vhs Karlsruhe – Verlängerung der Laufzeit des Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. August 2025
| Vorlage: | 2024/0988 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.09.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0988 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtkämmerei vhs Karlsruhe – Verlängerung der Laufzeit des Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. August 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2024 5 Ö Entscheidung Beschlussantrag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verlängerung der Laufzeit des durch die Stadt Karlsruhe an die vhs Karlsruhe gewährten Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. August 2025. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Im Jahr 2020 wurde ein Kontokorrentkredit in Höhe von 750.000 Euro seitens der Stadt Karlsruhe gewährt, der die eingetretenen Pandemielasten überbrücken und zunächst zum 31. Dezember 2020 zurückgezahlt werden sollte. Aufgrund der fortsetzenden Pandemie und deren Auswirkungen auch nach den Lockdowns wurde die Laufzeit mehrmals verlängert, zuletzt bis 31.12.2024. Begleitend hierzu befindet sich die vhs nach einer entsprechenden Organisationsanalyse in einer Phase der Prozessoptimierung, die die Leistungsfähigkeit der vhs steigern soll. Grundsätzlich zeigt sich ein Aufwärtstrend in der Ertragslage bei gleichzeitig stetiger Umsetzung des 12-Punkte-Planes, deren Maßnahmen sich bereits wirksam erweisen. Die Einnahmesituation ist noch nicht vergleichbar mit der vor der Pandemie. Die vhs konnte während der corona-bedingten Einschränkungen rund 1,9 Mio. Corona-Hilfen von Bund und Land akquirieren. Für 900.000 Euro davon sind Rückstellungen gebildet worden für eventuelle Rückforderungen des Bundes. Die endgültige Abrechnung über die Hilfen wird erst bis Ende des Jahres 2024 erwartet. Nach Auskunft des Steuerberatungsbüros gegenüber der Verwaltung ist die Wahrscheinlichkeit, dass Rückforderungen des Bundes für Corona-Hilfen zu erwarten sind allerdings sehr unwahrscheinlich. Die vhs sieht sich derzeit unter Berücksichtigung der Ertragslage und der dennoch bestehenden Unsicherheit bezüglich eventueller Rückforderungen des Bundes noch nicht in der Lage, den Kontokorrentkredit bis 31. Dezember 2024 zurückzuzahlen. Es wird erwartet, dass sich die Effizienz der vhs mit fortschreitender Umsetzung des 12-Punkte-Plans weiter steigert, insbesondere durch aktive Kostenkontrolle, wobei die vollständige Einführung einer flächendeckenden Vollkostenrechnung angestrebt wird. Eine Entspannung der Ertragslage zeichnet sich ab. Bereits 2023 konnte ein Jahresüberschuss erwirtschaftet werden. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 weist einen kalkulierten Jahresfehlbetrag aus, wobei die Planung des Ergebnisses jedoch vorsichtig erfolgt ist. Zusammen mit der hohen Wahrscheinlichkeit entfallender Rückforderungen mit entsprechender Auflösung der Rückstellungen voraussichtlich Ende 2024 sowie des sich bereits gezeigten Aufwärtstrends der Ertragslage, empfiehlt die Verwaltung, der vhs Karlsruhe die Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Kontokorrentkredits in Höhe von 750.000 Euro bis zum 31. August 2025 zu gewähren. Beschluss: Antrag an Haupt- und Finanzausschuss Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verlängerung der Laufzeit des durch die Stadt Karlsruhe an die vhs Karlsruhe gewährten Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. August 2025.
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Extrahierter Text
Niederschrift 1. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 17. September 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: vhs Karlsruhe – Verlängerung der Laufzeit des Kontokorrentkre- dits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. August 2025 Vorlage: 2024/0988 Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Verlängerung der Laufzeit des durch die Stadt Karlsruhe an die vhs Karlsruhe gewährten Kontokorrentkredits aus dem Jahr 2020 in Höhe von 750.000 Euro bis 31. August 2025. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag (Verlängerung bis Ende 2025): mehrheitlich zugestimmt (9 Ja, 2 Nein) Geänderter Beschluss: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE) begrüßt den Vorschlag der Verlängerung. Seine Fraktion bean- trage jedoch, die Verlängerung bis Ende des Jahres vorzusehen. Damit werde auch der Zeit- raum der Haushaltsberatung umfasst. Man wisse nicht, ob die Corona-Hilfen teilweise zu- rückgezahlt werden müssen. Dann könne man entsprechende Maßnahmen ergreifen. Es sei nicht sinnvoll, immer nur kurzfristig den Kredit zu verlängern. Man wolle eine dauerhafte Lö- sung. Dafür benötige man die Haushaltsberatungen. Stadträtin Melchien (SPD) meint, die Verlängerung greife bis Mitte des Jahres 2025 zu kurz. Ihre Fraktion stehe zur vhs und glaube, dass es ein gutes Signal aus dem Gemeinderat wäre, etwas mehr Rückenwind zu geben. Es sei noch nicht klar, ob die Gelder aus der Corona- Hilfe zurückgezahlt werden müssen. Derzeit sei die Gesamtsituation noch schwieriger als die 750.000 Euro, um die es hier gehe. Daher sei eine Verlängerung sinnvoll. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz entgegnet, als Finanzdezernat gehe man nicht davon aus, dass diese Gelder zurückgezahlt werden müssen. Zudem habe man mit der Volkshoch- schule weiterhin den Dialog, dass in weitere strukturelle Überprüfungen eingetreten werden müsse. Es gebe einen 12-Punkte-Plan. Viele Felder seien aber strukturell nicht untersucht worden. Man überlege, wie man das angehe, weil Aufgabenoptimierung und Kritik – 2 – grundsätzlich in jedem Bereich immer zielführend seien. Es sei der Vorschlag der Finanzver- waltung, um den Druck hochzuhalten Richtung Volkshochschule, sich zu bewegen, etwas zu tun. Finanztechnisch passiere mit der Volkshochschule nichts. Sie schlage vor, dem Be- schlussvorschlag zu folgen. Man werde rechtzeitig im nächsten Jahr noch einmal in die De- batte eintreten. Der Vorsitzende stellt fest, es gebe einen Änderungsantrag der GRÜNEN, aus dem 31. Au- gust 2025 den 31. Dezember 2025 zu machen. Er lässt über diesen Änderungsantrag ab- stimmen und stellt mehrheitliche Zustimmung fest (9 Ja, 2 Nein). Anschließend lässt er über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:50 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 30. September 2024