Bebauungsplan "Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule", Karlsruhe - Nordweststadt - Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
| Vorlage: | 2024/0900 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.10.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0900 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Bebauungsplan "Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule", Karlsruhe - Nordweststadt - Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 17.10.2024 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Information auf der Webseite der Stadtverwaltung vorzunehmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/0920 im November 2022 wurden das Wettbewerbsergebnis sowie die weitere Verfahrensplanung vorgestellt und erörtert. Der Bebauungsplanentwurf befindet sich derzeit in Bearbeitung. Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um die Überplanung des Hauptstandortes der Werner-von- Siemens-Schule, welcher zukünftig erweitert und modernisiert werden soll. Die Wettbewerbsentwürfe wurden seitens der Stadt Karlsruhe ab November 2020 online ausgestellt, der Siegerentwurf dürfte der Öffentlichkeit somit bereits bekannt sein. Die ersten drei Preisträger und die Anerkennungen sind weiterhin auf folgender Internetseite der Stadt Karlsruhe zu sehen: https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/hochbau-und- architektur/architekturwettbewerbe/neuer-campus-fuer-die-werner-von-siemens-schule Der Realisierungshorizont für die geplanten Maßnahmen ist aktuell noch nicht bekannt. Art und Weise der vorgezogenen Bürgerbeteiligung Gemäß § 7 Absatz 1 Halbsatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe ist der Planungsausschuss als beschließender Ausschuss für die Beschlussfassung für die Festlegung der Art und Weise der vorgezogenen Bürgerbeteiligung (§ 3 des Baugesetzbuchs) zuständig. Entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Planungsausschuss aus dem Jahr 2021 (2021/0933) findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Regel als Bürgerversammlung statt. Abweichungen hiervon müssen vom Planungsausschuss beschlossen werden. Im Falle des Bebauungsplans zur Erweiterung der Werner-von-Siemens-Schule ist aufgrund der geplanten konfliktarmen Nutzungen mit keinen erheblichen Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen und somit auch mit keinem großen Interesse der Öffentlichkeit zu rechnen. Dementsprechend wird die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Information auf der Webseite der Stadtverwaltung als geeignet erachtet. Im Rahmen dessen besteht auch die Möglichkeit, die Planunterlagen für zwei Wochen beim Stadtplanungsamt sowie im Internet einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Hinweis Die Stadtverwaltung möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung stets nur online erfolgt und nicht im Amtsblatt abgedruckt wird. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinderat am 27. Juni 2023 geänderte Bekanntmachungssatzung (2023/0394). Demnach dürfen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 der Bekanntmachungssatzung seither ausschließlich über das Internet erfolgen, sofern spezialgesetzliche Vorschriften eine Bekanntmachung in Druckform nicht ausdrücklich vorschreiben. Da es für die Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine derartige spezialgesetzliche Vorschrift gibt, erfolgt die Bekanntmachung dieser stets nur online. Dies ist unabhängig davon, ob die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als Bürgerversammlung oder Information auf der Webseite der Stadt Karlsruhe erfolgt. Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss beschließt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als Information auf der Webseite der Stadtverwaltung vorzunehmen.