Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe

Vorlage: 2024/0924
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Weiherfeld-Dammerstock

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.10.2024

    TOP: 2

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.10.2024

    TOP: 12

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0924 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 15.10.2024 2 Ö Vorberatung Planungsausschuss 17.10.2024 12 Ö Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 17 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Lärmaktionsplan wird seit 2009 regelmäßig nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes überprüft und fortgeschrieben. Aktuell wurde der Vorentwurf des Lärmaktionsplans (LAP) der 4. Stufe erarbeitet. Zu den Vorschlägen des Vorentwurfs Lärmaktionsplans (siehe IV.) ist die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG anzuhören. Mit dem Beschluss zur Anhörung der Öffentlichkeit wird die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Verfahrensschritte (siehe VI.) einzuleiten. Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den „Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“ zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Rechtliche Grundlagen und methodische Vorgaben Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgt gemäß den Richtlinien der EU- Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG), die in nationales Recht, dem Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), umgesetzt wurde. Die Stadt Karlsruhe ist als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gemäß § 47d BImSchG verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Lärmaktionspläne sind außerdem alle 5 Jahre zu überprüfen und zu überarbeiten. Hierfür sind gemäß §47e BImSchG die Gemeinden zuständig. Nach §47c des BImSchG sind Lärmkarten zu erstellen, die den Mindestanforderungen des Anhangs IV der EU-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen. Die jetzige Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP) ist die der vierten Stufe. Seit dem ersten LAP aus dem Jahr 2009 wurde dieser regelmäßig aktualisiert. Zuletzt wurde im Dezember 2019 der Maßnahmenkatalog des LAP an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und es wurden 19 weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen beschlossen. Aufgrund neuer EU-weiter Vorgaben zur Berechnung des Umgebungslärms von bodennahen Quellen (BUB) mussten die Lärmkarten vollständig aktualisiert werden. Dies hat auch eine Ergänzung der Lärmschutzmaßnahmen zum LAP zur Folge. Der „Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (VM) stellt dabei in Baden-Württemberg einen wichtigen rechtlicher Rahmen dar, der die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure in der Lärmaktionsplanung regelt und die Lärmminderungsstrategie im eigenen Bundesland effizient und koordiniert umsetzt. Die ersten Erkenntnisse daraus wurden bereits in Karlsruhe mit der Anpassung des Lärmaktionsplanes aus dem Jahr 2019 abgeleitet. Die aktuelle Fassung des „Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung“ vom 8. Februar 2023 zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung ab. Die Festsetzung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden erleichtert. Die Anordnung der umzusetzenden straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen bedarf nunmehr keiner vorherigen Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, sondern kann direkt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erfolgen. In dem nun vorgelegten Vorentwurf zum LAP der 4. Stufe wurden neue Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung erarbeitet. Zu diesen Vorschlägen ist die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG anzuhören. Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung, in der auch die Träger öffentlicher Belange und die Nachbarkommunen beteiligt werden, sollen die Maßnahmenvorschläge abschließend erarbeitet und ein finaler LAP der 4. Stufe beschlossen werden. II. Lärmberechnungen Nach den Vorgaben der EG-Umgebungslärmrichtlinie müssen die Schallausbreitungsmodelle der Lärmbelastung nach definierten Standards berechnet werden. Diese müssen auch bei der Validierung von möglichen Lärmschutzmaßnahmen angewandt werden. Schallmessungen werden dagegen insbesondere von den Gerichten nicht anerkannt, da sich die Messungen nur auf die zum Messzeitpunkt vorherrschenden Bedingungen beziehen und eine Lärmberechnung als ausschließliche Beurteilungsgrundlage verbindlich vorgeschrieben ist. – 3 – Die Berechnung des Umgebungslärms von bodennahen Quellen (BUB), wie Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industrieanlagen, erfolgt nach standardisierten Verfahren, um eine konsistente und vergleichbare Bewertung der Lärmbelastung zu ermöglichen. Die Berechnungsmethode basiert auf international anerkannten Standards und Modellen. In Europa und in Deutschland wird seit dem derzeitigen LAP der 4. Stufe die neue Berechnungsmethode nach CNOSSOS-EU (Common Noise Assessment Methods in Europe) verwendet. Diese Methode berücksichtigt spezifischer die physikalischen und geometrischen Eigenschaften der Schallausbreitung. Die Berechnung des Umgebungslärms erfordert verschiedene Eingangsdaten: • Quelleninformationen: Lautstärkepegel, Frequenzspektren, Betriebszeiten, und Betriebsarten der Lärmquelle (z.B. Fahrzeugtyp, Geschwindigkeit, Verkehrsaufkommen). • Umgebungsbedingungen: Topografie, Bodenbeschaffenheit, Vegetation, Gebäude und andere Hindernisse. • Meteorologische Daten: Durchschnittliche Wetterbedingungen, die die Schallausbreitung beeinflussen (z.B. Windrichtung und -geschwindigkeit, Temperatur, Luftfeuchtigkeit). Dabei werden die bodennahen Lärmquellen modelliert, um die Schallausbreitung zu simulieren. Hierbei wird die Quelle des Straßen- oder Schienenverkehrs als kontinuierliche Linie betrachtet. Die Ausbreitung des Schalls von der Quelle zum Empfänger wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren berechnet: • Geometrische Dämpfung: Die Verringerung der Schallintensität mit zunehmender Entfernung von der Quelle. • Bodenabsorption: Die Schallabsorption durch den Boden, abhängig von dessen Beschaffenheit (weicher Boden, harter Boden, Wasserflächen). • Luftabsorption: Abhängig von Frequenz, Temperatur und Luftfeuchtigkeit. • Hindernisabschirmung: Gebäude, Lärmschutzwände und natürliche Hindernisse, die den Schall abschirmen oder reflektieren. Die Schallpegel werden zu folgenden Lärmindizes aggregiert, um die Belastung zu bewerten: • LDEN (Day-Evening-Night Level): Ein gewichteter Mittelungspegel über 24 Stunden, der den Tages-, Abend- und Nachtlärm berücksichtigt. • LNight: Der Lärmpegel während der Nacht (22:00 - 06:00 Uhr). Auf Basis o.g. Daten und Faktoren wird die Schallausbreitung modelliert und auf dieser Grundlage werden die Lärmkarten mit Hilfe computergestützter Tools erstellt. Diese Berechnungen sind für die Lärmkartierung und die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes notwendig, um die Lärmbelastung systematisch zu erfassen und zu reduzieren. III. Lärmkartierung / Lärmkarten Die Lärmkartierung ist ein zentraler Bestandteil der Lärmaktionsplanung und bildet die Basis für die Erstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen. Sie ermöglicht eine detaillierte Erfassung und Darstellung der Lärmbelastung in verschiedenen Gebieten. In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Lärmkarten für den Ballungsraum Karlsruhe für die Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr (Straßenbahnen) sowie Industrie und Gewerbe neu – 4 – berechnet. Dabei wurden auch die zwischenzeitlich errichteten Lärmschutzwände und -wälle und sonstige Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung berücksichtigt. Es wurde ein komplett neues Datenmodell erstellt, in dem alle einfließenden Parameter nach dem aktuellsten Stand erneuert wurden. Dies umfasst das Gebäudemodell, das der baulichen Entwicklung der letzten Jahre angepasst wurde, die Verkehrszahlen wurden aktualisiert, ebenso andere Parameter, wie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die Fahrbahnbeläge. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind in Form der Lärmkarten dargestellt. Diese werden in den zwei genannten Lärmindizes LDEN und LNight unterschieden. Folgendes ist den Karten zu entnehmen: • Lärmisophonen: diese zeigen die Lärmbelastung in Dezibel (dB) an • Farbkodierung: Unterschiedliche Lärmpegel werden durch verschiedene Farben dargestellt, um die Intensität der Lärmbelastung leicht erkennbar zu machen. Die Lärmkarten wurden für folgende Lärmquellen erstellt: • Verkehrslärm: Straßenverkehr, Schienenverkehr • Industrie- und Gewerbelärm: Lärm von Industrieanlagen und gewerblichen Einrichtungen Die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung können aufgrund des neu und EU-weit angewendeten Berechnungsverfahrens nicht oder nur sehr eingeschränkt mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2016 verglichen werden. Dies führt selbst bei unveränderter Vor-Ort Situation dazu, dass tendenziell mehr lärmbelastete Flächen und deutlich mehr lärmbelastete Menschen ausgewiesen werden als in den vorangegangenen Stufen der Lärmkartierung. Die neuen Lärmkarten aus dem Jahr 2024 sind im Geoportal der Stadt einsehbar. Hierbei können die einzelnen Lärmquellen, unterschieden in den zwei Lärmindizes, angesehen werden. Die Karten können unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://geoportal.karlsruhe.de/fachplaene_ps04/?page=Startseite&views=L%C3%A4rmkarten_DESKT OP%2CL%C3%A4rmkarten_MOBILE IV. Vorentwurf Maßnahmenvorschläge Fortschreibung LAP 4. Stufe Eine wesentliche Maßnahme zur Lärmminderung stellt die Festsetzung von Geschwindigkeitsbeschränkungen dar. Nach dem „Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung“ besteht vordringlicher Handlungsbedarf zur Lärmminderung in Bereichen, die dem Wohnen dienen, mit sehr hohen und im Blick auf den Gesundheitsschutz grundrechtlich relevanten Lärmbelastungen ab 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht. Für folgende Beurteilungspegel wird die Stadt lt. Erlass in die Pflicht genommen, Maßnahmen zur Lärmminderung festzusetzen: 67 dB(A) zwischen 6:00 und 22:00 Uhr (tags) 57 dB(A) zwischen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts). Außerdem können laut Kooperationserlass zur Vermeidung häufigerer Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zwischen zwei Straßenabschnitten mit Tempolimit Lückenschlüsse bis maximal 300 Meter Länge erfolgen. – 5 – Daher werden für die Stadt Karlsruhe in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans zur 4. Stufe weitere Straßenabschnitte mit Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgeschlagen. Gemäß dem aktuellen „Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung“ sind bei der Festlegung verkehrsbeschränkender Maßnahmen in Lärmaktionsplänen auch Kriterien, wie mögliche Verlagerungsprozesse oder Auswirkungen auf den ÖPNV in den Abwägungsprozess einzubeziehen und entsprechend zu bewerten. Die Auswirkung auf den ÖPNV bei einer Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wurde durch die Hochschule Karlsruhe im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie 1 untersucht. Dabei wurde die Auswirkung von Tempo 30 auf den Busverkehr in der Durmersheimer Straße genauer betrachtet. Durch eine rechnerische Deckelung der Fahrzeiten bei Tempo 30 kommt es auf dem ca. 1,5 km langen Abschnitt zu einer Verlängerung der Fahrzeit zwischen 12 und 48 Sekunden, im Mittel um 30 Sekunden. Die Fahrzeiten sind insgesamt durch hohe Schwankungen geprägt. Die Studie zeigt, dass sich eine rechnerische Verlängerung der Fahrzeit von Bussen, von Tempo 50 km/h auf 30 km/h um 20 Sekunden/km, ergibt. Wegen der großen Streuung innerhalb der gesamten Fahrzeiten der Busse wirkt sich die Verzögerung nicht wahrnehmbar aus. Gemäß dem „Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung“ kann eine mögliche Fahrzeitverlängerung durch straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen in der Regel als nicht ausschlaggebend erachtet werden, wenn diese nicht mehr als 30 Sekunden beträgt. Die Unterschreitung dieser Schwelle wird durch die wissenschaftliche Studie für Karlsruhe belegt. Die nachfolgende Tabelle 1 gibt die Straßenabschnitte wieder, in denen eine Geschwindigkeits- beschränkung auf 30 km/h vorgeschlagen wird. Die beigefügte Anlage 1 verortet kartographisch die dargestellten Straßenabschnitte. Bei der Ausweisung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h wurden mögliche Verdrängungseffekte auf das umgebende Straßennetz berücksichtigt. Damit es zu keinen Verlagerungsprozessen kommen kann, wurden die Geschwindigkeitsreduzierungen auf die jeweiligen Zeitbereiche angepasst. Somit gelten für einzelne Straßenabschnitte ein ganztägiges Tempolimit und für andere Bereiche nur ein nächtliches Tempolimit für den Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr, obwohl im Tageszeitraum der Beurteilungspegel von 67 dB(A) erreicht wird. 1 Eckart J., Richard J., Schmidt A. (2018): ÖPNV im Spannungsfeld zwischen kurzer Beförderungszeit und stadt- verträglicher Geschwindigkeit. In: Bracher et al.: Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung - Für die Praxis in Stadt und Region. – 6 – lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) 1 Hardtstraße zw. Sternstr. und Stösserstr. > 67 > 57 ganztägig 2 Lameystraße zw. Lameyplatz und Am Entenfang > 67 > 57 ganztägig 3 Eckenerstraße zw. Albring und Rheinhafenstr. > 67 > 57 ganztägig 4 Klammweg zw. Alter Postweg und Am Wald > 67 > 57 ganztägig 5 Karlstraße zw. Amalienstr. und Jollystr. > 67 > 57 ganztägig 6 Blücherstraße zw. Moltkestr. und Kaiserallee > 67 > 57 ganztägig 7 Karl-Wilhelm-Straße zw. Bertholdstr. und Vincenz-Prießnitz-Str. > 67 > 57 ganztägig 8 Georg-Friedrich-Straße zw. Karl-Wilhelm Platz und Durlacher Allee 67 57 nachts 9 Stuttgarter Straße zw. Rüppurrer Str. und Marie-Juchacz-Str. 67 57 ganztägig Tabelle 1: Darstellung von zusätzlich vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h. Lärmmindernde Maßnahmen an den Straßenbahnlinien wurden ebenfalls überprüft. Die oben genannten Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen auch für die Straßenbahnen gelten, sofern das Gleisbett auch in der Straße liegt. Dank der Kombilösung konnten einige verlärmte Bereiche entschärft werden. Darüber hinaus werden die nachfolgenden Maßnahmen im Stadtgebiet vorgeschlagen. Diese sind kartographisch in der Anlage 2 verortet. lfd. Nr. Straße Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Maßnahme 1 Eckener Straße > 67 > 57 langfristig Rasengleis 2 Durlacher Allee > 67 > 57 Weiterhin gültig: Langfristig Rasengleis 3 Herrenalber Straße > 67 > 57 Weiterhin gültig: als besonders überwachtes Gleis (BüG) erhalten 4 Stadtweit > 67 > 57 Regelmäßige Wartung der Kurvenschmieranlagen und der Rasengleise Tabelle 2: Darstellung von vorgeschlagenen Maßnahmen an den Straßenbahnlinien. – 7 – V. Lärmschutzmaßnahmen durch das Eisenbahn-Bundesamt Die Stadt Karlsruhe ist darüber hinaus auch durch den Schienenverkehrslärm der Bundeseisenbahn geprägt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erstellt im Rahmen seiner Mitwirkungsverpflichtung gemäß § 47e Abs. 4 BImSchG für die Ballungsräume ihre eigenen Lärmaktionspläne. Individuell wurde für jeden Ballungsraum, so auch für Karlsruhe, Lärmkarten ausgearbeitet und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA für alle bundeseigenen Schienenwege auf den jeweiligen Stadtgebieten veröffentlicht. Dabei wurden auch Lärmschwerpunkte mittels der Betroffenheitskarten bestimmt. So kann abgelesen werden, an welchen Punkten an der Bahnlinie noch mit einer Prüfung auf Verbesserungen des Lärmschutzes zu rechnen ist. Im Ergebnis bedeutet dies für Karlsruhe, dass an drei weiteren großen Bereichen mit einer kommenden Verbesserung des Lärmschutzes zu rechnen ist. Hierbei handelt es sich um die folgenden Bereiche: • Östlich Hauptbahnhof: Höhe Tivoli • Südlich Dornwaldsiedlung • Weiherfeld-Dammerstock: Höhe Donaustraße VI. Weiteres Vorgehen Zum Vorentwurf der Fortschreibung des LAP 4. Stufe soll nun die Öffentlichkeit beteiligt werden. Das weitere Vorgehen ist daher wie folgt geplant: • Information der Öffentlichkeit über Presse und Internet • Start der Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden mit Gelegenheit zur Stellungnahme • Auswertung der Stellungnahmen • Endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Planungsausschuss • Veröffentlichung fertiger Lärmaktionsplan 4. Stufe Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen keine Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsausschuss Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den „Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“ zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

  • Anlage 2 Lärmquelle Straßenbahnen
    Extrahierter Text

  • Anlage 1 Überprüfung Tempolimits
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  • AUG - Präsentation Vorentwurf Fortschreibung LAP
    Extrahierter Text

    Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 15.10.2024 TOP 2 „Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“ Rechtliche Grundlagen ▪EU-Umgebungslärmrichtlinie ▪§47d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet: ▪einen Lärmaktionsplan aufzustellen (Fortschreibung alle 5 Jahre) ▪Zur Anhörung der Öffentlichkeit ▪„Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung“ des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz2 Lärmberechnungen ▪Nach EU-Vorgabe müssen Ausbreitungsmodelle nach definierten Standards berechnetwerden ▪Bei der Berechnung fließen alle örtlichen Gegebenheiten mit ein ▪Berechnete Pegelwerte liegen höher als Schallpegel-Messwerte ▪Beispiel Messstation Reinhold-Frank-Straße: 67 dB(A) gemessen 70 dB(A) berechnet 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz3 Lärmkartierung ▪Zentraler Bestandteil der Lärmaktionsplanung ▪Aktualisierung der Berechnung für die Lärmquellen Straße, Straßenbahn und Industrie in den Jahren 2022/2023 ▪Ergebnisse werden als Lärmkarten mit folgenden Lärmindizes dargestellt: ▪L DEN Lärmindex für 24h 18 –22 Uhr 5 dB(A) Zuschlag 22 –06 Uhr10 dB(A) Zuschlag ▪L N Lärmindex Nacht für 8h 22 –06 Uhr 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz4 Ausschnitt Lärmkarte Innenstadt LNight 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz5 Vorentwurf neue Maßnahmenvorschläge ▪Gemäß „Kooperationserlass“ sind Maßnahmen zur Lärmminderung bei folgenden Lärmwerten festzusetzen: ▪Beurteilungspegel Tag: 67 dB(A) ▪Beurteilungspegel Nacht: 57 dB(A) ▪Festlegung von 9 weiteren Straßenabschnitten mit Tempolimit auf 30 km/h 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz6 Maßnahmenvorschläge für Straßen 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz7 Maßnahmenvorschläge Straßenbahn ▪Übernahme bisherige Vorschläge für Straßenbahnen ▪Maßnahmen, die langfristig umzusetzen waren > 10 Jahre, wurden erneut aufgenommen StraßenabschnittMaßnahme EckenerstraßeLangfristig Rasengleis Durlacher AlleeWeiterhin aus bestehendem LAP gültig: langfristig Rasengleis Herrenalber StraßeWeiterhin aus bestehendem LAP gültig: als besonders überwachtes Gleis (BüG) erhalten Stadtweit Regelmäßige Wartung der Kurvenschmieranlagen und der Rasengleise 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz8 Ruhige Gebiete / Erholungszonen ▪Gemeinderats- beschluss von 2017 weiterhin gültig ▪Ruhige Gebiete und Erholungszonen in den aktualisierten FNP aufgenommen Ruhiges GebietErholungszone Merkmal Wald, Grünflächen, Parkanlagen, Feld, Flur und Wiesen Grün-und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion Lärmpegel (L DEN ) ≤ 50 dB(A) im Kernbereich (L DEN ) ≥ 55 dB(A) 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz9 Übersichtskarte Ruhige Gebiete / Erholungszonen 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz10 Lärmschutz durch Eisenbahn-Bundesamt ▪Erstellt eigenen Lärmaktionsplan ▪Drei große Bereiche, die verbesserten Lärmschutz erhalten sollen ▪Östlich Hauptbahnhof: Höhe Tivoli ▪Südlich Dornwaldsiedlung ▪Weiherfeld-Dammerstock: Höhe Donaustraße 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz11 Weiteres Vorgehen ▪Beschluss des Gemeinderats zur Anhörung der Öffentlichkeit ▪Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ▪Auswertung der Stellungnahmen, Erstellung Entwurf des Lärmaktionsplans ▪Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Planungsausschuss ▪Endgültige Beschlussfassung des LAP im Gemeinderat ▪Veröffentlichung 15.10.2024© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Monika Bregulla I Umwelt-und Arbeitsschutz

  • Abstimmungsergebnis TOP 17
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe Vorlage: 2024/0924 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlagen 1 und 2 zur Kenntnis und be- auftragt die Verwaltung, den „Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“ zu veröffentlichen und das Beteiligungsverfahren zu eröffnen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (41 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 15. Oktober 2024. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wenn man sich das anschaut, was jetzt hier alles geändert wor- den ist, dann muss man sich schon fragen, ob die Einführung dieser Tempo-30-Zonen überhaupt noch gerechtfertigt ist. Weil aus der Vorberatung wissen wir, dass zum einen die Berechnung des Lärms um 3 Dezibel höher liegt als das, was gemessen wird, weil die LUBW betreibt ja diese eine Messstelle in der Innenstadt, in der Reinhold-Frank-Straße. Und dort wird auch der Lärm gemessen, wurde uns gesagt. Und die tatsächliche Messung liegt um 3 Dezibel unter dem, was berechnet wurde. 3 Dezibel heißt halb so laut, halb so laut. So, dann wurde uns gesagt, dass durch die Regelungen, die vom Land gekommen sind, die Grenzen noch einmal weiter runtergenommen wurden, letztendlich ohne echte Begrün- dung. Und dazu kommt, dass die Messwerte noch einmal um 10 Dezibel hochgesetzt wer- den, generell um 10 Dezibel hochgesetzt werden, und dann guckt man, ob die Grenzen gerissen sind. Aus unserer Sicht bedeutet das, so haben wir es verstanden, dass nachts bis zu 18 Dezibel aufgeschlagen werden auf das, was eigentlich tatsächlich vorhanden ist. Und das halten wir schon für sehr bedenklich. Und auf der Basis jetzt die Öffentlichkeit zu betei- ligen oder überhaupt den ganzen Prozess zu beginnen, wenn dann hier in der Tabelle auch nur steht, Pegel tags größer 67, Pegel nachts größer 57, ohne dass da tatsächliche Werte stehen, halten wir für sehr bedenklich und deswegen können wir dem nicht zustimmen, vielen Dank. – 2 – Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt - Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024

  • Protokoll - AUG 15.10.2024 - TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Naturschutzbeirat 15. Oktober 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitz: Bürgermeisterin Bettina Lisbach Protokollführerin: Monika Bregulla TOP 2 Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe Die Vorsitzende Bürgermeisterin (BM) Bettina Lisbach ruft Tagesordnungspunkt 2 auf. Monika Bregulla (Umwelt- und Arbeitsschutz, UA) trägt anhand der Präsentation vor (siehe Präsentationsfolien in Anlage). Die Vorsitzende dankt für den Vortrag und eröffnet die Diskussion. Rückfragen werden zunächst gesammelt. Stadträtin Verena Anlauf (GRÜNE) bedankt sich für den Bericht und hebt die negativen Auswirkungen von Lärm auf Gesundheit hervor. In diesem Zusammenhang stellt sie die Verbindung mit den Folgen des Klimawandel dar. Je heißer es wird, desto wichtiger ist Nachtauskühlung zum Beispiel im Dachgeschoss. Wenn es nachts kühl ist und viel gelüftet wird, dann ist viel Lärm problematisch. Sie regt daher an, dass bei Lärmschutz mitzudenken. Frau Anlauf zeigt sich erfreut, dass die EU-Richtlinien verschiedene Parameter miteinbeziehen und betont, dass dies auch mehr Arbeit für Verwaltung bedeute. In diesem Zusammenhang bedankt sie sich für die bisherige gute Arbeit. Geschwindigkeitsbeschränkung an einigen Straßen sieht sie als sinnvoll und nennt beispielhaft die Hartstraße auf Höhe des Kinderspielplatzes und der Kita. Daran schließt sie die Frage an, inwiefern man Kinderspielplätze und Kitas gesondert betrachten müsste. Außerdem betont sie, dass man auf Verlagerungsprozesse achten und vorausschauend tätig werden solle, dass zum Beispiel Autos nicht auf andere Strecken ausweichen. Auch das Thema Straßenbahnlärm betont sie. Sie drückt Hoffnung aus, dass Gespräche mit Eisenbahn-Bundesamt erfolgreich sind. Sie hebt positiv hervor, dass ruhige Zonen und Erholungszonen aufgenommen wurden. Stadtrat Andreas Kehrle (CDU) hätte sich gewünscht, dass die Aktivitäten vom Eisenbahn- Bundesamt ausführlicher in der Vorlage enthalten sind, da seiner Meinung nach davon auszugehen ist, dass es mehrere Bereiche im Stadtgebiet gibt, als die vorgestellten drei Stellen in der Vorlage. Außerdem bringt er das Thema Fluglärm ein, beispielsweise vom Flughafen Baden-Baden. Es gäbe mehr Flugverbindungen, daher stellt er die Frage, ob die Einflugschneisen über die Bergdörfer auch miteinfließen. Stadtrat Dr. Paul Schmidt (AfD) dankt für den Vortrag. Er hebt den Unterschied der Dezibel-Grenzwerte hervor und schließt in diesem Zusammenhang die Frage an, aus – 2 – welchem Grund in der Vorlage 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht als Grenzwerte stehen, wenn im Kooperationserlass die Werte von 67 dB(A) am Tag und 57 dB(A) in der Nacht enthalten sind. Ihn würde interessieren, wie viele Straßen rausfallen, wenn es die genannten Zuschläge von bis zu 10 Dezibel nicht geben würde. Stadtrat Friedemann Kalmbach (FÜR/FW) zeigt sich erschüttert über das Verhältnis des bürokratischen Aufwands gegenüber dem Ergebnis. Er nimmt Bezug auf potenzielle Verzögerung des ÖPNV bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und nennt als Beispiele die Herrenalber Straße und die Eckener Straße. Er drückt die Besorgnis aus, dass es zu einem Schilderwald käme und wünscht sich daher einheitliche Tempozonen und nicht einen ständigen Wechsel der Geschwindigkeit. Die Vorsitzende schließt die Fragensammlung und übergibt das Wort an Monika Bregulla. Monika Bregulla (UA) beantwortet die aufgeworfenen Fragen: 1. Kitas und Spielplätze: Wenn Spielplätze errichtet werden, gibt es hierzu einen eigenen Planungsprozess im Rahmen dessen auch der Lärmschutz beachtet wird. In der Lärmkartierung liegt der Fokus nur auf dem Bereich Verkehrslärm und dem Schutz der Wohnbevölkerung. 2. Beteiligung der Bevölkerung: Es soll intensiv informiert werden. Nach dem Gemeinderatsbeschluss wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gestartet. Diese wird über die Presse und die städtische Homepage kommuniziert, Bürger*innen sollen hierbei Stellung nehmen können. Gleichzeitig werden die Ortsverwaltungen und Bürgervereinen beteiligt und die Möglichkeit für Gespräche gegeben. 3. Fluglärm: Da die Stadt Karlsruhe keinen Flughafen hat, wird Fluglärm nicht miteinbezogen. Das Regierungspräsidium in Stuttgart stellt Lärmaktionspläne für Fluglärm auf und beachtet in diesem auch Einflugschneisen. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist hierbei nicht weiter involviert. 4. Maßnahmen ab 67dB(A) ab 57dB(A) bzw. Grenze 70/60 dB(A): In den vorherigen Lärmaktionsplänen wurde die Grenze von 70 dB(A) und 60 dB(A) angewandt, da unterhalb dieser Grenze Maßnahmen schwer umzusetzen waren. Durch den Kooperationserlass sind nun verpflichtend bereits ab 67dB(A) bzw. 57dB(A) Maßnahmen zu ergreifen. Abweichungen sind nicht vorgesehen und rechtlich nicht begründbar. 5. Die Thematik der potenziellen Verzögerungen beim ÖPNV ist bekannt. Es gibt eine Studie der Hochschule Karlsruhe, welche die Buslinie in der Durmersheimer Straße untersucht hat. Im Ergebnis wurden kaum nachteilige Auswirkungen für die gesamte Linie festgestellt. Die Stadtverwaltung beachtet gemeinsam mit dem Ordnungs- und Bürgeramt, dass es nicht zu einem Flickenteppich bei einem Wechsel der Geschwindigkeit auf Tempo 30 kommt. Hierbei werden auch die zulässigen Lückenschlüsse von bis zu 500 m in Anwendung gebracht. Die Vorsitzende ruft Herrn Cremer auf. Stadtrat Dr. Clemens Cremer (GRÜNE) dankt für den Vortrag und nennt zwei Punkte. Zum einen befürwortet er, dass die Karte mit ruhigen Gebieten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollte, da diese sehr interessant sind. Zum anderen bezieht er sich – 3 – nochmal auf den Fluglärm. Er betont, dass er versteht, dass Fluglärm nicht in der Zuständigkeit der Stadt sei, aber er schlägt vor, dass es bürger*innenfreundlich wäre, wenn die Stadt ein Gesamtbild der Lärmbelastung bietet und regt an, dass die Stadt die Karten vom Regierungspräsidium einbindet. Die Vorsitzende bedankt sich für die Anregung und sagt zu, die Karte mit den ruhigen Gebieten für die Öffentlichkeit aufzubereiten. Sie erklärt, dass Fluglärm aus rechtlichen Gründen nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans ist. Franziska von Andrian (Amtsleiterin UA) sagt zu, dass die Anregung zum nachrichtlichen Hinweis auf die Lärmaktionspläne anderer Stellen (RP Stuttgart, EBA) geprüft wird, zum Beispiel durch eine Verlinkung zum Regierungspräsidium. Sie weist noch einmal darauf hin, dass es verschiedene Rechtsbereiche beim Lärm gibt und eine unmittelbare Integration des Themas Fluglärm in den Lärmaktionsplan nicht möglich ist. Die Vorsitzende erklärt, dass der TOP nur die Vorberatung ist. Die Zustimmung für das weitere Vorgehen wird erteilt. Der Lärmaktionsplan soll nach der Beteiligungsphase erneut im AUG behandelt werden. Die Vorsitzende schließt den TOP.