Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)
| Vorlage: | 2024/0883 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0883 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste): Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.10.2024 11 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2024 17 N Vorberatung Gemeinderat 19.11.2024 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2023 b) den Verzicht auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 58.697,29 Euro sowie aus dem Jahr 2023 in Höhe von 22.205,72 Euro im Bereich Christkindlesmarkt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 36.350 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vorbemerkung: Die Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (hier: Kunsthandwerkermärkte) wurden für die Jahre 2024 und 2025 neu kalkuliert und am 19. Dezember 2023 – mit Ausnahme der Gebühren für den Christkindlesmarkt – vom Gemeinderat für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Der Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung der Gebühren für den Christkindlesmarkt fand keine Mehrheit. Die Gebühren für den Christkindlesmarkt wurden nun für die Jahre 2025 und 2026 neu kalkuliert. Hierbei wurden auch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für den Bereich des Christkindlesmarktes berücksichtigt und dadurch der benötigte Gebührenbedarf reduziert. Am 20. Februar 2024 (Vorlage 2024/0056) hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Christkindlesmarkt künftig am Montag nach dem Totensonntag beginnt. Dadurch verlängert sich die Laufzeit für den Christkindlesmarkt in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 3 Tage. Er läuft im Jahr 2025 vom 24. November bis zum 23. Dezember (30 Veranstaltungstage anstelle von 27 Veranstaltungstagen) und im Jahr 2026 vom 23. November bis zum 23. Dezember (31 Veranstaltungstage anstelle von 28 Veranstaltungstagen). Die Ziffer 329 des Gebührenverzeichnisses (Veranstaltungstage als Berechnungsgrundlage) musste daher auch entsprechend angepasst werden. Diese Verlängerung um jeweils mehr als 10 Prozent gibt insbesondere den Ausschank- und Imbissbetrieben mehr Planungssicherheit. Die Änderung der Ziffern 324 bis 329 des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste (Anlage 1) soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Änderungen in dem Gebührenverzeichnis können der Darstellung in der Synopse (Anlage 2) entnommen werden. Außerdem wird um Zustimmung zum beschriebenen Vorgehen in Bezug auf die in den Jahren 2022 und 2023 entstandenen Kostenunterdeckungen im Bereich der Christkindlesmarktgebühren gebeten. Erläuterungen zur Neukalkulation: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2019 einen Kostendeckungsgrad für die Christkindlesmarktgebühren in Höhe von 73,86 % ab dem Jahr 2020 festgelegt. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 hat der Gemeinderat dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2020 entstandenen Unterdeckung im Bereich des Christkindlesmarktes in Höhe von 94.353,62 Euro und mit Beschluss vom 20. Dezember 2022 dem coronabedingten Verzicht auf den Ausgleich der im Jahr 2021 entstandenen Kostenunterdeckung in Höhe von 239.310,66 Euro zugestimmt. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 67,69 Prozent für das Jahr 2025 und in Höhe von 65,90 Prozent für das Jahr 2026 angestrebt (Anlage 3). Das erwartete Gebührenaufkommen ist in Anlage 4 dargestellt. Berechnungsbeispiele nach Sparten können der Anlage 5 entnommen werden. Änderungen im Text der Gebührensatzung werden nicht vorgenommen, allerdings soll Gebührenziffer 325 im Gebührenverzeichnis 3 künftig ausschließlich die Bezeichnung „Süßwaren“ erhalten. Bei der nun vorliegenden Neukalkulation wurde das Ergebnis 2023 zu Grunde gelegt. Zwar sind auch beim Christkindlesmarkt 2023 – wie bei allen kommerziellen und nichtkommerziellen Veranstaltungen- die Sach- und Personalkosten deutlich gestiegen. Durch Mehreinnahmen in vielen Bereichen konnten diese Kostensteigerungen aber ausgeglichen werden. Im Jahr 2023 wurde dadurch ein Kostendeckungsgrad von 70,05 Prozent erzielt. – 3 – Vor dem Hintergrund der arbeits- und kostenintensiven Waldweihnacht auf dem Friedrichsplatz und der Lichtweihnacht auf dem Marktplatz ist dieser Kostendeckungsgrad sehr positiv. Der Christkindlesmarkt ist ein Highlight im jährlichen Veranstaltungskalender mit großer und vor allem überregionaler Strahlkraft. Gerade Familien besuchen die Veranstaltung, um den „Fliegenden Weihnachtsmann“ zu erleben und anschließend auf dem Christkindlesmarkt zu verweilen. Insgesamt generiert der Christkindlesmarkt, der in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt wurde und eine hohe Aufenthaltsqualität bietet, eine große Besucherzahl, die sich zugleich auf den stationären Einzelhandel in der wichtigen Vorweihnachtszeit positiv auswirkt. Für 2025 und 2026 strebt die Verwaltung – auch mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung – an, einen Kostendeckungsgrad von über 65 Prozent zu erreichen (s. Tabelle unten), und schlägt deshalb eine moderate Erhöhung der Gebühren für den Christkindlesmarkt von maximal 15 Prozent vor, bei gleichzeitiger Verlängerung der Laufzeit um mehr als 10 Prozent. Insgesamt werden damit die Vorschläge aus der Mitte des Gemeinderats aufgegriffen (vgl. TOP 5 der Sitzung des Gemeinderats vom 19. Dezember 2023). Bei der Neukalkulation wurde differenziert vorgegangen und auch wieder darauf geachtet, dass die Gebührensteigerung für Betriebe, die die Infrastruktur (Wasser-/ Abwasserleitungen, Toilettenbetreuung, Abfallentsorgung etc.) am meisten beanspruchen, zugleich aber auch umsatzstark sind, am stärksten ausfällt. Für die Beschickerinnen und Beschicker des allgemeinen Verkaufs und des Kunsthandwerks sind ebenfalls Gebührenerhöhungen notwendig, um den angestrebten Kostendeckungsgrad in 2025 und 2026 zu erreichen. Bei den Kunsthandwerkerhütten (Gebührenziffer 324c) bleibt die tatsächliche Belastung pro laufendem Meter mit 10 Euro gleich, weil sich durch die neuen Verkaufshütten die jeweilige Verkaufsfläche für die einzelnen Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker von 2,5 Meter auf 3 Meter erhöht hat. Hinsichtlich der Kommunikation mit den Marktbeschickerinnen und -beschickern wird in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen berichtet werden. Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten: Der Anteil des Personalaufwands basiert auf dem für das Jahr 2023 im Bereich der Christkindlesmarktgebühren aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Marktamtes. Die aktuellen Tarifabschlüsse wurden nach den städtischen Vorgaben entsprechend berücksichtigt. Der Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen und zentrale Gemeinkosten enthält, basiert ebenfalls auf den Zahlen des Jahres 2023. Hierbei wurden die Maßnahmen für den Bereich des Marktamtes im Rahmen des Haushaltskonsolidierung ebenso berücksichtigt, wie die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und die städtischen Vorgaben zur Inflationsrate. Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 27. Februar 2024 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2024 auf 1,5 % festgelegt. Dieser Zinssatz wurde für diese Kalkulation berücksichtigt. Die in der Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 und 2026 enthaltenen kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen sind in der Anlage 3 ausgewiesen. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulationen mit ein. – 4 – Zusammenfassung zur Neukalkulation: Jahr Laufzeit beschlossener KDG erreichter KDG 2023 26 Tage (28.11.-23.12.) 73,86 % 70,05 % Jahr Laufzeit Laufzeit- verlängerung im Vergleich zum Jahr 2023 angestrebter KDG Bemerkung 2025 30 Tage (24.11.-23.12.) 15,38 % 67,69 % Gebührenerhöhung max. 15 % 2026 31 Tage (23.11.-23.12.) 19,23 % 65,90 % Gebührenerhöhung max. 15 % Verzicht auf den Ausgleich von Kostenunterdeckungen: Aus § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG folgt für Kostenunterdeckungen eine Ermessensentscheidung durch die Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Möglichkeit eines nachträglichen Ausgleichs besteht, jedoch keine Pflicht ist. Ob eine Kostenunterdeckung ausgeglichen und wie der Ausgleich einer Kostenüber- oder Kostenunterdeckung herbeigeführt wird, steht im Ermessen des Gemeinderats. Ein wirksamer Ausgleich erfordert daher stets einen entsprechenden Beschluss des Gemeinderats. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KAG dürfen die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Als betriebsbedingte und damit gebührenfähige Kosten können nur solche Kosten verstanden werden, die durch die Leistungserstellung der Gemeinde verursacht sind. Nach dem im Jahr 2021 coronabedingt abgebrochenen Christkindlesmarkt fand im Jahr 2022 erstmals wieder eine Veranstaltung ohne pandemiebedingte Einschränkungen statt. Durch die zu Beginn des Jahres 2022 noch unsichere Pandemielage und auch durch die Energiekrise war lange nicht klar, ob und unter welchen Umständen der Karlsruher Christkindlesmarkt 2022 durchgeführt werden kann. Erstmals war der Marktplatz 2022 wieder Zentrum des Christkindlesmarktes und fand somit mit der Waldweihnacht auf dem nördlichen Friedrichsplatz auf zwei Plätzen statt. Dies führte zu entsprechenden Mehraufwendungen bei gleichbleibenden Einnahmen, sodass der Kostendeckungsgrad in diesem Jahr bei lediglich 63,33 Prozent lag. Eine Gebührenneukalkulation für das Jahr 2023 war daher aufgrund dieser besonderen Umstände nicht möglich. Im Jahr 2023 verbesserte sich der Kostendeckungsgrad auf 70,05 Prozent. Damit lag er aber noch immer unter dem vom Gemeinderat vor der Coronakrise beschlossenen Kostendeckungsgrad von 73,86 Prozent. Damit bestehen aus dem Jahr 2022 eine Unterdeckung in Höhe von 58.697,29 Euro und aus dem Jahr 2023 eine Unterdeckung in Höhe von 22.205,72 Euro. Für einen Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen müssten die Gebühren überproportional erhöht werden. Dies würde eine aus Sicht der Verwaltung nicht zumutbare hohe Mehrbelastung der Beschickerinnen und Beschicker zur Folge haben. Daher wird der Gemeinderat gebeten, dem Verzicht auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen im Gebührenbereich Christkindlesmarkt aus dem Jahr 2022 in Höhe von 58.697,29 Euro sowie aus dem Jahr 2023 in Höhe von 22.205,72 Euro zuzustimmen. – 5 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2023 b) den Verzicht auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 58.697,29 Euro sowie aus dem Jahr 2023 in Höhe von 22.205,72 Euro im Bereich Christkindlesmarkt.
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. Seite 229, 231), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seite 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 19. November 2024 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2023 (öffentliche Bekanntmachung unter www.karlsruhe.de am 21. Dezember 2023) beschlossen. Artikel 1 1.) Die Überschrift des Gebührenverzeichnisses 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste wird wie folgt geändert: „Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. November 2024, gültig ab 1. Januar 2025“ 2.) Die Gebührenziffern 324 bis 329 erhalten folgende Fassung: „Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkauf m² 90,00 b) Kunsthandwerk m² 65,00 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 30,00 325 Süßwaren m² 145,00 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 175,00 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 290,00 b) Alkoholausschank m² 330,00 c) Stehtische Stück 225,00 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 46,00 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.600,00 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 27 bis 33 Tage, bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Synopse Anlage 2 Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren für den Christkindlesmarkt Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) allgemeiner Verkauf m² 82,00 324 a) allgemeiner Verkauf m² 90,00 b) Kunsthandwerk m² 60,00 b) Kunsthandwerk m² 65,00 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 25,00 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 30,00 325 Süßwaren, Backwaren u.Ä. m² 130,00 325 Süßwaren m² 145,00 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 155,00 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 175,00 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 255,00 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 290,00 b) Alkoholausschank m² 290,00 b) Alkoholausschank m² 330,00 c) Stehtische Stück 200,00 c) Stehtische Stück 225,00 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 40,00 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 46,00 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.300,00 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.600,00 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 24 bis 30 Tage die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 27 bis 33 Tage bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen. bemessen. Gebührenverzeichnis 3 -Ziffern 324 bis 329- zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 19. November 2024, gültig ab 1. Januar 2025 Seite 1 von 1
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Anlage 3 2025 2026 140.840,98 € 145.770,42 € 420.609,09 € 429.021,27 € 29.746,00 € 29.367,00 € Ergebnisausgleich 2022 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € Ergebnisausgleich 2023 (Unterdeckung) 0,00 € 0,00 € 591.196,07 € 604.158,69 € -113.100,00 € -113.100,00 € 478.096,07 € 491.058,69 € 323.627,00 € 323.627,00 € Unterdeckung -154.469,07 € -167.431,69 € Kostendeckungsgrad 67,69% 65,90% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Christkindlesmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs BezeichnungPersonal- und VersorgungskostenKosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. GemeinkostenAbschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)Gesamtkostensonstige ErträgeGebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erträge
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Anlage 4 Gebührenaufkommen Christkindlesmarkt 2025 und 2026: Geb. ZifferBezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkaufm²44690,00 €40.140,00 € b) Kunsthandwerkm²16965,00 €10.985,00 € c) KunsthandwerkerhütteTag15530,00 €4.650,00 € Zwischensumme55.775,00 € 325 Süßwarenm²152145,00 € 22.040,00 € 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m²357175,00 €62.475,00 € 327 a) Imbissstände mit Alkohol- ausschankm²290290,00 €84.100,00 € b) Alkoholausschankm²184330,00 €60.720,00 € c) StehtischeStück103225,00 €23.175,00 € d) (Kühl-) Container/Anhängerm²17746,00 €8.142,00 € Zwischensumme176.137,00 € 328 Kinderfahrgeschäftepauschal23.600,00 € 7.200,00 € SUMME **)323.627,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die voraussichtlich per Zulassung zugeteilten Flächen in m² bzw. Stückzahl bei Stehtischen und Pauschale je Kinderfahrgeschäft als Jahressumme dar. **) Gebührenaufkommen alt: 287.272,00 €. Die durchschnittliche Gebührenerhöhung beträgt damit 12,66 %.
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Christkindlesmarkt - Gebührenvergleich alt / neu - Beispiele für alle Gebührenziffern Anlage 5 Sparte qm bzw. Anzahl zur Berechnung qm Anhänger Anzahl Stehtische Standgebühr 2024 Verwaltungs- gebühr 2024 Gebühr Anhänger 2024 Gebühr Stehtische 2024 Summe netto gesamte Laufzeit 2024 pro Tag (29 Tage) Jahr 2024 Standgebühr 2025 ff. Verwaltungs- gebühr 2025 ff. Gebühr Anhänger 2025 ff. Gebühr Stehtische 2025 ff. Summe netto gesamte Laufzeit 2025 ff. Steigerung in % im Ver- gleich zu 2024 pro Tag (30 Tage) Jahr 2025 Steigerung in % im Ver- gleich zu 2024 Mehrkosten 2025 zu 2024 pro Tag allgemeiner Verkauf 8 0 0 656,00 € 150,00 € 0,00 € 0,00 € 806,00 € 27,79 720,00 € 150,00 € 0,00 € 0,00 € 870,00 € 7,94% 29,00 4,34% 1,21 Kunsthand-werk 8 0 0 480,00 € 150,00 € 0,00 € 0,00 € 630,00 € 21,72 520,00 € 150,00 € 0,00 € 0,00 € 670,00 € 6,35% 22,33 2,80% 0,61 Süßwaren 18 12 0 2.340,00 € 150,00 € 480,00 € 0,00 € 2.970,00 € 102,41 2.610,00 € 150,00 € 552,00 € 0,00 € 3.312,00 € 11,52% 110,40 7,80% 7,99 Imbissstände ohne Alkoh. *) 33 18 2 5.115,00 € 150,00 € 720,00 € 400,00 € 6.385,00 € 220,17 5.775,00 € 150,00 € 828,00 € 450,00 € 7.203,00 € 12,81% 240,10 9,05% 19,93 Imbissstände mit Alkoh. **) 46 16 7 11.730,00 € 150,00 € 640,00 € 1.400,00 € 13.920,00 € 480,00 13.340,00 € 150,00 € 736,00 € 1.575,00 € 15.801,00 € 13,51% 526,70 9,73% 46,70 Alkoholaus-schank **) 34 7 10 9.860,00 € 150,00 € 280,00 € 2.000,00 € 12.290,00 € 423,79 11.220,00 € 150,00 € 322,00 € 2.250,00 € 13.942,00 € 13,44% 464,73 9,66% 40,94 Kinderfahr-geschäfte 1 0 0 3.300,00 € 150,00 € 0,00 € 0,00 € 3.450,00 € 118,97 3.600,00 € 150,00 € 0,00 € 0,00 € 3.750,00 € 8,70% 125,00 5,07% 6,03 *) Je nach Standgröße, Anzahl der Stehtische und Anhänger variieren die Mehrkosten pro Tag bei Imbissständen ohne Alkohlausschank zwischen 4,22 Euro und 26,07 Euro. **) Je nach Standgröße, Anzahl der Stehtische und Anhänger variieren die Mehrkosten pro Tag bei Ständen mit Alkohlausschank zwischen 20,84 Euro und 81,64 Euro. Sparte Tage zur Berechnung Standgebü hr 2024 Verwaltung s-gebühr 2024 pro Tag (4 Tage) Jahr 2024 Standgebühr 2025 ff. Verwaltungs- gebühr 2025 ff. pro Tag (4 Tage) Jahr 2025 Steigerung in % im Ver- gleich zu 2024 Kunsthand-werkerhütte *) 4 100,00 € 0,00 € 25,00 120,00 € 0,00 € 30,00 20,00 % **) *) Die Standplätze in den Kunsthandwerker-Wechselhütten werden nicht für die ganze Laufzeit des Christkindlesmarktes, sondern bis zu maximal 4 Tagen belegt. **) Die Händler*innen der KH-Hütte verfügen in den neuen Hütten über 20 % mehr Fläche (neu: 3 lfdm, vorher 2,5 lfdm). 1
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Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karls- ruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste): Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Vorlage: 2024/0883 Punkt 6.1 der Tagesordnung: Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0883/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2023. b) den Verzicht auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Unterdeckungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 58.697,29 Euro sowie aus dem Jahr 2023 in Höhe von 22.205,72 Euro im Bereich Christkindlesmarkt. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: einstimmige Zustimmung (44 Ja) Änderungsantrag Ziffer 1 und 3: verwiesen in Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Änderungsantrag Ziffer 2: mehrheitliche Ablehnung (11 Ja, 30 Nein, 2 Enthaltungen) Änderungsantrag Ziffer 4. Verwiesen in Haupt- und Finanzausschuss – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. Oktober und im Haupt- und Finanzausschuss am 5. November 2024: Ich habe die Stellungnahme erst vor zehn Minuten freigeben können. Ich hoffe, dass sie jetzt eingestellt wird. Ich würde kurz referieren, was wir Ihnen empfehlen. Der CDU-Antrag besteht aus vier Ziffern. Wir würden zu den Ziffern 1 und 3 im nächsten Ausschuss für öffentliche Einrichtungen noch einmal Stellung nehmen und mit Ihnen disku- tieren. Wir würden die Ziffer 4 im nächsten Haupt- und Finanzausschuss aufrufen, damit wir möglichst schleunigst, was diese zeitliche Vorverschiebung bzw. Vorziehen der entspre- chenden Bewerbungsverfahren betrifft, mit Ihnen darüber in eine Entscheidung kommen. Dazu hat bisher keine Vorberatung stattfinden können, weil dieses Ansinnen jetzt doch sehr überraschend aufgetreten ist. Die Ziffer 2 würde Ihnen die Verwaltung empfehlen, es abzulehnen. Wir haben mehrfach in den entsprechenden Fachausschüssen vorher begründet, warum wir diese Erhöhungen vorschlagen, und sind doch der Meinung, dass das ausreichend dis- kutiert ist mit allem Für und Wider und dass wir auch zu einer guten Lösung Ihnen raten, auch eingedenk der Situation, dass wir vor einem Jahr die entsprechenden Erhöhungen nicht vorgenommen haben. Das nur, dass Sie wissen, was in der Stellungnahme Ihnen empfohlen wird vonseiten der Stadt. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Vorweg, wir werden der Vorlage heute zustimmen, zähneknir- schend zustimmen, denn es ist schon eine starke Erhöhung. Aber die ist aus unserer Sicht notwendig. Unser Zähneknirschen kommt aber vor allem daher, dass der Kostendeckungs- grad, den wir eigentlich hier beschlossen haben, immer noch nicht erreicht ist. Was ich viel schlimmer finde, ist auch die langfristige Entwicklung, wo wir sehen, dass der Kostende- ckungsgrad immer weiter sinkt. Das ist eine schleichende Erhöhung unserer Zuschüsse zu diesem Weihnachtsmarkt. Die Zuschüsse steigen immer weiter, und das, während wir alle zwei Jahre in den Haushaltsberatungen eigentlich immer gucken müssen, dass wir den Sta- tus quo erhalten und nicht immer weiter Projekte zusammenstreichen müssen. Da streiten wir uns teilweise um wenige Euro, die dann für wichtige Projekte fehlen. Und hier beim Weihnachtsmarkt hatten wir uns eigentlich in den letzten Haushaltsberatungen darauf ver- ständigt, dass wir auch da ein bisschen kürzen müssen. Wir wollten 20.000 Euro beim Weihnachtsmarkt einsparen, darauf hatten wir uns hier im Haushaltsprozess geeinigt, und dann wurde das nur wenige Wochen später wieder hier kassiert. Das finde ich nach wie vor unmöglich. Darauf will ich noch einmal hinweisen. Diese Nullrunde im letzten Jahr, die wir auch vor allem Ihnen, liebe CDU-Fraktion, zu verdanken haben, finde ich verantwor- tungslos. Noch zwei Anmerkungen zu den Gebühren, wir gehen die Erhöhung mit, auch wenn sie stark ist. Eine starke Erhöhung ist aber an dieser Stelle notwendig, weil auch unsere Kosten deutlich gestiegen sind, zum Beispiel beim Personal. Wir gehen nicht mit, die langfristige Planung, die in der Vorlage drin steht, bei dem der Kostendeckungsgrad weiter sinkt, das ist aus unserer Sicht nach wie vor die ganz falsche Richtung. Wir haben einen Beschluss, der den Kostendeckungsgrad auf, ich glaube, 73 Prozent festschreibt. Darauf wollte ich noch einmal verweisen. Wir sind nach diesem Beschluss heute gerne bereit, in der Zukunft auch über Kostensenkung und Kosteneinsparungen beim Weihnachtsmarkt zu sprechen – 3 – und auch die anderen Regelungen, die im CDU-Änderungsantrag vermerkt sind, dann aber bitte in einem Gesamtpaket mit einer langfristigen Erhöhung des Kostendeckungsgrades. Ansonsten gehen wir mit der Verwaltung mit, wie sie mit dem Änderungsantrag umgehen wollen, und ich freue mich sehr auf die Eröffnung vom Christkindlesmarkt nächste Woche. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Wir haben diese Gebührenerhöhung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen im Oktober beraten. Damals hatte meine Fraktion, und wenn ich mich richtig erinnere, andere Fraktionen auch, sich noch zurückgehalten, weil wir, vor al- lem die CDU, gesagt haben, wir wollen erst noch einmal mit den Beschickern sprechen, was das denn für Auswirkungen hat, diese Gebührenerhöhung. Diese Gespräche haben in der Zwischenzeit stattgefunden. Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, und da- raus resultiert jetzt auch dieser Änderungsantrag, auch mit dem Punkt 4. Da kann ich vor- wegnehmen, da sind wir natürlich einverstanden, das im nächsten Haupt- und Finanzaus- schuss zu beraten. Diesen Punkt hatten wir auch letztes Jahr in der Diskussion schon mündlich mehrfach in den Ausschüssen angesprochen, weil dieser Punkt mit den Verträ- gen, die sehr spät kommen, dass die Beschicker erst teilweise recht kurzfristig Bescheid wissen, schon seit mehreren Jahren im Raum steht. Auch da müssen wir Rücksicht darauf nehmen, dass sie ihre Waren bestellen müssen und auch ihr Personal planen. Deswegen sind wir als CDU-Fraktion hier auch an einer Lösung interessiert, gerne dann zur weiteren Vertiefung im nächsten Hauptausschuss. Jetzt zu den anderen Punkten. Natürlich sehen wir auch, dass der Kostendeckungsgrad derzeit nicht zufriedenstellend ist. Wir sind aber der Meinung, dass eine Erhöhung im Kos- tendeckungsgrad nicht nur allein durch eine Gebührenerhöhung bei den Beschickern er- reicht werden kann, sondern dass wir im Ganzen betrachten müssen. Es geht zum einen, noch einmal in die Kosten zu schauen. Was kostet besonders viel Geld vielleicht, oder wo haben wir andere Möglichkeiten, auch noch die Einnahmen zu erhöhen beziehungsweise Maßnahmen auch vielleicht anders aufzubauen. Wir sehen, dass wir einen attraktiven Markt haben und den auch zukünftig haben möchten, weil unsere Weihnachtsstadt wirk- lich in die ganze Region hinausstrahlt und wir sehr viele Besucher empfangen können. Da- mit es auch so bleibt, ist es wichtig, dass wir einen Mix an Beschickern haben, dass wir nicht nur die Essensstände haben, sondern dass auch Händler, Kunsthandwerker und der- gleichen da sind. Genau bei denen sehen wir eine zu extreme Steigerung bei den Gebüh- ren. Deswegen beantragen wir, hie, komplett zu streichen. Bei allen anderen Beschickern wollen wir das etwas abfedern, indem wir die Erhöhung auf zwei Jahre verteilen mit jeweils 6 Prozent. Weil heute auch schon in der Presse steht, wir wollen den fliegenden Weihnachtsmann ab- schaffen, möchte ich dazu sagen, das ist hier beispielhaft genannt, dass wir einfach sagen, wir müssen schauen, wo kommen die Kosten aktuell her, was bedeutet das für unseren Gesamtkostendeckungsgrad und vielleicht was könnten wir mit einem teuren fliegenden Weihnachtsmann stattdessen anderes machen. Gibt es die Möglichkeit, alle zwei Jahre nur den Weihnachtsmann fliegen zu lassen? Also all das wollen wir einfach in die Diskussion noch einmal einbringen. Deswegen haben wir heute den Änderungsantrag gestellt. Stadträtin Ernemann (SPD): Um es vorwegzunehmen, auch wir sind nicht zufrieden mit dem Kostendeckungsgrad. Nichtsdestotrotz gehen wir mit der Verwaltungsvorlage mit. Wir haben im vergangenen Jahr die Gebühren nicht erhöht. Wir sehen uns dieses Jahr – 4 – gezwungen, die Gebühren zu erhöhen, und es ist eine moderate Erhöhung. Da widerspre- che ich auch der Kollegin Wolf, indem sie sagt, das wäre eine sehr starke Erhöhung. Es ist eine moderate Erhöhung. Der Weihnachtsmarkt liegt uns allen am Herzen, der soll nicht abgeschafft werden. Es soll auch nach wie vor noch den fliegenden Weihnachtsmann ge- ben, die Hauptattraktion. Die Erhöhung für die Handwerkskunst oder für die Gewerbetrei- benden, was schon fast die Minderheit ist, wenn ich über den Weihnachtsmarkt gehe, die hält sich durchaus im Rahmen. Die ist aus unserer Sicht auch vertretbar. Sind wir doch ein- mal ehrlich, wenn wir auf dem Weihnachtsmarkt sind, der Hauptumsatz wird gemacht an den Ständen mit Essen, Trinken, Glühwein. Der Umsatz ist auch dementsprechend, das ist bekannt. Insofern ist die Erhöhung aus unserer Sicht durchaus vertretbar. Was den Ergänzungsantrag der CDU anbelangt, muss ich sagen, kurz vor der Sitzung einen Riesenergänzungsantrag, wo uns gänzlich das Hintergrundwissen fehlt, ist nicht in Ord- nung. Mir war bis dato nicht bekannt, dass es einen Rücklauf gibt, was die Bewerbungen der Aussteller auf dem Weihnachtsmarkt anbelangt. Vor Jahren hieß es noch - durchaus kann natürlich im Laufe der Zeit eine Änderung eingetreten sein - dass es eine Warteliste gäbe, um auf dem Weihnachtsmarkt überhaupt ein Standrecht zu bekommen. Wenn sich das alles geändert haben sollte, dann müssten wir in der Tat das noch einmal detailliert aufgeschlüsselt bekommen und informiert werden. Wie gesagt, uns liegt der Weihnachtsmarkt genauso am Herzen wie der fliegende Weih- nachtsmann, und insofern sage ich noch einmal, ich kann es vertreten, dass die Erhöhung dieses Jahr moderat ausfällt. Es ist auch nicht so, ich glaube, das waren die Schausteller oder die Beschicker, die gesagt haben, es soll für die Familie noch erschwinglich sein, auf den Weihnachtsmarkt zu gehen. Diese Gefahr sehe ich nicht, und insofern können wir der Vorlage zustimmen. Stadtrat Hock (FDP/FW): Ich war mit meiner Fraktion genauso überrascht, dass jetzt dieser Antrag der CDU Fraktion kommt. Man könnte es so umschreiben, eine Breitseite gegen die Erste Bürgermeisterin und eine Steilvorlage für den Herrn Oberbürgermeister, der die Ab- schaffung des fliegenden Weihnachtsmannes letztes Jahr schon mit uns heftigst diskutiert hat, einhergehend mit der Bühne, Abbau etc., etc., alles Einsparmaßnahmen für das Fest der Feste, für die Familien hier in Karlsruhe. Da muss ich ganz ehrlich sagen, wenn man sich über Kostendeckungsgrad hier unterhält, dann gebe ich nur den Hinweis, man sollte sich bei der Stadt, und wir alle sollten uns einmal an die eigene Nase fassen, wie viele Dinge in dieser Stadt beschlossen werden für viel weniger Kostendeckungsgrad. Deshalb wundert es mich, dass wir jedes Mal diesen Kostendeckungsgrad für den Christkindles- markt in unserer Stadt aufrufen. Wenn man sieht, mit Familien, mit denen man spricht, wieso sie denn an den Tagen kommen, dann wird hauptsächlich genannt, erst einmal, wir kommen mit den Kindern gerne, weil wir den fliegenden Weihnachtsmann mit den Kin- dern gerne zusammen sehen möchten. Das ist bei vielen auch die Möglichkeit, in unserer Innenstadt noch einmal einkaufen zu gehen. Deshalb, wir subventionieren mit diesem Event auch den Innenstadthandel. Deshalb ist es für meine Fraktion undenkbar, dort Ein- sparungen vorzunehmen. Herr Oberbürgermeister, Sie haben vorhin in Ihren einführenden Worten gesagt, wie Sie mit dem Antrag umgehen wollen, aber ich muss ganz ehrlich sagen, der Antrag der CDU, der erschließt sich mir nicht ganz. Mit vielen Diskussionen hatten wir das schon im Aus- schuss für öffentliche Einrichtungen, und jeder, auch die CDU, auch wir, jeder hat mit den – 5 – Schaustellern gesprochen. Ich weiß nicht, was Sie für eine Rückmeldung bekommen ha- ben. Wir haben eine andere Rückmeldung bekommen wahrscheinlich als Sie und als Sie, Frau Erste Bürgermeisterin. Das verwundert mich doch sehr. Könnte es vielleicht sein, dass es eine Einzelmeinung ist von jemand, der vielleicht der CDU sehr nahe steht? Ich weiß es nicht. Ich kann mir das nicht vorstellen, aber wie man jetzt kurz vor Schluss auf so einen Antrag kommen kann, erschließt sich meiner Fraktion nicht. Deshalb, Herr Oberbürger- meister, sind wir mit Ihren einführenden Worten soweit zufrieden, aber die Steilvorlage mit dem fliegenden Weihnachtsmann, das wollen wir nicht aufgreifen. Wir wollen das nicht einsparen, Herr Oberbürgermeister, und ich hoffe, dass Sie und die CDU diese Allianz nicht aufrechterhalten, sodass das auch bleiben kann für unsere Familien. Da würden wir uns sehr darüber freuen. Wir lehnen diesen Antrag ab, aber gehen natürlich das mit, was Sie vorgeschlagen haben, Herr Oberbürgermeister. Stadtrat Hofmann (CDU): Nachdem jetzt Herr Hock den Wahlkampf eröffnet hat und rich- tig schön mit Breitseiten loslegt, das ist hervorragend, Herr Hock, das macht Spaß, heute sogar schon beim Weihnachtsmarkt hier anzufangen. Ich weiß nicht, es war überhaupt keine Breitseite gegen die Erste Bürgermeisterin, überhaupt nicht. Es war eine sinnvolle Er- gänzung, unser Antrag. Wir haben die Punkte 1, 3 und 4 auch im letzten Jahr gebracht, in mündlichen Dingen. Leider hat sich da nichts getan. Das liegt nicht an der Ersten Bürger- meisterin, da müssen sich andere an die Nase greifen. Ich möchte aber trotzdem noch zwei, drei Worte ergänzen, denn es ist immer schön, der eine redet vom Kostendeckungsgrad, den müssen wir erhöhen. Aber liebe Frau Wolf, wie erhöhen wir den? Nur durch die Gebühren, dass dann die Kinder überhaupt nichts mehr kaufen können auf dem Weihnachtsmarkt? Letztes Jahr gab es eine Bratwurst fast für 7 Euro. Das ist doch der Wahnsinn. Wer soll denn das noch bezahlen? Die Beschicker geben das immer weiter. Von daher muss man sich doch Gedanken machen. Genau deswegen sind wir auch einverstanden mit den Punkten 1, 3 und 4, dass wir die entsprechend bera- ten. Aber wir brauchen hier auch Lösungen. Es kann nicht sein, dass alles immer auf die Gebühren abgewälzt wird. Deswegen haben wir auch diesen Antrag gestellt, und zwar moderat. Im Übrigen, Frau Wolf, empfehle ich Ihnen das Wortprotokoll von der letzten Sitzung. Es ist nämlich nicht an uns gescheitert. Wir waren für eine moderate Erhöhung im letzten Jahr. Es ist an anderen Fraktionen hier gescheitert, das ist ganz klar. Eines ist doch auch logisch, schauen Sie sich doch einmal die Zahlen an, wenn man über den Weihnachtsmarkt geht. Es werden immer weniger im Kunsthandwerk, weil es einfach schwierig ist. Es ist schwie- rig, sich gegen Onlinehandel durchzusetzen, es ist schwierig, überhaupt noch Leute zu fin- den, die dieses Gewerk überhaupt dort machen. Genau deswegen haben wir moderat ver- sucht zu ergänzen und gesagt, damit das Kunsthandwerk dort nicht ganz verloren geht, wollen wir noch einmal die Gebührenerhöhung aussetzen. Kein Mensch hat gesagt, wir schaffen diesen fliegenden Weihnachtsmann ab. Aber wenn wir einen Kostendeckungs- grad verbessern wollen, dann darf es doch keine Tabus geben. Eines muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, lieber Kollege Hock, Sie sagen immer, dann ge- ben wir weiter so viel aus. Aber bevor wir dann irgendwann keine bezahlbaren Kosten mehr auf diesem Weihnachtsmarkt haben, müssen wir auch bereit sein, darüber nachzu- denken, ob wir die eine oder andere Attraktion vielleicht weglassen. Wenn das nicht mehr – 6 – erlaubt ist, sondern das jetzt schon Breitseiten oder irgendwas sind, dann muss ich ganz ehrlich sagen, dann ist es nicht mehr die Art und Weise, wie ich hier diskutieren will. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich hatte mich eigentlich in der ersten Runde gemeldet, aber nicht schlimm. Liebe CDU, dieser Tagesordnungspunkt wurde am 18. Oktober, also ges- tern vor einem Monat, im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorberaten und dann wieder am 5. November im Haupt- und Finanzausschuss. Gestern haben Sie im Ältestenrat angekündigt, dass Sie einen Änderungsantrag stellen, und der ist heute eingegangen. Das heißt, wir hatten gar keine Zeit, uns damit zu beschäftigen. Wenn jemand anders das ma- chen würde, Herr Hofmann, wären Sie der Erste, der sich darüber massiv beschweren würde. Also wirklich kein guter Stil. Ich bin mir auch nicht sicher, ob meine Fraktion heute einheitlich abstimmen kann, weil wir hatten gar keine Zeit, uns darüber auseinanderzuset- zen. Trotzdem, wenn gute Argumente vorgebracht werden, dann muss man die auch würdi- gen. Es wäre ein Fehler, sich nicht damit auseinanderzusetzen. Sie bringen einige gute Ar- gumente. Sie sagen, die Kunsthandwerker sind wichtig für den Weihnachtsmarkt, und des- wegen sollen die von der Gebührenerhöhung ausgenommen werden. Das können wir nachvollziehen. Ich persönlich kann es nachvollziehen, ich hoffe, der Rest meiner Fraktion auch. Was Sie außerdem sagen, dass die Stadt ein Konzept entwickeln soll, um Kosten ein- zusparen. Da benennen Sie als Beispiel diesen fliegenden Weihnachtsmann. Das heißt nicht, dass der jetzt abgeschafft werden soll, wo wir auch dagegen wären. Das heißt nur, dass die Stadt noch einmal genau schauen soll, ob es nicht Dinge gibt, auf die man verzich- ten kann, ohne dass jetzt Schlüsselfunktionen des Weihnachtsmarkts außer Kraft gesetzt werden. Für uns, zumindest für mich, ist die Argumentation nachvollziehbar, und ich per- sönlich werde dem CDU-Änderungsantrag zustimmen und hoffe, dass der Rest meiner Fraktion es auch tut. Erste Bürgermeisterin: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema Christkindlesmarkt und Gebührenerhöhung beschäftigt uns jetzt, glaube ich, das sechste Mal in den verschiedenen Gremien. Da würde ich gerne auf ein paar Punkte in der Debatte eingehen. Der Christkindesmarkt als öffentliche Einrichtung hat zunächst einmal die Aufgabe, einen hundertprozentigen Kostendeckungsgrad zu erzielen. Insofern, Frau Wolf, da haben Sie völlig recht, das wäre das Ziel, aber die Höhe des Kostendeckungsgrades setzt natürlich der Gemeinderat je öffentlicher Einrichtung fest. Insofern gibt es auch Spielraum. Auch der Friedhof hat nicht 100 Prozent Kostendeckungsgrad, sondern nur 88 Prozent. Wir haben Ihnen auch im letzten Ausschuss dargestellt, dass wir vor der Verlagerung auf den Fried- richsplatz auch beim Christkindlesmarkt einen hundertprozentigen Kostendeckungsgrad hatten. Dann kamen aber die Folgen von Corona mit ihren Auflagen, Sicherheitskonzept, Nachtwache. Da können wir auch nichts kürzen, das ist eine Verpflichtung. Wenn wir das nicht machen, wird der Markt nicht genehmigt als Veranstaltung, sowie auch die Verlage- rung oder das Aufteilen auf zwei Plätze, Friedrichsplatz und Marktplatz, Kosten verursa- chen, die dann zu einer Absenkung des Kostendeckungsgrades führen. Das haben wir Ihnen im Ausschuss dargestellt, weil mehrheitlich auch Fragen kamen, wie können wir spa- ren. Was mich verwundert hat, wir hatten im letzten Jahr nach den Haushaltsberatungen am 2. Februar im Ausschuss für öffentliche Einrichtung die Fragen aus der Ziffer 1 der CDU- – 7 – Fraktion umfassend schon einmal beantwortet. Dann gab es ein zwölfseitiges Paper mit Schreiben auch von der CDU-Fraktion, wo auch alles beantwortet wurde. Wir bringen gerne es nochmals in den Ausschuss, um nochmals zu erläutern, wie die Kosten sich darge- stellt haben. Die Ziffer 2, Herr Kollege Dr. Schmidt und Herr Stadtrat Hofmann, auch hier haben wir in dem Ausschuss dargestellt, dass die Gebühren seit 2019 nicht mehr erhöht wurden beim Christkindlesmarkt, aus guten Gründen haben wir es nicht erhöht, also seit 2019 keine Gebührenerhöhung mehr, eine zehnprozentige Verlängerung der Laufzeit durch Ihren Beschluss, dass der Christkindlesmarkt länger dauert. In dem Zusammenhang haben wir gesagt, der Vorschlag ist gut austariert, und trotzdem kommen wir nur auf ei- nen, sage ich einmal, moderaten Kostendeckungsgrad. Frau Wolf, also ein sehr in sich aus- gewogenes Konzept. Deswegen empfehlen wir auch hier weiterhin die Ablehnung. Einsparkonzept, Optimierung ist immer gut, und ich möchte gerne sagen, dass die Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter des Marktamtes unter Leitung von Herrn Baumbusch sehr ge- nau rechnen und sehr kostensparend sich überlegen, damit wir einen guten Kostende- ckungsgrad haben und auch während des Marktes noch versuchen, Einnahmen zu akqui- rieren. Der fliegende Weihnachtsmann wird großenteils über Sponsorenmittel erwirtschaf- tet. Auch das ist dargelegt worden im Ausschuss. Bei den sogenannten Fahrgeschäften zahlen wir nichts, sondern wir nehmen Gebühren ein. Also den Hinweis möchte ich an der Stelle auch noch einmal geben. Aber auch hierzu würden wir nochmals erneut das im Aus- schuss darstellen. Last but not least zu den Themen rund um diese Abgabe der Bewerbung und Zustellung der Bescheide, das würden wir uns gerne, Herr Baumbusch, noch einmal gemeinschaftlich anschauen. Wir wissen, dass immer wieder dieser Vorhalt kommt. Wir persönlich sind na- türlich auch in Kontakt mit den Gebietskörperschaften hier in Nordbaden und auch in Süd- baden. Wir sehen eigentlich, dass wir gut sind mit unseren Fristen, aber es gibt immer Luft nach oben. Da können wir gerne darüber reden. Wenn wir dann früher das Fristende ge- ben, müssen die Beschicker natürlich auch diese Frist einhalten. Es handelt sich um soge- nannte Ausschlussfristen. Das heißt, wenn die Frist versäumt wird, gibt es keine Zulas- sungsmöglichkeit mehr. Das muss auch auf der anderen Seite klar sein. Ich möchte noch einmal zur Erinnerung rufen, wir müssen jeden einzelnen Bescheid für die Beschicker justi- ziabel abfassen, weil das Verwaltungsakte sind, die einer gerichtlichen Überprüfung stand- halten müssen. Es handelt sich nicht um ein lapidares Schreiben, Sie bekommen einen Platz, sondern das sind zweieinhalb Seite Begründung, warum und weswegen und welche Punkte und welche Themen hier abgearbeitet werden müssen. Das dauert halt bei über 100 Schaustellern, die wir bedienen müssen. Das dauert halt seine Zeit, aber auch hier ver- suchen wir, eventuell noch einen Monat oder zwei Monate vorzuziehen. Das muss ich aber erst mit Herrn Baumbusch und mit den Kollegen noch einmal besprechen. Das wäre mir an der Stelle wichtig. Eine moderate Entwicklung zum Wohle sowohl des Erhalts des Weihnachtsmarktes, ich denke auch mit Blick auf die Auswirkungen auf die Beschicker, durchaus tragbar. Ich habe auch Gespräche geführt, die haben natürlich nicht mit Begeisterung Ja geschrien, aber sie haben auch verstanden, dass es sich um eine moderate Erhöhung handelt. Der Vorsitzende: Vielen Dank noch einmal für die Klarstellung, dass das, was der Antrag ein bisschen suggeriert, dass wir nämlich uns bisher um detaillierte und aktualisierte Kos- tenaufstellungen hätten drücken wollen oder dass wir irgendwie nicht bereit wären, über – 8 – Kosteneinsparung zu reden, nachdem wir nun schon sechs Wochen allein über diese Vor- lage diskutieren, dass das sogar schon einen längeren Vorlauf hat und man über manches eigentlich schon seit Februar Bescheid weiß, das war, glaube ich, an dieser Stelle noch ein- mal ganz hilfreich. Ich möchte auch noch darauf verweisen, wir übernehmen hier für die Attraktivität gewerb- licher Angebote einen doch erheblichen Teil von, sagen wir einmal, Kosten außen herum und schaffen damit natürlich auch eine Konkurrenz zur stationären Gastronomie. Das darf man auch nicht ganz außer Acht lassen. Insofern ist der Vergleich mit anderen öffentlichen Einrichtungen, die wir vorhalten, glaube ich, auch immer unter dem Aspekt noch einmal etwas passend oder unpassender. Ich will jetzt nicht den Friedhof bemühen, aber da gibt es keine Konkurrenz. Da spielen natürlich soziale Aspekte vielleicht auch noch einmal eine tiefgreifendere Rolle, aber wir dürfen auch nicht, glaube ich, hier in einem Maß sagen, dass wir mit unseren städtischen Mitteln einen Markt bereiten, der am Ende im Grunde dazu führt, dass man der stationären Gastronomie hier eine Konkurrenz macht, übrigens auch anderen, auch anderswo kann ich Kerzen kaufen und Ähnliches, die im Grunde dann das Business verzerrt. Von daher hat es durchaus Sinn, hier mit einem angestrebten Kostende- ckungsgrad einzusteigen, der ein Stück weit auch die Vorteile ausgleicht, die man durch diesen Einsatz der Kosten auch erbringt. Da, finde ich, gehen wir schon sehr sozial mit den Schaustellern um, wenn wir sagen, seit 2019 machen wir jetzt einmal 10 Prozent oder so etwas. Gucken Sie sich doch die anderen Verbrauchskosten an, die man sonst so hat. Und dass man da natürlich als Schausteller das auch durchreichen muss, das haben Sie in der sonstigen Gastronomie überall und auch anderswo in vielen Bereichen. Das ist einfach ein normaler Vorgang der wirtschaftlichen Konsolidierung und auch der wirtschaftlichen Kal- kulation. Stadtrat Hofmann (CDU): Es tut mir leid, ich muss noch einmal ganz kurz sagen, wir woll- ten mit dem Antrag gar nichts suggerieren, sondern wir wollten lediglich noch einmal nachhaken. Unter Punkt 1 wurde uns etwas vorgelegt, aber so undifferenziert, dass wir überhaupt nichts machen konnten. Deswegen ist jetzt der Punkt 3 noch einmal dazu ge- kommen, dass die Verwaltung bitte selbst auch noch einmal Vorschläge machen soll, was eventuell eingespart werden kann. Wir können nicht irgendwas einsparen oder Vorschläge machen, wenn in dieser Vorlage dann steht, es sind Gesamtkosten in dem und dem Fall, und hier können wir nichts dazu sagen aufgrund von Wettbewerb oder sonst irgendwas. Hier müssen wir dann schon ins Detail gehen. Wenn dies nicht öffentlich gemacht werden darf, dann muss die Verwaltung Vorschläge machen, detailliert bitte, und dies auch ent- sprechend uns dann so mitteilen. Dann können wir dann auch arbeiten. Wir wollten über- haupt nichts suggerieren, sondern lediglich das umsetzen, was angefangen wurde. Der Vorsitzende: Ich kann mir natürlich die leichte Ironie nicht verkneifen, dass wenn wir Ihnen am 2. Februar 2024 etwas vorlegen, und das ist Ihnen nicht detailliert genug, dass Ihnen dann am 18. November einfällt, dass Sie es noch einmal nachfragen. Das können wir dann gerne machen. Es ist okay. Stadtrat Schnell (AfD): Zur zeitlichen Abfolge haben Sie gerade alles gesagt. Ich bin gerade in mich gegangen, und ich werde unserem Fraktionsvorsitzenden bezüglich des CDU-An- trages nicht folgen, und ich darf das auch kurz begründen. Ein wesentlicher Kostenfaktor für den Weihnachtsmarkt ist mittlerweile die Sicherheit. Das hängt maßgeblich damit – 9 – zusammen, dass eine Regierung Merkel 16 Jahre lang dafür gesorgt hat, dass hier Men- schen in dieses Land kommen, die diese Weihnachtsmärkte... (Zurufe) - Wer schreit, hat Unrecht da drüben. Ich sage nur noch ein Stichwort, falls das nicht durchgekommen ist. Breitscheidplatz. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich rufe auf den Änderungsantrag der CDU. Wir haben uns bei der Ziffer 1 darauf verständigt, dass es gemeinsam mit der Zif- fer 3 in den nächsten Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen wird. Die Ziffer 4 wird in den nächsten oder übernächsten Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Das muss ich ein bisschen offenhalten, weil wir es erst noch einmal genau angucken müssen. Damit steht jetzt die Ziffer 2 hier als Änderungsantrag zur Beschlussvorlage zur Abstim- mung. Und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich stelle damit die unveränderte Verwaltungsvorlage zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Das ist doch jetzt ein fast weihnachtliches, versöhnliches Ende einer schwierigen Diskussion. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Dezember 2004