller- dings stieg die Zahl der bestätigten Kindeswohlgefährdungen von Kindern und Jugendlichen an (vergleiche Abbildung 2). 781 850 838 898 817 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 20192020202120222023 + 8,8 % - 1,4 % + 7,2 % - 9,0 % 3 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 2: Kindeswohlgefährdung 2019 bis 2023 Gesamtbewertung der Gefährdungssituation Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Beim Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe eingehende Meldungen einer Kindeswohlgefährdung wer- den unmittelbar von zwei Fachleuten bewertet und bei akuter Kindeswohlgefährdung sofort vor Ort überprüft. Andernfalls findet eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der Familie statt. Nach Überprüfung der Situation und gegebenenfalls Einleitung entsprechender Schritte oder bedarfsgerechter Hilfen nimmt der Allgemeine Soziale Dienst eine Gefährdungseinschätzung vor, welche die eingegangenen Hinweise in vier Kategorien differenziert: Kindeswohlgefährdung (erfordert sofortige Maßnahmen wie Inobhutnahme oder Herausnahme) Latente Kindeswohlgefährdung (erfordert ebenfalls Maßnahmen zur Abwendung der Gefährdung) Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe-/Unterstützungsbedarf (entsprechende Hilfen und Beratung wer- den eingeleitet) Keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe-/Unterstützungsbedarf (keine weiteren Maßnahmen). Im Jahr 2023 werden 111 Kindeswohlgefährdungen (13,6 Prozent aller Meldungen) und 379 latente Kindes- wohlgefährdungen (46,4 Prozent aller Meldungen) bestätigt, was bei den bestätigten Kindeswolgefährdungen eine Steigerung um 28 Kinder/Jugendliche bedeutet. Insgesamt wird bei 490 Kindern und Jugendlichen eine Ge- fährdung im elterlichen Haushalt gesehen. Bei 21,5 Prozent der Familien wird keine Kindeswohlgefährdung bestätigt, allerdings ein Unterstützungsbedarf gesehen. 1.2. Inobhutnahme und vorläufige Inobhutnahme Inobhutnahmen nach § 42 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) in einer Inobhutnahmestelle (zum Beispiel Wohngruppe oder Bereitschaftspflegefamilie) können insbesondere bei Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung erforderlich sein, kommen aber auch bei Selbstmeldungen auf Wunsch der Jugendlichen oder bei einer unbeglei- teten Einreise in Frage. 97 300 189 195 114 292 216 228 124 347 208 159 151 311 224 212 111 379 176 151 0 100 200 300 400 KindeswohlgefährdungLatente Kindeswohlgefährdung keine Kindeswohlgefährdung aber Hilfe- und Unterstützungsbedarf keine Kindeswohlgefährdung und kein Hilfe- und Unterstützungsbedarf 20192020202120222023 4 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 3: Inobhutnahmen (ohne unbegleitete minderjährige Ausländer*innen) 2019 bis 2023 Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Die Gesamtzahl der Inobhutnahmen ohne unbegleitete minderjährige Ausländer*innen ist um 20,8 Prozent ge- sunken. Über 60 Prozent aller Inobhutnahmen befinden sich in der Altersgruppe 14 bis unter 18 Jahren. Auf die Altersspanne null bis unter sechs Jahre entfallen 12 Prozent. Wenn eine Inobhutnahme nicht bei Verwandten stattfindet, werden Kinder unter sechs Jahren über die Bereitschaftspflege in einer Bereitschaftsfamilie in Obhut genommen, während die Kinder und Jugendlichen über sechs Jahren fast ausschließlich bei Inobhutnahmestellen aufgenommen werden. Die in städtischer Verantwortung stehende „Bereitschaftspflege für Kinder von null bis sechs Jahren“ konnte in den vergangenen Jahren die Bedarfe von Säuglingen und Kleinkindern, die in Krisensituationen von ihren Eltern getrennt werden mussten, decken. Mittlerweile wird es in Karlsruhe wie auch in anderen Stadt- und Landkreisen immer schwieriger, geeignete Bereitschaftspflegefamilien zu finden und auszubilden, die kurzfristig in der Lage sind, ein Kleinkind vorübergehend bei sich aufzunehmen. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Bereitschafts- pflegefamilien sinkt stetig, im Vergleich zum Vorjahr um 26,3 Prozent. Im Jahr 2023 bis Mai 2024 befanden sich 61 Kinder in 14 Bereitschaftspflegefamilien, wobei die Verweildauer von unter einer Woche bis über ein Jahr be- trägt. 1.3. Unbegleitete minderjährige Ausländer*innen Wird eine unbegleitete minderjährige Ausländerin oder ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) nach Eintritt ins Bundesgebiet erstmals in Obhut genommen, handelt es sich um eine vorläufige Inobhutnahme nach § 42 a SGB VIII. Werden für eine/einen umA zu einem späteren Zeitpunkt erneute Inobhutnahmen erforderlich (beispielsweise ein Aufgreifen nach Abgängigkeit aus einer Jugendhilfeeinrichtung), handelt es sich um „regu- läre“ Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII. 321 213 254 289 229 0 100 200 300 400 20192020202120222023 - 33,6 % + 19,2 % + 13,8 % - 20,8 % 5 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 4: Altersschätzungen unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen (umA) Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Alle jungen Geflüchteten, die bei der Aufnahme in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) angeben, dass sie minderjährig und ohne ihre Eltern unterwegs sind, werden den umA-Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Rahmen der Altersschätzung vorgestellt. Abbildung 4 zeigt die Gesamtanzahl der Altersschätzungen minderjähriger unbegleiteter Ausländer*innen (umA). Darin inbegriffen sind junge Menschen, die durch die Altersschätzung über 18 Jahre geschätzt wurden, die bei Verwandten verbleiben und die vorläufig in Obhut genommen werden. 547 junge Menschen wurden im Jahr 2023 in einer Karlsruher Jugendhilfeeinrichtung vorläufig in Obhut genommen. Die Zugangszahlen haben sich im zweiten Halbjahr 2023 im Vergleich zum ersten Halbjahr mehr als verdoppelt. Im September 2023 wur- den 232 Altersschätzungen durchgeführt, während es im August 187 und im Oktober 175 Altersschätzungen gab. Im Juni 2023 wurde „die Drehscheibe Ebertstraße“ in Trägerschaft zweier Jugendhilfeträger eröffnet, um den steigenden vorläufigen Inobhutnahmen gerecht zu werden. Hier finden bis zu 51 umA während der vorläu- figen Inobhutnahme einen Platz in Karlsruhe. Die Altersschätzungen minderjähriger unbegleiteter Ausländer*innen lagen 2020 mit 224 Fällen auf einem sehr niedrigen Niveau, was auf die pandemiebedingt zeitweise geschlossenen Grenzen innerhalb der EU zurückzufüh- ren war. Da seit Ende 2020 die Einreise wieder zugenommen hat, ist bei den Altersschätzungen unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen 2021 ein Anstieg um 38,8 Prozent, im Jahr 2022 ein stärkerer Anstieg um 154,7 Prozent und im Jahr 2023 um nochmals 62,9 Prozent zu verzeichnen (vergleiche Abbildung 4). Über die Jahre hinweg zeigt sich, wie dynamisch die Fluchtbewegung auch bei Minderjährigen ist. Diese extremen Schwankungen stellen die Versorgung dieser besonders schutzwürdigen Zielgruppe vor große Herausforderun- gen (siehe auch Vorlage 2023/0358, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Jugendhilfeausschuss am 24. Mai 2023). 1.4. Häusliche Gewalt Laut Artikel 3b des Übereinkommens des Europarats zur Istanbul-Konvention umfasst häusliche Gewalt "alle Handlungen physischer, sexueller, psychologischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder gegenwärtigen Ehegatten oder Partnern auftreten, unabhängig da- von, ob der Täter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte." Die dargestellten Zahlen zeigen die bei der Polizei bekannt gewordenen Fälle in Karlsruhe – Expertinnen und Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer im Bereich häuslicher Gewalt aus. 151 118 167 321 547 5 7 34 139 190 98 99 110 332 553 254 224 311 792 1.290 0 200 400 600 800 1.000 1.200 1.400 2019 2020 2021 2022 2023 Altersschätzungen über 18 Jahre Verbeib bei Verwandtschaft vorläufige Inobhutnahme in einer Karlsruher Jugendhilfeeinrichtung Summe - 11,8 % + 38,8 % + 154,7 % + 62,9 % 6 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 5: Fälle Häuslicher Gewalt insgesamt und Fälle mit minderjährigen Kindern im Haushalt Quelle: Stadt Karlsruhe I Ordnungs- und Bürgeramt Seit 2020 steigen die Fälle mit häuslicher Gewalt kontinuierlich an. Im Jahr 2023 wurde eine neue Höchstzahl erreicht (+14,1 Prozent). Die Fallzahlen häuslicher Gewalt mit minderjährigen Kindern im Haushalt zeigen eben- falls einen Anstieg um 12,6 Prozent. Ein Anstieg der Fälle häuslicher Gewalt findet sich auch auf Bundesebene wieder. Im Jahr 2023 wurden 256.276 Opfer von häuslicher Gewalt erfasst, was ein Plus von 6,5 Prozent gegen- über 2022 darstellt (vergleiche Die Bundesregierung, Lagebild „Häusliche Gewalt“) 1 . Regelmäßig tagt ein Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ in Karlsruhe, welcher von der Gleich- stellungsbeauftragten koordiniert wird. In diesem Kreis kommen verschiedene Akteurinnen und Akteure (Polizei, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Allgemeiner Sozialer Dienst) zusam- men, um die Interventionsketten und Schnittstellen in der Stadt Karlsruhe abzustimmen und sich in dem Themenfeld häusliche Gewalt über aktuelle Entwicklungen zu informieren und zu reagieren. Der Koordinationskreis geht davon aus, dass die niedrigeren Fallzahlen im Jahr 2020 nicht auf einen tatsächli- chen Rückgang schließen lassen, sondern auf eine zurückhaltende Inanspruchnahme von Hilfe durch die Betroffenen aufgrund der COVID19 Schutzmaßnahmen. Die Zunahme der Fallzahlen im Jahr 2023 ist wahr- scheinlich auf die Einführung einer polizeiinternen Koordinierungsstelle für häusliche Gewalt mit geschulten Sachbearbeiter*innen zurückzuführen, wodurch die Erfassung systematisiert werden konnte. 1 Die Bundesregierung, Lagebild „Häusliche Gewalt“ vom 07. Juni 2024 https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/lagebild-haeusliche-gewalt-2201488 608 531 599 618 705 334 259 286 301 339 0 100 200 300 400 500 600 700 800 20192020202120222023 Fälle häuslicher Gewalt insgesamtdarunter Fälle mit Kindern im Haushalt + 14,1 % + 12,6 % + 3,2 % + 5,2 % - 12,7 % + 12,8 % - 22,5 % + 10,4 % 7 | Jugendhilfe-Monitor 2. Hilfeangebote nach dem SGB VIII Abbildung 6: Gesamtfallzahlen Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Die Gesamtzahl an Hilfen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe steigen kontinuierlich an. Die Leistungen rei- chen von Hilfen im Rahmen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), gemeinsame Wohnform für Mütter und Väter (§ 19 SGB VIII), Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (§ 20 SGB VIII), Hilfen zur Erziehung (§§ 27(2) SGB VIII), Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) bis hin zu den (vorläufigen) Inobhutnahmen (§§ 42 VIII). Während die Hilfen im Bereich Flucht im Vergleich zum Vorjahr um die Hälfte ansteigen, reduzieren sich die Hilfen aus dem Stadtgebiet im Rahmen der Bezirkssozialarbeit um 9,4 Pro- zent. Generell nimmt die Komplexität der Fälle aufgrund der Multiproblemlagen in Familien stetig zu. Zudem nimmt die Bearbeitung durch komplexere Hilfeplanungen aufgrund gesetzlicher Änderungen 2 mehr Zeit in Anspruch. Inhaltlich richtet sich die Hilfeplanung verstärkt auf Ressourcen im familiären Umfeld und im Sozialraum unter Beteiligung aller betroffenen Personen. Der beim Jugendhilfe-Monitor 2023 erstmals aufgenommene Städtevergleich bei den Hilfen zur Erziehung wurde in diesem Jahr nicht wieder aufgegriffen. Es wurde deutlich, dass ein Vergleich der Städte nicht ohne ver- tiefte Betrachtung der örtlichen Trägerlandschaft mit ihren zur Verfügung stehenden Angeboten sinnvoll ist. Eine solche Analyse würde über den Rahmen des Jugendhilfe-Monitors hinausgehen. 2.1. Stationäre Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII und Hilfe für junge Volljährige Die stationäre Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet verschiedene Hilfeformen (klassische Heimunterbringung, Be- treutes Wohnen, Hilfe in Erziehungsstellen, Vollzeitpflege, Verwandtenpflege, besondere Pflegeform), deren Belegung abhängig vom Alter und dem jeweiligen Bedarf ist. 2 zum Beispiel KJSG, BTHG, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts 3.982 3.822 3.953 4.386 4.728 55.09353.42353.13254.12254.143 20192020202120222023 Gesamtfallzahl bearbeiteter HilfenBevölkerung unter 21 Jahre mit Hauptwohnung (ohne LEA) -4,0% + 3,4 % + 11,0 % + 7,8 % -3,0 % -0,5 % +1,9 % + 0,0 % 8 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 7: Stationäre Kinder- und Jugendhilfe - Fallzahlen Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Während die Gesamtzahl der zu bearbeitenden Kinder- und Jugendhilfen steigt, nehmen die stationären Hilfen ab. In den stationären Unterbringungen stellen die Hilfen zur Erziehung (null bis unter 18 Jahre) den größten An- teil dar. 2.2. Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) seelischer Behinderung Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung kann Eingliede- rungshilfe nach § 35a SGB VIII gewährt werden. Während der Bereich in den letzten Jahren eine Steigerung verzeichnete, reduzierte sich die Fallzahl 2023. Abbildung 8: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung – Gesamtzahl der bearbeiteten Fälle (Minderjährige und Volljährige) Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde 551 509 523 513 494 255 243 201 196 169 64 79 72 87 69 0 100 200 300 400 500 600 20192020202120222023 Hilfe zur Erziehung (stationär)Hilfe junge Volljährige (stationär)stationäre Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII) 497 542 579 611 585 0 100 200 300 400 500 600 700 20192020202120222023 - 4,3 % + 5,5 % + 6,8 % + 9,1 % 9 | Jugendhilfe-Monitor 3. Jugendhilfe im Strafverfahren Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) wird über alle Strafverfahren informiert, die gegen junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren geführt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass spätestens dann, wenn ein Straf- tatvorwurf bekannt wird, die Notwendigkeit einer Jugendhilfeleistung zu prüfen und gegebenenfalls anzubieten und/oder einzuleiten ist, wenn ein erzieherischer Hilfebedarf besteht. In den Medien wurde zuletzt immer wieder von einem deutlichen Anstieg der Jugendkriminalität berichtet. Die Berichterstattung über erschreckende Einzelfälle erweckte darüber hinaus den Eindruck einer negativen Entwick- lung der jungen Menschen in diesem Bereich. Dies deckt sich jedoch nicht mit den Erfahrungen und Erkenntnissen der JuhiS. Die Zahlen der Verfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) in den zu- rückliegenden fünf Jahren zeigen zwar Schwankungen, aber keinen generellen Anstieg. Eine konkrete Veränderung zeichnet sich im Verhältnis Jugendliche gegenüber Heranwachsenden ab. Im Jahr 2019 waren es mehr Heranwachsende als Jugendliche, die strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, 2023 sind mehr Jugendli- che mit Straftaten aufgefallen. Die Fallzahlen aus den Jahren 2019 bis 2022 in den Abbildungen 9 und 10 mussten infolge einer erneuten Berechnung gegenüber dem Jugendhilfe-Monitor 2023 angepasst werden. Abbildung 9: Eingegangene Verfahren gegen Jugendliche (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Abbildung 10: Abgeschlossene Verfahren aus dem Bereich Gewaltdelikte Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde 77 110 75 91 90 81 86 77 89 81 0 20 40 60 80 100 120 20192020202120222023 JugendlicheHeranwachsende 973 912 970 1.008 1.083 1.209 1.150 1.031 993 893 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 20192020202120222023 JugendlicheHeranwachsende 10 | Jugendhilfe-Monitor Bei den Daten aus dem Bereich der Gewaltdelikte ist eine dynamische Entwicklung erkennbar, jedoch keine rele- vante Zunahme der absoluten Zahlen. Als pädagogische Reaktion auf das Fehlverhalten der jungen Menschen in diesem Kontext werden die Durchfüh- rung eines Täter-Opfer-Ausgleichs, die Teilnahme an einem Anti-Aggressivitäts-Training, sowie individuelle Einzelfallhilfen von der JuhiS vermittelt. Diese pädagogischen Maßnahmen erfahren von Seiten der Justiz eine hohe Akzeptanz. Nach Beratung und Umsetzung von erzieherischen Maßnahmen wurden 326 (davon 202 ge- gen Jugendliche) Verfahren von der Justiz eingestellt. In 181 (77 gegen Jugendliche) Strafverfahren wurden die jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung begleitet und Stellungnahmen gegenüber den Jugendgerichten ab- gegeben. Ab 2024 werden erstmals die Delikte von strafunmündigen Kindern statistisch erfasst. 4. Schulsozialarbeit Abbildung 11: Beratungen 2023 Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Im Bereich der Schulsozialarbeit steigt die Zahl der Beratungen weiterhin. Die Intensität der Beratungen ist mit einem Anteil von 30 Prozent mit mehr als drei Beratungsterminen weiterhin hoch. Insgesamt haben die Schulso- zialarbeitenden 8.399 Beratungen in 2023/24 durchgeführt, eine Steigerung um 10,3 Prozent zum Vorjahr. Dies zeigt, dass der Bedarf an Beratungen durch die Schulsozialarbeit bei steigendem Angebot auch stetig ansteigt. In den vergangenen Jahren sind die Beratungen im Zusammenhang mit einer Kindeswohlgefährdung zurückge- gangen, sodass die Schulsozialarbeit verstärkt präventiv tätig werden kann. 2.202 2.745 2.611 2.893 2.046 2.844 3.491 3.934 1.061 1.420 1.514 1.572 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 Schuljahr 2020/21Schuljahr 2021/22Schuljahr 2022/23Schuljahr 2023/24 LehrkraftberatungenSchüler*innenberatungenElternberatungen + 32,0 % + 8,7 % + 10,3 % 5.309 7.009 8.399 7.616 11 | Jugendhilfe-Monitor Abbildung 12: Anlässe der Beratungen bei den Schüler*innen Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Bei den Beratungsanlässen ist weiterhin eine Steigerung in den Bereichen Konflikten der Schüler*innen unterei- nander sowie bei familieninternen Belastungen zu verzeichnen. Zudem gewinnt seit Ende der Coronapandemie das Thema Pubertät/Identität/Selbstwert massiv an Bedeutung. 5. Präventive Angebote für Familien 5.1. Netzwerk Frühe Hilfen Auf Basis des in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführten Netzwerkentwicklungsprozesses wird weiter an ei- nem zukunftsfesten Netzwerk gearbeitet. Nach erfolgreicher Einführung des neuen Netzwerknamens „Von Anfang an – Karlsruhe für Kinder – Netzwerk Frühe Hilfen“ im Sommer 2023 mithilfe einer breit angelegten Öf- fentlichkeitsarbeitskampagne wird aktuell an der Anpassung der Konzeption gearbeitet. Grundlage bilden auch hier die Ergebnisse des Netzwerkentwicklungsprozesses sowie die veränderten Bedürfnisse der Familien. Die Be- arbeitung soll Ende 2024 abgeschlossen sein. Vor allem das Konzept „Startpunkt-Elterncafés“ als Baustein der sozialen Quartiersentwicklung wird weiterent- wickelt, um den speziellen Bedarfen der Familien auch in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren im Sozialraum gut und flexibel begegnen zu können. Dazu wurde ein neuer Orientierungsrahmen für die Trä- ger*innen der Angebote entwickelt. Die Startpunkt-Elterncafés und offenen Gruppenangebote besuchten 2023 insgesamt 13.541 Eltern (Gesamtanzahl mit Kindern: 27.066). Dies bedeutet erneut einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2022: 11.609 Eltern / Gesamtanzahl mit Kindern: 23.105). 2019 2020 2021 2022 2023 Anzahl der Beratungen im Netzwerk Frühe Prävention 469 455 533 529 485 Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Der Beratungsbedarf im Netzwerk Frühe Hilfen ist weiterhin hoch. Hinzu kommt eine nochmals deutlich gestie- gene Nachfrage nach Kurzzeitberatungen unter 30 Minuten. Diese beliefen sich 2023 auf ungefähr 2.400 Beratungen (1.500 im Vorjahr), die in der Beratungszahl nicht beinhaltet sind. 574 914 1.364 1.500 923 1.154 1.385 1.394 1.135 1.726 1.875 1.914 1.602 1.804 2.272 2.353 1.875 2.823 3.719 4.106 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 Schuljahr 2020/21Schuljahr 2021/22Schuljahr 2022/23Schuljahr 2023/24 Pubertät/Identität/SelbstwertPsychische AuffälligkeitenVerhaltensaufälligkeiten in der Schule Familieninterne BelastungenKonflikte Schüler*innen 11.267 10.615 8.421 6.109 + 6,1 % + 26,1 % + 37,8 % 12 | Jugendhilfe-Monitor Es zeigt sich weiterhin eine hohe Belastung der Familien, die die Fallbearbeitung zunehmend komplexer und auf- wändiger werden lässt. Als belastende Themen werden unter anderem Kinderbetreuung und Wohnungsnot / Wohnraumversorgung genannt. Die Tendenz der Zunahme von psychischen Belastungen, aber auch von Eltern mit Einschänkungen setzt sich fort. Über wechselnde geschlossene Gruppenangebote, zum Beispiel für besonders belastete Eltern, Zwillingseltern oder jugendliche Eltern, wird den jeweiligen speziellen Bedürfnislagen entsprochen. 5.2. Familienbildung und Jugendschutz 2023 setzt sich im Bereich Familienbildung die sich bereits Ende 2022 abzeichnende Tendenz eines gestiegenen Bedarfs an präventiven Gruppenangeboten in Präsenz fort. Eine vorsichtige Haltung gegenüber Präsenztreffen ist kaum bis gar nicht mehr spürbar, die Veranstaltungen sind sehr gut besucht. Koordinierende Fachkräfte melden weiterhin einen hohen Bedarf an Veranstaltungen bei Eltern. Die Anzahl der Veranstaltungen nähert sich dem vorpandemischen Niveau an. Dieser Tendenz steht sowohl im Bereich der Familienbildung als auch im Jugend- schutz eine Ressourcenherausforderung in Form von fehlenden Fachkräften zur Durchführung von Veranstaltungen gegenüber. Hervorzuheben ist in der Familienbildung die Wiederaufnahme eines Formats, das bislang pandemiebedingt ruhte und konzeptionell neu aufgelegt wurde. Der FamilienTag, der in Kooperation mit der Volkshochschule Karlsruhe durchgeführt wird und den bisherigen ElternTag ablöst, widmete sich 2023 dem Thema Glück im Familienalltag. Eine dauerhafte (Neu-)Etablierung wird angestrebt. Insgesamt gab es im Bereich Familienbildung 90 Veranstaltungen, davon 85 in Präsenz und 5 digital. Die digitalen Abendveranstaltungen „Kinderbüro on Air“ für Eltern, Großeltern, Fachkräfte und weitere Interes- sierte sind fest in der Angebotsstruktur der Familienbildung, des Jugendschutzes und des „Von Anfang an – Karlsruhe für Kinder – Netzwerk Frühe Hilfen“ etabliert. Nachfrage und Teilnehmendenzahlen bleiben gleichblei- bend hoch, und die Veranstaltungen werden bedarfsorientiert unter Einbezug der Teilnehmenden konzipiert. Im Sachgebiet Jugendschutz lag 2023 ein Schwerpunkt auf großen Präsenzveranstaltungen mit Kooperationen. Insgesamt fanden 70 Veranstaltungen mit etwa 2.400 Teilnehmenden (Eltern, Fachkräfte und Ehrenamtliche, Kinder und Jugendliche) statt, davon 58 in Präsenz und 12 digital. Leuchttürme waren die Veranstaltung „Per- spektiven zum Schutz vor Zwangsverheiratung bei jungen Menschen in der Region Karlsruhe“ in Zusammenarbeit mit der Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg, die Aktionswoche „Suchtfrei ins Leben“ in Kooperation mit dem Präventionsbüro SUCHT sowie die Elternabende „Faszination Videospiel“ gemeinsam mit der Computerspielschule Karlsruhe unter Beteiligung von Jugendlichen. 6. Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbands- arbeit Der Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe (stja) ist Dachverband der Karlsruher Jugendverbände und erfüllt die von der Stadt übertragene Aufgabe der offenen Jugendarbeit. 6.1. Jugendverbände Der stja unterstützt die Jugendverbände durch ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot und fördert sie durch kommunale Zuschüsse und allgemeine Zuschussberatung. 2019 2020 2021 2022 2023 Verbände 38 38 38 38 38 Mitglieder* 43.970 45.366 42.508 49.688 53.123 *Doppelnennungen sind möglich. Quelle: Jahresberichte stja 2023 13 | Jugendhilfe-Monitor Der Mitgliederanstieg ist vor allem in Sportvereinen zu verzeichnen. Es bleibt die Problematik, Übungsleitungen zu finden und junge Menschen, die zu Gremienarbeit bereit sind. 2023 organisierte der Fachbereich Jugendverbände die Tagung der Großstadtjugendringe mit dem Titel ZU- KUNFT.JUGEND.EHRENAMT, die in Karlsruhe stattfand. 6.2. Offene Kinder- und Jugendarbeit Der stja bietet in 27 Einrichtungen, davon 18 klassische Kinder- und Jugendhäuser im Stadtteil, zwei Aktivspiel- plätze und sieben themen- und zielgruppenbezogene Einrichtungen offene Kinder- und Jugendarbeit an. Durchschnittliche Öffnungsstunden für den Offenen Betrieb als zentrales Element der stadtteilorientierten Kin- der- und Jugendhäuser. 2019 2020 2021 2022 2023 Durchschnittliche Stunden pro Woche 28,9 26,5 25,5 25,7 24,9 Quelle: Jahresberichte stja 2023 Hintergrund für den Rückgang der Öffnungsstunden ist die Anpassung an den Bedarf. Es kamen immer noch weniger 16 bis 21-jährige als vor der Pandemie. Deshalb wurden personelle Ressourcen von den Abendstunden in die stärker besuchten Zeiten am Nachmittag verschoben. 6.3. Ferienangebote Ferienangebote des Stadtjugendausschuss e.V. (stja) orientieren sich entsprechend des gesetzlichen Auftrages an Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Im Fokus steht, den Teilnehmenden bedarfsorientiert abwechs- lungsreiche, partizipative und damit verbunden schöne Ferien zu ermöglichen. Dies wird durch verbindliche und verlässliche Ferienangebote umgesetzt. Verbindliche Ferienangebote 3 werden überwiegend über das Jugendfrei- zeit- und Bildungswerk (jfbw) organisiert und verwaltet. Eine Teilnahme an den verlässlichen Ferienangeboten 4 , überwiegend von den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit angeboten, ist ohne formale Anmeldung möglich. Die Angebote bieten flexibel und spontan Raum für Erlebnisse, soziales Lernen, Teilhabe, Entdecken und Entwickeln von Fähigkeiten, Spaß, Erholung und Unbeschwertheit. In der Regel sind die Besucher*innen im Vorfeld an der Planung beteiligt. Seit 1994 arbeitet das jfbw bei seinen Ferienangeboten inklusiv. Waren anfänglich nur ausgewählte Angebote für Kinder mit Behinderung offen, sind seit 2004 alle Ferienangebote des stja für Kinder mit Behinderung zu- gänglich. In Abstimmung mit der Familie wird entschieden, an welchem Angebot der junge Mensch mit Behinderung teilnimmt. (Anzahl der Teilnehmenden mit Behinderung 2022: 46, 2023: 57) 5 Anzahl der An- gebote ohne Anmeldung Anzahl der An- gebote mit Anmeldung Anzahl der Ange- bote gesamt Anzahl Akti- onstage Summe der durchschnittli- chen Teilnehmenden * 2021 49 122 171 941 3.992 2022 63 135 198 1.035 6.337 2023 75 140 215 1.051 7.536 Quelle: Jahresberichte stja 2023 * Bei der Summe der Teilnehmenden ist nicht berücksichtigt, dass manche Kinder mehrere Angebote nutzen. 3 Verbindlich bedeutet mit Anmeldung, ein für Eltern berechenbarer zeitlicher Betreuungsrahmen 4 Verlässlich bedeutet offen für die Besucher*innen und verbindlich für die Einrichtung/Mitarbeiterschaft 5 Dazu zählen Kinder, • die inklusiv beschult werden oder • die ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum besuchen oder • die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII erhalten oder • die Leistungen über Eingliederungshilfe im Rahmen des SGB VIII erhalten oder • bei denen ein erheblicher Förderbedarf im alterstypischen Vergleich gegeben ist. 14 | Jugendhilfe-Monitor Die Tabelle bezieht sich auf alle Angebotsformate; Wochenangebote, Tagesveranstaltungen, Freizeiten mit Über- nachtungen und Großveranstaltungen wie Forschercamp/Camp der 1000 Möglichkeiten. 6.4. Übergang Schule – Beruf Berufliche Orientierung und Unterstützung ist für den stja und seine Einrichtungen ein Schwerpunkt, der in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Die Einrichtung BeoNetzwerk ist Impulsgeber im Bereich beruflicher Orientierung mit folgenden Angeboten: Trainings im Klassenverband zur Förderung der Ausbildungsreife, BeoCoach, DigiCoach, Unterstützung im Be- werbungsprozess und praktische Projekte zur vertieften Berufsorientierung. Teilnehmende in den genannten Angeboten Bezogen auf Schuljahre 2018/19 2019/20 2020/21 2021/2022 2022/2023 Erreichte Teilnehmende ge- samt* 4.229 4.364 3.184 3.641 4.539 *inklusive der Teilnehmenden des digitalen Berufefinders ALBUS, Mehrfachnennungen sind möglich Quelle: Jahresbericht stja 2023 In den letzten Jahrzehnten haben sich die gesellschaftlichen Bedingungen weltweit erheblich verändert. Globale Krisen wie der Klimawandel, die Coronapandemie und politische Instabilitäten sowie eine durch die Digitalisie- rung umfassend veränderte Kommunikation beeinflussen die sozialen Strukturen und das allgemeine Wohlbefinden der Menschen. Besonders betroffen von diesen Veränderungen sind junge Menschen. Sie wach- sen in einer Welt auf, die von Unsicherheit und schnellen Veränderungen geprägt ist. Traditionelle Lebensmodelle und klare Zukunftsperspektiven, die früher als selbstverständlich galten, sind heute oft so nicht mehr vorhanden. Im Rahmen der Jugendarbeit wird zukünftig verstärkt auf ältere Jugendliche zugegangen. Durch Kontakte und Plattformen werden Räume geboten, die junge Menschen unterstützen, sich in der Digitalisierung zurecht zu finden, sich zu beteiligen, Selbstwirksamkeit zu erleben und sich zu orientieren. 7. Ausblick Die Kinder- und Jugendhilfe ist aktuell mit verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen konfrontiert. Fälle nehmen in ihrer Komplexität zu, und die finanziellen/ personellen Ressourcen in der Trägerlandschaft sowie innerhalb der Stadtverwaltung müssen gut eingesetzt werden. Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird der Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe geebnet. Dies hat auf alle Fachbereiche Auswir- kungen. Vor allem in der Eingliederungshilfe im Bereich Kinder und Jugendliche sowie im Fachbereich Jugendhilfe und Soziale Dienste macht sich dies in einer neuen Organisationsstruktur bemerkbar. Der Umwand- lungsprozess hat begonnen und wird Zeit in Anspruch nehmen, um die Strukturen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu erarbeiten und ein vielfältiges Angebot zu schaffen, welches die Bedarfe decken kann. Zur Vertiefung des Themas stationäre Kinder- und Jugendhilfe ist im November 2024 ein Fachgespräch geplant, das den Raum für einen gemeinsamen Austausch zu den Schwerpunktthemen Inklusion, Kindeswohlgefährdung und sogenannte Systemsprenger*innen öffnen soll. Vor dem Hintergrund des Kinder- und Jugendstärkungsge- setzes wird die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eine zentrale Aufgabe der Verwaltung sein. Bei Kindeswohlgefährdungen und gegebenenfalls den Inobhutnahmen rückt die Versorgungssituation in den Vordergrund, die aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen und des Mangels an qualifizierten Fachkräften stetig herausfordernder wird. Vor allem bei sogenannten Systemsprenger*innen müssen mehrere Professionen und Stellen zusammen ein tragfähiges Netz entwickeln, um flexibel und zeitnah reagieren zu kön- nen.