Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers in Neureut

Vorlage: 2024/0952/1
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 8.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0952/1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Neureut Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorsterhers in der Ortschaft Neureut Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 8.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Neureut Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Frau Ortschaftsrätin Siglinde Andor zur 2. Stellvertreterin, Herr Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter sowie Herr Ortschaftsrat Marcus Hillmer zum 4. Stellvertreter der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 71 Abs. 1 Satz 1 GemO werden ein oder mehrere Stellvertreter nach der Wahl der Ortschafts- räte (Vergleich § 69 Abs. 1 GemO) vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt; die Stellvertreter müssen das 18. Lebensjahr vollendendet haben. Wählbar sind alle Mitglieder des Ortschaftsrates, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine gesetzliche Bestimmung im Hinblick auf die Anzahl der Stellvertreter*innen existiert nicht. In- sofern hat sich in der Vergangenheit die Stellvertretung durch vier Personen des Ortschaftsrats bewährt. Diese Anzahl ermöglicht eine umfassende Vertretung der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers. Der Ortschaftsrat Neureut hat in seiner Sitzung am 10. September 2024 beschlossen, dem Gemeinderat vorzuschlagen: Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Frau Ortschaftsrätin Siglinde Andor zur 2. Stellvertreterin, Herr Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter sowie Herr Ortschaftsrat Marcus Hillmer zum 4. Stellvertreter der/des Ortsvorstehers zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Neureut Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Frau Ortschaftsrätin Siglinde Andor zur 2. Stellvertreterin, Herr Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter sowie Herr Ortschaftsrat Marcus Hillmer zum 4. Stellvertreter der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers.

  • 2024-09-24 top8-2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 8.2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8.2 der Tagesordnung: Wahl der Stellvertretung der Ortsvorsteherin bzw. des Orts- vorstehers in Neureut Vorlage: 2024/0952/1 Beschluss: Der Gemeinderat wählt auf Vorschlag des Ortschaftsrats Neureut Frau Ortschaftsrätin Martina Weinbrecht zur 1. Stellvertreterin, Frau Ortschaftsrätin Siglinde Andor zur 2. Stellvertreterin, Herr Ortschaftsrat Harald Denecken zum 3. Stellvertreter sowie Herr Ortschaftsrat Marcus Hillmer zum 4. Stellvertreter der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: 8.1 war abgesetzt. Das hat etwas damit zu tun, dass der Ortschaftsrat Neureut durchaus einen Ortsvorsteher gewählt hat, aber nicht in Zweidrittelmehrheit. Deswegen muss hier noch mal vor der Gemeinderatsbefassung eine Befassung im Personalausschuss stattfinden. Das will ich an der Stelle nur erläutern, weil es sonst vielleicht etwas unverständlich wäre. Warum wir da Zweidrittelmehrheiten haben, wenn wir es für viele Personalentscheidungen nicht haben, erschließt sich mir nicht, aber das können wir zu einem anderen Zeitpunkt dis- kutieren. Unter 8.2 steht aber die Wahl der Stellvertretungen für die Ortsvorsteherin bzw. den Orts- vorsteher in Neureut an. Auch das können wir en bloc und offen wählen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Vielen Dank. Auch hier herzlichen Glückwunsch schon mal zu den Stellvertretungen. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024