Konzeptbeschluss - Bahnübergangsbeseitigung Brunnenstückweg

Vorlage: 2024/0936
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.08.2024
Letzte Änderung: 15.01.2026
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Rüppurr, Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.11.2024

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.12.2024

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1.1 - Übersichtslageplan
    Extrahierter Text

    Planungsgebiet BÜ Brunnenstückweg Brunnenstückweg in KA-Rüppurr BÜ Beseitigung 29150 Vorabzug! Zur Gießerei 18 76227 Karlsruhe Tel.: 0721 / 9802 - 0 Infrastruktur Vorplanung Verkehrsinfrastruktur MaßstabPlan Nr.Datum Abteilungsleitung V Sachgebietsleitung KG Bereichsleitung KG Amtsleitung Sachbearbeitung Sachgebietsleitung V1 Bereichsleitung VM Übersichtskarte 1 : 20.0001.1- - -- - - -- - - - - - - -

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0936 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Konzeptbeschluss - Bahnübergangsbeseitigung Brunnenstückweg Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 14.11.2024 5 Ö Entscheidung Planungsausschuss 12.12.2024 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Im Rahmen der Vorplanung der Bahnübergangsbeseitigung Brunnenstückweg wurden Varianten untersucht und eine Vorzugsvariante ermittelt. Die Planung wurde sowohl dem Planungsausschuss (Vorlage Nr. 2024/0720) am 12.09.2024, als auch der Öffentlichkeit am 02.10.2024 vorgestellt. Der Planungsausschuss nimmt die Erläuterungen zur Variantenuntersuchung zur Kenntnis und stimmt der Fortführung der Planung auf Grundlage der Variante B02 zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 25.000.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 20.000.000 Euro Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Ausgangslage: Der Bahnübergang Brunnenstückweg liegt in Rüppurr und verbindet den Stadtteil mit den Sportplätzen der SG Rüppurr sowie den Aussiedlerhöfen (siehe Anlage 1.1 - Übersichtslageplan). Derzeit befindet sich dort ein signalgesteuerter Bahnübergang mit halbseitigen Schranken. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, dass die veraltete Signaltechnik erneuert werden muss. Dies muss auf Grund bahninterner Vorgaben bis Ende 2028 erfolgen. In Folge dessen werden sich die Schließzeiten des Bahnübergangs gemäß einer Machbarkeitsstudie der Deutschen Bahn aus dem Jahr 2011 drastisch erhöhen. Dem Gutachten zufolge ist der Bahnübergang zum jetzigen Zeitpunkt in den Spitzenzeiten 15 Minuten in der Stunde geschlossen. Mit der neuen Signaltechnik, die höhere Anforderungen an die verkehrliche Sicherheit erfüllen muss, würden sich die Schließzeiten auf durchschnittlich 30 Minuten in der Stunde erhöhen, mit Sperrzeitblöcken von 10 bis 15 Minuten, in denen der Bahnübergang nicht öffnen würde. Dies liegt daran, dass der Zug heute über einen Kontakt kurz vor dem Bahnübergang fährt, direkt darauf die Schranken geschlossen werden und nach der Durchfahrt des Zuges die Schranken direkt wieder öffnen. Nach der Modernisierung des Bahnübergangs muss der Bahnübergang geschlossen sein, bevor der Zug in den Streckenabschnitt einfahren darf. Dies erfordert mehr Zeit, weshalb sich die Schließzeiten erhöhen. Der Verwaltung liegt die aktuelle Prognose für die Entwicklung der Zugzahlen bis 2030 vor. Demnach werden sich die Zugzahlen auf der Strecke 4000 insgesamt etwas reduzieren (von 288 Zügen pro Tag auf 247 Zügen pro Tag 2030). Die Zahlen im Nahverkehr erhöhen sich (von 111 Zügen pro Tag auf 144 Zügen pro Tag 2030), während die des Fernverkehrs (16 Züge pro Tag auf 5 Züge pro Tag 2030) sinken werden. Die Zahlen des Güterverkehrs sinken ebenfalls, dies kann sich aber konjunkturbedingt ändern. Es ist davon auszugehen, dass die Strecke Umleitungs- verkehre aufnehmen wird, wenn es auf der parallelen Strecke Karlsruhe – Rastatt Behinderungen gibt, weshalb die Zugzahlen zum Teil deutlich höher sein werden, als in der Prognose erkennbar. Derzeit läuft ein Bebauungsplanverfahren, um die Sportplätze am Brunnenstückweg zu erweitern und eine zentrale Sportstätte für die fusionierten Sportvereine zu errichten. Nach einem bereits erstellten Verkehrsgutachten, in dem die Entwicklung der Verkehrszahlen des motorisierten Verkehrs nach Herstellung der Sportplätze betrachtet wurde, sind geringe Zunahmen des Kfz- Verkehrs nach der Errichtung der Sportplätze zu erwarten. Dennoch wird davon ausgegangen, dass zukünftig mehr Personen, vor allem auch Kinder, zu Fuß oder mit Fahrrädern die Schienen queren werden. Durch längere Schließzeiten am Bahnübergang besteht die Gefahr, dass die Gleise auch bei geschlossen Schranken gequert werden und somit ein erhöhtes Gefährdungspotential vorhanden ist. Auch ist zu beachten, dass Rettungsfahrzeuge, wie Feuerwehr oder Krankenwagen ggfs. vor der Schranke warten müssen. 2. Planung der Deutschen Bahn und bisherige Beschlusslage Die Beseitigung des Bahnübergangs Brunnenstückweg wurde bereits vor einigen Jahren federführend von der Deutschen Bahn AG, zusammen mit der Stadt Karlsruhe, untersucht. Im Rahmen der Untersuchung wurden Varianten als Überführung und als Unterführung der Gleise betrachtet. Eine Unterführung wurde damals als technisch machbar erachtet. Wegen der deutlich höheren Baukosten gegenüber einer Brückenlösung, aufgrund des deutlich größeren Eingriffs in das Grundwasser, der höheren Betriebskosten und weil das Bauwerk in einem Retentionsraum der Alb liegt, wurde eine Überführung bevorzugt. Die von der Deutschen Bahn geplante Brückenvariante wurde dem Planungsausschuss 2010 bereits vorgestellt und als Vorzugsvariante definiert. Zuletzt stimmte dieser in einer Sitzung am 20. Juli 2011 der Vorzugsvariante zu und genehmigte das Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Auch im Rahmen einer Bürgerinformation sprachen sich die anwesenden Bürger – 3 – und die betroffenen Landwirte für diese Variante aus. Mit dem Auslaufen der Förderung „Konjunkturpaket II“ seitens Bundes und der Priorisierung anderer Bahnprojekte wurde die Realisierung des Projektes von der Deutschen Bahn auf unbestimmte Zeit verschoben. 3. Planung durch die Stadt 2020 kam die Deutsche Bahn auf die Stadt zu, um auf die Notwendigkeit der schon 2011 angestrebten Erneuerung der Signaltechnik hinzuweisen. Aufgrund der fehlenden personellen Kapazitäten seitens der Deutschen Bahn sollte das Projekt durch die Stadt neu aufgerollt werden. Andernfalls würde lediglich die Signaltechnik erneuert werden, was zu immensen Schließzeiten des Bahnübergangs geführt hätte. Deshalb erklärte sich die Stadt bereit die Planung zu übernehmen. Hierzu wurde 2021 eine Planungsvereinbarung mit der DB abgeschlossen, die die Aufgaben- und Kostenverteilung bis zur Genehmigungsplanung regelt. 2022 wurde das Ingenieurbüro Obermeyer mit der Planung des Ersatzbauwerks beauftragt. Den Rückbau des Bahnübergangs wird die Deutsche Bahn übernehmen. 2022 wurde nun die Planung für verschiedene Varianten neu aufgenommen. Da sich seit dem letzten Planungsentwurf der Deutschen Bahn verschiedene technische und rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben, wurde die Planung von Grund auf neu begonnen. Es wurden die örtlichen Begebenheiten untersucht und unter deren Berücksichtigung insgesamt sieben Straßenüberführungsvarianten und sieben Straßenunterführungsvarianten erarbeitet. Alle Varianten verlaufen engräumig um den bestehenden Bahnübergang. Ziel war es, vier Varianten zu ermitteln, die tiefergehend untersucht werden. Folgende Punkte spielten für die Auswahl eine übergeordnete Rolle: - Eingriffsvermeidung in naturschutzrechtliche hochwertige Flächen oder Bestände - Geringe Inanspruchnahme von privaten oder landwirtschaftlichen Flächen - Berücksichtigung des Eingriffs in die Bahnanlagen Die daraus resultierenden vier Varianten gliedern sich in drei Straßenbrücken und eine Straßenunterführung auf (siehe Anlage 1.4 – Übersichtslageplan Varianten). Sowohl für die Brückenvarianten, als auch für die Unterführung wurde eine Fahrbahnbreite von 7m festgelegt. Dies ermöglicht den Begegnungsverkehr Traktor/Traktor. Bei allen Varianten wird der Fuß- und Radverkehr gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Dies ergibt sich aus den anschließenden Verkehrsanlagen, die ebenfalls die gemeinsame Führung aller Verkehrsteilnehmer vorsieht. Eine getrennte Führung würde eine erhebliche Verbreiterung des Bauwerks zu Folge haben, was sich in den Baukosten niederschlagen würde. Weiterhin würde dies größere Eingriffe in Natur und Landschaft bedeuten. Die schmalere Ausgestaltung des Brückenquerschnittes wird aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht empfohlen. Durch die Krümmung des Bauwerkes kann nicht der komplette Rampenbereich eingesehen werden, weshalb es bei Begegnungsfällen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen dazu kommen kann, dass diese auf dem Bauwerk zurücksetzen müssen. Da zu Fußgehende ebenfalls auf der Fahrbahn geführt werden, kann dies zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen führen. Auch das Überholen von Radfahrenden ist nur mit geringen Abständen möglich. Dies gilt auch, wenn eine Ausweichbucht auf dem Bauwerk angeordnet wird. Bei allen Varianten kann der Bahnübergang während der Bauzeit geöffnet bleiben, sodass keine großen Umwege in Kauf genommen werden müssen. Die Varianten beginnen auf der östlichen Seite im Bereich der Kreuzung Brunnenstückweg mit dem Wirtschaftsweg, der aktuell als Radweg nach Ettlingen genutzt wird. Im Westen des Bahnübergangs müssen die Wegebeziehungen individuell an die Variante angepasst werden. Wege die nach der Herstellung des Bauwerks nicht mehr für die Erschließung benötigt werden, sollen renaturiert werden. Die Oberflächenentwässerung des Bauwerks wird über die Ableitung in die angrenzenden Gräben gewährleistet. Die Belastung des Wassers ist so gering, dass eine Behandlung vor Einleitung in den Vorfluter nicht notwendig ist. Grundsätzlich – 4 – sind die Sichtbeziehungen, sowie auch die soziale Kontrolle bei den Brückenvarianten besser als bei der Unterführung. Bei Bedarf kann ein Treppenbauwerk im westlichen Bereich des Brückenbauwerks angeordnet werden, um die Umwege für zu Fußgehende im Richtung Sportplätze zu reduzieren und die Akzeptanz des Bauwerks zu erhöhen. Alle Varianten sind im Hochwasserfall nicht passierbar, da die Zuwegung aus Richtung Rüppurr gesperrt wird. Im Folgenden werden die vier näher untersuchten Varianten beschrieben. Variante B01 Die Variante B01 verläuft südlich des bestehenden Bahnübergangs. Das 8-feldrige Brückenbauwerk hat inklusive der beidseitigen Rampen eine Länge von etwa 330 m und überquert die Gleise mit einer lichten Höhe von 6,30 m. Die Steigung wurde auf beiden Seiten mit 6 % angesetzt. Im westlichen Bereich endet die Trasse auf dem bestehenden Wirtschaftsweg. Um die Zuwegung zu den Aussiedlerhöfen und dem Sportplatz zu gewährleisten, wurde ein Abzweig in nördliche Richtung geplant, der an die Bestandsstraße anschließt und somit die Erschließung der Aussiedlerhöfe und dem Sportplatz gewährleistet. Um zu den Aussiedlerhöfen zu gelangen, wird die Brücke unterquert (Anlage 2.1 – Lageplan Var. B01 (Brücke)). Weiterhin befindet sich im westlichen Bereich eine Hochspannungsleitung der Deutschen Bahn, die bei Realisierung dieser Variante erhöht werden muss. Dies schlägt sich bei der Abwägung in den Baukosten nieder. Die Trasse durchquert beidseitig der Gleise einen größeren (Obst-) Baumbestand, der in großen Teilen nicht erhalten werden kann. Weiterhin müssen mehrere Privatgrundstücke in Anspruch genommen werden. – 5 – Variante B02 Die Variante B02 verläuft nördlich des bestehenden Bahnübergangs. Das 7-feldrige Brückenbauwerk hat inklusive der beidseitigen Rampen eine Länge von etwa 320 m und überquert die Gleise mit einer lichten Höhe von 6,30m. Die Steigung auf den Rampen beträgt 6 %. Am westlichen Anschlussbereich wird die Krümmung der Rampe aufgegriffen, verlängert und an den Wirtschaftsweg in Richtung Aussiedlerhöfe in Form einer T-Kreuzung angeschlossen. Um zu den Sportplätzen zu gelangen, wird die Brücke unterquert (Anlage 2.4 – Lageplan Var. B02 (Brücke)). Die Variante befindet sich in großen Teilen auf Grundstücken, die sich im städtischen Besitz befinden. Im Bereich der westlichen Auffahrt sind mehrere private Gartengrundstücke betroffen. Vorhandene Felder werden zwar zerschnitten, die vorhandenen Wege, die nicht mehr benötigt werden sollen rückgebaut werden und nach Möglichkeit den umliegenden Grundstücken zugeschlagen werden. Die meisten sensiblen Bereiche werden nicht beeinträchtigt. Variante B03a Die Variante B03a verläuft nördlich des bestehenden Bahnübergangs. Das 9-feldrige Brückenbauwerk hat inklusive der beidseitigen Rampen eine Länge von etwa 320 m und überquert die Gleise, wie die Variante B01, mit einer lichten Höhe von 6,30 m. Auch hier werden die Verkehrsteilnehmer mit einer Steigung von 6 % über die Gleise geführt. Der Anschluss zu den Bestandsstraßen westlich des Bahnübergangs erfolgt durch einen südlichen Abzweig zu der Bestandsstraße zu den Aussiedlerhöfen. Zu den Sportplätzen unterquert man die Brücke. Aufgrund der Positionierung der Stützen für die Straßenüberführung muss der bestehende Weg zu den Sportplätzen verlegt werden (Anlage 2.2 – Lageplan Var. B03a (Brücke)). Die angrenzenden Baumbestände können weitestgehend erhalten bleiben. Die Trasse nimmt kaum private Grundstücke in Anspruch. Ein Grundstück, auf dem ein aktuell verfallenes Haus steht, muss gekauft werden. Dieses wird derzeit allerdings saniert, weshalb die Variante aufgrund von schützenswertem Wohnraum abgewertet wird. – 6 – Variante U03 Die Variante U03 verläuft südlich des bestehenden Bahnübergangs. Das Unterführungsbauwerk hat eine Länge von etwa 265 m und unterquert die Gleise in einer Tiefe von etwa 6,00 m. Die lichte Durchfahrtshöhe beträgt 4,50 m an der niedrigsten Stelle. Die Steigung auf beiden Seiten wurde mit 6 % angesetzt. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers muss das Bauwerk rückverankert werden, um gegen Auftrieb gesichert zu sein. Weiterhin ist ein Pumpwerk notwendig, um anfallendes Oberflächenwasser abzuleiten. Dies muss über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks betrieben werden. Im westlichen Bereich endet die Trasse auf dem bestehenden Wirtschaftsweg. Um die Zuwegung zu den Aussiedlerhöfen und dem Sportplatz zu gewährleisten, wurde ein Abzweig in nördliche und südliche Richtung geplant, der an die Bestandsstraßen anschließt. Eine Verbindung in beide Richtungen ist notwendig, da ansonsten die Unterführung übergequert werden müsste. Dies würde ein weiteres Bauwerk voraussetzen. Auf der östlichen Seite wird der Wirtschaftsweg leicht angehoben, um im Hochwasserfall eine Überflutung des Unterführungsbauwerks zu verhindern. Alternativ können Dammscharten eingesetzt werden (Anlage 2.3 – Lageplan Var. U03 (Unterführung)). Östlich der Bahntrasse wird in Zukunft voraussichtlich der Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen verlaufen. Hier würde ein zusätzliches Bauwerk notwendig werden, um die Unterführung zu queren, was wiederum mit der Erhöhung der Baukosten bedeutet. – 7 – Umwelt: In Abstimmung mit dem Amt für Umwelt und Arbeitsschutz wurden durch das Büro Modus Consult zahlreiche Kartierungen und Untersuchungen vorgenommen und daraus die Auswirkungen der einzelnen Varianten auf die Umwelt bewertet. Keine der untersuchten Varianten kann wegen ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter ausgeschlossen werden. Aufgrund der Trassierung der Varianten auf relativ engen Raum, liegen die Bewertungsergebnisse nah beieinander. Bewertet wurden die Schutzgüter Mensch, Biotope und Lebensräume, Artenschutz, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Sach- und Kulturgüter. In der Variantenbewertung bezogen auf die Schutzgüter schnitten die Varianten U03 und B02 gleichwertig am besten ab, weshalb die Vor- und Nachteile der Varianten aus umweltfachlicher Sicht kurz erläutert werden. Für die Variante U03 spricht, dass sie die geringste Beeinträchtigung für das Landschaftsbild aufweist, da keine künstliche Überformung durch ein Brückenbauwerk stattfindet. Weiterhin hat sie die geringste Beeinträchtigung für den Artenschutz, da für die Unterführung kein Kollisionsrisiko, keine Verschattung und keine Zerschneidung der Gehölzstrukturen entsteht; ebenso besteht die geringste Beeinträchtigung für das Schutzgut Mensch aufgrund der geringsten Inanspruchnahme von Erholungsraum und keiner Inanspruchnahme von Wohngebäuden. Gegen Variante U03 spricht, dass sie die höchste Netto- Neuversiegelung und damit den größten Verlust an Bodenfunktionen, bauzeitlich die größte Inanspruchnahme unversiegelter Flächen aufweist und den größten Eingriff in den Grundwasserkörper darstellt. Für die Variante B02 spricht die bei allen Schutzgütern durchschnittliche bis geringere Einstufung der Erheblichkeit der Eingriffe im Variantenvergleich, mit Ausnahme des Landschaftsbildes. Insbesondere der geringere Verlust von Biotopstrukturen hoher Bedeutung und kein Verlust an geschützten Streuobstbeständen, ebenso der der geringste Verlust von Bodenfunktionen im Vergleich zu den weiteren Varianten ist hier hervorzuheben. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die Eingriffe bei allen Varianten im Rahmen der Maßnahme ausgeglichen werden können, abgesehen vom Eingriff in das Landschaftsbild und der Flächenversiegelung, sowie der damit einhergehende Bodenabwertung. Die Flächenversieglung muss über Ersatzmaßnahmen ausgeglichen werden. Die Umweltverträglichkeitsstudie empfiehlt, dass der Eingriff in das Landschaftsbild über eine Ausgleichszahlung kompensiert wird. Eine optische Kaschierung über Bepflanzung ist nur sehr eingeschränkt möglich, um keine landschaftsuntypischen Strukturen zu erzeugen. Die Punktzahl aus der umweltfachlichen Bewertung wurde in die Gesamtbewertungsmatrix übernommen und mit der entsprechenden Gewichtung eingepflegt. Die zu entrichtenden Ausgleichszahlungen zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild und die Naherholungsfunktion der Landschaft in Höhe von rund 440.000 Euro wurden in die Baukosten der Brückenvarianten eingerechnet. – 8 – Gesamtvariantenvergleich Im weiteren Planungsprozess wurde eine Bewertungsmatrix auf Basis einer entsprechenden Richtlinie erarbeitet und die Varianten gegeneinander abgewogen. Die Kriterien und deren Gewichtung wurden gemeinsam mit der Deutschen Bahn bestimmt und festgelegt. Die untenstehende Tabelle zeigt einen Auszug aus der Bewertungsmatrix und die daraus hervorgegangene Vorzugsvariante. Die Bewertung erfolgte auf Basis eines Punktsystems, wobei 1 Punkt eine unzureichende Erfüllung des Kriteriums bedeutet; bei 5 Punkten wurde das Kriterium über das Maß hinaus erfüllt. Kriterium Variante B01 Variante B02 Variante B03a Variante U03 Baukosten ca. 15 – 18 Mio. (+) Ca. 15-18 Mio. (+) ca. 15 – 18 Mio. (+) ca. 30 – 35 Mio. (-) Entwurfs- und Sicherheitstechnische Bewertung 3,50 (0) 3,65 (0) 3,85 (+) 2,85 (-) Bewertet wurden die Sichtverhältnisse, Begegnungsmöglichkeiten, Umwege, Erdmassenbilanz und die vorübergehende Flächeninanspruchnahme / Zuwegung mit einfacher Gewichtung. Bautechnik 12,00 (+) 11,40 (0) 11,10 (0) 9,30 (-) Bewertet wurden die Unterbauten / Gründung, Robustheit, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit / CO2-Emission des Betons) und die Erhaltungsfreundlichkeit mit dreifacher Gewichtung. Kosten 7,70 (+) 8,00 (+) 7,70 (+) 5,00 (-) Bewertet wurden die Investitionskosten, Unterhaltungskosten pro Jahr und die Kostensicherheit bezogen auf die Investitionskosten mit zweifacher Gewichtung. Baudurchführung / -betrieb 10,50 (0) 12,00 (+) 11,55 (0) 7,20 (-) Bewertet wurden das Bauverfahren, der Sperrpausenbedarf, der Eingriff in die Bahnanlagen, die bauzeitliche Einschränkungen der Anlieger, die Bauzeit und die Abstimmung der Baumaßnahmen Dritter mit dreifacher Gewichtung. Eingriffe in Umwelt u. Landschaftsbild 8,67 9,67 (+) 8,67 9,67 (+) Bewertet wurden die Schutzgüter Mensch, Biotope und Tierlebensräume, Artenschutz, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft, Sach- und Kulturgüter, sowie das Landschaftsbild mit dreifacher Gewichtung. Rechnerische Summe 42,37 44,72 42,87 34,02 Unter Berücksichtigung der in der Tabelle genannten Kriterien schneiden die Straßenüberführungen in der Gesamtbewertung besser ab als die Unterführungsvariante. Die Variante B02 kann die meisten Vorteile aufzeigen und soll als Vorzugsvariante weitergeführt werden. Beteiligungen Die Planung wurde bereits vor der Bürgerinformationsveranstaltung den direkten Anliegenden (Landwirten und Anwohnern) sowie dem BUND vorgestellt und diskutiert. Bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 02.10.2024 wurde der aktuelle Projektstand ausführlich vorgetragen und anschließend diskutiert. Ein Teil der Teilnehmenden befürwortet die Modernisierung des Bahnüberganges, auch wenn dies zu deutlich längeren Schließzeiten und gewissen Risiken von illegalen Gleisquerungen führt. Ein anderer Teil der Teilnehmenden sprach sich für eine Brückenlösung aus. Übereinstimmend wurde die DB InfraGo aufgefordert, aktuelle Zahlen und Graphiken zu den Zugzahlen und Schließzeiten zu liefern. – 9 – Die Gremienmitglieder sollen ein möglichst umfassendes Bild über die Einschätzung der Planung erhalten. Deshalb hat die Verwaltung diese öffentliche Vorlage den nachfolgenden Interessengruppen zur Verfügung gestellt. Die Gruppierungen haben so die Möglichkeit, im Vorfeld der Gremienberatung eine Stellungnahme abzugeben. Die eingehenden Rückmeldungen sind für das Gremium im Vorfeld des Planungsausschusses einsehbar. - Bürgergemeinschaft Rüppurr / Bürgerverein Weiherfeld – Dammerstock - Vertretung des Behindertenbeirates - Umweltverbände - Mobilitätsverbände - die von der Maßnahme betroffenen Landwirte - SG Rüppurr 4. Ausblick Nach erfolgter Beschlussfassung kann die Entwurfsplanung begonnen werden, in der die Vorzugsvariante, unter der Berücksichtigung der parallellaufenden Projekte „Bebauungsplan Sportplatz Brunnenstückweg“ und „Radschnellweg Karlsruhe – Ettlingen“ detailliert ausgearbeitet wird. Weiterhin wird die Kreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn erstellt. Die Stadt Karlsruhe hat nach Beschluss des Bauausschusses vom 12.10.2020 mit der Deutschen Bahn eine Planungsvereinbarung abgeschlossen, die die Kostentragung und Durchführung der Planung bis zur Genehmigung vorsieht. Daher gehen alle Planungs- und Finanzierungsbeteiligten davon aus, dass die Herstellung eines Bauwerks verfolgt wird. Hierfür wurden entsprechende Mittel in der langfristigen Finanzplanung vorgesehen. Sofern der Bahnübergang modernisiert werden soll, müsste eine erneute Prüfung der Maßnahme erfolgen, die Mittel müssten im Anschluss entsprechend in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Dies würde eine enorme zeitliche Verzögerung für das Projekt bedeuten. Vor dem Hintergrund, dass die Ersatzteilversorgung des bestehenden Bahnüberganges nicht über 2028 hinaussichergestellt ist, ist eine mehrmonatliche Schließung nicht auszuschließen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Kosten für die Maßnahme werden auf 25.000.000 Euro geschätzt. Bisher sind im Haushaltsplan 2024/2025 lediglich die Kosten bis zur Leistungsphase 2 über das Planungskonto 7.661999.700 abgedeckt. Die darüberhinausgehenden Kosten der Maßnahme sind bisher in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Stadt tritt hier in Vorleistung. Anschließend werden die Baukosten für die wirtschaftlichste Variante (nach derzeitiger Schätzung etwa 15 – 18 Millionen Euro) gemäß der aktuellen Fassung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes anteilig vom Land, Bund und der Deutschen Bahn erstattet. Die Mehrkosten einer anderen Variante sind durch die Stadt zu tragen. Die Planungskosten der Stadt werden bei der Endabrechnung der Maßnahme mit 20 % der Bau- und Grunderwerbskosten als Verwaltungspauschale an die Stadt zurückerstattet. Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss stimmt der Fortführung der Variante B02 zu. Anlagen: – 10 – Anlage 1.1 - Übersichtslageplan Anlage 1.4 - Übersichtslageplan Varianten Anlage 2.1 – Lageplan Var. B01 (Brücke) Anlage 2.2 – Lageplan Var. B03a (Brücke) Anlage 2.3 – Lageplan Var. U03 (Unterführung) Anlage 2.4 – Lageplan Var. B02 (Brücke)

  • Anlage 1.4 - Übersichtslageplan Varianten
    Extrahierter Text

    W W F 1007 174A DB-Energie NetzeBW TransnetBW Variante B01Variante B03aVariante U03Variante B02 EinschnittsböschungFahrbahn Dammböschung Wirtschaftsweg, unmaßstäblich BrückeTunnel Stützwand Planung Zeichenerklärung Natur, Landschaft, Wasser FFH-Gebiet FFH LandschaftsschutzgebietÜberschwemmungsgebiet Ü Wasserschutzzone I / II W I/II Wasserschutzzone III W III Schutzgebiete weitere Gebiete LSG FFH - Mähwiese Offenlandbiotop Streuobsterhebung Waldbiotop Grundstückseigentümer Stadt KarlsruheDB Zwangspunkte Schutzbereich FreileitungenPlanungsgrenze SG Rüppurr Hinweis: gesamter Planungsraum liegt im Landschafts-schutzgebiet und Wasserschutzgebiet Zone IIIB (wegen Übersichtlichkeit nicht farblich dargestellt) privat Bestand bleibt erhaltenRückbau Radschnellweg, nachrichtlichRadschnellweg, Kreuzungsbereich Brunnenstückweg in KA-Rüppurr BÜ Beseitigung 29150 Zur Gießerei 1876227 KarlsruheTel.: 0721 / 9802 - 0 Infrastruktur Vorplanung Verkehrsinfrastruktur Maßstab Plan Nr. Datum Abteilungsleitung V Sachgebietsleitung KG Bereichsleitung KG Amtsleitung SachbearbeitungSachgebietsleitung V1 Bereichsleitung VM Übersichtslageplan Untersuchungsvarianten 1 : 500 1.4

  • Anlage 2.1 - Lageplan Var. B01 (Brücke)
    Extrahierter Text

    W W F 1007 174A DB-Energie NetzeBW TransnetBW Entsiegelung bestehende Straße Radschnellweg, angenommene Lage Trasse Radschnellweg Karlsruhe-Ettlingen, nachrichtlich vrsl. Aufweitung Abbieger, Knotenpunkt ist noch zu modellieren Entwässerungsgraben Anschluss Radschnellweg nach Rüppurr,nachrichtlich Entwässerungsgraben Anschluss Wehragraben Anschluss Furthgraben Rückbau Bahnübergang Brücke 175.8 7.00 4.50 4.50 4.50 Verrohrung Verrohrung Anschluss Bauwerksentwässerung Anschluss Bauwerksentwässerung EinschnittsböschungFahrbahn Dammböschung Wirtschaftsweg, unmaßstäblich BrückeTunnel Stützwand Planung Zeichenerklärung Natur, Landschaft, Wasser FFH-Gebiet FFH LandschaftsschutzgebietÜberschwemmungsgebiet Ü Wasserschutzzone I / II W I/II Wasserschutzzone III W III Schutzgebiete weitere Gebiete LSG FFH - Mähwiese Offenlandbiotop Streuobsterhebung Waldbiotop Grundstückseigentümer Stadt KarlsruheDB Zwangspunkte Schutzbereich FreileitungenPlanungsgrenze SG Rüppurr Hinweis: gesamter Planungsraum liegt im Landschafts-schutzgebiet und Wasserschutzgebiet Zone IIIB (wegen Übersichtlichkeit nicht farblich dargestellt) privat Bestand bleibt erhaltenRückbau Radschnellweg, nachrichtlichRadschnellweg, Kreuzungsbereich Brunnenstückweg in KA-Rüppurr BÜ Beseitigung 29150 Zur Gießerei 1876227 KarlsruheTel.: 0721 / 9802 - 0 Infrastruktur Vorplanung Verkehrsinfrastruktur Maßstab Plan Nr. Datum Abteilungsleitung V Sachgebietsleitung KG Bereichsleitung KG Amtsleitung SachbearbeitungSachgebietsleitung V1 Bereichsleitung VM Lageplan Variante B01 (SÜ) 1 : 500 2.1

  • Anlage 2.2 - Lageplan Var. B03a (Brücke)
    Extrahierter Text

    W W F 1007 174A DB-Energie NetzeBW TransnetBW Entsiegelung bestehende Straße Radschnellweg, angenommene Lage vrsl. Aufweitung Abbieger, Knotenpunkt ist noch zu modellieren Trasse Radschnellweg Karlsruhe-Ettlingen, nachrichtlich Anschluss Radschnellweg nach Rüppurr,nachrichtlich Rückbau Bahnübergang Entwässerungsgraben Entwässerungsgraben Anschluss Wehragraben Anschluss Furthgraben 7.00 4.50 4.50 4.50 Brücke 191.6 Anschluss Bauwerksentwässerung Anschluss Bauwerksentwässerung Verrohrung EinschnittsböschungFahrbahn Dammböschung Wirtschaftsweg, unmaßstäblich BrückeTunnel Stützwand Planung Zeichenerklärung Natur, Landschaft, Wasser FFH-Gebiet FFH LandschaftsschutzgebietÜberschwemmungsgebiet Ü Wasserschutzzone I / II W I/II Wasserschutzzone III W III Schutzgebiete weitere Gebiete LSG FFH - Mähwiese Offenlandbiotop Streuobsterhebung Waldbiotop Grundstückseigentümer Stadt KarlsruheDB Zwangspunkte Schutzbereich FreileitungenPlanungsgrenze SG Rüppurr Hinweis: gesamter Planungsraum liegt im Landschafts-schutzgebiet und Wasserschutzgebiet Zone IIIB (wegen Übersichtlichkeit nicht farblich dargestellt) privat Bestand bleibt erhaltenRückbau Radschnellweg, nachrichtlichRadschnellweg, Kreuzungsbereich Brunnenstückweg in KA-Rüppurr BÜ Beseitigung 29150 Zur Gießerei 1876227 KarlsruheTel.: 0721 / 9802 - 0 Infrastruktur Vorplanung Verkehrsinfrastruktur Maßstab Plan Nr. Datum Abteilungsleitung V Sachgebietsleitung KG Bereichsleitung KG Amtsleitung SachbearbeitungSachgebietsleitung V1 Bereichsleitung VM Lageplan Variante B03a (SÜ) 1 : 500 2.2

  • Anlage 2.3 - Lageplan Var. U03 (Unterführung)
    Extrahierter Text

    W W F 1007 174A DB-Energie NetzeBW TransnetBW vrsl. Aufweitung Abbieger, Knotenpunkt ist noch zu modellieren Trasse Radschnellweg Karlsruhe-Ettlingen, nachrichtlich Anschluss Radschnellweg nach Rüppurr,nachrichtlich Rückbau Bahnübergang Trog 125.8 7.00 4.50 4.50 4.50 Radschnellweg, angenommene Lage Trog 119.0 Hebeanlage Eisenbahnüberführung 20.9 EinschnittsböschungFahrbahn Dammböschung Wirtschaftsweg, unmaßstäblich BrückeTunnel Stützwand Planung Zeichenerklärung Natur, Landschaft, Wasser FFH-Gebiet FFH LandschaftsschutzgebietÜberschwemmungsgebiet Ü Wasserschutzzone I / II W I/II Wasserschutzzone III W III Schutzgebiete weitere Gebiete LSG FFH - Mähwiese Offenlandbiotop Streuobsterhebung Waldbiotop Grundstückseigentümer Stadt KarlsruheDB Zwangspunkte Schutzbereich FreileitungenPlanungsgrenze SG Rüppurr Hinweis: gesamter Planungsraum liegt im Landschafts-schutzgebiet und Wasserschutzgebiet Zone IIIB (wegen Übersichtlichkeit nicht farblich dargestellt) privat Bestand bleibt erhaltenRückbau Radschnellweg, nachrichtlichRadschnellweg, Kreuzungsbereich Brunnenstückweg in KA-Rüppurr BÜ Beseitigung 29150 Zur Gießerei 1876227 KarlsruheTel.: 0721 / 9802 - 0 Infrastruktur Vorplanung Verkehrsinfrastruktur Maßstab Plan Nr. Datum Abteilungsleitung V Sachgebietsleitung KG Bereichsleitung KG Amtsleitung SachbearbeitungSachgebietsleitung V1 Bereichsleitung VM Lageplan Variante U03 (UF) 1 : 500 2.3

  • Anlage 2.4 - Lageplan Var B02 (Brücke)
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    W W F 1007 174A DB-Energie NetzeBW TransnetBW 7.00 Entsiegelung bestehende Straße Radschnellweg, angenommene Lage Trasse Radschnellweg Karlsruhe-Ettlingen, nachrichtlich Anschluss Radschnellweg nach Rüppurr,nachrichtlich Rückbau Bahnübergang Entwässerungsgraben Entwässerungsgraben Anschluss Wehragraben Anschluss Furthgraben Anschluss Bauwerksentwässerung Anschluss Bauwerksentwässerung Verrohrung 7.00 4.50 4.50 4.50 EinschnittsböschungFahrbahn Dammböschung Wirtschaftsweg, unmaßstäblich BrückeTunnel Stützwand Planung Zeichenerklärung Natur, Landschaft, Wasser FFH-Gebiet FFH LandschaftsschutzgebietÜberschwemmungsgebiet Ü Wasserschutzzone I / II W I/II Wasserschutzzone III W III Schutzgebiete weitere Gebiete LSG FFH - Mähwiese Offenlandbiotop Streuobsterhebung Waldbiotop Grundstückseigentümer Stadt KarlsruheDB Zwangspunkte Schutzbereich FreileitungenPlanungsgrenze SG Rüppurr Hinweis: gesamter Planungsraum liegt im Landschafts-schutzgebiet und Wasserschutzgebiet Zone IIIB (wegen Übersichtlichkeit nicht farblich dargestellt) privat Bestand bleibt erhaltenRückbau Radschnellweg, nachrichtlichRadschnellweg, Kreuzungsbereich Brunnenstückweg in KA-Rüppurr BÜ Beseitigung 29150 Zur Gießerei 1876227 KarlsruheTel.: 0721 / 9802 - 0 Infrastruktur Vorplanung Verkehrsinfrastruktur Maßstab Plan Nr. Datum Abteilungsleitung V Sachgebietsleitung KG Bereichsleitung KG Amtsleitung SachbearbeitungSachgebietsleitung V1 Bereichsleitung VM Lageplan Variante B02 (SÜ) 1 : 500 2.4

  • Schließzeiten grafische Darstellung DB 29112024
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    Schließzeitendarstellungam Bahnübergang Brunnenstückweg 29.11.2024 I Karlsruhe Erläuterungen und Fazit: DB InfraGOAG | 29.11.2024 2 Ergänzend zum Vortrag im Planungsausschuss vom 14.11.24 wurde eine grafische Darstellung der Schließzeiten auf Basis des aktuellen Fahrplans 2024 mit 286 Zügen erstellt (s. Folie 3+4) Die Schließzeiten auf Basis der Prognose 2030 mit 292 Zügen sind auf ähnlichem oder leicht steigenden Niveau zu erwarten Dauerhafte, planmäßige Schließzeiten in der Hauptverkehrszeit von bis zu 15 Minuten sind zu erwarten. Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb (z. B. Umleiterverkehre, Bauarbeiten) können in der Praxis auch zu deutlich längeren Schließzeiten führen Mit neuer Hp-Technik wird der Bahnübergang in der Hauptverkehrszeit bis zu 40 Minuten in der Stunde geschlossen sein In der Nebenverkehrszeit werden Schließzeiten von 30 Minuten in der Stunde erreicht Schließzeitendarstellung BÜ Brunnenstückweg mit neuer Sicherungstechnik -Hauptverkehrszeit 3 Hauptverkehrszeit Schließzeit 41,3 min / 69 %längste dauerhafte, planmäßige Schließzeit 10,8 min Schließzeit 36,3 min / 61 %längste dauerhafte, planmäßige Schließzeit 14,6 min Schließzeit 38,3 min / 64 %längste dauerhafte, planmäßige Schließzeit 9,2 min Auswertung für Ist-Fahrplan 2024 Schließzeitendarstellung BÜ Brunnenstückweg mit neuer Sicherungstechnik - Nebenverkehrszeit 4 Nebenverkehrszeit Schließzeit 30,4 min / 51 %längste dauerhafte, planmäßige Schließzeit 6,7 min Schließzeit 31,1 min / 52 %längste dauerhafte, planmäßige Schließzeit 8,3 min Auswertung für Ist-Fahrplan 2024

  • Anlage 3 Ergänzende Informationen PlanA 14.11.2024
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    Stadt Karlsruhe Tiefbauamt Stand: Dezember 2024 Bahnübergang Brunnenstückweg Ergänzende Informationen zu den Fragestellungen aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 14.11.2024 1. Grafische Darstellung der Schließzeiten Zur grafischen Darstellung der Schließzeiten wurde die KPII Studie (Anlage 1_KPII-Studie) in Session hochgeladen, die 2011 im Rahmen der Planung des Bauwerks erstellt wurde. Weiterhin hat die DB InfraGO die Schließzeiten mit der neuen Sicherungstechnik anhand des aktuellen Fahrplans 2024 mit 286 Zügen dargestellt (Anlage 2_Schließzeiten heutiger Fahrplan). Die beiden Darstellungen zeigen relativ geringe Abweichungen, es ist daher davon auszugehen, dass auch die Studie von 2011 weiterhin ihre Aussagekraft behält. Mit der neuen Sicherungstechnik würde der Bahnübergang in der Hauptverkehrszeit bis zu 40 Minuten in der Stunde geschlossen sein. In der Nebenverkehrszeit werden Schließzeiten von 30 min erwartetet (Verteilung siehe untenstehende Abbildungen). Dauerhafte, planmäßige Schließzeiten von bis zu 15min sind zu erwarten. Unregelmäßigkeiten im Bahnbetrieb (z.B. Umleitungsverkehre, Bauarbeiten) können in der Praxis auch zu deutlich längeren Schließzeiten führen. Die Schließzeiten auf Basis der Prognosen 2030 mit 292 Zügen sind auf ähnlichem oder leicht steigendem Niveau zu erwarten. Ergänzend wurden die Videos der Schließungen der Bahnübergänge Brunnenstückweg und Im Brühl in Grötzingen in Session hinterlegt (Anlage 3_BÜ Brunnenstückweg und Anlage 4_BÜ_Im Brühl). Abbildung 1 - Quelle: Anlage 2_Schließzeiten heutiger Fahrplan Abbildung 2 - Quelle: Anlage 2_Schließzeiten heutiger Fahrplan 2. Trainingszeiten auf dem Sportgelände des SG Rüppurr Der Vorsitzende der SG Rüppurr, Herr Jäger, hat zu den Nutzungszeiten des Sportgeländes folgendes angegeben: „Unsere Trainingszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 16 bis 21 Uhr. Die Verbandsspiele der Jugend - sowie der Seniorenmannschaften finden hauptsächlich Samstag und Sonntag in der Zeit von 10 bis 18 Uhr statt.“ 3. Verkehrszählung am Bahnübergang Brunnenstückweg Es wurde eine Abschätzung gefordert, wann die Spitzenstunde des Verkehrs ist, der den Bahnübergang quert. 2022 wurde eine Verkehrszählung durchgeführt, in der der MIV, Radfahrende und Zu Fußgehende erfasst wurden. Es wurde an einem Donnerstag 24 Stunden lang gezählt. Die Verkehrszahlen sind dem untenstehenden Diagramm zu entnehmen. Die Spitzenzeit für den Fußverkehr wurde für 10.45 und 11.45 Uhr ermittelt. Für den Radverkehr war die Spitzenzeit zwischen 16.45 und 17.45 Uhr. Für den MIV wurde keine Spitzenstunde angegeben. Abbildung 3 – Verkehrszahlen Straßenverkehr am Brunnenstückweg 4. Anfahrtswege der Feuerwehr zu den Aussiedlerhöfen und der SG Rüppurr Nach Anfrage bei der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden die oben genannten Ziele durch Rettungskräfte derzeit über den Bahnübergang angefahren. Beim Ausrücken der Feuerwehr zum Beispiel, wird zunächst die freiwillige Feuerwehr Rüppurr angefordert. Gemäß der Eingabe bei Google Maps wird die Entfernung vom Feuerwehrhaus Rüppurr bis zu den Aussiedlerhöfen mit 1,2km angegeben mit einer Fahrzeit von 4min bei geöffnetem Bahnübergang. Die Strecke über die B3 wird mit einer Entfernung von 4,5km angegeben bei einer Fahrzeit von ca. 10min. Abbildung 4 - Fahrweg über den BÜ (Quelle:Google Maps) Abbildung 5 - Fahrweg über den BÜ (Quelle: Google Maps)