Notwendigkeit eines neuen Verkehrszahlen- und Wirtschaftlichtkeitsgutachten für die Verlängerung der Turmbergbahn
| Vorlage: | 2024/0989 |
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| Art: | Anfrage |
| Datum: | 30.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.10.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0989 Eingang: 29.08.2024 Notwendigkeit eines neuen Verkehrszahlen- und Wirtschaftlichtkeitsgutachten für die Verlängerung der Turmbergbahn FDP-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 16.10.2024 6 Ö Kenntnisnahme Wird für die Gewährung der Zuschüsse und öffentlichen Fördermittel möglicherweise ein neues Verkehrszahlen- und Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Verlängerung der Turmbergbahn (TBB) benötigt? Wenn ja: - Wurde von der VBK bereits ein neuer Gutachter beauftragt? - Welche Firmen wurden beauftragt? - Liegen bereits Ergebnisse zu den Verkehrszahlen und der Wirtschaftlichkeit vor bzw. bis wann ist damit zu rechnen? Begründung: Der Durlacher FDP-Fraktion wurde aus der baden-württembergischen Landespolitik zur Kenntnis gebracht, dass zwischen den Verkehrsbetrieben Karlsruhe und dem Ministerium für Verkehr Baden- Württemberg Anfang des Jahres 2024 vereinbart wurde, dass ein neuer Wirtschaftlichkeitsnachweis nach den Vorgaben der Standardisierten Bewertung erstellt werden soll. gezeichnet: FDP Fraktion Norman Gaebel Dr. Stefan Noé
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0989 Dienststelle: VBK Notwendigkeit eines neuen Verkehrszahlen- und Wirtschaftlichtkeitsgutachten für die Verlängerung der Turmbergbahn FDP-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 16.10.2024 6 Ö Kenntnisnahme Die VBK haben eigeninitativ ein weiteres Wirtschaftlichkeitsgutachten auf Basis der Systematik der standardisierten Bewertung bei der PTV Transport Consult GmbH in Auftrag gegeben. Dies wurde auch im Rahmen des Erörterungstermins öffentlich mitgeteilt. Hierfür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zwar wäre formal für die L-GVFG-Förderanträge keine Berechnung des Nutzen-Kosten-Index erforderlich, aber durch die Nutzung unterschiedlicher Fördertöpfe und der öffentlichen Relevanz des Projektes hat sich die VBK im Rahmen der Vorgespräche zu den Förderanträgen mit dem Regierungspräsidium und dem Verkehrsministerium auf eine klassische standardisierte Bewertung vereinbart. Des Weiteren wurde die vorhandene Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens kritisiert, wenngleich dies das Planfeststellungsverfahren nicht tangiert. Nachdem inzwischen im Verfahren der standardisierten Bewertung auch (Luft-) Seilbahnen aufgenommen wurden gibt es seit Mitte 2023 nunmehr die Möglichkeit diese Bewertung durchzuführen. Dementsprechend dient diese erneute Berechnung auch der bestehenden Kritik entgegenzuwirken. Wir erwarten weiterhin nach der Sommerpause den Planfeststellungsbeschluss, welcher dann Basis für die Fertigstellung des Förderantrags ist. Parallel hierzu sollen dann auch die ersten Ergebnisse der der Nutzen-Kosten-Untersuchung vorliegen.