Karlsruhe.App: Änderung der Entgeltordnung

Vorlage: 2024/0878
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Amt für Informationstechnik und Digitalisierung
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ausschuss für öffentliche Einrichtungen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 18.10.2024

    TOP: 1

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2024

    TOP: 10

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 Entgeltordnung 2024
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Karlsruhe.App: Änderung der Entgeltordnung Änderung der Entgeltordnung hinsichtlich des Anbietendenkreises, von dem keine Entgelte erhoben werden. § 3 Entgelte (1) Für die drei Leistungen wird ein monatliches Entgelt erhoben. (2) Bezüglich der Höhe der Netto-Entgelte wird auf die beigefügte Preisliste (Anlage 1) in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen. (3) Die Entgelte fallen je in Anspruch genommener Leistung an. Werden mehrere Leistungen derselben Leistungsart in Anspruch genommen, so ist für jede Einzelne das entsprechende Entgelt zu entrichten. (4) Die Entgelte werden einmal jährlich angepasst und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (5) Stadtexterne Anbietende sind von der Zahlung von Entgelten befreit. Gemeinnützige Organisationen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen, Wohlfahrtsorganisationen, Kirchen, Parteien, von einem Verein getragene Unternehmungen und Kammern als berufsständische Interessenvertretungen auf gesetzlicher Grundlage) und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind entgeltfrei. (6) Der Nachweis der Gemeinnützigkeit ist bei Vertragsabschluss von den jeweiligen Anbietenden zu erbringen. §5 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

  • Anlage 2 - Gesamtkosten Karlsruhe.App 2023
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Kostenübersicht Karlsruhe.App 2023 KostenartAufwand Personalkosten56.306,88 € Sachkosten (insb. Marketing)262.131,90 € Abschreibungen und Zinsen626,51 € Transferkosten125,62 € Interne Leistungsverrechnung inkl. Miete8.718,39 € Außerordentlicher Aufwand7,37 € Zentrale Gemeinkosten2.167,98 € Amtsinterne Gemeinkosten (IT)59.118,02 € Gesamtkosten Karlsruhe.App389.202,67 € Hinweis: Die Entgeltbefreiung hat weitestgehend keine Auswirkungen auf die o. a. Gesamtkosten, welche unabhängig von der Anzahl der Anbietenden anfallen.

  • Anlage 3 - Ergebnis_mit_Kostendeckungsgrad_2023
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe | Arbeitshilfe Stadtkämmerei Abgabenmanagement Betriebswirtschaft Stand: März 2023 - V3.0 Jahresabschluss - Ergebnisübersicht Seite 1 / 1 Leistungsbereich: Teilhaushalt: Geschäftsjahr: Kontierungselement(e):Bericht: Aufriß nach Partner (S_ALR_87013615) Kostenartengruppe:ERGEBNIS (Entgelte)Datum:15.05.2024 Ergebnis des LeistungsbereichsErgebnis Zuwendungen, Umlagen (ohne Auflösung Sonderposten) Transfererträge Gebühren und Entgelte für Einrichtungen Entgelte privatrechtlich, Erstattungen5.856,00 Andere sonstige ordentliche Erträge Erträge stadtinern (ILV)20.910,00 Erträge außerordentlich, Veräußerung von Vermögensgegenständen Erlöse aus amtsinternen Leistungen (siehe Kostenstelle mit entsprechender Leistungsart) Erlöse des Leistungsbereichs26.766,00 € Personalkosten56.306,88 abzüglich periodenfremder Aufwendungen0,00 Sachkosten262.131,90 Transferkosten/Zuschüsse geleistet125,62 Abschreibungen/Zuschüsse kalkulatorisch619,05 Zinsen kalkulatorisch7,46 stadt-/ amtsinterne Leistungen8.718,39 amtsintern Gemeinkosten (Umlagen)59.118,02 Zentrale Gemeinkosten 2.167,98 Aufwand außerordentlich7,37 Kosten des Leistungsbereichs389.202,67 Defizit (-) / Überschuss(+) -362.436,67 Kostendeckungsgrad (%) 6,88% Anmerkungen: Bericht: KM-Info-Manager (/DZBW/FDI_INFOM) Teilleistungen: ErlöseKosten Defizit (-) Überschusss (+) KDG Karlsruhe.App für Dritte1.170.11.20.04.06 / 1.170.11.20.04.06.015.856,00 74.736,98 -68.880,98 7,84% ILV Karlsruhe.App1.170.11.20.04.91.0420.910,00 120.948,02 -100.038,02 17,29% ZGK Steuerungsunterstützung, Controlling1.170.11.12.01.90.010,00 193.517,67 -193.517,67 0,00% Auch Abschreibungen auf Forderungen sind als Aufwand zu berücksichtigen (Kostenart 472*). Es werden kalk. Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt (Bewertungsbereich 20), bilanzielle Abschreibungen (Bewertungsbereich 01) bleiben unberücksichtigt. Karlsruhe.App 1700 2023 1700.6210 6,88%Kostendeckungsgrad Defizit (-)/Überschusss (+) -362.436,67 €

  • Beschlussvorlage_Entgeltordnung
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0878 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Amt für IT und Digitalisierung Karlsruhe.App: Änderung der Entgeltordnung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.10.2024 1 x Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 05.11.2024 8 x Vorberatung Gemeinderat 19.11.2024 10 x Entscheidung Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt bezüglich der virtuellen öffentlichen Einrichtung „Karlsruhe.App“– nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - die Änderung der Entgeltordnung hinsichtlich der Befreiung von Entgeltzahlungen wie in Anlage 1 dargestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen nicht grundsätzlicher Art noch vorzunehmen. Die Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: ca. 389.000 EUR (s. Anlage 2) Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen und finanzielle Auswirkungen Gemäß Entgeltordnung zur Karlsruhe.App in der aktuell gültigen Fassung (Beschluss des Gemeinderates vom 18. Juli 2023) werden für In-App-Leistungen nach § 2 der Entgeltordnung von den Anbietenden Entgelte erhoben. Von der Entgeltzahlung befreit sind nach § 3 Absatz 5 jedoch „gemeinnützigen Organisationen“. Aus den nun vorliegenden Erfahrungen im Betrieb der App um ein weiteres Jahr zeigt es sich, dass die bisherigen Regelungen zur virtuellen öffentlichen Einrichtung sich grundsätzlich bewährt haben und ein insgesamt stabiles Betreibermodell bieten. So • sorgte die Entgeltbefreiung gemeinwohlorientierter Organisationen für eine Zunahme attraktiver Angebote, • wurden durch die Möglichkeit der Aufrechnung von Entgelten (seit letztem Jahr) mit Gegenleistungen der Anbietenden auch Marketingziele unterstützt (Schaltung von Werbemaßnahmen). Die App bietet eine registrierungsfreie Alternative zu den amerikanischen und chinesischen Social Media Angeboten und erreicht damit auch Menschen, die kein Benutzerkonto bei den erwähnten Plattformen haben (wollen). Sie fördert damit auch die niederschwellige digitale Teilhabe, u.a. zu den digitalen Verwaltungsleistungen der Stadt. Die Karlsruhe.App ist dadurch ein wesentlicher, infrastruktureller Beitrag der Stadt Karlsruhe zur digitalen Daseinsvorsorge. Die virtuelle Service-Plattform der Stadt wird (wie beim konventionellen Marktplatz) nach gemeinwohlorientierten, öffentlichen Kriterien gestaltet und verfolgt damit nicht das Ziel der Gewinnerzielung. Als virtueller Marktplatz bietet die Karlsruhe.App die Möglichkeit, Marketingmaßnahmen gebündelt und fokussiert auf diese Plattform zu lenken. Damit kann eine aufwändige Werbung einzelner digitaler Dienste (z.B. Ka-Feedback) vermieden werden. Das stetig zunehmende Angebot der Karlsruhe.App bietet überwiegend gemeinwohlorientierte Inhalte. Entgelte zahlen aktuell vorwiegend Medienanbietende. Um diese positive Entwicklung im vergangenen Jahr rund um die Karlsruhe.App weiter zu fördern, wird hinsichtlich der Entgeltordnung eine Fortschreibung der geltenden Regelungen erforderlich: Durch die geringe Anzahl von zahlenden Anbietenden verteilen sich die Aufwände zum Betrieb der App (insbesondere Marketing und Personal) nun auf einen deutlich kleineren Kreis, bei einem deutlichen Anstieg des Entgelts je Anbietendem. Es wird angestrebt, die Medienhäuser in der Karlsruhe.App zu halten und die hervorragende Zusammenarbeit weiter auszubauen. Der Preisanstieg bei einer nun notwendigen Neukalkulation würde jedoch so hoch ausfallen, dass die Medienhäuser voraussichtlich ihr Engagement in der App einschränken oder ganz einstellen werden. Die zu erwartenden Preisanstiege können voraussichtlich auch nicht mehr durch Aufrechnung mit Gegenleistungen der Anbietenden (etwa Werbemaßnahmen für die Karlsruhe.App in deren Medien) kompensiert werden. Die Höhe und Zusammensetzung der Gesamtkosten ist in Anlage 2 dargestellt. Der Kostendeckungsgrad 2023 beträgt 6,88 % (siehe Anlage 3). Hinsichtlich der Erträge werden keine Änderungen erwartet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei kostendeckender Kalkulation in 2024 keine zahlenden Anbietenden mehr In-App-Angebote nutzen – 3 – werden und somit kein Ertrag erwirtschaftet wird. Zum Vergleich: In 2023 wurden mit Dritten (Externe und Eigenbetriebe) Erträge in Höhe von 5.856,00 EUR erwirtschaftet (siehe Anlage 3). Zudem ist festzustellen, dass die zu erwartenden Erträge (sofern sie nach einer Preiserhöhung noch vorhanden wären) in keinem Verhältnis zu den erforderlichen Aufwänden hinsichtlich Kalkulation, Fakturierung, Kommunikation und Gremienarbeit) stehen. Eine generelle Entgeltfreiheit für Externe könnte zudem folgende Effekte erzielen: • weitere Anbietende für ein Engagement in der Karlsruhe.App zu gewinnen um damit die Attraktivität der App weiter zu steigern. Ob diese Effekte tatsächlich eintreten, ist im weiteren Betrieb zu beobachten. Es wird daher empfohlen, Absatz 5 der Entgeltordnung wie folgt zu ändern: Stadtexterne Anbietende sind von der Zahlung von Entgelten befreit. und den bisherigen Absatz 6: Der Nachweis der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ist bei Vertragsabschluss von den jeweiligen Anbietenden zu erbringen. zu streichen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt bezüglich der virtuellen öffentlichen Einrichtung „Karlsruhe.App“– nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss - die Änderung der Entgeltordnung hinsichtlich der Befreiung von Entgeltzahlungen wie in Anlage 1 dargestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen nicht grundsätzlicher Art noch vorzunehmen. Die Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

  • Abstimmungsergebnis TOP 10
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 19.11.2024 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 4. Plenarsitzung des Gemeinderates 19. November 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Karlsruhe.App: Änderung der Entgeltordnung Vorlage: 2024/0878 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt bezüglich der virtuellen öffentlichen Einrichtung „Karls- ruhe.App“– nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- ausschuss - die Änderung der Entgeltordnung hinsichtlich der Befreiung von Entgeltzahlun- gen wie in Anlage 1 dargestellt. Die Verwaltung wird ermächtigt, Änderungen nicht grundsätzlicher Art noch vorzuneh- men. Die Änderung der Entgeltordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. Oktober 2024 und im Hauptausschuss am 5. November 2024. Stadtrat Schnell (AfD): Wie der Vorlage entnommen werden kann, sind die Einnahmen durch die App lächerlich gering und stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten für deren Betrieb, sodass auf diese wenigen, nicht einmal 6.000 Euro, auch noch verzichtet werden kann in Anbetracht der hohen jährlichen Kosten von an die 400.000 Euro zum Unterhalt der App und der im Verhältnis dazu stehenden recht übersichtlichen Nutzung. Die Zahl heruntergeladener Apps ist nicht wirklich aussagekräftig, vielmehr wäre die Zahl der tägli- chen Zugriffe bedeutender. Da halte ich es bei der App mit den Dakota Indianern: „Wenn du merkst, du reitest ein totes Pferd, steig ab.“ Sie gehört daher abgeschafft, sofern sich nicht ein Weg finden würde, diese Kosten neutral zu betreiben, denn der Kostendeckungs- grad von weniger als 7 Prozent, bevor wir jetzt die Gebühren ganz abschaffen, ist schlicht nicht akzeptabel, dies im Kontext zum Kostendeckungsgrad von knapp 70 Prozent beim Weihnachtsmarkt oder 88 Prozent beim Friedhof. Wir stimmen hier zu, sind aber letztend- lich für die Abschaffung dieser App. – 2 – Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Wir stimmen heute über die neue Entgeltordnung ab. Nichts- destotrotz möchte ich auch noch einmal darauf hinweisen, dass unsere Fraktion auch mit der App an sich noch nicht so glücklich ist, wie es sein könnte. Es hat jetzt ein Werkstattge- spräch stattgefunden, das aufgezeigt hat, dass man künftig mehr evaluieren will, mehr Marketing machen will. Die Ergebnisse sind wir gerne noch bereit abzuwarten, aber wir brauchen einen gewissen messbaren Erfolg, wenn wir das längerfristig unterstützen wol- len. Stadtrat Bunk (CDU): Ich kann mich für unsere Fraktion nur voll und ganz anschließen. Wir finden auch, die App braucht Weiterentwicklung. Da gibt es jetzt auch die Werkstattge- spräche, um das zu entwickeln. So wie es momentan ist, ist es jedenfalls nicht sinnvoll und zielführend. Was aber den heutigen Tagesordnungspunkt, nämlich die Änderung der Entgeltordnung angeht, sehen wir das genauso und sind damit einverstanden. Stadträtin Geißinger (Volt): Was die Entgeltordnung angeht, gehen wir absolut d’accord. Es ist mehr Aufwand, die Rechnungen zu schreiben, als wir einnehmen. Fairerweise finde ich auch, sollte man generell infrage stellen, ob auf so einer App, die nun einmal alle Ak- teure der Stadt verknüpfen soll, die auch ein Sprachrohr von der Verwaltung in die Bürger- schaft sein soll, überhaupt Entgelte generell anfallen sollen. Insofern begrüßen wir das auch, dass die wegfallen. Grundsätzlich ist so, natürlich sollte die App viel mehr Menschen erreichen. Nichtsdestotrotz hat sie jetzt schon bei ‚Aktuelles aus dem Rathaus‘ mehr Follo- wer, als wir bei Instagram bei der Stadt haben. Insofern ist es jetzt nicht so, als wäre es komplett lächerlich. (Heiterkeit) Natürlich auch hier - danke für das Gelächter - sehr freundlich, sollten wir einfach darauf achten, wie können wir Mehrwert schaffen. Wir brauchen einfach mehr Daten dazu, was wünschen sich denn die Bürger und Bürgerinnen in so einer App, denn dass wir eine digi- tale Plattform brauchen, ich hoffe, daran zweifelt niemand. Es ist nur die Frage, wie sollten wir dieses Konzept aufstellen. Da danke ich der Verwaltung an der Stelle, dass sie Werk- stattgespräche einberufen hat. Hier gemeinsam konstruktiv daran zu arbeiten, wie wir das, wo wir jetzt schon Geld reingesteckt haben und wo wir nun einmal eine Grundarbeit ge- leistet haben, verbessern können, macht sehr viel mehr Sinn, als einfach jetzt alles in die Tonne zu treten. Stadträtin Akbaba (GRÜNE): Auch unsere Fraktion geht mit den Vorrednern mit. Wir gehen auch mit der Entgeltordnung. Es ist richtig, wie schon angemerkt wurde, dass die App viel kostet. Es ist aber auch richtig, dass der Großteil des Budgets in Werbe- und Marketing- maßnahmen einfließt. Man muss auch digitale Dienste bewerben, das ist so. Wir unterstüt- zen, dass die Stadt eine gute und einfache App hat, um die Dienste der Bürger*innen zu verwalten. Und tatsächlich ist die digitale Teilhabe, also die Nutzung der App, relativ nie- derschwellig für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Die Werkstatt, die jetzt einberufen worden ist, wird einen Mehrwert schaffen, da sind wir uns sicher, um die App noch besser und nutzbarer für alle in der Stadt zu machen. – 3 – Stadtrat Dr. Huber (SPD): Es ist wichtig an der Stelle noch einmal zu sagen, dass auch wir als SPD-Fraktion natürlich hinter der Karlsruher App stehen stehen und hinter der digitalen Plattform. Ich weiß nicht, wann wir das letzte Mal über die Entgeltordnung gesprochen hatten, aber auch damals hatten wir schon gesagt, dass wir eine Strategie jetzt entwickeln müssen, wo wir für uns einfach noch einmal festlegen, wo wir eigentlich hinwollen mit der App, auch Ansicht der Nutzerzahlen. Wir müssen uns überlegen, welches Marketing und welche Marketingmittel wir denn brauchen, um diese Dinge zu erreichen, und an welcher Stelle man vielleicht auch die Marketingstrategie einmal überdenken muss. Wir machen das in den Werkstattgesprächen, die wurden jetzt schon mehrfach angesprochen, und wir freuen uns darauf, diesen Prozess zu begleiten. Stadtrat Cramer (KAL): Wir werden der Vorlage zustimmen. Aber ich möchte auch noch etwas zu der Aussage machen hier, die App ist für alle Bürger der Stadt Karlsruhe. Das ist sie natürlich mitnichten nicht. Es gibt viele Menschen, die sich kein Smartphone leisten können. Es gibt viele Menschen, die kein Smartphone haben wollen. Es gibt viele Men- schen, Kinder, Jugendliche, Arme, die einfach keinen Zugriff haben. Ich denke, an die muss man auch denken. Nur an das Digitale zu denken und an das Analoge nicht, das ist nach Meinung meiner Fraktion nicht der endgültig richtige Weg. Aber natürlich, wie ich am An- fang gesagt habe, werden wir dieser Vorlage so zustimmen. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. - Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Herr Stadtrat Cramer erklärt, falsch gedrückt zu haben. So gesehen sind wir bei einer Ein- stimmigkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. Dezember 2024