Vorschläge des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertretungen des Ortsvorstehenden durch den Gemeinderat

Vorlage: 2024/1015
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.09.2024
Letzte Änderung: 18.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen/Ortsvorstehenden-Wahl (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.10.2024

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.12.2024

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.02.2025

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: gewählt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1015 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Vorschläge des Ortschaftsrates zur Wahl der Stellvertretungen des Ortsvorstehenden durch den Gemeinderat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 16.10.2024 3 Ö Vertagung Ortschaftsrat Grötzingen 18.12.2024 6 Ö abgesetzt v. TO Ortschaftsrat Grötzingen 19.02.2025 2 Ö Vorschlag Nach §§ 71, 72 und 48 der Gemeindeordnung schlägt der Ortschaftsrat aus seiner Mitte ei- ne oder mehrere Stellvertretungen des Ortsvorstehenden zur Wahl durch den Gemeinderat vor. Die Stellvertretungen werden nach jeder Wahl der Ortschaftsräte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Dabei gibt es keine Befangenheit, weil § 18 der Gemeindeordnung – der die Befangenheit regelt – ausdrücklich nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit gilt; dies bedeutet, dass auch Kandidierende wählen dürfen. Bisher gab es zwei Stellvertretungen für die Ortsvorsteherin: 1. Stellvertreterin: Frau Ortschaftsrätin Veronika Pepper 2. Stellvertreter: Herr Ortschaftsrat Jürgen Schuhmacher Der Ortschaftsrat schlägt vor, dem Gemeinderat erneut zwei Stellvertretungen des Ortsvorstehenden vorzuschlagen. Es werden in der Sitzung Vorschläge unterbreitet. Beschlussantrag: Der Ortschaftsrat schlägt dem Gemeinderat aus seiner Mitte zwei Stellvertretungen des Ortsvorstehenden für die Wahlperiode 2024 bis 2029 vor.