Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Jugendhilfeausschuss

Vorlage: 2024/0978
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 10.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0954 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinde- rätliche Ausschüsse und Gremien: Jugendhilfeausschuss Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 10.1 Ö Beschlussfassung Kurzfassung In Vollzug der §§ 3 und 9 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und des § 3 der Satzung für das Ju- gendamt der Stadt Karlsruhe in der Fassung vom 22. Oktober 2019, wählt der Gemeinderat für die Dauer seiner gegenwärtigen Amtszeit auf Vorschlag der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe und sonstiger Organisationen die unter Nr. 4 A aufgeführten Perso- nen als stimmberechtigte ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Gleichzeitig nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass durch den Oberbürgermeister die unter Nr. 4 B genannten Personen als ordentliche beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karls- ruhe berufen werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 39 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann der Gemeinderat durch die Hauptsat- zung beschließende Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgabengebiete zur dauernden Erledi- gung übertragen. Durch § 3 in Verbindung mit § 9 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde fest- gelegt, dass der Jugendhilfeausschuss als beschließender Ausschuss gebildet wird und für die Angele- genheiten der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe-, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg und der Satzung für das Ju- gendamt der Stadt Karlsruhe zuständig ist. Nach § 40 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die beschließenden Ausschüsse nach jeder Gemeinderatswahl neu zu bilden. In der Satzung für das Jugendamt ist die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschuss wie folgt festge- legt: Stimmberechtigte Mitglieder a) der Oberbürgermeister als Vorsitzender b) 14 Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, c) 10 Vertreter*innen der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden Jugendverbände und der dort wirkenden Verbände der freien Wohlfahrtspflege; dabei sind die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem dieser Verbände angehören, angemessen zu berück- sichtigen (§ 2 Abs. 4 LKJHG). Beratende Mitglieder a) die Leitung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe als Leitung der Verwaltung des Jugendamtes b) der/die Vorsitzende des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe c) eine Vertretung des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe d) eine Vertretung der Heimstiftung Karlsruhe e) eine Vertretung der Karlsruher Schulen f) eine Vertretung des Gesamtelternbeirates Karlsruher Kindertageseinrichtungen g) eine Vertretung des Polizeipräsidiums Karlsruhe h) eine Vertretung der Agentur für Arbeit i) je eine Vertretung der Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der Jüdischen Kultusgemeinde j) eine Vertretung der Gewerkschaften 2. Benennung der stimmberechtigten Mitglieder Die stimmberechtigten Mitglieder – ausgenommen der Vorsitzende – werden nach § 2 Abs. 3 des Kin- der- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg vom Gemeinderat gewählt. Von den 14 stimmberechtigten Mitgliedern der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählten Per- sonen, die in der Jugendhilfe erfahren sind, [siehe b)], wurden bereits 11 Mitglieder des Gemeinderats als Mitglieder der Vertretungskörperschaft in der Sitzung des Gemeinderates am 23. Juli 2024 ge- wählt. Für die Wahl der drei weiteren in der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen wurden das Stadt- amt Durlach, der Kinderschutzbund e. V. Karlsruhe sowie die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenor- ganisationen (AKF) um Besetzungsvorschläge gebeten. Der Stadtjugendausschuss e. V. Karlsruhe wurde um Benennung von Besetzungsvorschlägen für die 5 Vertreter*innen der Jugendverbände ersucht. – 3 – Für die Benennung der 5 Vertreter*innen der freien Wohlfahrtspflege wurden insgesamt 32 Institutio- nen angeschrieben umso, neben den Vorschlägen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, auch die Vorschläge der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem dieser Verbände angehören, angemessen berücksichtigen zu können. Hierbei wurde dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe entsprochen und der Jüdische Wohlfahrtsverband Karlsruhe e. V. um einen Vorschlag zur Mitgliedschaft gebeten. Von den 32 angeschriebenen Institutionen haben insgesamt 14 folgende Vorschläge zur Besetzung eingereicht: Institution Vorschlag ordentliches Mitglied Vorschlag stellvertreten- des Mitglied AWO Karlsruhe gGmbH Markus Barton Esther Marggrander Caritasverband Karlsruhe e. V. Susanne Rohfleisch Katja Schümer, (Sozialdienst Katholischer Frauen) Der Paritätische Christian Braunagel Michaela Lippert (Landesverband PFAD f. Kinder Baden-Württem- berg) Diakonisches Werk Karlsruhe Wolfgang Stoll Andreas Schreib (Hartstiftung) Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Karls- ruhe e. V. Erik Balter (Jüdischer Wohlfahrts- verband e.V.) Daniel Schneider Internationaler Bund IB Carina Bungenstock Kein Vorschlag Institut für transkulturelle Lösungen Tugce Zipperer Rainer Huber Jüdischer Wohlfahrtsverband Karlsruhe e.V. Erik Balter Daniel Schneider (Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Karlsruhe e.V.) Kind und Beruf e. V. Jacob Hesselschwerdt Clemens M. Weegmann Kinder-Stadtkirche e.V. Steffen Heinrich Thilo Reinke Kolping Jugendwohnen Karlsruhe gGmbH Karin Kastner Henrik Beer Pro-Liberis gGmbH | Lenitas gGmbH Peer Giemsch Markus Barton (AWO Karlsruhe gGmbH) Sozialdienst Katholischer Frauen Susanne Rohfleisch Katja Schümer – 4 – Institution Vorschlag ordentliches Mitglied Vorschlag stellvertreten- des Mitglied (Caritasverband Karls- ruhe e.V.) Verein für Jugendhilfe e.V. Christian Braunagel (Der Paritätische) Kein Vorschlag Die Verwaltung schlägt vor, die 5 ordentlichen Sitze, wie bisher, an die von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagenen Vertreter*innen zu vergeben. Die Stellvertretungen werden mit Vorschlägen der freien Verbände, die nicht einem Wohlfahrtsverband angehören (nach der Anzahl und Größe der Ein- richtungen sowie des Tätigkeitsfeldes), besetzt. 3. Benennung der beratenden Mitglieder Die beratenden Mitglieder – ausgenommen die Leiterin der Sozial- und Jugendbehörde sowie der Vor- sitzende des Stadtjugendausschusses e. V. Karlsruhe, die Kraft gesetzlicher Vorschriften bzw. Satzung Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind – werden vom Oberbürgermeister (§ 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe) auf Vorschlag der vorschlagsberechtigten Stellen berufen. Dazu wurden die betreffenden Institutionen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung zu unterbreiten (siehe Nr. 4 B). 4. Besetzungsvorschlag der Verwaltung Zusammenfassend schlägt die Verwaltung für die Neubildung des Jugendhilfeausschusses folgende Besetzung vor: A Stimmberechtigte Mitglieder 3 in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Personen aller Bevölkerungskreise Institution Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Stadtamt Durlach Margot Isele Elke Graf Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Frauenorganisationen (AKF) Gabriele Schneider Firdevs Kaplaner Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Karlsruhe Renate Gissel Amélie Otterbach 5 Personen als Vertreter/Vertreterinnen der Jugendverbände Institution Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe Corinna Wild Rosa Hildebrand Rifat Toplugedik Oliver Hill Jenny Kastalion Marco Dawid – 5 – Institution Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Natascha Roth Hubert Resch Nicolai Friedrich Wolfgang Grimberg 5 Personen als Vertreter/Vertreterinnen der freien Wohlfahrtspflege Institution Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied AWO Karlsruhe gGmbH Markus Barton Peer Giemsch (Pro-Liberis gGmbH | Lenitas gGmbH) Caritasverband Karlsruhe e. V. Susanne Rohfleisch Katja Schümer (Sozialdienst kath. Frauen e. V.) Jüdischer Wohlfahrtsverband Karlsruhe e.V. Erik Balter Daniel Schneider (Deutsches Rotes Kreuz) Diakonisches Werk Karlsruhe Wolfgang Stoll Andreas Schreib (Hardtstiftung) Der Paritätische Christian Braunagel Tugce Zipperer (Institut für transkulturelle Lösungen) B Beratende Mitglieder Institution Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied Heimstiftung Karlsruhe Teresa Musacchio Eva Rühle Staatliches Schulamt Karlsruhe Silvia Ronecker Frank Hutt Gesamtelternbeirat Karlsruher Kindertagesstätten Daniel Wohlwend Magda Kuncova Polizeipräsidium Karlsruhe Ilija Gottwald Thomas Gack Kath. Dekanat Karlsruhe Alexander Sester Volker Deck Evang. Dekanat Karlsruhe Karl-Heinz Honeck Daniela Unmüßg Agentur für Arbeit Karlsruhe Dirk Dickgießer Andreas von Hackewitz ver.di – Vereinigte Dienstleis- tungsgewerkschaft Nadine Rahner Marcus Zabel Beirat für Menschen mit Behinderungen Arno Rügamer Kein stellvertretendes Mitglied – 6 – Die Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe wird durch die stimmberechtigte Mitgliedschaft des Jüdischen Wohlfahrtsverbandes Karlsruhe e. V. im Jugendhilfeausschuss vertreten. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat In Vollzug der §§ 3 und 9 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe und des § 3 der Satzung für das Ju- gendamt der Stadt Karlsruhe in der Fassung vom 22. Oktober 2019, wählt der Gemeinderat für die Dauer seiner gegenwärtigen Amtszeit auf Vorschlag der Jugendverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe und sonstiger Organisationen die unter Nr. 4 A aufgeführten Perso- nen als stimmberechtigte ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Gleichzeitig nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass durch den Oberbürgermeister die unter Nr. 4 B aufgeführten Personen als ordentliche beratende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe berufen werden.

  • 2024-09-24 top10-1
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