Wohnen Augustenburgstraße, Grötzingen
| Vorlage: | 2024/0967/1 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 11.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 22.11.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0967/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Wohnen Augustenburgstraße 10, Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 22.11.2024 1 Ö Beratung Lage Das Grundstück liegt an der Nahtstelle der beiden historischen Ortskerne Grötzingens beiderseits der Pfinz. Es bildet den Auftakt zum südlich gelegenen Burg- oder Kirchenviertel, das durch die ausgebaute Eisenbahnlinie, die Bundesstraße sowie die zuletzt verwirklichten Schul- und Wohnungsbauvorhaben vom nördlichen Ortskern mit Niddaplatz und Rathaus abgetrennt ist. Es ist geprägt von Kirche, Schule und Augustenburg, die - allesamt Kulturdenkmale - den südlichen Abschluss des historischen Grötzingen bilden. Vorhaben Das Projekt sieht ein Mehrfamilienwohnhaus mit neun Wohneinheiten an Stelle des abgebrochenen Hotels Schwanen vor. Das neue Gebäude soll in der Wiedervorlage dreigeschossig als Riegel ausgeführt werden. Die notwendigen Stellplätze befinden sich nun in einer Tiefgarage. Der Bebauungsplan Nr. 694 aus dem Jahr 1995 setzt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer 2- bis 3-geschossigen Bebauung fest, wobei für 3-geschossige Gebäude Dachgauben ausgeschlossen sind. Des Weiteren gibt es eine Erhaltungssatzung „Ortskern Grötzingen“, auf deren Grundlage ein Erhalt des Vorgängergebäudes jedoch nach einhelliger Auffassung von Bauordnungsamt und Zentralem Juristischen Dienst nicht zu fordern war. – 2 – Das Projekt wurde bereits im in der letzten Sitzung im Oktober 2024 durch den Gestaltungsbeirat beraten. Folgende Empfehlungen wurden dabei ausgesprochen: − Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage − Aufreihung der neuen Wohnungen entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenze (Baulinie) in einem einfachen, länglich-rechteckigen Baukörper − Zufahrt zur Tiefgarage von der Kirchstraße aus in der Fuge zum südlich angrenzenden Nachbargebäude oder an gleicher Stelle in einem 1-geschossigen Verbindungsbauwerk, um damit gleichzeitig schalltechnische Nachteile zu vermeiden − Baumpflanzung mit Erdschluss an geeigneten Stellen Insgesamt begrüßte der Beirat im Oktober die Entwicklung des Projektes und bat um eine Wiedervorlage im Zuge der Weiterbearbeitung des Projektes.
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Extrahierter Text
Empfehlung 74. Sitzung des Gestaltungsbeirats Freitag, 22. November 2024, 13 Uhr, öffentlich | nicht öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 1 der Tagesordnung: Wohnen Augustenburgstraße 10, Grötzingen Vorlage: 2024/0967/1 Der Gestaltungbeirat bedankt sich bei Bauherrschaft und Architekturbüro für die qualität- voll weiterentwickelte Planung, bei der städtebaulich und hinsichtlich der Parkierung die Empfehlungen aus der Oktobersitzung des GBR umgesetzt wurden. Die Verbesserungen durch die konsequente Orientierung aller Wohnungen zum Grünraum im Süden und die Raumbildung zur Augustenburgstraße sind selbsterklärend. Die Unterbringung aller Kfz-Stellplätze in einer Tiefgarage wird ebenso begrüßt wie deren Erschließung entlang der westlichen Grundstücksgrenze. Allerdings werden für die neun Wohneinheiten und die Gewerbefläche im Erdgeschoss nur neun Stellplätze ausgewiesen, von denen zwei aufgrund der Rampenlänge ungünstig anzufahren sind. Aufgrund der vollständigen Unterbauung des Grundstücks mit Tiefgarage und Nebenräu- men ist nur eine Retention von Oberflächenwasser, aber weder eine Versickerung noch die Pflanzung von Großbäumen mit Erdschluss möglich. Der Aufbau der Hofkellerdecke über der Tiefgarage sollte deshalb mit einer Mächtigkeit von 0,80-1,20 m Erde/Substrat und punktuellen Überhöhung so erfolgen, dass im rückwärtigen Gartenbereich mittelgroße Baumpflanzungen zur Klimaanpassung und Verschattung möglich sind. – 2 – Obwohl gemäß Bebauungsplan zulässig, vermag das Penthouse als Staffelgeschoss mit Satteldach und mit allseitigem Abrücken von der Traufe des dreigeschossigen Sockelbau- werks nicht zu überzeugen: Bezüge zum Hauptbaukörper sind nicht erkennbar und die Orientierung und Qualität der Wohn- und Außenräume entspricht keineswegs der privile- gierten Lage dieser Wohneinheit. Es wird deshalb einvernehmlich mit den anwesenden Vertretern aus Gemeinderat und Verwaltung befürwortet, das Staffelgeschoss analog zu der westlich angrenzenden Wohnbebauung mit Flachdach auszubilden. Sein Flachdach soll als PV-Gründach ausgebildet werden. In den drei Vollgeschoßen wird empfohlen, den Grundriss der jeweils mittleren Wohnung so umzugestalten, dass sich alle Wohn- und Aufenthaltsräume nach Süden orientieren und die Küche (anstelle eines Zimmers) nach Norden zum Laubengang angeordnet wird. Die weitere Planbearbeitung – insbesondere das Penthouse betreffend – ist vor Einreichung der Bauvorlagen mit der Bauordnung abzustimmen. Bezüglich der Farbgestaltung der Fas- sade ist der intensive Rot-Ton auf den Renderings im Interesse der Einfügung in der expo- nierten Lage nicht zielführend. Eine angemessene Farbgestaltung soll ebenfalls mit der Bauverwaltung abgesprochen werden. Eine Wiedervorlage des Projekts im Gestaltungbeirat ist nicht erforderlich.