Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Menschen
| Vorlage: | 2024/0976 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 27.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0976 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Menschen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2024 12 N Vorberatung Gemeinderat 19.11.2024 11 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss einer Bele- gungsvereinbarung über 32 Betten in der Kapellenstraße 2 in 76133 Karlsruhe für zwei Jahre (1. Dezember 2024 bis 30. November 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 529.920 Euro abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 529.920 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 264.960 € Gesamteinzahlung: 307.200 € Jährlicher Ertrag: 153.600 € Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Menschen in Karlsruhe befindet sich seit drei Jahren auf einem konstanten Niveau, zwischen 550 und 600 Personen. Die Unterbringung erfolgt in zwei städtischen Häusern, drei von der Stadt angemieteten Gebäuden und in 18 Unterkünf- ten, für die von Privateigentümern Belegrechte erworben wurden. In den letzten Jahren hat sich jedoch der Anteil der Betroffenen mit psychischen Beeinträchtigungen und auffälligem Verhalten erhöht. Es kommt zu deutlich mehr Schäden in den Unterkünften, weshalb die vorhandenen Belegungskapazitäten wegen der notwendigen Instandsetzungsarbeiten einzelner Zimmer nicht immer in vollem Umfang genutzt werden können. Bereits im Jahr 2023 wurden kurzfristig in der Kapellenstraße 2 Belegrechte über 26 Betten und in der Klauprechtstraße 2 über 8 Betten mit einer einjährigen Vertragslaufzeit gesichert. Es besteht für die nächsten zwei Jahre auch weiterhin ein Bedarf an 32 Betten zur Unterbringung von wohnungslosen Menschen. Dieser kann künftig vollständig in der Kapellenstraße 2 mit 16 Doppelzimmern realisiert werden. Der Einzel-Bettenpreis von 23 Euro pro Tag bleibt unverändert. Er liegt im mittleren Niveau der aktuell neu abzuschließenden Verträge im Unterbringungsbereich. Er ist unter Berücksichtigung der kurzfristi- gen Belegungsdauer mit einer Festschreibung für die nächsten zwei Jahre angemessen. Der künftige Belegungspreis soll 22.080 Euro monatlich betragen, somit 264.960 Euro jährlich. Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern Be- nutzungsgebühren erhoben. Die Benutzungsgebühren betragen seit 1. Juli 2024 je Unterbringungsplatz und Kalendermonat: ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person Für Bedarfsgemeinschaften beträgt die Gebühr ab der zweiten Person für jede weitere Person 250 Euro pro Monat. Für Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII und nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) mit mindestens einem minderjährigen Kind („Familiengebühr“) beträgt die Summe der Gebühren insgesamt maximal 1.000 Euro pro Monat. Die Gesamteinnahmen aus der Gebührenerhebung sind nicht vollständig bezifferbar und von der Bele- gung abhängig. Bei einer Vollbelegung mit 32 Personen, die in keiner Bedarfsgemeinschaft stehen, ergeben sich folgende monatliche Einnahmen: 32 Alleinstehende im Doppelzimmer: 32 x 400 Euro = 12.800 Euro Somit können bei einer Vollbelegung monatlich bis zu 12.800 Euro an Benutzungsgebühren verein- nahmt werden (153.600 Euro jährlich). Die Aufwendungen und Erträge sind bereits vollständig im Doppelhaushalt 2024/2025 budgetiert. Es entstehen keine ungeplanten Mehrbelastungen. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss einer Bele- gungsvereinbarung über 32 Betten in der Kapellenstraße 2 in 76133 Karlsruhe für zwei Jahre (1. De- zember 2024 bis 30. November 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 529.920 Euro abzuschließen.
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Abschluss einer Belegungsvereinbarung zur Unterbringung von obdachlosen Menschen Vorlage: 2024/0976 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss einer Belegungsvereinbarung über 32 Betten in der Kapellenstraße 2 in 76133 Karlsruhe für zwei Jahre (1. Dezember 2024 bis 30. November 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtbelegungs- kosten in Höhe von 529.920 Euro abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024: Auch da darf ich sie jetzt vielleicht gleich um Ihr Votum bitten, und zwar ab jetzt. – Ein- stimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Dezember 2024