Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen
| Vorlage: | 2024/0915 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 13.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.10.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0915 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2024 8 N Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 15.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorbemerkung Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020 wurde der Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 gegründet. Aufgabe des Eigenbetriebs ist die städtebauliche Bevorratung von Gewerbe- und Industriegrundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu gehört insbesondere die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung und Bewirtschaftung von eingebrachten bzw. erworbenen Grundstücken. 2. Festsetzung des Wirtschaftsplans 2025 Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gewerbeflächen wird für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt: 1 Erfolgsplan Erträge 10.125.040 € Aufwendungen 8.535.786 € Jahresüberschuss 1.589.255 € 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 10.000.000 € 3 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Einnahmen 15.118.175 € Ausgaben 14.800.000 € 4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 10.000.000 € 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite 1.707.100 € Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss: Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 15 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Punkt 15.1. der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen – Jahresabschluss zum 31.12.2022 Vorlage: 2024/0932 Punkt 15.2. der Tagesordnung: Festsetzung des Wirtschaftsplanes 2025 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen Vorlage: 2024/0915 Beschluss: Punkt 15.1: 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüf- ten und bestätigten Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresüberschuss 2022 beträgt 2.319.338,25 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Punkt 15.2: Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2025 des Ei- genbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: 15.1: Einstimmige Zustimmung 15.2: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende setzt um 18:15 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkte 15, 15.1 und 15.2, zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss. – 2 – Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 15.1 und bitte um ihr Votum ab jetzt – Das ist eine ein- stimmige Zustimmung, vielen Dank. Ich rufe auf 15.2, und auch hier können wir sofort abstimmen, und zwar ab jetzt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024