Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss
| Vorlage: | 2024/0904 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0904 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Berufung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner sowie Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Schulausschuss Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 10.3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren Stellvertretungen für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Nach § 49 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist der Schulträger verpflichtet, in allen wichtigen Schulangelegenheiten Vertretungen der Schulleitungen, der Lehrkräfte, der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Religionsgemeinschaften, die an einer seiner Schulen Religionsunterricht erteilen, bei beruflichen Schulen auch Vertretungen der für die Berufserziehung der Schülerinnen und Schüler Mitverantwortlichen, zu hören. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am 26. Februar 1985 die Bildung eines Schulbeirats als beratenden Ausschuss im Sinne von § 41 Gemeindeordnung Baden-Württemberg beschlossen. Mit Beginn der Wahlperiode 2024 bis 2029 führt der Schulbeirat die Bezeichnung „Schulausschuss“. In diesen Ausschuss können auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner berufen werden. Ihre Zahl darf die der Gemeinderäte im Ausschuss nicht erreichen. Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 wurde die Zahl der gemeinderätlichen Mitglieder auf 14 festgelegt. Darüber hinaus sollen 11 sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in den Schulausschuss berufen werden. Folgende Institutionen wurden gebeten, sachkundige Einwohner*innen für die Mitgliedschaft im Schulausschuss vorzuschlagen: • Staatliches Schulamt Karlsruhe (für die Vertretung der Schulleitungen und der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen sowie deren Stellvertretungen) • geschäftsführende Schulleitung der beruflichen Schulen (für die Lehrkräfte der beruflichen Schulen sowie deren Stellvertretung) • Arbeitskreis der Karlsruher Schülervertreter (AKS) (für die Vertretung der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und der beruflichen Schulen sowie deren Stellvertretungen) • Gesamtelternbeirat der Schulen in Karlsruhe (für die Vertretung der Eltern sowie deren Stellvertretung) • Handwerkskammer Karlsruhe und Industrie- und Handelskammer Karlsruhe (für einen abgestimmten Vorschlag einer Vertretung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen sowie deren Stellvertretung) • Deutscher Gewerkschaftsbund Region Mittelbaden (für die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen sowie deren Stellvertretung) • Evangelisches Dekanatszentrum (für die Vertretung der Religionsgemeinschaften, die an Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Religionsunterricht erteilen sowie deren Stellvertretung) • Katholisches Dekanat Karlsruhe (für die Vertretung der Religionsgemeinschaften, die an Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Religionsunterricht erteilen sowie deren Stellvertretung) • Jüdische Kultusgemeinde Karlsruhe (für die Vertretung der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe sowie deren Stellvertretung) Folgende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz in Karlsruhe wurden für die Berufung in den Schulbeirat vorgeschlagen: Vertretung der Schulleitungen: Stellvertretung: x) x) Vertretung der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen: Christiane Hausen Isabelle Suchanek Vertretung der Lehrkräfte Stellvertretung: – 3 – der beruflichen Schulen: Ute Renner Bernhard Fluhr Vertretung der Schülerinnen und Schüler Stellvertretung: der allgemeinbildenden Schulen: xx) xx) Vertretung der Schülerinnen und Schüler Stellvertretung: der beruflichen Schulen: xx) xx) Vertretung der Eltern: Stellvertretung: x) x) Vertretung der Stellvertretung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen: Sandra Aliani x) Vertretung der Stellvertretung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der für die Berufserziehung von Schülerinnen und Schülern Mitverantwortlichen: Andrea Stephan Thomas Krebs Vertretung der Evangelischen Kirche: Stellvertretung: Ulrich Schadt Stefanie Heinlein Vertretung der Katholischen Kirche: Stellvertretung: Norbert Grittner Bernhardt Späth Vertretung der Jüdischen Kultusgemeinde Karlsruhe: Stellvertretung: Alexandra Uhlenbruck Olga Schäfer Die Vorgeschlagenen wohnen in Karlsruhe und sind mit der Berufung in den Schulausschuss einverstanden. x) Die Vorschläge für die Vertretungen (ordentliche und stellvertretende Mitglieder) stehen noch aus. Sobald die Rückmeldungen vorliegen, werden die benannten Personen dem Gemeinderat zur Berufung vorgeschlagen. xx) Die Vertretungen (ordentliche und stellvertretende Mitglieder) der Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und der beruflichen Schulen werden voraussichtlich in der Sitzung des Arbeitskreises der Karlsruher Schülervertreter (AKS) zu Beginn des Schuljahres 2024/25 gewählt und dem Gemeinderat anschließend zur Berufung vorgeschlagen. Beschluss: – 4 – Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beruft die vorgeschlagenen sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohner sowie deren Stellvertretungen für die Wahlperiode 2024 bis 2029 als Mitglieder in den Schulausschuss der Stadt Karlsruhe.
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