Weiteres Vorgehen E-Scooter - Verlängerung öffentlich-rechtlicher Vertrag

Vorlage: 2024/0969
Art: Informationsvorlage
Datum: 26.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 11

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0969 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Weiteres Vorgehen E-Scooter - Verlängerung öffentlich-rechtlicher Vertrag Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 17.10.2024 14 N Kenntnisnahme Gemeinderat 22.10.2024 11 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Stadtverwaltung beabsichtigt, den mit den Anbietenden von E-Scootern geschlossenen öffentlich- rechtlichen Vertrag, der derzeit noch bis 31. Oktober 2024 Gültigkeit hat, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Hierfür spricht, dass auf der Basis des Vertrages ein weitgehend einheitliches Procedere beim Anbieten der E-Scooter etabliert werden konnte. Eine durchwegs überzeugende andere rechtliche Regelung hat sich landes- oder bundesweit weiterhin noch nicht etabliert. Um die Abstellproblematik zu verbessern, hat die Stadtverwaltung in den letzten Monaten im innenstadtnahen Bereich sowie am Hauptbahnhof explizit Abstellflächen für die E-Tretroller ausgewiesen. Eine Regelung insbesondere über Sondernutzungen, wie teilweise in anderen Städten mittlerweile umgesetzt, ist bislang deshalb (noch) nicht nötig, weil auf dem lokalen Markt kein zu regulierendes Überangebot festzustellen ist. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Derzeit läuft der öffentlich-rechtliche Vertrag, welcher mit den Anbietenden von E-Scootern geschlossen wurde, noch bis zum 31. Oktober 2024. Die Anzahl der bei der Verwaltung angebrachten Beschwerden hinsichtlich der E-Tretroller ist tendenziell weiter rückläufig; gleichwohl sind vereinzelt weiterhin nicht ordnungsgemäß abgestellte E- Tretroller im Stadtgebiet vorzufinden. Vor diesem Hintergrund steht die Verwaltung weiterhin in einem engen und konstruktiven Austausch mit den Anbietenden. Um der Bevölkerung die erforderliche Sensibilität und den sicheren Umgang bei der Benutzung von E- Scootern näher zu bringen, fand auch in diesem Jahr, am 18. Juli 2024, im Rahmen der Satellitenveranstaltung des Polizeipräsidiums Karlsruhe auf dem Marktplatz ein „Saftey-Day“ statt. Die Verwaltung hatte bereits darüber informiert, dass die rechtliche Bewertung hinsichtlich einer möglichen Sondernutzung nicht abschließend geklärt ist. Erste Rechtsprechungen in Nordrhein- Westfalen lassen eine Tendenz zur Sondernutzung erkennen. Die Regelung über den Weg von Sondernutzungserlaubnissen liegt aber vor allem dort nahe, wo zu viele Anbietende ungeregelt auf den lokalen Markt drängen, sodass ein Flächen- beziehungsweise Konkurrenzausgleich von Seiten der Verwaltung erforderlich wird. Diese Situation ist bislang vor Ort in Karlsruhe nicht gegeben und momentan auch nicht absehbar. Aktuell sind in Karlsruhe drei Anbietende vertreten. In der Summe werden von den Anbietenden circa 3900 Leihfahrzeuge über das Stadtgebiet verteilt zur Verfügung gestellt. Dabei dürfen je Anbieter im innenstadtnahen Bereich (Kerngebiet 1) maximal 300 Fahrzeuge und in Durlach (Kerngebiet 2) maximal 100 Fahrzeuge mit maximal fünf Fahrzeugen pro Abstellort abgestellt werden. Die Verwaltung beobachtet die Entwicklungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht weiterhin und beabsichtigt den bestehenden Vertrag um wenigstens ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine zwingende Notwendigkeit, das Anbieten von E-Tretrollern im Rahmen einer Sondernutzung zu reglementieren, besteht weiterhin nicht. Zudem brächte die Regelung über Sondernutzungsverhältnisse absehbar sowohl eine wettbewerbsrechtliche Ausschreibungsproblematik mit sich sowie weitere noch zu klärende Rechtsfragen. Zudem ist nicht absehbar, dass man über eine solche Regelung die Problematik von eventuellem „behinderndem Abstellen“ besser in den Griff bekommen würde. In enger Abstimmung mit den Anbietenden wurden in diesem Jahr Abstellflächen für E-Tretroller ausgewiesen. Diese wurden im Randbereich der Fußgängerzone Kaiserstraße sowie im Bereich um den Hauptbahnhof verortet. Der Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages und ein Planauszug mit Darstellung der beiden Kerngebiete sind als Anlagen beigefügt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

  • Anlage 1 - E-Scooter_Vereinbarung
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. zwischen der Stadt Karlsruhe vertreten durch den Bürgermeister Dr. Albert Käuflein und – nachfolgend Sharing-Anbietender – – alle gemeinsam nachfolgend Parteien – genannt. Präambel Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe sieht die Förderung des Umweltverbundes und somit nachhaltiger Mobilität vor. Als Teil der Nah- und Mikromobilität können Elektro- Tretroller neben dem Fuß- und Radverkehr zukünftig ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der sogenannten „letzten Meile“ sein und den öffentlichen Personennahverkehr ergänzen. Die Akzeptanz der in Karlsruhe verfügbaren Mobilitätsangebote in der Bevölkerung hat dabei einen hohen Stellenwert. Der Erhalt eines sauberen und geordneten Stadtbildes sowie die Ge- währleistung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Straßenraum sind im Zusammenhang mit Sharing-Angeboten für Elektro-Tretroller von zentraler Bedeutung. Insbesondere die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen sollen zukünftig einen noch höheren Stellenwert einneh- men. So hat sich unter anderem auch der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe bereits mehrfach mit dem Thema „Elektro-Tretroller“ befasst und die Verwaltung gebeten, eine verbindliche Rege- lung mit den Sharing-Anbietenden zu erarbeiten. Die rechtliche Bewertung des Themas „Elektro-Tretroller“ ist derzeit noch nicht abgeschlos- sen. Diesbezüglich ist insbesondere auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nord- rhein-Westfalen (Beschluss vom 20. November 2020, 11 B 1459/20) hinzuweisen. Im Kern stellt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen fest, dass das stationsunabhängige Aufstellen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenraum zwecks Vermietung eine genehmi- gungspflichtige Sondernutzung darstellt. Die Grundsätze dieses Beschlusses und seine we- sentlichen Feststellungen lassen sich dem Grunde nach auch auf Elektro-Tretroller anwenden. Am 23. November 2021 und 17. Januar 2022 haben deshalb Gespräche mit den in Karlsruhe tätigen Sharing-Unternehmen stattgefunden, um eine für alle Parteien einvernehmliche VEREINBARUNG 2 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | E-Scooter Lösung herbeizuführen. Um den Belangen mobilitätseingeschränkter Personen bestmöglich gerecht zu werden, war auch der Beirat für Menschen mit Behinderungen bei dem Gespräch am 17. Januar 2022 vertreten. Die Parteien haben dabei grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, die im Folgenden verbindli- chen Regelungen gemeinsam zu gestalten. Unter Einhaltung der nachfolgenden Regelungen gehen die Parteien davon aus, dass – jedenfalls auf Grundlage der derzeitigen Rechtspre- chung – die Einordnung des Anbietens von Elektro-Tretroller als Gemeingebrauch vertretbar ist. Die Parteien haben daher derzeit das gemeinsame Verständnis, dass unter Einhaltung der Regelungen des § 2 der vorliegenden Vereinbarung, das stationsunabhängige Anbieten von Elektro-Tretrollern im öffentlichen Straßenraum nicht als antrags- und genehmigungspflich- tige Sondernutzung zu werten ist. Aus diesen Gründen schließen die Parteien die nachfolgenden Regelungen: § 1 Leistungen der Stadt Karlsruhe (1) Die Stadt Karlsruhe sichert im Sinne des § 38 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensge- setzes für Baden-Württemberg (LVwVfG) dem Sharing-Anbietenden bis zum 31. Oktober 2025 zu, keine Untersagung seines Sharing-Angebotes „Elektro-Tretroller“ auf Grundlage von § 16 Absatz 8 Satz 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) auszusprechen. Die Regelung des § 2 Absatz 9 dieser Vereinbarung ist hiervon jedoch nicht umfasst. (2) Im Sinne des Absatz 1 sichert die Stadt Karlsruhe gemäß § 38 Absatz 1 LVwVfG bis zum 31. Oktober 2025 der vorliegenden Vereinbarung weiter zu, im Sinne des § 16 Absatz 8 Satz 2 StrG BW einen pflichtwidrigen Zustand nicht auf Kosten des Sharing-Anbietenden zu besei- tigen oder beseitigen lassen. Die Regelung des § 2 Absatz 9 dieser Vereinbarung ist hiervon jedoch nicht umfasst. (3) Nach § 38 Absatz 3 LVwVfG ist die Stadt Karlsruhe an ihre Zusicherung nicht mehr gebun- den, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach ihrer Abgabe derart ändert, dass sie entweder bei Kenntnis der nachträglich eingetretenen Änderung die Zusicherung nicht abgegeben hätte oder aus rechtlichen Gründen nicht hätte abgeben dürfen. Die Parteien sind sich einig, dass dies der Fall ist, wenn eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württem- berg oder des Verwaltungsgerichts Karlsruhe rechtskräftig die Einordnung des Angebots von Elektro-Tretrollern des Sharing-Anbietenden als Sondernutzung festgestellt hat. Daneben sind die Parteien sich auch einig, dass, wenn der Sharing-Anbietende seinen in § 2 dieser Verein- barung niedergelegten Pflichten in sechs aufeinanderfolgenden Wochen nicht nachgekom- men ist und ihm dies die Stadt Karlsruhe jeweils schriftlich angezeigt hat, sich die zugrunde liegende Tatsachengrundlage derart geändert hat, dass die Zusicherung ebenfalls unwirksam ist. § 2 Leistungen des Sharing-Anbietenden (1) Der Sharing-Anbietende verpflichtet sich, im Karlsruher Stadtgebiet maximal 300 Fahr- zeuge mit maximal fünf Fahrzeugen pro Abstellort innerhalb des Kerngebiets 1 „Innenstadt nah“ und maximal 100 im Kerngebiet 2 „Durlach“ (Anlage Übersichtsplan) zur Benutzung durch seine Kundinnen und Kunden zur Verfügung zu stellen. 3 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | E-Scooter (2) Die Abstellorte können innerhalb der Kerngebiete 1 und 2 grundsätzlich frei gewählt wer- den. Die Abstellorte sind räumlich in angemessenem Abstand voneinander zu trennen (3) Der Sharing-Anbietende ergreift geeignete Maßnahmen, damit seine Kundinnen und Kun- den, die Fahrzeuge ohne Behinderung von Dritten ordnungsgemäß im öffentlichen Verkehrs- raum abstellen. Hierzu verpflichtet sich der Sharing-Anbietende durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen (insbesondere durch ein verpflichtendes Abstellfoto) sicherzu- stellen, dass die Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden. Das Fahrzeug ist ordnungsge- mäß abgestellt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 4 eingehalten werden. (4) Die Fahrzeuge müssen so abgestellt sein, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden, ins- besondere keine zu Fußgehenden und Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, in der Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche behindert werden. Die Fahrzeuge sind dazu so auf- und abzustellen, dass stets eine freibleibende nutzbare Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern gewährleistet ist. (5) Der Sharing-Anbietende stellt sicher, dass die durch die Stadt Karlsruhe definierten Flä- chen, in denen das Abstellen der Fahrzeuge grundsätzlich nicht erlaubt ist, freigehalten wer- den. Dies ist die Ausfahrt der Hauptfeuerwehrwache in der Wolfartsweierer Straße, der Bahn- hofvorplatz einschließlich der Bahnhofstraße im Bereich der Fahrradabstellanlagen, Haltestel- len, Grünanlagen und Landschaftsschutzgebiete inklusive der darin befindlichen Wege sowie Fußgängerzonen. Die Flächen können im Laufe der Zeit von der Stadt Karlsruhe angepasst werden. Eine solche Anpassung ist dem Sharing-Anbietenden fünf Werktage vorher anzukün- digen. Der Sharing-Anbieter ist bereit, Anpassungen kurzfristig in das eigene System zu über- nehmen. (6) Im Bereich der Haltestellen und Bahnsteige erfolgt eine unverzügliche Entfernung der Fahr- zeuge durch den Sharing-Anbietenden, in den anderen Parkverbotszonen erfolgt die Entfer- nung der Fahrzeuge spätestens innerhalb von sechs Stunden, im Übrigen innerhalb von 24 Stunden. (7) Der Sharing-Anbietende gewährleistet, dass seine Kunden regelmäßig über die in der Stadt Karlsruhe geltenden Regelungen dieser Vereinbarung zur Nutzung beziehungsweise zum Abstellen der Fahrzeuge im Straßenverkehr informiert werden. Er nutzt dazu die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, insbesondere die Korrespondenz per E-Mail. (8) Der Sharing-Anbietende schließt die Nutzung und Befahrung unzulässiger Bereiche wie Haltestellen, Grünflächen, Fußgängerzonen und Gehwege im Rahmen der technischen und rechtlichen Möglichkeiten aus (zum Beispiel Geofencing). Er wird ein solches Fehlverhalten auch gegenüber seinen Kunden sanktionieren und hierzu beispielsweise – sofern dies recht- lich zulässig ist – entsprechende Regelungen von Vertragsstrafen oder erhöhten Nutzungsent- gelten in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen. (9) Der Sharing-Anbietende verpflichtet sich, bei Aussetzung des Sharing-Angebots von min- destens zehn Werktagen oder vollständiger Beendigung des Angebotes, seine E-Scooter in- nerhalb von fünf Werktagen aus dem Stadtgebiet zu entfernen. Die Stadt Karlsruhe ist in die- sem Fall berechtigt, das Leihangebot nach vorheriger schriftlicher Androhung mit einer Frist von fünf Werktagen selbst oder durch Dritte zu entfernen. Der Sharing-Anbietende trägt hier- bei sämtliche anfallenden Kosten für Transport, Lagerung und gegebenenfalls Entsorgung. 4 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | E-Scooter (10) Die Möglichkeit der Stadt Karlsruhe im Falle der Unwirksamkeit der Zusicherung aus § 1 dieser Vereinbarung eine ungenehmigte oder rechtswidrige Sondernutzung zu unterbinden und gegebenenfalls zu vollstrecken bleibt hiervon unberührt. § 3 Schlussbestimmungen (1) Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und gilt bis zum 31. Oktober 2025. (2) Unabhängig von dieser Vereinbarung steht es jeder der Parteien frei, parallel mit anderen Partnern zusammenzuarbeiten oder zu verhandeln. (3) Für diese Vereinbarung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Für die Parteien besteht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist insbesondere dann gegeben, wenn schwerwiegende Verstöße ge- gen diese Vereinbarung vorliegen. Die Stadt Karlsruhe ist insbesondere dann zur außeror- dentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Sharing-Anbietende seinen in § 2 dieser Verein- barung niedergelegten Pflichten in sechs aufeinanderfolgenden Wochen nicht nachgekom- men ist und ihm dies die Stadt Karlsruhe jeweils schriftlich angezeigt hat. Unabhängig von ei- ner eventuellen Kündigung können die Rechtswirkungen der vorliegenden Vereinbarung auch dann wegfallen, wenn die Voraussetzungen der Zusicherung nach §§ 38 Absatz 3 LVwVfG oder § 1 Absatz 3 dieser Vereinbarung wegfallen. Die in § 1 dieser Vereinbarung abgegebene Zusicherung muss nicht eigens nach den §§ 48, 49 LVwVfG widerrufen oder zurückgenom- men werden. Der Sharing-Anbietende ist darüber hinaus berechtigt, die Vereinbarung or- dentlich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen. In diesem Fall ist ihm bewusst, dass das von ihm betriebene Angebot von der Stadt Karlsruhe als Sondernutzung angesehen wird und die Stadt Karlsruhe gegen eine ungenehmigte Sondernutzung unmittel- bar vorgehen kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist an die Stadt Karlsruhe, Ord- nungs-. und Bürgeramt, Straßenverkehrsstelle, Steinhäuserstraße 22, 76135 Karlsruhe zu rich- ten. (5) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Ände- rung dieser Schriftformklausel. Karlsruhe, den _____________________________ _____________________________ Dr. Albert Käuflein Sharing-Anbietender Bürgermeisterin 5 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | E-Scooter Hinweise 1. Organisation • Die Stadt Karlsruhe begrüßt ausdrücklich eine räumliche Verteilung der E-Tretroller in den Stadtteilen in denen eine geringere Nachfrageintensität zu erwarten ist. Zusätzliche virtu- elle Standorte oder eine Erweiterung des Geschäftsgebietes über die Kernzonen hinaus können nach Rücksprache mit der Stadt Karlsruhe ergänzt werden. Die maximale Anzahl der Fahrzeuge bezieht sich nur auf die Kernzonen. • Die Stadt Karlsruhe ist aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere innerhalb des Kerngebiets 1 „Innenstadt nah“ (Anlage Übersichtsplan) bestrebt gemeinsam mit den Sha- ring-Anbietenden Hotspots zu identifizieren, an denen Parkflächen für E-Scooter definiert werden sollen. Dies gilt insbesondere in Bereichen, bei denen eine Gefährdung für mobili- tätseingeschränkte Personen und Verkehrsteilnehmende der aktiven Mobilität zu befürch- ten ist. • Der Sharing-Anbietende reagiert kurzfristig auf Nachfrageänderungen und passt sein An- gebot dem Bedarf an. Eine Erweiterung des Fahrzeugbestandes erfolgt nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch die Stadt Karlsruhe. • Veränderungen des Geschäftsgebietes, des Flottenbetriebes, der Fahrzeuganzahl (dies nur nach vorheriger Absprache) und der Tarife im Zuständigkeitsbereich der Stadt Karlsruhe sind der Stadt Karlsruhe mindestens zwei Werktage vor Umsetzung mitzuteilen. 2. Verkehrssicherheit • Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dürfen durch die Nutzung der Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. Der Sharing-Anbietende hat in seinen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen festgeschrieben, dass jeder Nutzende sich so zu verhalten hat, dass keine anderen Verkehrsteilnehmenden geschädigt oder gefährdet werden. • Verkehrsbehindernd abgestellte Fahrzeuge werden durch die Stadt Karlsruhe auch im Rah- men einer Ordnungswidrigkeit gegenüber den Nutzenden zur Anzeige gebracht. 3. Kontrolle und Überwachung • Der Sharing-Anbietende führt fortlaufende Sichtkontrollen durch und ergreift möglichst auch technische Maßnahmen (zum Beispiel GPS-Monitoring), um die Einhaltung des ord- nungsgemäßen Abstellens der Fahrzeuge zu gewährleisten. • Der Sharing-Anbietende ist in der Lage, beschädigte, umgefallene oder unsachgemäß ab- gestellte Fahrzeuge in Echtzeit zu erkennen und schnellstmöglich zu entfernen damit die Verkehrssicherheit erneut hergestellt wird. • Der Sharing-Anbietende stellt sicher, dass eine Überlastung einzelner Abstellorte im Kern- gebiet 1 „Innenstadt nah“ und Kerngebiet 2 „Durlach“ (Anlage Übersichtsplan) mit mehr 6 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | E-Scooter als fünf Fahrzeugen verhindert wird. Fahrzeuge, die die maximal zulässige Anzahl über- schreiten, sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme (Lärmschutz) täglich spätes- tens bis 23 Uhr aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden und morgens frühes- tens ab 6 Uhr an geeigneten Standorten wieder verteilt werden. 4. Soziale und ökologische Nachhaltigkeit Die Stadt Karlsruhe begrüßt es, wenn: • Der Sharing-Anbietende sich im Rahmen der Beschaffung der Fahrzeuge sowie im Rahmen der Reparatur und Wartung für eine möglichst lange Lebensdauer der Fahrzeuge einsetzt. • Reparatur und Wartung der Fahrzeuge regional, wenn möglich in Karlsruhe, erfolgt. • Der Austausch gebrauchter E-Tretroller möglichst ressourcenschonend erfolgt. Materialien ausgemusterter E-Tretroller sind in größtmöglichem Umfang wiederzuverwenden oder zu recyceln. • Das Aufladen der Fahrzeuge möglichst mit Strom aus regenerativen Quellen erfolgt. • Der Sharing-Anbietende selbst in seinem täglichem Betrieb Fahrzeuge mit emissionsarmen oder lokal emissionsfreien Fahrzeugen (zum Beispiel Lastenräder) nutzt. • Der Sharing-Anbietende die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Vorgaben gewährleis- tet. • Der tägliche Betrieb nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und unter Ein- haltung sämtlicher Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften erfolgt. Insbesondere sind unnötige Lärm- und Geruchsemmissionen zu vermeiden und das Ausbringen der E-Scooter hat durch dafür geeignete Fahrzeuge zu erfolgen. 5. Supportmanagement • Der Sharing-Anbietende bietet eine telefonische Support-Hotline während der Öffnungs- zeiten an. Er nennt eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, welche für die Stadt Karlsruhe kurzfristig erreichbar ist. Im Gegenzug nennt auch die Stadt Karlsruhe eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner, die für den Sharing-Anbietenden zu errei- chen sind. • Die Polizei erhält eine konkrete Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner vor Ort, um die Beweissicherung bei Unfällen zu unterstützen. • Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe erhalten eine konkrete Ansprechpartnerin oder Ansprech- partner vor Ort, da Fahrzeuge die im Bahnsteigbereich stehen eine besondere Gefahr dar- stellen und durch den Betreibenden unverzüglich entfernt werden müssen. 7 | Stadt Karlsruhe | Ordnungs- und Bürgeramt | E-Scooter • Der Sharing-Anbietende verpflichtet sich innerhalb von drei Werktagen auf Bürgeranliegen wie beispielsweise durch KA-Feedback zu reagieren und eine Rückmeldung an die Bürgerin- nen und Bürger zu geben. 6. Statistik Um aus gesamtstädtischer Sicht einen Überblick über die bestehenden Angebote der Anbie- tenden zu erhalten, berichtet der Sharing-Anbietende unaufgefordert im Zuge eines regelmä- ßigen (monatlich, mindestens vierteljährlich) Reporting oder Dashboard Statistiken über: - Anzahl der tatsächlich im Einsatz befindlichen Fahrzeuge pro Monat - Gesamtanzahl aller Fahrten im laufenden Kalenderjahr - Gesamtsumme der zurückgelegten Kilometer im laufenden Kalenderjahr - durchschnittliche Anzahl Fahrten der Fahrzeuge pro Tag - durchschnittlich zurückgelegte Kilometer der Fahrzeuge pro Tag - durchschnittliche Fahrtdauer pro Leihvorgang - bei Sammelstellen Ort mit der jeweiligen Anzahl an Ausleihen pro Tag - Anzahl der Sachbeschädigungen und Vandalismusschäden pro Jahr - Anzahl, Wochentag und Uhrzeit der Unfälle pro Monat - Anzahl der morgens um 6 Uhr gleichzeitig geparkten Fahrzeuge innerhalb der jeweili- gen Kernzone Hierbei handelt es sich um anonymisierte Nutzungsdaten für Analysezwecke der Stadt Karls- ruhe. 7. Daten Um eigene Analysen und Visualisierungen durchführen zu können sollen Sharing-Anbietende über eine Schnittstelle ihre Daten mit der Stadt teilen: • Der Sharing-Anbietende stellt der Stadt Karlsruhe Daten zu den im Stadtgebiet aufgestell- ten Fahrzeugen über eine REST API im MDS und im GBFS Format zur Verfügung. • Sollte die Stadt Karlsruhe die Funktion der MDS Endpoints (zum Beispiel policy, geography) nutzen, um Ausschluss– und Wunschzonen zu definieren, müssen diese vom Anbietenden übernommen werden.

  • Anlage 2 - Kernzonen
    Extrahierter Text

    Kerngebiet 1 Innenstadt nah Kerngebiet 2 Durlach

  • Abstimmungsergebnis TOP 11
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 11_TOP 23
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Weiteres Vorgehen E-Scooter - Verlängerung öffentlich-recht- licher Vertrag Vorlage: 2024/0969 Punkt 11.1 der Tagesordnung: Weiteres Vorgehen E-Scooter - Verlängerung öffentlich- rechtlicher Vertrag Interfraktioneller Ergänzungsantrag: GRÜNE, Volt Vorlage: 2024/0969/1 Punkt 23 der Tagesordnung: Abstellflächen für E-Scooter Antrag: CDU Vorlage: 2024/1043 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (48 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 11, 11.1 und 23 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 17. Oktober 2024. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Im Jahr 2019 gab es mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vielleicht das letzte Geschenk von Minister Andreas Scheuer an die Kommunen, indem großzügig diese E-Scooter im öffentlichen Raum verteilt werden durften, mal gucken, ob das irgendwie Probleme gibt, wer sich am Ende damit dann herumschlagen darf. Genau an die Städte vor allem war dieses Geschenk dann gerichtet, vielleicht auch unbewusst - ich will eigentlich keine Absicht unterstellen - genau die Städte, in denen der Platz schon durchaus sehr eng ist und wo die Streitfragen um Mobilität und um die gerechte Vertei- lung des öffentlichen Raums wirklich die großen Fragen gerade sind. Da ist jetzt noch eine zusätzliche Herausforderung hinzugekommen. Und jetzt, fünf Jahre später, reden wir immer noch darüber, wie wir damit denn sinnvoller- weise umgehen wollen. Die Stadt Karlsruhe hat in mehreren Schritten sich auch herange- tastet, es erst einmal so laufen lassen, weil man noch gar nicht wusste, was man damit tun – 2 – soll, dann einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen, den wir auch heute verlängern wollen und werden, denke ich, um in einem kooperativen Verfahren mit diversen Anbie- tern sich auf gemeinsame Regeln, auf Ausschlusszonen etc. zu vereinen. Andere Städte, die einen ähnlichen Weg gegangen sind, sind aber vielleicht schon ein bisschen schneller vorangegangen und haben gesagt, diese Gewinnererzielungsabsicht durch private Unter- nehmen im öffentlichen Raum ist eigentlich als eine Sondernutzung einzustufen. Die wird durch die Stadt dann mit Gebühren belegt. Da gibt es auch eine stärkere Rolle durch die Stadt, Regeln zu setzen, denen sich die anbietenden Unternehmen dann zu unterwerfen haben, in Anführungsstrichen, ohne dass man ganz viel im Vorfeld dazu aushandelt. Wir sehen eigentlich die Zeit gekommen, dass wir uns auch in Karlsruhe auf diesen Weg begeben. Deswegen haben wir den Änderungsantrag gestellt. Vielen Dank an die Stadtver- waltung, dass sie diesen Arbeitsauftrag aufnimmt. Wir sehen jetzt noch nicht, was am Ende herauskommt. Das ist aber auch klar. Ich meine, sonst hätten wir auch sofort sagen können, wir beschließen heute eine Satzung, aber so weit sind wir noch nicht. Die Zeit werden wir uns nehmen im nächsten Jahr. Aber es ist durchaus so, dass vielleicht auch noch ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist. Man hat sich daran gewöhnt, dass die Fahrzeuge in Grünstreifen liegen, auf Gehwegen stehen, man keinen Platz mehr hat, aber es ist mitnichten so, dass es keine Beschwerden mehr gibt und dass es überall rei- bungslos läuft. Ich denke, es gibt andere Städte wie beispielsweise Stuttgart, die vielleicht ein positiveres Beispiel gesetzt haben, wie man das ganze Thema etwas mehr im Zaum hal- ten kann. Ich denke, die Erfahrungen wird auch die Karlsruher Verwaltung nutzen können, um eine eigenständige Regelung dann erarbeiten und vorschlagen zu können. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wir brauchen nicht darüber hinwegtäuschen, dass E-Scooter für die heutige moderne Mobilität in einer Großstadt nicht wegzudenken sind. Es geht in der Tat nur um die Frage, wie wir das organisieren. Da habe ich bei unserer Verwaltung das Gefühl, dass man sich in einem Prozess des Aneinander-Herantastens auf das zubewegt, was natürlich erforderlich ist. Die Abstellung der E-Scooter muss verkehrssicher vor allem für den ruhenden Verkehr, den Fußgängerverkehr, erfolgen. Da ist es jetzt so, die Wahr- nehmung verschiedener Kreise in der Stadt sind unterschiedlich. Die Bürgervereine sind ei- nerseits skeptisch, das nehmen wir zur Kenntnis, aber auch die Stellungnahme der Verwal- tung darf nicht übersehen werden, die sagt, das Beschwerdeaufkommen nimmt ab. Das ist auch ein Moment, der für uns, die CDU-Fraktion, wichtig ist. Wir haben uns die Mühe gemacht, selbst Kontakt mit einem der Anbieter aufzunehmen und haben durchaus den sicheren Eindruck, dass sie sehr vernünftig ein Eigeninteresse da- ran haben, diese Dinge so zu korrigieren, dass alle Seiten miteinander auch gut leben kön- nen. Deshalb schlagen wir als CDU vor, dass man die nächsten Monate nutzt, um in einer Art nicht-offiziellem Monitoring wirklich zu klären, welche Gefühlslage nun zutrifft oder nicht. Ob denn die Sondernutzung das Heilmittel sein wird, das wage ich zu bezweifeln. Es gibt auch Erfahrungen mit Sondernutzungen, die das Thema nicht in den Griff gekriegt ha- ben. Also da warten wir einfach ab, und ich finde es auch richtig, dass die Verwaltung in Aussicht gestellt hat, dass sie darauf hinarbeiten und uns aufzeigen wird, welcher Weg sich dann auch als Trend durchsetzen wird. Vielleicht noch ein Dank an die Verwaltung, dass unser Antrag zu den Abstellorten für diese E-Scooter mit in die Diskussion aufgenommen wurde. Es ist nämlich genau der Punkt, um den es auch geht. Wir brauchen an kritischen Stellen auch ausreichende Flächen, damit – 3 – man wirklich nicht behindernd, verkehrsgerecht sein E-Scooter-Fahrzeug ohne Probleme abstellen kann. So haben wir das empfohlen, und die Verwaltung nimmt es auf. Die CDU, glaube ich, darf positiv dieser Entwicklung entgegensehen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): E-Scooter sind einerseits ein modernes, zeitgemäßes Verkehrs- mittel. Andererseits sind sie bei nicht sachgerechter Nutzung, beziehungsweise einem nicht sachgerechten Abstellen, ein Ärgernis für Bürgerinnen und Bürger, und entsprechend gibt es Beschwerden. Auf Themen kann man unterschiedliche Perspektiven haben. Wir haben es auch im zuständigen Ausschuss angesprochen. Aus unserer Sicht ist der Weg, den die GRÜNEN jetzt in Form eines Antrags beantragt haben, der richtige Weg, dem Ganzen eine Struktur zu geben, wie es auch in anderen Städten vorgelebt wird. Wir werden jetzt der Vorlage auch in der Form aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit ohne weiteres zustimmen. Wir sehen dazu auch keine Alternative. Nichtsdestotrotz sollte das nächste Jahr dazu genutzt werden, gern auch im Dialog mit den Anbietern, hier eine Lösung zu finden. Ganz ohne Steuerung und Reglementierung geht es aus unserer Sicht nicht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, sei es GPS-gesteuerte Tracking-Möglichkeiten, das von der CDU eingebrachte Thema einer adäquaten Auswei- sung von Abstellflächen. Das ist alles ein guter Weg. Wir haben hier ein neues Verkehrsmit- tel oder vergleichsweise neues Verkehrsmittel, aber auch hier müssen wir bei einem limi- tierten öffentlichen Raum einen adäquaten Umgang finden, und entsprechend gehen wir den Weg jetzt wie vorgeschlagen auch mit. Stadtrat Schnell (AfD): Mit der Vorlage der Stadt haben wir die Hoffnung, dass die in vielen Orten der Stadt unzumutbaren Zustände durch achtlos abgestellte E-Scooter künftig der Vergangenheit angehören werden. Seit Aufnahme der Gespräche zwischen Stadt und den Anbietern November 2021 ist viel Zeit vergangen, aber ich denke, das jetzt vorliegende Er- gebnis kann sich sehen lassen. Das Ganze steht und fällt jedoch damit, dass sich Anbieter entsprechend an eine Vereinbarung halten und die Stadt darauf konsequent ihr Augen- merk richtet und somit ein Laissez-faire gar nicht erst einreißen lässt, wie wir es etwa in der Vergangenheit zum Beispiel hinsichtlich Fehlwürfen in die Wertstofftonne erlebt haben und in denen inzwischen rund die Hälfte des Inhalts eigentlich in den Restmüll sollte. Also Zu- stimmung von unserer Seite mit der eindringlichen Aufforderung an die Stadt, die Einhal- tung des Regelwerkes konsequent durchzusetzen. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Die Leih-E-Scooter sind in der Mitte von der Stadt angekom- men. Sie sind ein absolut sinnvoller Bestandteil des urbanen Mobilitätsmixes. Sie sind eine ideale Ergänzung des ÖPNV für die letzte Meile. Ich danke der Stadt für die Tischvorlage und auch die vorgelegten Fakten. Die Beschwerden nehmen ab, die Gespräche mit den Anbietern sind fruchtbar. Ich selbst habe auch schon mit einigen Anbietern im Bereich Dur- lach gesprochen. Die sind äußerst kooperativ. Ich darf warnen vor zu viel Regulierung, die- ses moderne, flexible System kaputt zu regulieren. Feste Stellplätze mögen da Sinn ma- chen, wo wir eine starke Frequenz haben, wie am Hauptbahnhof oder direkt in der Innen- stadt. Aber feste Stellplätze in den Stadtteilen sind auch deswegen abzulehnen, weil natür- lich die Berufstätigen von der Tram-Haltestelle mit dem E-Scooter zu ihrem Betrieb fahren sollen, weil sie in Durlach von der Tram-Haltestelle in die Wohngebiete fahren können und sollen, oder von der Tram zur Berufsschule. Ich war heute Morgen an der Elisabeth-Selbert- Schule. Da standen 15 E-Scooter fein in Reih und Glied dort von den Schüler*innen – 4 – aufgestellt, es funktioniert. Deswegen werbe ich um das Wohlwollen und die freie Wahl der Mobilität auch in Zukunft. Ich begrüße die Vorlage der Stadt. Der Antrag der GRÜNE und Volt werden wir als über- starke Regulierung heute ablehnen. Stadtrat Gaukel (Volt): Erst einmal auch danke für die Ausarbeitung des Rahmenvertrages, danke den GRÜNEN für den Antrag, den wir mitzeichnen durften, aber auch danke an die CDU für ihren Ergänzungsantrag. Ja, die Roller, definitiv, die gehören zum Stadtbild, sind nicht mehr wegzudenken. Ich würde aber tatsächlich das eher negativ sehen. Leider sind vor allem die negativen Bilder, die man mit denen in Verbindung bringt, nicht mehr wegzu- denken. Ich glaube, es gibt wenige Menschen, die erst einmal positive Assoziationen ha- ben, wenn sie an E-Scooter in der Stadt denken. Das finde ich sehr schade, und das ist de- finitiv etwas, was wir angehen müssen, weil sie damals versprochen wurden. Ich glaube, sie können auch dieser Bestandteil eines multimodalen Aspekts in der Mobilität sein, aber bisher sind sie das nicht, weil meistens sind es schon eher Spielereien, vielleicht Sachen, die dann mal im See, im Fluss oder woanders landen und dann doch leider ein Ärgernis für viele Bürgerinnen und Bürger sind. Da hat sich aber in den letzten Jahren auf jeden Fall viel gebessert, auch da vielen Dank für die Bemühungen. Ob jetzt die Beschwerden nur heruntergegangen sind, weil es besser wurde oder auch, weil die Leute sagen, es bringt nichts, sich zu beschweren, gab es dann auch die Einsprüche. Ich glaube schon, dass es besser geworden ist. Ich glaube, es lässt sich nicht wegdiskutieren. Und dass wir heute diese Diskussion haben, Anträge haben, um das weiter zu verbessern, zeigt auch, dass Beschwerden ankommen. Es ist auch wichtig, dass wir diese Datengrundlage haben, wo geht es denn hin. Bußgelder, letztes Jahr gab es 700. Ich bin auf die Zahlen für dieses Jahr gespannt, weil die beste Regel bringt nichts, wenn man sie am Ende nicht kontrolliert und dann auch durch- setzen kann. Aber was wir bisher getan haben, ist vor allem Symptombekämpfung, auch mit diesem Rahmenvertrag, wo wir darauf angewiesen sind, dass die Anbieter mit Wohl- wollen das auch mitgehen. Von daher glaube ich, ist es sehr wichtig, dass wir diese Sat- zung dann auch ausarbeiten. Ich bin mir auch sicher, da wird die Stadt eine sehr gute Vor- lage machen, dass sie auch nicht die in der Stellungnahme angegebenen negativen Konse- quenzen hat. Von daher, lasst uns nicht nur die Symptome bekämpfen, sondern an die Ursache gehen und uns dann nächstes Jahr über eine tolle neue Satzung freuen. Stadtrat Haug (KAL): Uns geht es vor allem um die abgestellten E-Scooter. Ich kann nicht erkennen, dass die Situation der geparkten Roller sich grundlegend geändert hat. Deswe- gen überrascht es mich doch sehr, dass die Tendenz der Beschwerden rückläufig sein soll. Ist nicht möglicherweise Resignation der Grund für den Rückgang der Beschwerden nach dem Motto, lässt sich eh nicht ändern? Wir meinen, die Situation muss sich noch deutlich verbessern. Es gibt nach wie vor die absurdesten Abstellsituationen, und manchmal frage ich mich, wie man auf solche Ideen kommt. Viele dieser E-Scooter sind echt gefährliche, oft unbeleuchtete Hindernisse. – 5 – Sie sagen, die Vereinbarung ist ausreichend, damit die Situation in den Griff zu bekommen, aber es gibt diese Missstände. Liegt es daran, dass die Kontrollen nicht ausreichend sind, oder ist die 24-Stunden-Reaktionszeit, beispielsweise für das Entfernen der geparkten Rol- ler zu großzügig? Wie gesagt, es muss besser werden, aber vor allem, und das ist uns ganz wichtig, die Regeln, die in den Kerngebieten gelten, sollten auch auf das gesamte Stadtge- biet ausgeweitet werden. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Ich fasse zusammen. Die CDU betrach- tet ihren Antrag als gut aufgenommen. Der Antrag von GRÜNEN und Volt führt dazu, dass wir rechtzeitig vor dem nächsten Auslaufen mit Ihnen über ein alternatives Modell diskutie- ren, wo wir ein Stück weit die Rechtsprechung abwarten wollen, wie sich das weiterentwi- ckelt. Und damit können wir die unveränderte Vorlage der Verwaltung heute zur Abstimmung stellen, und zwar ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024