Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschafsträte

Vorlage: 2024/0951
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.09.2024

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_1_1_Verpflichtung_gewählte_OR
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Sitzung 1, Vorlage 1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ON Neureut Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 10.09.2024 öffentlich Kurzfassung Die neu– und wiedergewählten Ortschaftsräte sind nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der ers- ten Sitzung durch den ältesten Ortschaftsrat oder die älteste Ortschaftsrätin des neuen Gremiums öf- fentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten. Die Verpflichtungsformel lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Karlsruhe und des Stadtteils Neureut gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu för- dern. Danach sollen die Gewählten die Verpflichtung durch die gesprochenen Worte „Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe.“ oder: „Ich gelobe es.“ bekräftigen. Anschließend wird den Verpflichteten durch das älteste Ortschaftsratsmitglied der Handschlag abge- nommen und von ihnen eine entsprechende Niederschrift über die Verpflichtung unterschrieben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Bei der Wahl am 09.06.2024 wurden folgende Bewerber*innen in den Ortschaftsrat Neureut gewählt: Kreuter, Sebastian CDU Weinbrecht, Martina CDU Hofmann, Detlef CDU Zorn, Tobias CDU Weinbrecht, Achim CDU Höfele, Emma CDU Lamprecht, Karsten CDU Heidke, Karin GRÜNE Sander, Petra GRÜNE Kast, Hubert GRÜNE Andor, Siglinde GRÜNE Kalusche, Bernd GRÜNE Moser, Irene SPD Denecken, Harald SPD Rohrhuber, Barbara SPD Reher, Ole FDP Hillmer, Marcus FDP Lörz, Rüdiger FÜR Karlsruhe Stolz, Rouven AfD Schnell, Oliver AfD Alle gewählten Ortschaftsräte und Ortschaftsrätinnen haben inzwischen der Ortsverwaltung mitgeteilt, dass sie ihre Wahl annehmen. In der Sitzung Nr. 56 vom 10.09.2024 hat der Ortschaftsrat in seiner bisherigen Zusammensetzung gem. § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 GemO festgestellt, dass bei den bei der Wahl am 09.06.2024 neu ge- wählten Mitgliedern des Ortschaftsrates Neureut ein Hinderungsgrund für ihren Eintritt in den Ort- schaftsrat nach § 29 Abs. 1 - 4 GemO nicht vorliegt. Beschluss Die neu– und wiedergewählten Ortschaftsräte sind nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung in der ers- ten Sitzung durch den ältesten Ortschaftsrat oder die älteste Ortschaftsrätin des neuen Gremiums öf- fentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten. Die Verpflichtungsformel lautet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Karlsruhe und des Stadtteils Neureut gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu för- dern. Danach sollen die Gewählten die Verpflichtung durch die gesprochenen Worte „Ich gelobe es, so wahr mir Gott helfe.“ oder: „Ich gelobe es.“ bekräftigen. Anschließend wird den Verpflichteten durch das älteste Ortschaftsratsmitglied der Handschlag abge- nommen und von ihnen eine entsprechende Niederschrift über die Verpflichtung unterschrieben.