Verlängerung der Anmietung einer Immobilie zur Unterbringung von vulnerablen Personengruppen

Vorlage: 2024/0888
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0888 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Verlängerung der Belegungsvereinbarung einer Immobilie zur Unterbringung von vulnerablen Personengruppen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2024 9 N Vorberatung Gemeinderat 24.09.2024 16 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss der Verlängerung der Be- legungsvereinbarung über141 Betten in der Ebertstraße 17 in 76135 Karlsruhe für zwei Jahre (1. Ok- tober 2024 bis 30. September 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.436.480 Euro abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.436.480 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1.218.240 € Gesamteinzahlung: 2.436.480 € Jährlicher Ertrag: 1.218.240 € Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Sozial- und Jugendbehörde beabsichtigt die Verlängerung der seit einem Jahr bestehenden Bele- gungsvereinbarung über 141 Betten in einem Hotel in der Ebertstraße 17 für unbegleitete minderjäh- rige Ausländer (UMA), geflüchtete Menschen aus der Ukraine und wohnungslose Menschen. Die Zugangszahlen von UMA bewegen sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und sind weiterhin leicht steigend. Gleichzeitig unterliegen die Zahlen starken saisonalen Schwankungen, in Hochzeiten entsteht ein Bedarf von circa 135 Plätzen. In der Ebertstraße 17 werden aktuell 51 Plätze angeboten. Die UMA verbleiben durchschnittlich fünf Wochen in der vorläufigen Inobhutnahme und werden da- nach, in der Regel, auf andere Stadt- und Landkreise verteilt. Die Unterbringungszahlen der geflüchteten Menschen aus der Ukraine steigen nach wie vor an. Zum einen erhält die Stadt Karlsruhe über die Landeserstaufnahmestelle regelmäßig Zuweisungen von Uk- rainerinnen und Ukrainern und zum anderen erfolgen auch Zuzüge aus Wohnraum innerhalb und au- ßerhalb von Karlsruhe, den die Geflüchteten, ohne Ersatzwohnraum gefunden zu haben, aus unter- schiedlichen Gründen aufgeben mussten. Die aktuellen Indikatoren deuten auf eine weiterhin dynamische Entwicklung hin. Im Zeitraum der letz- ten 12 Monate sind in dem ehemaligen Schwesternwohnheim der ViDia-Kliniken in der Steinhäuser- straße 18a, das als sogenannte Drehscheibe im System der dezentralen Wohnraumversorgung inner- halb des Stadtgebietes fungiert, pro Monat im Schnitt zwischen 40-50 Personen neu aufgenommen worden. Dem erwartbaren Unterbringungsbedarf in den nächsten Wochen und Monaten stehen be- grenzte Belegungskapazitäten gegenüber. Die Zusammenarbeit mit dem Hotelier verläuft reibungslos, die angebotenen Dienstleistungen werden zuverlässig erbracht. Der Standort hat sich im Wohnumfeld etabliert. Die bauliche Struktur des Hauses (sieben Stockwerke, barrierearm) ermöglicht es der Sozial- und Ju- gendbehörde, flexibel auf steigende oder sinkende Zugangszahlen bei den oben genannten Personen- gruppen zu reagieren. Eine Alternative hinsichtlich Größe und Preissegment zur Ebertstraße 17 ist mo- mentan nicht verfügbar. Das Gebäude ist mit seiner Unterbringungskapazität ein weiterer Baustein der nachhaltigen Wohn- raumversorgung von geflüchteten Menschen. Die Zugangszahlen sind nicht vorhersehbar und planbar, weshalb ein notwendiger Puffer vorzuhalten ist. Dieser berechnet sich aus den Neuanmeldungen in der Steinhäuserstraße 18a der vergangenen vier Wochen im Verhältnis zu den freien Plätzen in den Unterkünften. Um auf Schwankungen und Anstiege kurzfristig reagieren zu können, werden die Un- terbringungsbelastungen auf zehn Wochen hochgerechnet. Dieser Puffer bleibt aktuell auf einem kon- stanten Niveau. Das heißt, dass der Reaktionszeitraum momentan zwischen 9 und 10 Wochen liegt. Darüber hinaus laufen im Jahr 2025 verschiedene Verträge mit Anbietern aus. Ein Objekt mit Platz für 55 Menschen läuft zum 31. Juli 2025 aus und kann nicht verlängert werden. Dies führt zu einer weite- ren Verknappung der Unterbringungskapazitäten. Der Erhalt bestehender Belegungskapazitäten ist daher notwendig, um innerhalb eines prognostizier- baren Zeitrahmens einen ausreichenden Handlungsspielraum sicherzustellen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Vertrag sieht eine zweijährige Laufzeit vor. Der Bettenpreis beträgt 24 Euro pro Nacht und kann somit für zwei weitere Jahre konstant auf dem Ursprungsniveau gehalten werden. Bei 141 Betten fallen somit monatliche Kosten in Höhe von 101.520 Euro an. Die Jahresmiete (inklusive Betriebskosten) beläuft sich auf 1.218.240 Euro. – 3 – Die Kosten für zwei Jahre betragen 2.436.480 Euro. Die Bettenpreise beinhalten das Belegungsrecht für die 141 Betten, die angebotenen Dienstleistungen wie Wäschewechsel, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung so- wie das Ausstatten der einzelnen Stockwerke mit Küchen, Aufenthaltsräumen und Waschmaschinen. Die Unterbringungskosten für die UMA werden der Stadt Karlsruhe zeitversetzt innerhalb von drei bis neun Monaten, erstattet. Für die Unterbringung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine erfolgt die „Spitzabrechnung“ ebenfalls zeitversetzt. Für die Wohnraumüberlassung müssen die in diesem Gebäude vorwiegend untergebrachten Ukrai- ner*innen in der Anschlussunterbringung Nutzungsgebühren bezahlen. Diese betragen aufgrund Artikel 1, § 12 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung von Übergangsunterkünften für Geflüchtete sowie für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler für die Be- nutzung der überlassenen Räume seit dem 1. Juli 2024 ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro im Monat, ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person im Monat, ▪ für Familien/Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB und dem AsylbLG 250 Euro ab der zweiten Person; für jede weitere Person der Familie/Bedarfsgemeinschaft 250 Euro. Für Familien/Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB und dem AsylbLG mit mindestens einem minderjährigen Kind beträgt die Summe der Gebühren (Familiengebühr) insgesamt maximal 1.000 Euro. Darüber hinaus werden weitere Kosten zur Flüchtlingsunterbringung, die nicht über diese Nutzungs- gebühren abgedeckt werden können, pauschal und nicht objektbezogen vom Land Baden-Württem- berg im Rahmen des Finanzausgleichs nach § 21 FAG erstattet. Die Höhe der Ausgleichszahlungen für 2024 wird derzeit im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs verhandelt. (Auf die ausführliche Dar- stellung der finanziellen Aufwendungen und Erträge zur Unterbringung der Geflüchteten aus der Uk- raine in der Gemeinderatsvorlage 2023/1264 wird verwiesen.) Die Verwaltung rechnet mit einer 100%igen Erstattung in Summe aller Ertragskomponenten. Die konkrete Finanzbelastung ist aktuell nicht abschließend darstellbar. Entstehende vorrübergehende Mehrbelastungen werden innerhalb des Teilhaushalts 5000 durch Umschichtungen getragen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss der Verlängerung der Be- legungsvereinbarung über141 Betten in der Ebertstraße 17 in 76135 Karlsruhe für zwei Jahre (1. Ok- tober 2024 bis 30. September 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.436.480 Euro abzuschließen.

  • 2024-09-24 top16
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: Verlängerung der Anmietung einer Immobilie zur Unterbrin- gung von vulnerablen Personengruppen Vorlage: 2024/0888 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss der Verlänge- rung der Belegungsvereinbarung über141 Betten in der Ebertstraße 17 in 76135 Karlsruhe für zwei Jahre (1. Oktober 2024 bis 30. September 2026) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung mit Gesamtkosten in Höhe von 2.436.480 Euro abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (41 Ja, 4 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2024. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben diese Anträge bisher immer mitgetragen. Aber die aktuelle Entwicklung zwingt uns als AfD-Fraktion, heute dagegen zu stimmen. Das Prob- lem, was wir sehen, ist, dass in ganz Deutschland immer mehr unbegleitete Asylbewerber oder unbegleitete minderjährige Ausländer ankommen. Wir haben hier im Gemeinderat in der vorletzten Legislatur den Antrag gestellt, die Stadt - weil das kann die Stadt entschei- den - möge zweifelsfrei feststellen, ob die Personen denn wirklich minderjährig sind oder nicht, indem man einfach die Hand röntgt. Das haben damals alle anderen abgelehnt. Vor dem Hintergrund können wir auch nicht sicher sein, dass hier nicht Missbrauch statt- findet, Leistungsmissbrauch. Das Problem ist, dass inzwischen deutschlandweit so viele un- begleitete Minderjährige ankommen, dass die Jugendämter aufgrund von Personalengpäs- sen und von finanziellen Engpässen nicht mehr in der Lage sind, ihrer normalen Aufgabe, nämlich die Betreuung der anderen Kinder und Jugendlichen, ordentlich nachzukommen. Wir sagen jetzt nicht, dass es in Karlsruhe so ist, aber wir befürchten, dass der Trend in die Richtung geht. Wir werden aus diesen Gründen heute dagegen stimmen. – 2 – Der Vorsitzende: Sie machen es der Sozialarbeit sehr einfach, wenn man ihnen dann nicht mal ein Dach über den Kopf anbieten kann. Aber ich glaube, wir lassen die Diskussion. Ich stelle jetzt die Vorlage zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024