Kinderkriminalität in Karlsruhe

Vorlage: 2024/0910
Art: Anfrage
Datum: 12.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 42

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0910 Eingang: 12.08.2024 Kinderkriminalität in Karlsruhe Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 42 Ö Kenntnisnahme 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung den beträchtlichen Anstieg im Bereich der Kinderkriminalität in Karlsruhe? 2. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden von Kindern begangen? 3. Was sind laut Einschätzung der Stadtverwaltung die Ursachen für die Zunahme von Kinderkriminalität in Karlsruhe? 4. Welche präventiven Maßnahmen hat die Stadt Karlsruhe bisher ergriffen, um Kinderkriminalität zu reduzieren? Wo sieht die Stadtverwaltung Verbesserungspotential? 5. Welche besonderen Maßnahmen und Initiativen unternimmt die Stadt Karlsruhe, auch in Zusammenarbeit mit den Institutionen im Haus des Jugendrechts, in Hinblick auf Intensivstraftäter bis 14 Jahre? Wie viele Fallkonferenzen gingen auf Initiative der Stadt Karlsruhe zurück und wie viele auf Initiative des Polizeipräsidiums Karlsruhe? 6. Für wie viele Kinder, die als Intensivtäter zu bezeichnen sind („BajuS“ Kategorien rot und orange), war die Stadtverwaltung im Jahr 2023 zuständig? Für wie viele Schwellentäter, welche das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendeten, war sie zuständig? 7. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze zur geschlossenen Unterbringung von Kindern, die schwerste Straftaten begehen? Wie oft musste 2023 seitens der Stadtverwaltung eine geschlossene Unterbringung von Kindern angestrengt werden? 8. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Strafbarkeitsschwelle und würde sie eine empirische Untersuchung dieser Schwelle befürworten? Sachverhalt / Begründung Immer häufiger werden Straftaten im Karlsruher Stadtgebiet auch von Kindern begangen: So ist der Anteil tatverdächtiger Kinder bei allen Altersgruppen unter 21 Jahren laut Polizeilicher Kriminalstatistik (Polizeipräsidium Karlsruhe, Anlage 1: Vergleichszahlen) zwischen 2022 und 2023 mit Abstand am stärksten gewachsen (von 304 auf 431 Tatverdächtige, d. h. + 41,8 Prozent). Deutschlandweit ist die Kinderkriminalität im gleichen Zeitraum zwar ebenfalls deutlich um 12,0 Prozent angestiegen, doch keinesfalls so stark wie in Karlsruhe. Jüngstes Beispiel ist etwa der Einbruch in eine Grötzinger Apotheke im Juli 2024, bei der ein Mädchen als Tatverdächtige ermittelt wurde – 2 – (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110972/5821054) und im Verdacht steht, Waren erbeutet und mehrere Glasscheiben mutwillig zerstört zu haben. Kinder, d. h. unter 14-Jährige, sind hinsichtlich begangener Straftaten zwar nicht unschuldig, aber laut deutschem Strafrecht schuldunfähig. Die üblichen staatlichen Reaktionsmöglichkeiten sind also eingeschränkt. Als CDU-Fraktion fragen wir uns daher insbesondere, welche präventiven Maßnahmen die Stadtverwaltung bisher verfolgt hat und welche sie noch einleiten wird, um dem signifikanten Anstieg der Kinderkriminalität in Karlsruhe zu begegnen. Darüber hinaus wollen wir wissen, was die Ursachen für das delinquente Verhalten dieser Kinder ist. Weil die Altersgrenze zur Schuldunfähigkeit schon im Jahr 1923, d. h. vor mehr als einhundert Jahren festgelegt wurde, ist es bundesweit seither immer wieder zu Diskussionen über die altersbezogene Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Kindern gekommen – unter anderem auch deswegen, weil Kinder bspw. in Großbritannien, Ungarn oder den Niederlanden teilweise schon ab dem zehnten bis zwölften Lebensjahr als schuldfähig gelten. Insofern interessiert uns die Einschätzung der Stadtverwaltung, wie sie die Strafbarkeitsschwelle bewertet und ob sie eine empirische Untersuchung dieser Schwelle befürwortet. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Nicolas Schütz Stadtrat Dirk Müller Stadträtin Katrin Schütz

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0910 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Kinderkriminalität in Karlsruhe Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 42 Ö Kenntnisnahme Vorbemerkungen: Kinder sind Personen unter 14 Jahren und gelten strafrechtlich als schuldunfähig. Jugendliche sind 14 bis 18 Jahre alt und können nach dem Jugendstrafrecht belangt werden. Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren können ebenfalls unter das Jugendstrafrecht fallen. Kinderkriminalität bezieht sich auf Straftaten von Kindern unter 14 Jahren, die strafrechtlich nicht belangt werden können, was jedoch nicht die gesellschaftliche Herausforderung mindert, die diese Fälle darstellen. Für die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 wurde die Stellungnahme des Polizeipräsidiums Karlsruhe berücksichtigt. 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung den beträchtlichen Anstieg im Bereich der Kinderkriminalität in Karlsruhe? Der Anstieg bei den Delikten der Kinderkriminalität ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass mehr Delikte bei der Polizei angezeigt werden. Diese Verlagerung vom Dunkelfeld ins Hellfeld ist auf erfolgreiche Prävention und Sensibilisierung der Eltern, Schulen und Heimeinrichtungen zurückzuführen. Hier trägt auch die Schulsozialarbeit maßgeblich bei. Sowohl die zunehmende Aufklärung als auch die Einrichtung des Hauses des Jugendrechts als zentrale Anlaufstelle beeinflussen das Anzeigeverhalten positiv. Ein nummerischer Anstieg lässt somit nicht ausschließlich auf einen tatsächlichen Anstieg der Kinderkriminalität schließen. Gleichzeitig begehen Kinder deutlich häufiger Straftaten in Gruppen, sodass ein Delikt oftmals mehrere Tatverdächtige zur Folge hat. 2. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden von Kindern begangen? Bei den von unter 14-jährigen begangenen Straftaten handelt es sich überwiegend um kindstypisches, entwicklungsbedingtes Fehlverhalten wie Diebstahl, (einfache) Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Durch die immer früher einsetzende Nutzung sozialer Medien finden mittlerweile auch die Verbreitung sowie der Erwerb und Besitz von Kinderpornografie statt. In Einzelfällen werden Raub- und schwerwiegende Gewaltdelikte sowie Einbruchsdiebstähle registriert. Als herausragende Straftat und absoluter Einzelfall wird das Tötungsdelikt durch den Wurf einer Lachgaskartusche am 13. April 2024 gesehen, bei welchem ein 13-jähriges Kind als tatverdächtig gilt. Bei den unter 14-Jährigen konnten vereinzelt Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz festgestellt werden (zum Beispiel Mitführen einer Anscheinswaffe oder eines nach § 42a Absatz 1 Nummer Nr. 3 Waffengesetz verbotenen Messers). Darüber hinaus kam es zu einzelnen Feststellungen – unter anderem seitens der Schulen - hinsichtlich des Mitführens eines (Taschen-)Messers. – 2 – 3. Was sind laut Einschätzung der Stadtverwaltung die Ursachen für die Zunahme von Kinderkriminalität in Karlsruhe? Ergänzend zu Frage 1 sind die Risiken des Aufwachsens durch die Verfügbarkeit von jugendgefährdenden Inhalten unter anderem in Social Media stark gestiegen. Kinder können sich der Verherrlichung von beispielsweise Gewaltdarstellungen schwer entziehen und machen sich in Einzelfällen diese Verhaltensweisen zu eigen. 4. Welche präventiven Maßnahmen hat die Stadt Karlsruhe bisher ergriffen, um Kinderkriminalität zu reduzieren? Wo sieht die Stadtverwaltung Verbesserungspotential? In den vergangenen Jahren ist es gelungen, das Dunkelfeld von Delinquenz im Kinder- und Jugendalter durch die Sensibilisierung der Gesellschaft zu verkleinern. Gleichzeitig stellt die zunehmende Medialisierung von Kindheit eine enorme Herausforderung dar. Hierbei wird es in Zukunft noch wichtiger werden, präventive Angebote für Erziehungsberechtigte anzubieten. Das Bewusstsein über jugendgefährdende Inhalte in den sozialen Medien ist häufig unzureichend ausgeprägt. An den verschiedenen Orten des Aufwachsens (insbesondere die Orte von Erziehung und Bildung) gibt es ein Potenzial für eine stärkere Einbeziehung der Erziehungsberechtigten in die Arbeit, beispielsweise durch Elternabende oder ähnliche Formate. Die Präventionsarbeit des Polizeipräsidiums Karlsruhe zur Minimierung von Kinderkriminalität ist vielfältig und umfasst neben Präventionsveranstaltungen an Schulen, bei Vereinen, Jugendtreffs und Inobhutnahme-Stellen et cetera auch anlassbezogene Kinder- und Jugendschutzkontrollen sowie die Unterstützung der Jugendschutzteams in Zusammenarbeit mit der Stadt Karlsruhe. Darüber hinaus werden im Rahmen der polizeilichen Sachbearbeitung straffällig gewordene Kinder und deren Erziehungsberechtigten mit normenverdeutlichenden Gesprächen auf das Fehlverhalten sowie die Verantwortung im Sozialisierungsprozess hingewiesen. Von Seiten der Polizei wäre ein verstärkter Einsatz von Streetworkern an Treffpunkten der (Problem-) Zielgruppen wünschenswert. 5. Welche besonderen Maßnahmen und Initiativen unternimmt die Stadt Karlsruhe, auch in Zusammenarbeit mit den Institutionen im Haus des Jugendrechts, in Hinblick auf Intensivstraftäter bis 14 Jahre? Wie viele Fallkonferenzen gingen auf Initiative der Stadt Karlsruhe zurück und wie viele auf Initiative des Polizeipräsidiums Karlsruhe? Die Jugendhilfe im Strafverfahren wird in Zukunft auch eine Statistik zu Delikten von strafunmündigen Kindern führen. Fallkonferenzen finden in geeigneten Fällen statt. Die Entscheidung, ob eine Fallkonferenz ein geeignetes Mittel ist, wird im Rahmen regelmäßiger Besprechungen im Haus des Jugendrechts gemeinsam mit der Jugendhilfe im Strafverfahren, dem Allgemeinen Sozialen Dienst, der Polizei und der Staatsanwaltschaft getroffen. Über die Initiative zu Fallkonferenzen werden keine Statistiken geführt. Neben den Fallkonferenzen im Haus des Jugendrechts werden durch den Allgemeinen Sozialen Dienst auch NIU-Konferenzen (Netzwerk in scheinbar unlösbaren Fällen), Helferkonferenzen und multiprofessionelle Fallbesprechungen durchgeführt. 6. Für wie viele Kinder, die als Intensivtäter zu bezeichnen sind („BajuS“ Kategorien rot und orange), war die Stadtverwaltung im Jahr 2023 zuständig? Für wie viele Schwellentäter, welche das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendeten, war sie zuständig? Bei dem Konzept zum Umgang mit „Besonders auffälligen jungen Straftäterinnen und Straftätern“ (BajuS) handelt es sich um die Weiterentwicklung des bisherigen Programms „Jugendliche Intensivtäter“ (JugIT). Es ist zum 1. Oktober 2023 in Kraft getreten und basiert auf der quartalsweisen Kategorisierung in „BajuS Rot“, „BajuS Orange“ und „BajuS Gelb“. Die in der Fragestellung genannten Begriffe „Intensivtäter“ und „Schwellentäter“ wurden mit der Einführung von „BajuS“ abgeschafft. Die Anzahl der eingestuften Personen unterliegt aufgrund von Neueinstufungen und Abgängen fortwährend einer Dynamik. – 3 – Im vierten Quartal 2023 waren im Stadtgebiet Karlsruhe insgesamt sechs Kinder als BajuS eingestuft, davon ein Kind in der Kategorie Gelb, drei in der Kategorie Orange und zwei als BajuS Rot. 7. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze zur geschlossenen Unterbringung von Kindern, die schwerste Straftaten begehen? Wie oft musste 2023 seitens der Stadtverwaltung eine geschlossene Unterbringung von Kindern angestrengt werden? Der Bedarf an Plätzen in geschlossenen Gruppen der stationären Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie in der Kinder- und Jugendpsychiatrie liegt regelmäßig weit über den zur Verfügung stehenden Plätzen. Insbesondere der Fachkräftemangel hat in den letzten Jahren zu zahlreichen Schließungen von Gruppen geführt. So sind aktuell beispielsweise im Schloss Stutensee noch acht von ursprünglich 16 Plätzen verfügbar. Trotzdem kam es in den letzten Jahren regelmäßig zu 20 bis 25 geschlossenen Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen jährlich. Wichtig ist an dieser Stelle, dass geschlossene Unterbringungsmöglichkeiten nicht ausschließlich für delinquente Kinder und Jugendliche vorgesehen sind, sondern auch bei Multiproblemlagen, Fremdgefährdung, Selbstgefährdung und psychischen Problemlagen zum Einsatz kommen. Auch aus Sicht der Polizei besteht erheblicher Optimierungsbedarf bei der Verfügbarkeit von Plätzen zur geschlossenen Unterbringung straffälliger Kinder. Zwingend erforderliche geschlossene Unterbringungen konnten in der Vergangenheit nicht oder nur schwer in die Praxis umgesetzt werden, da bundesweit nicht annähernd ausreichend Plätze zur Verfügung standen oder eine Auswahl seitens der Einrichtungen aufgrund der beschränkten Kapazitäten stattfand. In Einzelfällen führte dies sogar zur Inanspruchnahme von Plätzen im Ausland. 8. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Strafbarkeitsschwelle und würde sie eine empirische Untersuchung dieser Schwelle befürworten? Die Strafmündigkeit zielt auf die Reife von Kindern ab, hier kann aus Sicht der Sozial- und Jugendbehörde keine Veränderung festgestellt werden. Die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe (DVJJ) stellt fest „Unter 14- Jährige sind heute nicht reifer als früher. Auch wenn sie in Aussehen und Auftreten jungen Erwachsenen nacheifern, sind sie genauso unsicher, emotional, verletzlich und manipulierbar wie vor 100 oder 50 Jahren." (Positionspapier der DVJJ zu Strafmündigkeit vom 22. März 2023). Die gesellschaftlichen Bedingungen des Aufwachsens sind allerdings risikoreicher geworden für die kindliche Wahrnehmung. Hierbei können sich Kinder insbesondere gewaltverherrlichenden Inhalten schwerer entziehen. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit fokussiert alleinig auf Kinder und würde das gesamte Umfeld und unter anderem die Verantwortung von Erziehungsberechtigten herabsetzen.

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 42
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    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 42 der Tagesordnung: Kinderkriminalität in Karlsruhe Anfrage: CDU Vorlage: 2024/0910 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 42 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Schütz (CDU): Zum TOP 42, Kinderkriminalität in Karlsruhe, ergeben sich für uns noch einige Nachfragen. Wir würden gerne von der Stadtverwaltung wissen, aufgrund welcher Maßnahmen im Jahr 2023 es denn zu einer solchen Verlagerung ins Hellfeld ge- kommen sein soll und darüber hinaus, wurde Mangel erkannt an der Anzahl der Unterbrin- gungsplätze. Hier würden wir gerne wissen, welche konkreten Maßnahmen hier im ver- gangenen Jahr ergriffen wurden. Unsere Maßnahmen würden wir aber auch noch schrift- lich einreichen. Der Vorsitzende: Das zweite Thema ist auch ein Thema, was auf der Landesebene gerade ganz intensiv diskutiert wird, insofern können wir gerne auch noch etwas dazu beitragen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024