Antrag der LG Region Karlsruhe: Förderung der Langen Laufnacht 2025
| Vorlage: | 2024/0999 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0999 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Antrag der LG Region Karlsruhe: Förderung der Langen Laufnacht 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2024 17 N Vorberatung Gemeinderat 24.09.2024 15.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Förderung der Langen Laufnacht 2025 im Rahmen eines Festzuschusses in Höhe von 22.000 EUR. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 22.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Lange Laufnacht Die Lange Laufnacht ist eine Leichtathletik Veranstaltung der LG Region Karlsruhe e.V. Die Veranstaltung findet seit 2016 jährlich im Mai im Carl-Kaufmann-Stadion statt. Dabei können die teilnehmenden Athlet*innen über die Mittelstrecken-Distanzen 800m, 1.500m, 3.000m Hindernis und 5.000m Weltranglistenpunkte sammeln, mit deren Hilfe sie sich für internationale Meisterschaften wie EM und WM qualifizieren können. Laut der LG Region Karlsruhe e.V. nehmen ca. 900 Athlet*innen aus rund 40 Nationen an rund 50 Rennen der Veranstaltung teil. Dabei können sich die Nachwuchssportler*innen der LG Region Karlsruhe e.V. mit nationalen und internationalen Stars der Szene messen. In den letzten Jahren wurden regelmäßig neue Meeting-Rekorde aufgestellt, was die zunehmende Qualität des Teilnehmerfeldes verdeutlicht. Die Veranstaltung wird via eines 9-stündigen Livestreams von Linus TV Sport im Internet übertragen. Förderung der Langen Laufnacht 2023 und 2024 Die Veranstaltung wurde in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund ihres sportlichen Stellenwertes und ihrer überregionalen Bedeutung als World Athletics Bronze Meeting (2023) und World Athletics Silver Meeting (2024) erstmalig als Veranstaltung der Kategorie 1 im Rahmen der städtischen Sportförderung in Form eines Defizitausgleichs gefördert (siehe Vorlagen 2022/2024 und 2023/1125.) Die Sportförderungsrichtlinien sehen für Veranstaltungen der Kategorie 1 normalerweise einen Festzuschuss vor. Da der Verein mit der Neueinstufung durch die World Athletics die tatsächlichen Kosten noch nicht genau abschätzen konnte und diverse Unsicherheiten bestanden, wurde mit der Verwaltung vereinbart, dass für die Jahre 2023 und 2024 zunächst Anträge auf Defizitausgleich gestellt werden. Mit den Erfahrungen der Veranstaltungen 2023 und 2024 über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben kann der Verein dann ab 2025 einen Antrag auf Festzuschuss stellen. Entwicklung der Ausgaben, Einnahmen und Zuschüsse seit 2023 (Beträge gerundet) Veranstaltungsjahr Ausgaben Einnahmen Beantragter Zuschuss Städtischer Zuschuss Zuschussart 2023 49.800 EUR 29.200 EUR 28.500 EUR 21.600 EUR Defizitausgleich 2024 75.900 EUR 53.800 EUR 28.500 EUR 22.000 EUR Defizitausgleich 2025 (Kalkuliert) 78.000 EUR 53.000 EUR 25.000 EUR offen Festzuschuss Nachdem die Veranstaltung im Jahr 2023 noch als Bronze Meeting eingestuft war, sind mit der Höherstufung der Veranstaltung als Silver Meeting im Jahr 2024 die Ausgaben für die Veranstaltung um rund 25.000 EUR gestiegen. Wesentliche Kostenpunkte der Veranstaltung sind Start-, Reise- und Unterbringungskosten für Athlet*innen, Kosten für Marketing, Medien und Werbung sowie Kosten für Preisgelder, die zum Teil durch den Leichtathletikverband vorgegeben sind. Im Zuge der Höherstufung als Silver Meeting ist es dem Verein gelungen, etwa im gleichen Maße höhere Einnahmen zu generieren, insbesondere durch höhere Sponsoreneinnahmen und höhere Erlöse beim Verkauf von Essen und Trinken. Das Veranstaltungsdefizit betrug in beiden Jahren rund 22.000 EUR. Förderung der Langen Laufnacht 2025 Die LG Region Karlsruhe e.V. erwartet für die Veranstaltung 2025 ein Defizit in Höhe von 25.000 EUR und hat einen Antrag auf Festzuschuss über ebendiesen Betrag gestellt. Aufgrund der Ergebnisse der Abrechnung der Veranstaltungen 2023 und 2024 soll für das Jahr 2025 ein Zuschuss in Höhe von 22.000 EUR in Form eines Festzuschusses gewährt werden. Die Differenz – 3 – (3.000 EUR) zum beantragten Zuschuss soll den Verein dazu veranlassen, sparsam mit den öffentlichen Mitteln hauszuhalten und ggf. weitere Einnahmemöglichkeiten zu generieren. Dabei bleibt das finanzielle Risiko für den Verein überschaubar. Erklärung Defizitausgleich vs. Festzuschuss Gemäß Sportförderungsrichtlinien können Vereine für die Durchführung von Veranstaltungen der Kategorie 2 (Amateur- und Breitensportveranstaltungen) einen Defizitausgleich in Höhe von 500 EUR bis 3.000 EUR (je nach Art der Veranstaltung) beantragen. Dabei wird ein nachweisliches Veranstaltungsdefizit bis zur Höhe von maximal 3.000 EUR durch einen städtischen Zuschuss ausgeglichen. Dies soll das Risiko für Vereine minimieren, mit der Durchführung von Veranstaltungen ein Defizit zu erwirtschaften. Die Prüfung und Beurteilung des Zuschusses erfolgt durch die Sportverwaltung nach Vorlage einer prüffähigen Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Gemäß Sportförderungsrichtlinien können Vereine für die Durchführung von Veranstaltungen der Kategorie 1 (Professionelle Spitzensportveranstaltung) einen Festzuschuss beantragen. Bei einem Festzuschuss handelt es sich um einen pauschalen Zuschuss. Die Beurteilung über die städtische Förderung und die Höhe des Zuschusses erfolgt im Vorfeld der Veranstaltung durch den Gemeinderat. Dabei ist unerheblich, ob das abschließende wirtschaftliche Ergebnis der Veranstaltung unter Einbeziehung des Zuschusses einen Gewinn oder ein Defizit aufweist. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die benötigten Mittel in Höhe von 22.000 EUR werden aus dem Etat der städtischen Sportförderung zur Verfügung gestellt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Förderung der Langen Laufnacht 2025 im Rahmen eines Festzuschusses in Höhe von 22.000 EUR.
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15.1 der Tagesordnung: Antrag der LG Region Karlsruhe: Förderung der Langen Laufnacht 2025 Vorlage: 2024/0999 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Förde- rung der Langen Laufnacht 2025 im Rahmen eines Festzuschusses in Höhe von 22.000 EUR. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 15.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2024: Es gab die Bitte im Hauptausschuss, noch einmal zu klären, inwieweit man das nicht über die üblichen Förderverfahren machen kann. Es geht über das übliche Förderverfahren. Es ist aber vom Antrag her verspätet gewesen, weil die genaue Summe erst nach Abrechnung des letzten Jahres eingesetzt werden konnte. Deswegen sind wir diesen Weg gegangen. Ich sage das speziell zu Ihnen, Herr Stadtrat Hofmann, Sie hatten angemerkt, dass es jetzt hier eine Ausnahme ist, die nicht von der normalen Systematik abweicht, sondern aus zeit- lichen Gründen nicht anders möglich war. Da bitte ich Sie jetzt auch um Ihr Votum, und zwar ab jetzt. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024