Wohnen Augustenburgstraße, Grötzingen
| Vorlage: | 2024/0967 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 26.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Südstadt |
Beratungen
- Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 04.10.2024
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0967 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Wohnen Augustenburgstraße 10, Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 04.10.2024 1 Ö Beratung Kurzfassung Lage Das Grundstück liegt an der Nahtstelle der beiden historischen Ortskerne Grötzingens beiderseits der Pfinz. Es bildet den Auftakt zum südlich gelegenen Burg- oder Kirchenviertel, das durch die ausgebaute Eisenbahnlinie, die Bundesstraße sowie die zuletzt verwirklichten Schul- und Wohnungsbauvorhaben vom nördlichen Ortskern mit Niddaplatz und Rathaus abgetrennt ist. Es ist geprägt von Kirche, Schule und Augustenburg, die - allesamt Kulturdenkmale - den südlichen Abschluss des historischen Grötzingen bilden. Ein Entwurf wurde bereits im Sommer 2019 durch den Gestaltungsbeirat beraten. Auf Grund einer umfangreicheren Überarbeitung der vorherigen Planung wird diese dem Gestaltungsbeirat erneut zur Beratung vorgelegt. – 2 – Vorhaben Das Projekt sieht ein Mehrfamilienwohnhaus mit neun Wohneinheiten an Stelle des abgebrochenden Hotels Schwanen vor. Das neue Gebäude soll dreigeschossig ausgeführt werden. Die notwendigen Stellplätze befinden sich im Hof. Der Bebauungsplan Nr. 694 aus dem Jahr 1995 setzt ein Allgemeines Wohngebiet mit einer 2-3-geschossigen Bebauung fest, wobei für 3-geschossige Gebäude Dachgauben ausgeschlossen sind. Des Weiteren gibt es eine Erhaltungssatzung „Ortskern Grötzingen“, auf deren Grundlage ein Erhalt des Vorgängergebäudes jedoch nach einhelliger Auffassung von Bauordnungsamt und Zentralem Juristischen Dienst nicht zu fordern war. Die Empfehlungen des Gestaltungsbeirats betrafen 2019 die Planungen eines Hotels. Besonderes Augenmerk wurde auf ein ruhiges Erscheinungsbild der Kubatur und der Dachausbildung, die Stabilisierung der Ecke und der Idee einer gleichartigen Fassade auf allen Gebäudeseiten gelegt. Insgesamt begrüßte der Beirat 2019 die Entwicklung des Projektes und bat um eine Wiedervorlage im Zuge der Konkretisierung des Projektes.
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Extrahierter Text
Empfehlung 73. Sitzung des Gestaltungsbeirats Freitag, 4. Oktober 2024, 13 Uhr, öffentlich | nicht öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 1 der Tagesordnung: Wohnen Augustenburgstraße 10, Grötzingen Vorlage: 2024/0967 Der Gestaltungsbeirat beglückwünscht Architekt und Bauherrschaft zu einem Filetgrundstück an der oberirdischen Ortseinfahrt nach Grötzingen. Der Stadtbild prägende Charakter einer Neubebauung an dieser Stelle wird unterstrichen durch die Lage am Kreisverkehr und insbesondere am zentralen Gelenk zwischen Nord- und Südstadt: von Norden durch die Bahnunterführung kommend bildet der Baukörper an der Augustenburgstraße frontal den Prospekt der Betrachter, während von Karlsruhe/Westen her eine Verlängerung der straßenbegleitenden Wohnbebauung im Westen die Hinführung zum Platz vor der Stadtbibliothek und zum „Tor“ des Fußgängerstegs über die ehemalige B 10 übernehmen möchte. Aus diesem Grund bedauert der Gestaltungsbeirat die Planungsabsicht einer Konzentration der Baumasse im Kreuzungsbereich Augustenburgstraße/Kirchstraße ebenso wie die große Baulücke zur westlich angrenzenden Wohnbebauung, die mit der oberirdischen Parkierung auf wertvollem Baugrund beplant ist. Es wird deshalb dringend empfohlen, die Pkw- Stellplätze in einer Tiefgarage unterzubringen und die neuen Wohnungen entlang der straßenseitigen Grundstücksgrenze (Baulinie!) in einem einfachen, länglich-rechteckigen – 2 – Baukörper aufzureihen. Dadurch wird der Baukörper für die bergseitige Bestandsbebauung gegenüber dem Straßenlärm schalltechnisch wirksam und es lassen sich überwiegend durchgesteckte Wohnungen mit 2-seitiger Belichtung und Belüftung errichten. Zugleich können alle Wohnungen mit der Wohnseite nach Süden und damit zum eigenen und dem nachbarlichen Grünraum mit Aussicht zur Augustenburg orientiert werden. Die im Vergleich zum vorgestellten Projekt geometrisch einfache Gebäudestruktur dürfte die finanziellen Mehraufwendungen für den Bau einer Tiefgarage teilweise kompensieren, erlaubt aber vor allem eine wesentlich wertigere Wohnqualität und deutlich bessere Vermarktungsmöglichkeiten. Weitere Kostenvorteile liegen in der Generierung von Mehrflächen in allen Geschossen. Die Zufahrt zur Tiefgarage könnte von der Kirchstraße aus in der Fuge zum südlich angrenzenden Nachbargebäude erfolgen oder an gleicher Stelle in einem 1-geschossigen Verbindungsbauwerk, um damit gleichzeitig schalltechnische Nachteile zu vermeiden. Der durchgängig 3-geschossige Baukörper mit ausgebautem Dachgeschoss (Dachneigung gemäß Bebauungsplan maximal 30 Grad als Sattel- oder Walmdach) ermöglicht Loggien zur ruhigen Gartenseite mit hoher Aufenthaltsqualität. Zur Verschattung und Klimaanpassung wird eine Baumpflanzung mit Erdschluss an geeigneten Stellen empfohlen. Der Gestaltungsbeirat sieht in dem veränderten Planungsansatz große Chancen für eine attraktive und wirtschaftliche Wohnbebauung mit maximaler Ausnutzung der besonderen Charakteristika des wertigen Baugrundstücks und freut sich auf eine Wiedervorlage nach Überarbeitung.