Besetzung der Ausschüsse des Ortschaftsrates und sonstiger Gremien

Vorlage: 2024/0955
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.09.2024

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_1_5_Besetzung_Ausschüsse_Gremien
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Sitzung 1, Vorlage 5 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ON Neureut Besetzung der Ausschüsse des Ortschaftsrates und sonstiger Gremien Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 10.09.2024 öffentlich Kurzfassung Der Ortschaftsrat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der in der Erläuterung darge- stellten Ausschüsse bzw. schlägt dem Gemeinderat die Besetzung mit den in der Erläuterung genann- ten Personen im Hinblick auf die ebenfalls in der Erläuterung dargestellten gemeinderätlichen und sonstigen Gremien vor bzw. entsenden die betreffenden Personen zu den betreffenden Institutionen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Im Einzelnen: Die Besetzung der Gremien des Ortschaftsrats erfolgt entweder einvernehmlich in freier Absprache zwischen den Mitgliedern des Ortschaftsrates oder – sofern eine Einigung nicht zustande kommt – durch förmliche Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bei mehreren Wahlvorschlägen. Ausschuss für Bauanträge und Bauvoranfragen CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat GRÜNE: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat SPD: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat FDP/FÜR Karlsruhe: Herr Ortschaftsrat AfD: Herr Ortschaftsrat Verwaltungsorganisationsausschuss CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat GRÜNE: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat SPD: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat FDP/FÜR Karlsruhe: Herr Ortschaftsrat AfD: Herr Ortschaftsrat Ausschuss für Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat GRÜNE: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat SPD: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat FDP/FÜR Karlsruhe: Herr Ortschaftsrat AfD: Herr Ortschaftsrat Ausschuss für Planungs- und Bauprojekte CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat CDU: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat GRÜNE: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat SPD: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat FDP/FÜR Karlsruhe: Herr Ortschaftsrat AfD: Herr Ortschaftsrat Die Stellvertretungen werden bedarfsgerecht entsandt. Schulbeirat Bisher waren 4 Personen aus Neureut benannt, eingeladen zu Sitzungen wurde aber nur der Ortsvorste- her bzw. dessen Stellvertretung, daher kann auf diese Besetzung verzichtet werden, die Anhörung zur Besetzung von Schulleiterstellen erfolgt im Ortschaftsrat, Vorberatungen zu Bau- und Unterhaltungsmaß- nahmen in den jeweiligen Ausschüssen bzw. im Ortschafstrat. – 3 – Umlegungsausschuss (4 Vertreter des Ortschaftsrates) Grundlage ist § 40 GemO und die Eingliederungsvereinbarung Pos. 35, in der 4 Vertreter für Neureut festge- legt werden. Mitglied(er): Stellvertreter*in: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Gutachterausschuss (1 Vertreter des Ortschaftsrates) Mitglied: Stellvertreter*in: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Zur Bestätigung der Richtigkeit der Niederschriften des Ortschaftsrates (Bisher: 4 Mitglieder des Ortschaftsrates, Vorschlag der Verwaltung: je Fraktion 1 Person) Urkundspersonen: Stellvertreter*in: CDU - Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat GRÜNE - Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat SPD - Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat FDP/FÜR Karlsruhe - Herr Ortschaftsrat AfD - Herr Ortschaftsrat Beirat Jugendmusikschule In der Satzung der Jugendmusikschule ist kein Beirat vorgesehen. Fragen und Themen zur Jugendmusik- schule werden im Verwaltungsorganisationsausschuss bzw. direkt im Ortschaftsrat behandelt. Vermittlungsausschuss (3 Vertreter des Ortschaftsrates) Die Verwaltung schlägt vor, die Mitglieder des Vermittlungsausschusses jeweils erst nach Vorliegen eines konkreten Falles zu wählen. „Edmund und Karin Dunke–Stiftung“ (§ 7 der Stiftungssatzung: Ortsvorsteher und 3 Vertreter des Ortschaftsrates) Besonderheit: Die gewählten Mitglieder*innen sind für ihre Gesamtzeit als Ortschaftsrat bzw. Ortschafts- rätin und nicht für eine einzelne Wahlperiode gewählt. 1 Person muss als Nachrücker für Herrn Dieter König bestellt werden. Mitglied: Stellvertreter*in: CDU: Karsten Lamprecht Tobias Zorn GRÜNE: Siglinde Andor* SPD: Harald Denecken Irene Moser FDP/FÜR Karlsruhe: ...................* siehe GRÜNE AfD: „Theresia Fallenbüchel Stiftung“ (§ 7 der Stiftungssatzung: Ortsvorsteher und 4 Vertreter des Ortschaftsrates) Alle Mitgliederinnen sind für die Wahlperiode des Ortschaftsrates neu zu besetzen. Mitglied: Stellvertreter*in: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat – 4 – „Erika- und Rolf-John-Stiftung“ (§ 6 der Stiftungssatzung: Ortsvorsteher und 4 Vertreter des Ortschaftsrates) Alle Mitgliederinnen sind für die Wahlperiode des Ortschaftsrates neu zu besetzen. Mitglied: Stellvertreter*in: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Beratendes Mitglied im Aufsichtsrat der Konversionsgesellschaft mbH Beratendes Mitglied: Frau Ortschaftsrätin / Herr Ortschaftsrat Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt einvernehmlich über die Zusammensetzung der in der Erläuterung darge- stellten Ausschüsse bzw. schlägt dem Gemeinderat die Besetzung mit den in der Erläuterung genann- ten Personen im Hinblick auf die ebenfalls in der Erläuterung dargestellten gemeinderätlichen und sonstigen Gremien vor bzw. entsenden die betreffenden Personen zu den betroffenen Institutionen.