Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte

Vorlage: 2024/0883/2
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 09.12.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.01.2025

    TOP: 6

    Rolle: Beratung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0883/2 Eingang: 19.11.2024 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste): Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 6.1 Ö Entscheidung Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2024 6 Ö Beratung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt in einer detaillierten und aktualisierten Kostenaufstellung dar, wie sich der Kostendeckungsgrad in diesem Jahr zusammensetzt. Daraus soll hervorgehen, in welchen Bereichen die Personal- und Sachkosten im Detail gestiegen sind. Zudem soll dargestellt werden, warum für die Jahre 2025 und 2026 ein niedrigerer Kostendeckungsgrad angestrebt wird, obwohl es im Jahr 2023 deutliche Mehreinnahmen gab. 2. Die geplante Erhöhung der Gebühren für den Christkindlesmarkt in den Jahren 2025 und 2026 wird folgendermaßen abgeändert: a. Die Gebührenerhöhung der Ziffern 324 („allgemeiner Verkauf“, „Kunsthandwerk“ und „Kunsthandwerkerhütte“) wird gestrichen. b. Die Gebührenerhöhung der Ziffer 327 c) („Stehtische“) wird gestrichen. c. Die Gebührenerhöhung aller übrigen Ziffern wird auf insgesamt maximal 12 Prozent gedeckelt. Die Erhöhung erfolgt schrittweise: im Jahr 2025 um 6 Prozent und im Jahr 2026 um weitere 6 Prozent. 3. Um einer weiteren Unterschreitung des Kostendeckungsgrades entgegenzuwirken, erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept zur Kosteneinsparung (z.B. Fahrgeschäfte, Sonderprogramm wie „Fliegender Weihnachtsmann“). 4. Durch folgende Maßnahmen schafft die Stadtverwaltung eine bessere Planungssicherheit für die Standbewerberinnen und -bewerber: a. Das Bewerbungsverfahren um Stände auf dem Christkindlesmarkt wird eher eingeleitet und endet nicht wie bisher am 30. April eines Jahres, sondern so früh wie möglich (z.B. in München am 31. Dezember des Vorjahres), spätestens jedoch am 31. März eines Jahres (wie z.B. in Esslingen, Freiburg). Die Zusage zur Standplatzvergabe erfolgt künftig spätestens am 30. Juni eines Jahres (wie z.B. in Esslingen). b. Die Ausschreibung für Stände erfolgt künftig (wie z.B. in Köln, Mainz, Wuppertal) für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Sachverhalt / Begründung Um den Kostendeckungsgrad für den Karlsruher Christkindlesmarkt zu erreichen, bieten sich grundsätzlich mindestens drei Möglichkeiten: Gebührenerhöhungen, Einsparungen bei laufenden Kosten oder zusätzliche Einnahmen durch mehr Stände. – 2 – Für uns als CDU-Fraktion ist das vorgeschlagene Vorgehen der Stadtverwaltung, d.h. die ausschließliche Mehrbelastung der Standbetreiberinnen und -betreiber, zu einseitig. Schließlich werden die anderen Möglichkeiten zur Erreichung des Kostendeckungsgrads nicht ausgeschöpft. Vor allem führt die stetige Erhöhung der Standgebühren um bis zu 20 Prozent („Kunsthandwerkerhütte“) nur dazu, dass die hohen Preise an die Besucherinnen und Besucher des Christkindlesmarkts weitergegeben werden. Es kann jedoch nicht sein, dass sich eine durchschnittliche Familie mit Kindern den Besuch des Christkindlesmarkts nicht mehr leisten kann. Wir sprechen uns daher für einen Mix aller drei Einflussfaktoren auf den Kostendeckungsgrad aus: 1) Gebührenerhöhungen: Weil die Standbetreiberinnen und -betreiber infolge verschiedener Gespräche mit unserer Fraktion aber auch großes Verständnis für die desolate Haushaltslage der Stadt Karlsruhe haben und ihren Anteil leisten wollen, sprechen wir uns für eine moderate Gebührenerhöhung um insgesamt maximal 12 Prozent aus, die hälftig auf die Jahre 2025 (+ 6 Prozent) und 2026 (+ 6 Prozent) verteilt werden soll – mit der Ausnahme, dass die Erhöhung für die Kategorien „Allgemeinen Verkauf“, das „Kunsthandwerk“ und die „Stehtische“ komplett gestrichen wird. Schließlich sind es erst die Verkaufsstände, die die Besucherinnen und Besucher auf den Christkindlesmarkt locken. Zudem sorgt eine unverhältnismäßige Erhöhung der Gebühren für Stehtische am Ende nur dafür, dass es weniger Steh- und Verweilmöglichkeiten geben wird. 2) Einsparungen bei laufenden Kosten: Außerdem regen wir an, dass die Stadtverwaltung das kommende Jahr nutzt, um konkrete Einsparvorschläge für den Christkindlesmarkt auszuarbeiten: z.B. bei Fahrgeschäften oder dadurch, dass der „Fliegende Weihnachtsmann“ nur alle zwei Jahre zum Einsatz kommt oder durch kleinere Attraktionen ersetzt wird. 3) Zusätzliche Einnahmen durch mehr Stände: Infolge des Christkindlesmarkts 2023 hat das Marktamt zurückgemeldet, dass die Gesamtzahl der Standbewerbungen seit Jahren rückläufig ist. Immer weniger Bewerbungen um Stände führen im Umkehrschluss jedoch zu immer mehr Belastung für diejenigen Standbetreiberinnen und -betreiber, die sich trotzdem noch bewerben. Wir wollen den Trend umkehren und wieder mehr Stände für unseren Christkindlesmarkt gewinnen. Daher sprechen wir uns für eine grundlegende Optimierung der Bewerbungsprozesse aus: bisher erfolgt die Zusage für einen Platz auf dem Christkindlesmarkt oftmals erst dann, wenn Verkaufswaren schon längst hätten eingekauft werden müssen. Diese Unwägbarkeiten schrecken zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber ab. Wir wollen die Bedingungen für die Standbetreiberinnen und -betreiber verbessern und ihnen mehr Planungssicherheit geben, damit sich am Ende mehr Bewerberinnen und Bewerber finden. Daher soll die Bewerbungsfrist nicht erst am 30. April eines Jahres enden. Das ganze Ausschreibungsverfahren sollte nach vorne verlegt werden, wie etwa in München (Bewerbungsfrist am 31. Dezember eines Jahres), aber spätestens wie in Esslingen und Freiburg (Bewerbungsfrist am 31. März eines Jahres). Zudem sollte die Standplatzzusage früher erfolgen, wie zum Beispiel in Esslingen am 30. Juni eines Jahres. Für noch mehr Planungssicherheit regen wir an, dass die Bewerbungen um Standplätze wie etwa in Köln, Mainz und Wuppertal für gleich mehrere Jahre gelten. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0883/2 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste): Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.01.2025 6 Ö Beratung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zu Ziffer 4a und 4b als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2024 hat die Verwaltung zugesagt, zeitnah in einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu Ziffer 4 a) und 4 b) des CDU-Änderungsantrags vom selben Tag Stellung zu nehmen. 4. Durch folgende Maßnahmen schafft die Stadtverwaltung eine bessere Planungssicherheit für die Standbewerberinnen und -bewerber: a. Das Bewerbungsverfahren um Stände auf dem Christkindlesmarkt wird eher eingeleitet und endet nicht wie bisher am 30. April eines Jahres, sondern so früh wie möglich (z.B. in München am 31. Dezember des Vorjahres), spätestens jedoch am 31. März eines Jahres (wie z.B. in Esslingen, Freiburg). Die Zusage zur Standplatzvergabe erfolgt künftig spätestens am 30. Juni eines Jahres (wie z.B. in Esslingen). Die Stadtverwaltung wird das Ende der Bewerbungsfirst für das Bewerbungsverfahren 2025 und die folgenden Jahre auf den 31. März eines jeden Jahres vorziehen. Für das Jahr 2025 sollen die Zusagen bis spätestens 30. Juni 2025 versandt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass den Beschickerinnen und Beschickern damit eine verkürzte Frist zur Verfügung steht. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist und verspätete Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Infolge der Neukonzeption des Christkindlesmarkts auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. Februar 2020 (Vorlage Nr. 2020/0094) könnte im Jahr 2026 das Bewerbungsfristende ebenfalls am 31. März sein. Ziel der Verwaltung ist es, in 2026 die Zusagen ebenfalls bis Ende Juni zu versenden. Jedoch könnte es mit Blick auf den erhöhten Abstimmungsbedarf mit Ämtern und weiteren Stellen beim Zusagenversand zu Verschiebungen kommen. b. Die Ausschreibung für Stände erfolgt künftig (wie z.B. in Köln, Mainz, Wuppertal) für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Eine mehrjährige Ausschreibung und Zulassung dürfte grundsätzlich möglich sein. Infolge der Neukonzeption des Christkindlesmarkts auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18. Februar 2020 (Vorlage Nr. 2020/0094) ist aktuell jedoch eine mehrjährige Ausschreibung und Zulassung nicht machbar, da die jeweiligen Standorte der Beschickerinnen und Beschicker hierfür festgelegt sein müssten, was zum jetzigen Zeitpunkt, auch mit Blick auf eine mögliche Sanierung der Tiefgarage Friedrichsplatz, noch nicht möglich ist. Ob eine mehrjährige Ausschreibung ab dem Jahr 2026 erfolgen kann, ist zu entscheiden, wenn das neue Konzept für den Christkindlesmarkt vorliegt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag zu Ziffer 4a und 4b als erledigt zu betrachten.

  • Protokoll_HA_14.01.2025_TOP_6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 5. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 14. Januar 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste): Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0883/2 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Stadtrat Hofmann (CDU) fasst zusammen, dass es der Wunsch der Beschickerinnen und der Beschicker sei, eine frühere Standplatzzusage zu erhalten. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz führt aus, dass die Zusage bestehe, dass die Bewer- bungsfrist nach vorne verlegt werde. Sie weist darauf hin, dass es sich um eine Ausschluss- frist handele und den Bewerberinnen und Bewerbern damit weniger Zeit zur Verfügung ste- hen werde. Es sei vorgesehen, die Zusagen für den Christkindlesmarkt 2025 bis zum 30. Juni 2025 zu versenden. Weiter führt sie aus, dass dies auch für 2026 geplant sei, hier jedoch die Neukonzeption des Christkindlesmarkts zu berücksichtigen sei. Eine mehrjährige Ausschrei- bung sei derzeit noch nicht möglich, da die Ausschreibungen die jeweiligen Standorte kon- kretisieren müsse. Stadtrat Hofmann (CDU) teilt mit, dass sich der Antrag damit erledigt habe. – 2 – Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, dass sich der Antrag erledigt habe. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 27. Januar 2025