Verlegung des Wahllokals 020-21 in das Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen

Vorlage: 2024/0966
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich) - konstituierende Sitzung

    Datum: 11.09.2024

    TOP: 12.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0966 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Verlegung des Wahllokals 020-21 in das Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 11.09.2024 12.1 Ö Anhörung Kurzfassung Bei der Europa- und Kommunalwahl 2024 hat sich gezeigt, dass die Räumlichkeiten der Kita für die Durchführung der Wahl nur eingeschränkt geeignet sind. Dem Wahlamt soll deshalb empfohlen werden, das Wahllokal 020-21 von der Kita Obere Setz in das Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen, Niddaraum zu verlegen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bei der Europa- und Kommunalwahl wurde die Urnenwahl Grötzingen in vier Wahlbezirken durchgeführt: 020-21 Kita Obere Setz 020-22 Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen 020-23 Augustenburggemeinschaftsschule Mensa A 020-24 Augustenburggemeinschaftsschule Mensa B Bei der Durchführung der Wahl gab es keine negativen Vorkommnisse, doch hat sich gezeigt, dass das Gebäude der Kita „Obere Setz“ für die Durchführung von Kommunalwahlen nur noch bedingt geeignet ist. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: So liegt das Wahllokal auf einer Anhöhe, die für mobilitätseingeschränkte Personen ohne Fahrzeug nur schwer zu erreichen ist. Die vor dem Wahllokal zur Verfügung stehenden Parkplätze decken bei weitem nicht den Bedarf am Wahltag ab und sind nur durch einen engen Zufahrtsweg zu erreichen. Bei wartenden Fahrzeugen kommt es zu Rückstau in die Obere Setz, was wiederum die Zu- und Ausfahrt behindert. Die Wahl selbst wird im Flur der Kita durchgeführt. Dieser ist eng und in einigen Bereichen durch Aufbauten für Garderobe usw. verkleinert. Die verbleibende Fläche reicht gerade aus, um 4 Tische und Stühlen sowie 3 Steh-Wahlkabinen aufzustellen. In anderen Wahlbezirken mit mehr Fläche können weitere Tische aufgebaut werden, was die Ausgabe von Material erleichtert. Für ältere Wählerinnen und Wähler wäre es wünschenswert, dass künftig Wahlkabinen mit Sitzmöglichkeit verwendet werden, die jedoch etwas mehr Platz wegnehmen und deshalb in der Kita nicht aufgestellt werden können. Auch reicht der Platz nicht, um bei Bedarf Stühle für wartende Wählerinnen und Wähler aufzustellen. Die Auszählung der Wahl erfolgt im Gymnastikraum. Dort befinden sich an den Wänden und auf dem Boden zahlreiche Matten und Geräte, die den Platz deutlich verkleinern. Bei der Auszählung der Europawahl 2024 mussten deshalb einige Stimmzettel-Stapel zur Sortierung auf Matten und Boden gelegt werden. Nicht zuletzt ist der Aufwand für Auf- und Abbau im Wahllokal Kita Obere Setz höher als in anderen Wahllokalen. So können bspw. die Urnen, Kabinen und sonstigen Wahlmaterialien nicht vor Ort eingelagert werden. Auch gibt es keine Tische in Erwachsenengröße, die für die Durchführung der Wahl und beim anschließenden Auszählen geeignet sind. Deshalb muss alles in anderen Gebäuden gelagert und zur Wahl vom Bauhof transportiert werden. Der Aufbau ist dabei aufgrund der Öffnungszeiten der Kita erst am Freitag ab 17 Uhr möglich. Der Abbau muss am Montagvormittag gleich um 7 Uhr erfolgen, damit der Betrieb der Kita nicht gestört ist. Die Ortsverwaltung empfiehlt deshalb, künftig einen alternativen Wahlraum zu verwenden. Um eine möglichst gute Verteilung der Wählerinnen und Wähler sowie eine vertretbare Nähe des Wahllokals zum Wohnort zu bieten, sollte das alternative Wahllokal möglichst nah am Gebiet „Obere Setz“ liegen. Weitere Voraussetzungen wären eine gute Erreichbarkeit sowohl zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie mit dem Auto. Das Wahlamt legt zudem großen Wert auf barrierefreie Zugänge. Last but not least sollte ein alternativer Wahlraum über eine ausreichende Größe für die Durchführung der Wahl und das anschließende Auszählen verfügen. Im direkten Umfeld der Oberen Setz ist hier leider keine geeignete öffentliche Einrichtung vorhanden. Dort befindet sich lediglich noch das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr, das jedoch nicht barrierefrei zugänglich ist. – 3 – Deshalb schlägt die Ortsverwaltung vor, ein weiteres Wahllokal im Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen einzurichten. Dort ist im Saal bereits ein Wahllokal eingerichtet, der sich in den vergangenen Jahren gut bewährt hat. Im Obergeschoss stünde mit dem Niddaraum ein weiterer Raum zur Verfügung, der über den Fahrstuhl auch barrierefrei erreichbar wäre. Da es sich um einen großen unverstellten Raum handelt, könnten Tische, Stühle und Wahlkabinen deutlich besser angeordnet werden. Auch bietet er genug Platz, um Wahlkabinen zum Sitzen sowie bei Bedarf weitere Wahlkabinen und Stühle für Wartende aufzustellen. Für die Auszählung könnten die Tische neu angeordnet und weitere Tische hinzugestellt werden, was die Abläufe deutlich erleichtern würde. Ein zusätzlicher Pluspunkt wäre die Lagermöglichkeit der Wahlutensilien direkt vor Ort und die Tatsache, dass der Raum nicht gleich wieder am Montagmorgen für andere Zwecke zur Verfügung stehen muss. Hierdurch könnte der Auf- und Abbau innerhalb der Kernarbeitszeiten erfolgen. Die Ortsverwaltung geht zudem davon aus, dass durch die Einrichtung von zwei Wahllokalen im gleichen Gebäude Synergieeffekte entstehen. Aufgrund der oben genannten Gründe spricht sich die Ortsverwaltung dafür aus, dem Wahlamt eine Verlegung des Wahlbezirks 020-21 in das Herbert-Schweizer-Haus Begegnungsstätte Grötzingen, Niddaraum zu empfehlen.