Im Sonnental 15 Errichtung eines Anbaus
| Vorlage: | 2024/0980 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich) - konstituierende Sitzung
Datum: 11.09.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0980 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Bauantrag: Im Sonnental 15 Errichtung eines Anbaus Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 11.09.2024 11.3 Ö Entscheidung Bauantrag: Errichtung eines Anbaus, Im Sonnental 15 Die Bauherrschaft hatte bereits am 29. Februar 2024 eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Anbaus gestellt, welche in der Ortschaftsratssitzung am 24. April 2024 beraten wurde. Das Bauordnungsamt hat einen Bauvorbescheid am 23. Mai 2024 erteilt und eine Entscheidung getroffen, die der Stellungnahme des Ortschaftsrates folgte. Beurteilungsgrundlage ist daher nun der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 492 „Im Schwalbenloch“ vom 2. Juli 1968 und der entsprechende Bauvorbescheid. 1. Die beantragte Erweiterung in Richtung Süd-Ost innerhalb des Baufensters ist zulässig. Die Baugrenzen an sich und andere Bestimmungen werden eingehalten. 2. Die Bauherrschaft beantragt jedoch eine Befreiung für die Ausführung des Anbaus mit einem Flachdach, abweichend von der Vorschrift der Ausführung des Daches von Hauptgebäuden mit 30°, da die Ausführung nicht möglich ist. Da es sich nicht um ein Hauptgebäude handelt, sondern nur den Anbau betrifft und der direkte Nachbar bereits ebenso eine Befreiung des Anbaus mit Flachdach und Terrasse hat, kann hier zugestimmt werden. Das Ortsbild wird hierdurch nicht beeinträchtigt, da der Anbau von der Straße abgewandt ist. Die Ortsverwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat daher dem Bauantrag und der Befreiung zuzustimmen. Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu.