Bildung der Drogenkommission
| Vorlage: | 2024/0998 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0998 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bildung der Drogenkommission Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 23.10.2024 8 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Drogenkommission in der auf Seite 2 genannten Zusammensetzung zu bilden. Er beauftragt die Verwaltung, die genannten Institutionen zu unterrichten, um die Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin zu bitten und dem Gemeinderat die endgültige personelle Besetzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 8 der Satzung für das Jugendamt vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juli 2014, können zur Vorberatung einzelner Angelegenheiten Unterausschüsse des Jugendhilfeausschusses gebildet werden. Die SPD-Fraktion Karlsruhe hat in ihrem Antrag vom 28. Juni 2022 „Präventive Begleitmaßnahmen für die Cannabislegalisierung“ die erneute Einberufung der Drogenkommission als Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses zum Thema Legalisierung von Cannabis gefordert. Es wird vorgeschlagen, die Drogenkommission wie folgt zu bilden: Jeweils ein Mitglied der im Jugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen/Parteien: ▪ GRÜNE ▪ CDU ▪ FDP/FW + KAL + FÜR ▪ SPD ▪ AfD ▪ Volt + Die Partei ▪ DIE LINKE. 1 Vertreter*in der Liga der freien Wohlfahrtspflege 1 Vertreter*in des Stadtjugendausschusses e.V. die Leitung der Sozial- und Jugendbehörde die Suchthilfekoordinatorin/Drogenbeauftragte der Stadt Karlsruhe 1 Vertreter*in des Ordnungs- und Bürgeramtes. Bei Bedarf können im Einzelfall Sachverständige hinzugezogen werden, zum Beispiel des Städtischen Klinikums, des Polizeipräsidiums der Staatsanwaltschaft, etc.. Den Vorsitz der Drogenkommission übernimmt der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin des Sozialdezernates. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, der Bildung der Drogenkommission zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die genannten Institutionen zu unterrichten, um die Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin zu bitten und dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.11.2024 die endgültige personelle Besetzung entsprechend § 8 Satz 2 der Satzung für das Jugendamt zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Drogenkommission in der auf Seite 2 genannten Zusammensetzung zu bilden. Er beauftragt die Verwaltung, die genannten Institutionen zu unterrichten, um die Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin zu bitten und dem Gemeinderat die endgültige personelle Besetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.