Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt
| Vorlage: | 2024/0883/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 19.11.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0883/1 Eingang: 19.11.2024 Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 6.1 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt in einer detaillierten und aktualisierten Kostenaufstellung dar, wie sich der Kostendeckungsgrad in diesem Jahr zusammensetzt. Daraus soll hervorgehen, in welchen Bereichen die Personal- und Sachkosten im Detail gestiegen sind. Zudem soll dargestellt werden, warum für die Jahre 2025 und 2026 ein niedrigerer Kostendeckungsgrad angestrebt wird, obwohl es im Jahr 2023 deutliche Mehreinnahmen gab. 2. Die geplante Erhöhung der Gebühren für den Christkindlesmarkt in den Jahren 2025 und 2026 wird folgendermaßen abgeändert: a. Die Gebührenerhöhung der Ziffern 324 („allgemeiner Verkauf“, „Kunsthandwerk“ und „Kunsthandwerkerhütte“) wird gestrichen. b. Die Gebührenerhöhung der Ziffer 327 c) („Stehtische“) wird gestrichen. c. Die Gebührenerhöhung aller übrigen Ziffern wird auf insgesamt maximal 12 Prozent gedeckelt. Die Erhöhung erfolgt schrittweise: im Jahr 2025 um 6 Prozent und im Jahr 2026 um weitere 6 Prozent. 3. Um einer weiteren Unterschreitung des Kostendeckungsgrades entgegenzuwirken, erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept zur Kosteneinsparung (z.B. Fahrgeschäfte, Sonderprogramm wie „Fliegender Weihnachtsmann“). 4. Durch folgende Maßnahmen schafft die Stadtverwaltung eine bessere Planungssicherheit für die Standbewerberinnen und -bewerber: a. Das Bewerbungsverfahren um Stände auf dem Christkindlesmarkt wird eher eingeleitet und endet nicht wie bisher am 30. April eines Jahres, sondern so früh wie möglich (z.B. in München am 31. Dezember des Vorjahres), spätestens jedoch am 31. März eines Jahres (wie z.B. in Esslingen, Freiburg). Die Zusage zur Standplatzvergabe erfolgt künftig spätestens am 30. Juni eines Jahres (wie z.B. in Esslingen). b. Die Ausschreibung für Stände erfolgt künftig (wie z.B. in Köln, Mainz, Wuppertal) für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Sachverhalt / Begründung Um den Kostendeckungsgrad für den Karlsruher Christkindlesmarkt zu erreichen, bieten sich grundsätzlich mindestens drei Möglichkeiten: Gebührenerhöhungen, Einsparungen bei laufenden Kosten oder zusätzliche Einnahmen durch mehr Stände. Für uns als CDU-Fraktion ist das vorgeschlagene Vorgehen der Stadtverwaltung, d.h. die ausschließliche Mehrbelastung der Standbetreiberinnen und -betreiber, zu einseitig. Schließlich werden die anderen Möglichkeiten zur Erreichung des Kostendeckungsgrads nicht ausgeschöpft. Vor allem führt die stetige Erhöhung der Standgebühren um bis zu 20 Prozent („Kunsthandwerkerhütte“) – 2 – nur dazu, dass die hohen Preise an die Besucherinnen und Besucher des Christkindlesmarkts weitergegeben werden. Es kann jedoch nicht sein, dass sich eine durchschnittliche Familie mit Kindern den Besuch des Christkindlesmarkts nicht mehr leisten kann. Wir sprechen uns daher für einen Mix aller drei Einflussfaktoren auf den Kostendeckungsgrad aus: 1) Gebührenerhöhungen: Weil die Standbetreiberinnen und -betreiber infolge verschiedener Gespräche mit unserer Fraktion aber auch großes Verständnis für die desolate Haushaltslage der Stadt Karlsruhe haben und ihren Anteil leisten wollen, sprechen wir uns für eine moderate Gebührenerhöhung um insgesamt maximal 12 Prozent aus, die hälftig auf die Jahre 2025 (+ 6 Prozent) und 2026 (+ 6 Prozent) verteilt werden soll – mit der Ausnahme, dass die Erhöhung für die Kategorien „Allgemeinen Verkauf“, das „Kunsthandwerk“ und die „Stehtische“ komplett gestrichen wird. Schließlich sind es erst die Verkaufsstände, die die Besucherinnen und Besucher auf den Christkindlesmarkt locken. Zudem sorgt eine unverhältnismäßige Erhöhung der Gebühren für Stehtische am Ende nur dafür, dass es weniger Steh- und Verweilmöglichkeiten geben wird. 2) Einsparungen bei laufenden Kosten: Außerdem regen wir an, dass die Stadtverwaltung das kommende Jahr nutzt, um konkrete Einsparvorschläge für den Christkindlesmarkt auszuarbeiten: z.B. bei Fahrgeschäften oder dadurch, dass der „Fliegende Weihnachtsmann“ nur alle zwei Jahre zum Einsatz kommt oder durch kleinere Attraktionen ersetzt wird. 3) Zusätzliche Einnahmen durch mehr Stände: Infolge des Christkindlesmarkts 2023 hat das Marktamt zurückgemeldet, dass die Gesamtzahl der Standbewerbungen seit Jahren rückläufig ist. Immer weniger Bewerbungen um Stände führen im Umkehrschluss jedoch zu immer mehr Belastung für diejenigen Standbetreiberinnen und -betreiber, die sich trotzdem noch bewerben. Wir wollen den Trend umkehren und wieder mehr Stände für unseren Christkindlesmarkt gewinnen. Daher sprechen wir uns für eine grundlegende Optimierung der Bewerbungsprozesse aus: bisher erfolgt die Zusage für einen Platz auf dem Christkindlesmarkt oftmals erst dann, wenn Verkaufswaren schon längst hätten eingekauft werden müssen. Diese Unwägbarkeiten schrecken zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber ab. Wir wollen die Bedingungen für die Standbetreiberinnen und -betreiber verbessern und ihnen mehr Planungssicherheit geben, damit sich am Ende mehr Bewerberinnen und Bewerber finden. Daher soll die Bewerbungsfrist nicht erst am 30. April eines Jahres enden. Das ganze Ausschreibungsverfahren sollte nach vorne verlegt werden, wie etwa in München (Bewerbungsfrist am 31. Dezember eines Jahres), aber spätestens wie in Esslingen und Freiburg (Bewerbungsfrist am 31. März eines Jahres). Zudem sollte die Standplatzzusage früher erfolgen, wie zum Beispiel in Esslingen am 30. Juni eines Jahres. Für noch mehr Planungssicherheit regen wir an, dass die Bewerbungen um Standplätze wie etwa in Köln, Mainz und Wuppertal für gleich mehrere Jahre gelten. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
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Stellungnahme Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0883/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste): Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 19.11.2024 6.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, Ziffer 2 a) bis c) des Antrags abzulehnen und bezüglich der Ziffern 1 und 3 in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu verweisen. Zu Ziffer 4 wird es zeitnah eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen geben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Die Stadtverwaltung legt in einer detaillierten und aktualisierten Kostenaufstellung dar, wie sich der Kostendeckungsgrad in diesem Jahr zusammensetzt. Daraus soll hervorgehen, in welchen Bereichen die Personal- und Sachkosten im Detail gestiegen sind. Zudem soll dargestellt werden, warum für die Jahre 2025 und 2026 ein niedrigerer Kostendeckungsgrad angestrebt wird, obwohl es im Jahr 2023 deutliche Mehreinnahmen gab. In der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen am 2. Februar 2024 unter Tagesordnungspunkt 6 (Vorlage Nr.: 2024/0055) hat die Verwaltung ausführlich über die Kostenentwicklung des Karlsruher Christkindlesmarktes berichtet. Außerdem wurden ergänzende Nachfragen der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 23. Februar 2024 beantwortet. Dennoch wird die Verwaltung diese Punkt noch einmal aufgreifen und im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen erneut informieren. 2. Die geplante Erhöhung der Gebühren für den Christkindlesmarkt in den Jahren 2025 und 2026 wird folgendermaßen abgeändert: a. Die Gebührenerhöhung der Ziffern 324 („allgemeiner Verkauf“, „Kunsthandwerk“ und „Kunsthandwerkerhütte“) wird gestrichen. b. Die Gebührenerhöhung der Ziffer 327 c) („Stehtische“) wird gestrichen. c. Die Gebührenerhöhung aller übrigen Ziffern wird auf insgesamt maximal 12 Prozent gedeckelt. Die Erhöhung erfolgt schrittweise: im Jahr 2025 um 6 Prozent und im Jahr 2026 um weitere 6 Prozent. Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage und die kalkulierten Kostendeckungsgrade für den Christkindlesmarkt von lediglich 67,69 % für das Jahr 2025 und 65,90 % für das Jahr 2026. Öffentliche Einrichtungen sind grundsätzlich kostendeckend zu führen (§ 14 KAG). Das vorgeschlagene Gesamtkonzept ist als moderat einzustufen, da die Gebühren für den Christkindlesmarkt um maximal 15 Prozent erhöht werden, bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit um mehr als 10 Prozent. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Gebühren letztmals 2019 erhöht wurden. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, Ziffer 2 a) bis c) des Antrags abzulehnen. 3. Um einer weiteren Unterschreitung des Kostendeckungsgrades entgegenzuwirken, erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept zur Kosteneinsparung (z.B. Fahrgeschäfte, Sonderprogramm wie „Fliegender Weihnachtsmann“). Für Fahrgeschäfte auf dem Karlsruher Christkindlesmarkt fallen keine Kosten an. Ein Großteil der Kosten des „Fliegenden Weihnachtsmanns“, der ein großer Besuchermagnet ist, wird bereits heute durch Sponsoringmittel gedeckt. Weitere Informationen hierzu kann die Verwaltung erneut im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen geben. 4. Durch folgende Maßnahmen schafft die Stadtverwaltung eine bessere Planungssicherheit für die Standbewerberinnen und -bewerber: a. Das Bewerbungsverfahren um Stände auf dem Christkindlesmarkt wird eher eingeleitet und endet nicht wie bisher am 30. April eines Jahres, sondern so früh wie möglich (z.B. in München am 31. Dezember des Vorjahres), spätestens jedoch am 31. März eines Jahres (wie z.B. in Esslingen, Freiburg). Die Zusage zur Standplatzvergabe erfolgt künftig spätestens am 30. Juni eines Jahres (wie z.B. in Esslingen). b. Die Ausschreibung für Stände erfolgt künftig (wie z.B. in Köln, Mainz, Wuppertal) für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Diese Vorschläge werden von der Verwaltung geprüft. Über das Ergebnis soll zeitnah in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen berichtet werden. – 3 – Die Verwaltung empfiehlt, Ziffer 2 a) bis c) des Antrags abzulehnen und bezüglich der Ziffern 1 und 3 in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu verweisen. Zu Ziffer 4 wird es zeitnah eine gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen geben.
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