Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a, Gebäude- und Freifläche, Stadtteil Südweststadt: Änderung der Zusammensetzung der Käufergesellschaft

Vorlage: 2024/0964
Art: Informationsvorlage
Datum: 23.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 19

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0964 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a, Gebäude- und Freifläche, Stadtteil Südweststadt, Änderung der Zusammensetzung der Käufergesellschaft Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft 18.09.2024 4 N Kenntnisnahme Gemeinderat 24.09.2024 19 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Mit Blick auf die Tragweite und die Strahlkraft des geplanten Großprojekts am strategisch wichtigen Standort des Hauptbahnhofs Süd werden die Gremien darüber informiert, dass die Verwaltung den Kaufvertrag über das im Betreff genannte Grundstück aufgrund der Änderung der Zusammensetzung der Käufergesellschaft nun mit der Firma Schwarzwaldstraße Kreer Bunte GmbH & Co.KG, Papenburg, abschließen wird. Alle verhandelten vertraglichen Rechte und Pflichten bleiben wie ausverhandelt bestehen und werden von der Käufergesellschaft vollumfänglich übernommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Entwicklungsquartier Hbf Süd Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Gemeinderat haben sich seit 2019 mehrfach mit verschiedenen Themen zu dem o.g. Grundstücksgeschäft beschäftigt und entsprechende Genehmigungen erteilt: Datum Vorlagen-Nr. Thema 19.11.2019 2019/0994 Ergebnis Konzeptvergabeverfahren 21.07.2020 2020/0780 Absichtserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrages 28.09.2021 2021/0973 Grundstücksverkauf zur Errichtung eines KfW-40-Effizienzhauses 31.05.2022 2022/0175 Übernahme von 111 Baulasten auf städt. Areal 23.01.2024 2023/1385 Nutzungsänderung Inzwischen hat der Investor Fördermittel für das KfW-40-Effizienzhaus generiert, die Planungen für den Bauantrag, die Finanzierungsgespräche sowie die Kaufvertragsverhandlungen weitergeführt. Der Kaufvertrag beinhaltet in § 11 die übliche städtische Regelung, dass die Veräußerung des Grundstücks oder von Teilen davon der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stadt bedarf. Dies umfasst auch die mehrheitliche Übertragung von Geschäftsanteilen des Käufers an einen Dritten. Die Stadt kann diese Zustimmung nur aus einem wichtigen Grund verweigern. Dieser liegt vor, wenn der Erwerber nach verständiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die nach dem Kaufvertrag zu übernehmenden Verpflichtungen (z.B. Bauverpflichtung) ordnungsgemäß erfüllen wird. Die vorgenannte Regelung gilt auch für die vertraglich fixierte 15-jährige Haltefrist des Objekts. Seit Verhandlungsbeginn sind die Bau- und Finanzierungskosten aufgrund globaler Krisen stark gestiegen und auch die Baubranche befindet sich derzeit in einer schwierigen Situation. Der Investor hat daher nun im Vorgriff auf die o.g. vertragliche Reglung ein Joint Venture mit der Firma Johann Bunte SE, Papenburg, gebildet, um die Finanzierung und Realisierung des Bauvorhabens sicher zu stellen. Es handelt sich bei der Firma Johann Bunte SE um ein seit Jahrzehnten deutschlandweit tätiges Unternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern in den Bereichen Schlüsselfertigbau, Infrastrukturbau sowie Projektentwicklung. Anstatt der Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co.KG, Köln, soll nun Käufer des Grundstücks die Schwarzwaldstraße Kreer Bunte GmbH & Co.KG, Papenburg, werden. Die Kommanditanteile der Gesellschaft liegen zu 30 % bei der Kreer Gruppe Holding und zu 70 % bei der Bunte SE. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Schwarzwaldstraße Bunte Kreer GmbH, die auch die Geschäftsführung Inne hat und jeweils zu 50 % im Besitz der Firmen Kreer und Bunte ist. Die Entscheidungsgewalt obliegt den beiden Geschäftsführern gemeinschaftlich. Die Verwaltung steht der Einbeziehung der Firma Johann Bunte SE, Papenburg, und damit der geänderten Käufergesellschaft vor Vertragsbeurkundung positiv gegenüber. Gründe: - Die Firma Johann Bunte SE ist seit Jahrzehnten in einer Vielzahl von wegweisenden Großprojekten in Deutschland tätig. - Hauptgeschäftsfelder der Firma sind Bau- und Projektentwicklung. - Die Firma genießt eine sehr hohe Bonität. - Die Firma wäre von der bisherigen Käufergesellschaft sowieso für die Verwirklichung des Bauvorhabens eingesetzt worden. - Die Projektsicherheit an diesem strategisch wichtigen Standort wird erheblich gesteigert. – 3 – Wäre der Kaufvertrag mit der Kreer Development Schwarzwaldstraße GmbH & Co.KG, Köln, bereits beurkundet, könnte diese im Anschluss das Eigentum am Grundstück an die Schwarzwaldstraße Kreer Bunte GmbH & Co.KG, Papenburg, übertragen. Die Stadt könnte die hierfür gemäß § 11 des Kaufvertrages erforderliche Zustimmung nicht versagen, da ein Grund hierfür nicht vorläge. Vielmehr bietet diese Mitbeteiligung der Firma Johann Bunte SE an der neuen Eigentümergesellschaft eine zusätzliche Gewähr für die ordnungsgemäße Kaufvertragserfüllung. Es wäre demnach auch bei einem anderen zeitlichen Ablauf zu diesem Wechsel in der Eigentümerstellung gekommen, der nun dadurch herbeigeführt wird, dass die Stadt das Grundstück von Anfang an die Schwarzwaldstraße Kreer Bunte GmbH & Co.KG, Papenburg, verkauft. Mit Blick auf die Tragweite und die Strahlkraft des geplanten Großprojekts am strategisch wichtigen Standort des Hauptbahnhofs Süd werden die Gremien darüber informiert, dass die Verwaltung den Kaufvertrag über das im Betreff genannte Grundstück aufgrund der Änderung der Zusammensetzung der Käufergesellschaft nun mit der Firma Schwarzwaldstraße Kreer Bunte GmbH & Co.KG, Papenburg, abschließen wird. Alle verhandelten vertraglichen Rechte und Pflichten bleiben wie ausverhandelt bestehen und werden von der Käufergesellschaft vollumfänglich übernommen.

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19 der Tagesordnung: Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 19924/4 mit 4.275 m², Schwarzwaldstraße 81, 81 a, Gebäude- und Freifläche, Stadtteil Südweststadt, Ände- rung der Zusammensetzung der Käufergesellschaft Vorlage: 2024/0964 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft am 18. September 2024: Da geht es noch einmal um die Änderung der Zusammensetzung der Käufergesellschaft. Auch dies ist eine Informationsvorlage, die ja schon im Wirtschafts- und Wissenschaftsaus- schuss diskutiert worden ist. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Oktober 2024