Weiteres Vorgehen E-Scooter - Verlängerung öffentlich-rechtlicher Vertrag
| Vorlage: | 2024/0969/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 22.10.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Interfraktioneller Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0969/1 Eingang: 22.10.2024 Weiteres Vorgehen E-Scooter - Verlängerung öffentlich-rechtlicher Vertrag Interfraktioneller Ergänzungsantrag: GRÜNE, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 11.1 Ö Entscheidung Die Stadt Karlsruhe erarbeitet eine Regelung, im Rahmen derer das Angebot von E-Scootern als Sharing-Angebote als Sondernutzung eingestuft wird. Diese Regelung wird so erarbeitet, dass rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Regelung entschieden werden kann. Begründung/Sachverhalt: In einer Vielzahl anderer Städte (Frankfurt a.M., Bremen, Stuttgart, Düsseldorf, ...) werden kommerzielle Sharing-Angebote von E-Scootern als Sondernutzung angesehen. Die Gewinnerzielungsabsicht privater Unternehmen ist nicht als Gemeingebrauch des öffentlichen Raums anzusehen. Durch eine Sondernutzung ist es der Stadt möglich, einen geringen Betrag pro Fahrzeug zu erheben, damit die städtischen Kosten (Personal, GIS-Systeme, ...) gedeckt werden. Weiterhin bekommt die Stadt dadurch eine stärkere Position in der Definition von Abstellzonen (z.B. an Mobilitätsknoten) und Verbotszonen oder der Anzahl der zulässigen Fahrzeuge, ohne dass immer wieder mit mehreren Anbietern ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden muss. Der aktuell zu verlängernde öffentlich-rechtliche Vertrag besitzt eine Laufzeit bis Herbst 2025. In der Zwischenzeit ist es gut möglich, die Regelungen aus anderen Städten zu vergleichen und die für Karlsruhe angemessene Form zu finden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Christian Klinkhardt Clemens Cremer, Ceren Akbaba Dr. Susanne Heynen Dr., Leonie Wolf Fabian Gaukel
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0969/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Weiteres Vorgehen E-Scooter - Verlängerung öffentlich-rechtlicher Vertrag Interfraktioneller Ergänzungsantrag: GRÜNE, Volt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.10.2024 11.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Stadtverwaltung nimmt den interfraktionellen Antrag als Arbeitsauftrag entgegen und wird den Gemeinderat vor Auslaufen des nun zu verlängernden öffentlich-rechtlichen Vertrages am 31. Oktober 2025 über die geltende Rechtslage beziehungsweise herrschende Rechtsmeinung zu Sharing- Angeboten im öffentlichen Raum informieren und in Ansehung der hiesigen tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse ein entsprechendes Regelungskonzept erarbeiten. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass aus Gleichbehandlungsgründen neben E-Scootern dann aber auch alle anderen vergleichbaren Sharing-Angebote wie beispielsweise Fahrradverleihsysteme unter den gleichen Prüfungsmaßstäben betrachtet und gegebenenfalls auch einer gleichgelagerten (Satzungs-) Regelung zugeführt werden müssen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit