Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat

Vorlage: 2024/0891
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Geschäftsordnung Klimaschutzbeirat
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe ANLAGE 1 Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat als sonstiges Gremium im Sinne von § 21a der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe Grundlage: Beschluss des Gemeinderats vom 24.11.2015 zur Einrichtung eines Klimaschutzbeirates. § 1 Art des Gremiums Bei dem Klimaschutzbeirat handelt es sich um ein Gremium im Sinne von § 21a der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe. Das vorliegende Gremium hat den Zweck, die klimarelevanten Aktivitäten der Stadt zu begleiten und die Umsetzung des städtischen Klimaschutzkonzeptes zu verfolgen. Weiterhin bringen die Beiratsmitglieder ihre Anregungen und Einschätzungen in die kommunale Klimaschutzdiskussion ein. Der Klimaschutzbeirat wirkt zudem bei der etwaigen Fortschreibung konzeptioneller Grundlagen mit. Der Klimaschutzbeirat ist ein rein beratendes Gremium, seine Beschlüsse haben lediglich empfehlenden Charakter und stellen keine Vorberatung im Sinne des Gremienlaufs der Stadt Karlsruhe dar. Das Gremium ist dem Geschäftsbereich des Dezernats 5 zugeordnet. Die Leiterin bzw. der Leiter des Dezernats ist geborenes Mitglied des Gremiums und gleichzeitig die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende. § 2 Zusammensetzung des Gremiums (1) Das Gremium besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden und Mitgliedern der einzelnen Fraktionen des Gemeinderats bzw. von den Fraktionen benannten Personen, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind. Zusätzlich erhält jede der folgenden Institutionen einen Sitz im Gremium: Bereich Institution Wissenschaft EIFER Europäisches Institut für Energieforschung Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Hochschule Karlsruhe Technik und Wissenschaft KIT Karlsruher Institut für Technologie Wirtschaft und Wohnungsbau Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Karlsruhe (Stadtkreis) EnBW Energie Baden-Württemberg AG fokus.energie e.V. Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer IHK Innung für Sanitär und Heizungstechnik Karlsruhe-Bruchsal Schornsteinfegerinnung Volkswohnung Klima, Umwelt und Bürgerschaftliches Engagement BUZO, Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet e.V. Fridays for future Klimabündnis Karlsruhe Klimaschutznetzwerk christlicher Kirchengemeinden Lokale Agenda 21 Karlsruhe Weitere Akteure KEA Energie- und Klimaschutzagentur des Landes BaWü Seitens der Verwaltung der Stadt und deren Gesellschaften sind folgende Stellen im Klimaschutzbeirat vertreten: Umwelt- und Arbeitsschutz, Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH, Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Stadtplanungsamt, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft. (2) Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe können an den Sitzungen des Gremiums auch dann teilnehmen, wenn sie selbst keine Mitglieder des Gremiums sind. § 3 Entschädigung Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten, sofern es sich nicht um Mitglieder des Gemeinderates handelt, eine Entschädigung auf Grundlage der Entschädigungssatzung der Stadt Karlsruhe. § 4 Besetzung des Gremiums (1) Die Besetzung des Gremiums erfolgt nach Gründung des Gremiums initial oder nach jeder Wahl des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe. Jede Fraktion entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter. (2) Eine Nachbesetzung einzelner Mitglieder entweder aus dem Gemeinderat oder der weiteren Institutionen steht im Ermessen des zuständigen Fachdezernats. § 5 Vorsitzende/Vorsitzender (1) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Sie bzw. er handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. (2) Sie bzw. er kann bei grober Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung Mitglieder des Raumes verweisen. Darüber hinaus kann sie oder er auch dritte Personen des Raumes verweisen, die den Ablauf des Gremiums stören oder negativ beeinflussen. § 6 Einberufung und Sitzungsunterlagen (1) Die Sitzungsunterlagen werden den Mitgliedern des Gremiums rechtzeitig vor der Sitzung im Ratsinformationssystem oder bei Bedarf per E-Mail zur Verfügung gestellt. (2) Nach Entscheidung der oder des jeweiligen Vorsitzenden können Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. Bei der Einladung zu den Sitzungen ist dann darauf hinzuweisen, dass diese im digitalen Format durchgeführt werden. Die Zugangsinformationen für die Videokonferenzen sind rechtzeitig bekannt zu machen. § 7 Öffentlichkeit der Sitzungen (1) Die bzw. der Vorsitzende legt fest, ob die Sitzung öffentlich oder nichtöffentlich durchgeführt wird. Die Sitzung ist nichtöffentlich durchzuführen, wenn das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen einzelner die Nichtöffentlichkeit der Sitzung erfordern. (2) Die Öffentlichkeit darf auch während der Sitzung ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das öffentliche Wohl oder die berechtigten Interessen einzelner die Nichtöffentlichkeit der Sitzung erfordern. § 8 Redeordnung (1) Die Mitglieder des Gremiums haben ein Rederecht. Das Rederecht wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden eingeräumt (2) Die bzw. der Vorsitzende kann Mitgliedern des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe, die selbst keine Mitglieder des Gremiums sind, das Wort erteilen. § 9 Pflicht zur Verschwiegenheit Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern einzelne Mitglieder des Gremiums nicht schon im Sinne des § 17 Abs. 1 GemO zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ist von Ihnen eine separate Verschwiegenheitserklärung abzugeben. Sofern es darüber hinaus erforderlich sein sollte, werden separate Verschwiegenheitserklärungen geschlossen. § 10 Protokoll, Inhalt (1) Über den wesentlichen Inhalt der Sitzung des Gremiums soll ein Protokoll geführt werden. (2) Das Protokoll hat 1. Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, 2. den Namen des Vorsitzenden, 3. die Zahl und die Namen der anwesenden und abwesenden Mitglieder und 4. die Gegenstände der Sitzung mindestens zu enthalten. Den weiteren Inhalt bestimmt die bzw. der Vorsitzende. § 11 Einsichtnahme in das Protokoll Die Protokolle von öffentlichen Sitzungen werden im Ratsinformationssystem oder bei Bedarf per E-Mail zur Verfügung gestellt. Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen können von den Mitgliedern vor Ort eingesehen werden. § 12 Schlussbestimmung Die Geschäftsordnung tritt am 1.Oktober 2024 in Kraft.

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0891 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 21 Ö Entscheidung Kurzfassung Zur Regelung der turnusmäßigen Neubesetzung, Nachbesetzung ausscheidender Personen und Aufnahme zusätzlicher Mitglieder des Klimaschutzbeirates soll erstmals eine Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat eingeführt werden. Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat sich mit Beschluss (2015/0351) vom 24.11.2015 für die Einrichtung eines Klimaschutzbeirats als Begleitgremium der Karlsruher Klimaschutzaktivitäten ausgesprochen. Die ursprüngliche Besetzung der externen Beiratsmitglieder erfolgte auf Vorschlag der Verwaltung (2016/52) am 22.April 2016 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (AUG) mit Vertreter*innen von Institutionen aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Umwelt und bürgerschaftliches Engagement. Es wurden auch ausgewählte Einzelpersonen mit Fachexpertise im Klimaschutz benannt, die keine Institution oder Gruppe vertreten. Weiterhin nehmen Vertreter*innen der Fraktionen und städtischen Dienststellen/Gesellschaften an den Sitzungen des Klimaschutzbeirates teil. Der Klimaschutzbeirat ist kein gemeinderätliches oder bürgerschaftliches Gremium nach der Gemeindeordnung (GemO). Bisher fehlen Regelungen zur turnusmäßigen Neubesetzung, Nachbesetzung ausscheidender Personen und Aufnahme zusätzlicher Mitglieder des Klimaschutzbeirates, daher schlägt die Verwaltung vor, diese Sachverhalte in einer Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat als sonstiges Gremium im Sinne von § 21a Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe (Anlage) zu regeln. Für die zukünftige Besetzung des Klimaschutzbeirates schlägt die Verwaltung folgendes Verfahren als Konkretisierung der Festlegungen in der Geschäftsordnung vor: 1. Es sollen Institutionen und Initiativen im Klimaschutzbeirat einen Platz erhalten, die sich als lokale Akteure im Klimaschutz der Stadt Karlsruhe engagieren und ihre fachliche Expertise in die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beratend einbringen. 2. Die Besetzung des Klimaschutzbeirates soll so gestaltet werden, dass die vorgeschlagenen Institutionen selbst Mitglieder benennen, die ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im Klimaschutzbeirat signalisiert haben. Das Mitglied kann durch eine andere Person der Institution oder Initiative vertreten werden. 3. Die Vertreter*innen der Institutionen, Initiativen und Fraktionen sollen jeweils persönlich, gegebenenfalls mit einer Stellvertretung, für den Zeitraum der Amtsperiode des Gemeinderats benannt werden. 4. Es soll auch jeweils pro Institution die Möglichkeit geben, dass Personen durch eine Benennung eines neuen festen Mitglieds nachbesetzt werden können, wenn die ursprünglich benannte Person während der Amtsperiode des Gemeinderats aus dem Klimaschutzbeirat ausscheidet. Folgende Institutionen werden von der Verwaltung vorgeschlagen, Vertreter*innen in den Klimaschutzbeirat zu entsenden. Bereich Institution Wissenschaft EIFER Europäisches Institut für Energieforschung Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI Hochschule Karlsruhe Technik und Wissenschaft KIT Karlsruher Institut für Technologie – 3 – Wirtschaft und Wohnungsbau Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Karlsruhe (Stadtkreis) EnBW Energie Baden-Württemberg AG fokus.energie e.V. Handwerkskammer Industrie- und Handelskammer IHK Innung für Sanitär und Heizungstechnik Karlsruhe-Bruchsal Schornsteinfegerinnung Volkswohnung Klima, Umwelt und Bürgerschaftliches Engagement BUZO, Bürgeraktion Umweltschutz Zentrales Oberrheingebiet e.V. Fridays for future Klimabündnis Karlsruhe Klimaschutznetzwerk christlicher Kirchengemeinden Lokale Agenda 21 Karlsruhe Weitere Akteure KEA Energie- und Klimaschutzagentur des Landes BaWü Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die laufenden Gesamtkosten des Klimaschutzbeirates sind im Klimaschutzsammelansatz bereits vollständig budgetiert. Eine entsprechende Anpassung der Entschädigungssatzung der Stadt Karlsruhe ist beabsichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat.

  • 2024-09-24 top21
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat Vorlage: 2024/0891 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für den Klimaschutzbeirat. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (38 Ja, 4 Nein) Der Vorsitzende setzt um 18:28 Uhr die Sitzung fort und ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf Stadtrat Schnell (AfD): Brauchen wir überhaupt einen Klimaschutzbeirat? Können wir hier in Karlsruhe mit welchen Maßnahmen auch immer irgendetwas am Klimawandel, der aner- kanntermaßen nun einmal ein globales Thema ist, im Hinblick auf die nach wie vor in Län- dern wie China oder Indien massiv ansteigenden CO 2 -Emissionen, die sämtliche Maßnah- men bei uns konterkarieren, deutlich etwas ändern? Auch möchte ich darauf hinweisen, dass im heißen Sommer 2022 im Skigebiet Glacier 3000 in der Schweiz das Eis so weit schmolz, dass ein Pass aus der Römerzeit zum Vorschein kam. Es war also in unseren Brei- ten auch früher schon einmal wärmer. Wie der frühere Kulturstaatsminister Nida-Rümelin in seiner Laudatio zum 50-jährigen Bestehen des Regionalverbandes sagte, ist es in Rom im Mittel 3 Grad wärmer als bei uns, aber dafür ist auch dort die Lebenserwartung drei Jahre höher. Fazit, wir brauchen keinen Klimaschutzbeirat und dementsprechend auch keine Geschäfts- ordnung für einen solchen. Daher lehnen wir die Vorlage ab. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Klar brauchen wir einen Klimaschutzbeirat. Klimaschutz fängt in den Städten an, und da können wir so viel Expertise brauchen, wie wir in unserer Stadt zusammenbringen können. Wir Grünen begrüßen das und nehmen das deshalb an. – 2 – Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. - Mehrheitliche Annahme. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Oktober 2024