Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat

Vorlage: 2024/0949
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.09.2024

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_56_1_Nichtvorliegen_Hinderungsgründe
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 56. Sitzung, Vorlage 1 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ON Neureut Feststellung des Nichtvorliegens von Hinderungsgründen für den Eintritt der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder in den Ortschaftsrat Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 10.09.2024 öffentlich Kurzfassung Gemäß § 72 i.V.m. § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) stellt der Ortschafts- rat nach regelmäßigen Wahlen vor der ersten Sitzung des neuen Ortschaftsrates fest, ob ein Hinde- rungsgrund nach § 29 Abs. 1-4 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegt. Allen am 9. Juni 2024 gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates ist der Wortlaut des § 29 GemO mit- geteilt worden. Nach den daraufhin von allen 20 Ortschaftsräten und Ortschaftsrätinnen abgegebenen Erklärungen liegt in keinem Falle ein Hinderungsrund für den Eintritt in den Ortschaftsrat vor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Beschluss: Der Ortschaftsrat in seiner Zusammensetzung vor der Wahl am 9. Juni 2024 stellt hiermit gem. § 29 Abs. 5 GemO fest, dass bei den nachstehend aufgeführten 20 neu gewählten Mit- gliedern des Ortschaftsrates ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1-4 GemO für den Eintritt in den Ortschaftsrat nicht vorliegt: Kreuter, Sebastian CDU Weinbrecht, Martina CDU Hofmann, Detlef CDU Zorn, Tobias CDU Weinbrecht, Achim CDU Höfele, Emma CDU Lamprecht, Karsten CDU Heidke, Karin GRÜNE Sander, Petra GRÜNE Kast, Hubert GRÜNE Andor, Siglinde GRÜNE Kalusche, Bernd GRÜNE Moser, Irene SPD Denecken, Harald SPD Rohrhuber, Barbara SPD Reher, Ole FDP Hillmer, Marcus FDP Lörz. Rüdiger FÜR Karlsruhe Stolz, Rouven AfD Schnell, Oliver AfD Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat beschließt über das Nichtvorliegen von Hinderungsgründen.