Fußgängerüberwege in den Ortsdurchfahrten während Baustellen Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

Vorlage: 2024/0994
Art: Antrag
Datum: 03.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.10.2024

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0994 Eingang: 03.09.2024 Fußgängerüberwege in den Ortsdurchfahrten während Baustellen Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2024 6 Ö Kenntnisnahme Antrag (Kurzfassung): Die BFW-Fraktion beantragt während zukünftiger Baustelleneinrichtungen im Umkreis von Wettersbach zusätzliche temporäre sichere Fußgängerüberwege in den Ortsdurchfahrten Grünwettersbach und Palmbach einzurichten, da mit erhöhtem Verkehrsaufkommen und Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist. Begründung: In der Zeit von Baustellen im Umkreis von Wettersbach und dadurch bedingten Um-leitungsverkehren durch Wettersbach entstehen regelmäßig höhere Verkehrsbeeinträchtigungen auf unseren Hauptverkehrsstraßen. Durch rücksichtslose Kfz-Verkehrsteilnehmer oder Stauungen können Fußgänger die Straßen ohne verkehrs-technische Einrichtungen nicht mehr sicher überqueren. Die bereits bestehenden Fußgängerüberwege reichen dabei nicht aus, um auch den schwächsten Verkehrs-teilnehmenden eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr und ein Erreichen ihrer Ziele zu ermöglichen, da sie teilweise zu weit auseinander liegen. Aktuelle und zukünftige länger andauernde Baustellen (bspw. BAB 8, Ortsdurchfahrt Stupferich oder Radwegbau L623) bedeuten derzeit einen dauernden Mehrverkehr sowie Mehrbelastung unserer Ortsdurchfahrten. Die angestammten Nahversorger leben auch von der fußläufigen Kundschaft, die dann aber oft fernbleibt aufgrund fehlender sicherer Erreichbarkeit, weshalb sich die-se ebenfalls beeinträchtigt fühlen durch die Mindereinnahmen aufgrund ausbleiben-der Kundschaft. Bekanntermaßen ist auch die Sicherheit der Schulkinder in solchen Situationen gefährdet, wenn sie nicht genügend abgesicherte Fußgängerfurten finden. Bisher sind uns keine schwereren Unfälle dieser Nutzer bekannt. Unser Anliegen liegt daher auch darin, diese zu schützen noch bevor einmal etwas passiert! Die BFW-Fraktion beantragt daher eine Überprüfung auf fehlende Fußgängerüberwege an unübersichtlichen bzw. stark frequentierten Stellen in den Ortsdurchfahrten – welche es unserer Meinung nach insbesondere in Grünwettersbach gibt (jedoch bewusst hier nicht näher benannt werden) – und anschließende Einrichtung temporärer Lichtsignalanlagen oder gestreifter Fußgängerfurten (ugs. Zebrastreifen) an solchen neuralgischen Punkten während der bspw. benannten Umleitungssituationen. Vorab vielen Dank und freundliche Grüße gez. Ursula Seliger Hartmut Stech Fraktionsvorsitzende BFW Ortschaftsrat BFW Sebastian Weber Stephan Becker Ortschaftsrat BFW Ortschaftsrat BFW

  • Stellungnahme Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0994 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Fußgängerüberwege in den Ortsdurchfahrten während Baustellen Antrag der BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 15.10.2024 6 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Für jede Baumaßnahme wird eine individuelle Planung der Baustellenverkehrsführung durchgeführt, welche im Zuge der Verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Ordnungs- und Bürgeramt rechtsverbindlich zur Umsetzung angeordnet wird. Dies gilt sowohl für Baustellen im Ort als auch für die Auswirkungen von Umleitungsführungen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Diese Einrichtungen werden nach dem Aufbau geprüft und können jederzeit geändert, nachgebessert oder ergänzt werden. Auch wenn die Baustellen von der Autobahn GmbH oder dem Regierungspräsidium ungesetzt werden, sind die Auflagen der städtischen Fachdienststellen bei der Ausstellung der Verkehrsrechtlichen Anordnung durch die dafür zuständige Verkehrsbehörde zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang werden die Anforderungen auf sichere Querungsmöglichkeiten an den Ortsdurchgangsstraßen geprüft und bei Bedarf festgelegt. Eventuelle Änderungen der Verkehrsmengen werden hierbei berücksichtigt.