Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehenden
| Vorlage: | 2024/1014 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 24.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen/Ortsvorstehenden-Wahl (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.10.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/1014 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Vorschlag des Ortschaftsrates zur Wahl des Ortsvorstehenden Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 16.10.2024 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Mit der Amtszeit des Ortschaftsrates endet auch die Amtszeit der Ortsvorsteherin Karen Eßrich. Nach Freiwerden der Stelle führt sie die Geschäfte in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) weiter und ist somit geschäftsführend im Amt tätig. Nach der Neuwahl des Ortschaftsrates ist auch die Position des Ortsvorstehenden neu zu wählen. Nach § 21 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wird in Grötzingen eine Gemeindebedienstete/ein Gemeindebediensteter zum hauptamtlichen Ortsvorstehenden bestellt. Diese Bestellung erfolgt nach § 71 Abs. 2 GemO durch den Gemeinderat im Einvernehmen mit dem Ortschaftsrat. Auf Wunsch des Ortschaftsrates wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Aufgabe des Ortschaftsrates ist es, dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Wahl des haupt- amtlichen Ortsvorstehenden von Grötzingen zu machen. Die Beschlussfassung über diesen Vorschlag ist als Wahl gemäß § 37 Abs. 7 GemO durchzuführen. Danach sind Wahlen grundsätzlich geheim mit Stimmzetteln vorzunehmen. Es kann aber auch offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gremiums widerspricht. Während dieses Tagesordnungspunktes übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Ortschaftsrats gemäß § 71 Abs. 1 Satz 6 GemO die Sitzungsleitung, das ist Ortschaftsrat Kurt Fischer. Er lässt sich bei der Sitzungsleitung und somit Moderation des Tageordnungspunktes in Abstimmung mit Ortschaftsrätin Veronika Pepper von dieser unterstützen. Die bisherige Ortsvorsteherin Karen Eßrich hat erklärt, dass sie für das Amt erneut kandidiert. Das Personal- und Organisationsamt der Stadt Karlsruhe hat die Voraussetzungen geprüft. Drei Bewerbende erfüllen die Voraussetzungen und werden sich dem Ortschaftsrat vorstellen; danach können die Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte Fragen stellen. Im Anschluss daran wird die Wahl durchgeführt. Zur Wahl stehen folgende Bewerber*innen: 1. Frau Karen Eßrich 2. Herr Jens Jägle 3. Herr Mykola Heinrich Gewählt ist nach § 37 Abs. 7 GemO, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat. Der entsprechende Vorschlag wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wird eine solche Mehrheit bei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbenden mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Auf Grundlage der Verwaltungspraxis und einer entsprechenden dienstlichen, internen Vereinbarung aus dem Jahr 2003 müssten sich alle Bewerberinnen und Bewerber nochmals dem Personalausschuss vorstellen, wenn der Ortschaftsrat sich nicht mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen für eine Bewerberin/einen Bewerber entscheidet. Beschlussantrag „Der Ortschaftsrat Grötzingen schlägt Frau/Herrn ____________________ dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zur Wahl als Ortsvorsteherin/ als Ortsvorsteher der Ortschaft Grötzingen für die Amtszeit des Ortschaftsrats vor und erklärt sich gleichzeitig mit dieser Wahl einverstanden.“