Symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerwürde
| Vorlage: | 2024/0875 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 01.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0875 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerwürde Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2024 7 N Vorberatung Ortschaftsrat Neureut 15.10.2024 Ö Anhörung Gemeinderat 22.10.2024 10 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Die Ehrenbürgerschaften, die 1933 in den damals selbstständigen Gemeinden Welschneureut und Teutschneureut an Reichskanzler Adolf Hitler und NSDAP-Gauleiter Robert Wagner verliehen wurden, werden von der Stadt Karlsruhe als Rechtsnachfolgerin der vormals eigenständigen Gemeinden symbolisch aberkannt. 2. Die Stadt Karlsruhe beschließt für sich und als Rechtsnachfolgerin aller seit 1933 eingemeindeten Kommunen (erneut) die symbolische Aberkennung aller Ehrenbürgerschaften, die an nationalsozialistische Funktionsträger verliehen wurden, insbesondere die Aberkennung der Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler, Robert Wagner, Hermann Göring, Walter Köhler und Dr. Hans Frank, sowie die symbolische Aberkennung von Ehrenbürgerschaften, die an Paul von Hindenburg verliehen wurden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In zahlreichen Städten und Gemeinden wurde Adolf Hitler bereits im Frühjahr 1933 zum Ehrenbürger ernannt. Bei der Ehrenbürgerschaft handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod der geehrten Person erlischt. Mit dieser Argumentation haben manche Städte von einer ausdrücklichen Distanzierung abgesehen. Zahlreiche Kommunen haben aber entweder direkt nach 1945 oder anlässlich einer späteren Thematisierung ausdrücklich die Ehrenbürgerwürde wieder aberkannt, auch um die Personen wieder aus ihren historischen Ehrenbürgerlisten streichen zu können. Die posthume Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft kann rechtlich nicht eindeutig eingeordnet werden. Der Akt der Verleihung erledigt sich durch den Tod des Ehrenbürgers gemäß § 43 Abs. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) „auf andere Weise“; einer Aufhebung bedarf es nicht, deshalb würde ein förmlicher Aufhebungsakt eigentlich ins Leere gehen. Dennoch besteht in den Kommunen ein Bedürfnis nach Distanzierung und der Wille, ein entgegengesetztes Zeichen zu setzen. Das Bedürfnis nach Distanzierung wird daher auch in der juristischen Literatur als symbolischer Akt anerkannt. Den Gemeinden wird zugestanden, dass sie auch nach dem Tod des Ehrenbürgers sich von diesem distanzieren können und die Ehrenbürgerwürde auch posthum wieder entzogen werden kann, obwohl sie rechtlich mit dem Tode bereits erloschen ist. Dies hat dann nur symbolische Bedeutung (Kunze/Bronner/Katz, Komm z. GemO § 22 Rdnr. 12). Stadt Karlsruhe In der Stadt Karlsruhe wurden Adolf Hitler, Walter Köhler, Robert Wagner (gemeinsam am 9. Mai 1933), Dr. Hans Frank (am 12. April 1934) und Hermann Göring (am 26. März 1936) zu Ehrenbürgern ernannt. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung aber nicht für Adolf Hitler galt. Im Februar 1946 erging eine Anweisung aus dem Innenministerium Baden-Württemberg an die Landräte und die Oberbürgermeister in Nordwürttemberg und Nordbaden, wonach den nationalsozialistischen Ehrenbürgern das Ehrenbürgerrecht alsbald förmlich abzuerkennen sei. Die symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerschaft der genannten Personen erfolgte mit Beschluss vom 25. April 1946 durch den Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe Hermann Veit und wurde am 27. April 1946 in den Karlsruher Neuesten Nachrichten, der Rhein-Neckar-Zeitung und der Frankfurter Rundschau öffentlich bekannt gemacht. Zuvor war die damals erforderliche Zustimmung der Rechtsaufsicht im Innenministerium eingeholt worden. Durlach Auch in der damals selbständigen Stadt Durlach wurde Adolf Hitler im Mai 1933 (gemeinsam mit Paul von Hindenburg und Robert Wagner) zum Ehrenbürger ernannt. Nach einer Pressemitteilung des Generallandesarchivs vom Mai diesen Jahres sei die Durlacher Ehrenbürgerwürde Hitler bisher nicht entzogen worden. Durch die Eingemeindung Durlach nach Karlsruhe bereits im Jahr 1938 „profitiert“ Durlach jedoch von der symbolischen Aberkennung der Stadt Karlsruhe im Jahr 1946. Nach dem Eingemeindungsvertrag vom März 1938 zwischen der Stadt Karlsruhe und der Stadt Durlach wird die Stadt Karlsruhe Rechtsnachfolgerin der Stadt Durlach. Nach § 1 Abs. 1 – 3 – Eingemeindungsvertrag gehen alle privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Lasten und Verbindlichkeiten auf die Stadt Karlsruhe über. Eine Ehrenbürgerschaft bestand bereits auch bei der Stadt Karlsruhe. Aus rechtlicher Sicht ist die Ehrenbürgerwürde der Stadt Durlach durch die Eingemeindung in die Stadt Karlsruhe mit der Ehrenbürgerwürde der Stadt Karlsruhe verschmolzen und durch den Tod Adolf Hitlers erloschen. Die symbolische Aberkennung erfolgte im Jahr 1946. Nach rechtlichem und auch praktischem Verständnis handelte es sich nach der Eingemeindung nur um eine Ehrenbürgerschaft, nicht um zwei verschiedene, weshalb eine symbolische Distanzierung für die Stadt Karlsruhe auch in ihrer Funktion als Rechtsnachfolgerin der Stadt Durlach genügt, selbst wenn die Funktion der Rechtsnachfolge in der Aberkennung nicht ausdrücklich genannt wird. Entsprechendes gilt für alle Ehrenbürgerschaftsverleihungen an Paul von Hindenburg in den ehemals selbstständigen Stadtteilen, da 2018 die symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerrechte Paul von Hindenburgs durch die Stadt Karlsruhe erfolgte. Neureut Nach aktuellen Recherchen des Stadtarchivs wurde 1933 in den damals (bis 1935) selbstständigen Gemeinden Welschneureut und Teutschneureut Ehrenbürgerschaften an Reichskanzler Adolf Hitler und NSDAP-Gauleiter Robert Wagner verliehen. Beide Ehrenbürgerschaften sind durch den Tod erloschen. Eine symbolische Aberkennung durch Welschneureut und Teutschneureut hat bis zur Eingemeindung Neureuts in die Stadt Karlsruhe im Jahr 1975 nicht stattgefunden. Außerdem wurde sowohl in Welschneureut als auch in Teutschneureut Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft verliehen. Der Karlsruher Gemeinderat hat 2018 Paul von Hindenburg die Karlsruher Ehrenbürgerschaft symbolisch aberkannt. Grötzingen In Grötzingen wurden am 7. Juni 1933 Ehrenbürgerschaften an Adolf Hitler, Robert Wagner und Walter Köhler verliehen. Diese wurden ihnen vom Grötzinger Gemeinderat in der Sitzung vom 15. März 1946 symbolisch aberkannt. Weitere ehemals selbständige Gemeinden In den anderen später eingemeindeten Gemeinden (Knielingen, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier, Grünwettersbach, Palmbach) konnten keine Ehrenbürgerschaftsverleihungen an das NS-Regime festgestellt werden. Ergebnis Nach alldem geht die Stadt Karlsruhe davon aus, dass lediglich für die damals selbständigen Gemeinden Welschneureut und Teutschneureut keine ausdrückliche symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Adolf Hitler und Robert Wagner stattgefunden hat. Dies soll mit dieser Beschlussvorlage nachgeholt werden. Die Stadt Karlsruhe möchte jedoch auch ein Zeichen setzen für Demokratie und Toleranz und gegen jede Art nationalsozialistischer Tendenzen oder Rassismus. Daher erklärt die Stadt Karlsruhe für sich und als Rechtsnachfolgerin aller seit 1933 eingemeindeten Kommunen (erneut) die symbolische Aberkennung aller Ehrenbürgerschaften, die an nationalsozialistische Funktionsträger verliehen wurden, insbesondere die Aberkennung der Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler, Robert Wagner, Hermann Göring, Walter Köhler und Dr. Hans Frank, sowie die symbolische Aberkennung von Ehrenbürgerschaften, die an Paul von Hindenburg verliehen wurden. Zusätzlich soll der Liste der – 4 – Ehrenbürger ein eigener Abschnitt für die aberkannten Ehrenbürgerschaften hinzugefügt werden, in der vermerkt wird, wann die Ehrenbürgerwürde verliehen und wann sie aberkannt wurde. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Ehrenbürgerschaften, die 1933 in den damals selbstständigen Gemeinden Welschneureut und Teutschneureut an Reichskanzler Adolf Hitler und NSDAP-Gauleiter Robert Wagner verliehen wurden, werden von der Stadt Karlsruhe als Rechtsnachfolgerin der vormals eigenständigen Gemeinden symbolisch aberkannt. 2. Die Stadt Karlsruhe beschließt für sich und als Rechtsnachfolgerin aller seit 1933 eingemeindeten Kommunen (erneut) die symbolische Aberkennung aller Ehrenbürgerschaften, die an nationalsozialistische Funktionsträger verliehen wurden, insbesondere die Aberkennung der Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler, Robert Wagner, Hermann Göring, Walter Köhler und Dr. Hans Frank, sowie die symbolische Aberkennung von Ehrenbürgerschaften, die an Paul von Hindenburg verliehen wurden.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerwürde Vorlage: 2024/0875 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Ehrenbürgerschaften, die 1933 in den damals selbstständigen Gemeinden Wel- schneureut und Teutschneureut an Reichskanzler Adolf Hitler und NSDAP-Gauleiter Robert Wagner verliehen wurden, werden von der Stadt Karlsruhe als Rechtsnach- folgerin der vormals eigenständigen Gemeinden symbolisch aberkannt. 2. Die Stadt Karlsruhe beschließt für sich und als Rechtsnachfolgerin aller seit 1933 ein- gemeindeten Kommunen (erneut) die symbolische Aberkennung aller Ehrenbürger- schaften, die an nationalsozialistische Funktionsträger verliehen wurden, insbeson- dere die Aberkennung der Ehrenbürgerschaften von Adolf Hitler, Robert Wagner, Hermann Göring, Walter Köhler und Dr. Hans Frank, sowie die symbolische Aber- kennung von Ehrenbürgerschaften, die an Paul von Hindenburg verliehen wurden. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (47 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Oktober 2024. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Unvorstellbar eigentlich, dass sich die Stadt Karlsruhe und der Ge- meinderat im Jahr 2024 noch immer mit den Verbrechern und den Wegbereitern der nati- onalsozialistischen Terrorherrschaft auseinandersetzen müssen. Unter denen, mit der städ- tischen Ehrenbürgerwürde ausgezeichnet, ist zum Beispiel der badische NS-Gauleiter Ro- bert Wagner, der die Deportation von über 6.500 Jüdinnen und Juden aus der Region vo- rangetrieben hat und bei der Umsetzung der sogenannten Endlösung der Judenfrage als mörderisch effizient galt, nur ein Beispiel dafür, zu welch unvorstellbaren Gräueltaten Men- schen in der Lage waren, die dem tödlichen NS-Rassenwahn folgten. – 2 – Aber die Aberkennung, die wir heute vornehmen, ist eine reine Symbolpolitik. Sie hat for- mal gesehen keinerlei rechtliche Wirkung, da die Ehrenbürgerwürden nach dem Tod auto- matisch erlöschen. Auch der über diese Frage entstandene fachliche Disput zwischen Histo- riker*innen ändert daran eigentlich wenig. Wieso ist dieses Zeichen also heute noch not- wendig und richtig? Dieser symbolische Akt ist deswegen notwendig, weil das Unvorstellbare auch heute noch vorstellbar, denkbar und sagbar ist, weil die gleichen ideologischen Mechanismen auch heute noch bei Menschen verfangen. Es ist zum Beispiel nicht unvorstellbar, sondern trau- rige Realität, dass zum Beispiel Parteifunktionäre der AfD öffentlich die faschistischen Paro- len der SA skandieren, die verbrecherischen Gräueltaten der SS verharmlosen und unsere kollektive Erinnerung an die Shoah als schändlich diffamieren. Es ist ebenso Realität, dass selbst ein Stadtrat aus diesem Karlsruher Gemeinderat bei seinen Wortbeiträgen immer wieder, sicherlich nur unbewusst, durch sprachliche Parallelen zur einschlägigen NS-Rheto- rik auffällt, dass ein weiterer mit großem Stolz für seinen Social-Media-Auftritt Arm in Arm mit dem bekannten Rechtsextremisten Martin Sellner posiert, der als Vordenker für die Re- migrations-Fantasien dieser Partei gilt. Unzählige Menschen in unserem Land, die nicht sel- ten der Ideologie von völkischer Reinheit entsprechen, werden von diesen Plänen in ihrer Existenz gefährdet. Der Facebook-Eintrag ist mit dem zynischen Kommentar versehen, das Treffen habe sogar in der Nähe von einem See stattgefunden, was sich in diesem Kontext wohl ebenfalls nur zufällig als Anspielung auf die Wannsee-Konferenz von 1942 verstehen lässt, mit der die NS-Führung zur systematischen Vernichtung der europäischen Juden überging. Was für eine Schande für diesen Rat. Deshalb ist es leider nicht unvorstellbar, sondern bitter nötig, dass wir als Karlsruher Ge- meinderat auch im Jahr 2024, wenn heute auch nur symbolisch, immer wieder unzweifel- haft klarstellen, dass die menschenfeindliche NS-Ideologie und ihre Ableger von heute in unserer vielfältigen und demokratischen Stadt keinen Platz haben und dass diejenigen, die diesem Gedankengut in irgendeiner Weise folgen, zu allen Zeiten mit der entschlossenen Gegenwehr der demokratischen Fraktionen in diesem Gemeinderat zu rechnen haben. Al- les andere wäre für uns Grüne unvorstellbar. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Die Ehrenbürgerwürde, rein rechtlich gesehen, ist sie ein höchstpersönlicher Akt, der einer Person zu Lebzeiten verliehen wird. Sie gilt nicht post- hum, und sie endet auch mit dem Tod des Gewürdigten. Sie ist höchstpersönlich, das heißt nicht vererblich, nicht übertragbar. Rechtlich gesehen existiert die Ehrenbürgerwürde für die in der Vorlage genannten Personen schon seit ihrem Tode nicht mehr. Wir als CDU- Fraktion bekennen uns aber natürlich ausdrücklich zu diesem symbolischen Akt, den wir heute vollziehen werden und auch vollziehen wollen aus folgendem Grund. Wir sehen die sehr gefährlichen Entwicklungen in der jüngsten Zeit mit großer Sorge und Unruhe. Uns ist es wichtig, eine klare Haltung und Position zu der Thematik Ausgrenzung, Diskriminierung anderer Menschen, anderer Glaubensrichtungen zu zeigen. Und wir sehen vor allem, dass in der Bürgerschaft ein sehr sensibler Umgang auch mit dem Thema gewollt ist, dass die Menschen sich daran stören, wenn von Ehrenbürger aus der damaligen Zeit gesprochen wird. Natürlich gehen wir auch auf diese Besorgnis und auf diese Bedenken ein. Deswegen werden wir die symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerwürde mittra- gen, auch weil wir ein Signal und eine politische Botschaft nach draußen, aus diesem Rat senden wollen, dass wir solche Menschen, die so ausgegrenzt haben, diskriminiert, getötet – 3 – haben, nicht mit der Würde unserer Stadt oder unserer Stadtteile in Verbindung bringen möchten. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Die größte Ehrerbietung, die wir als Kommunalparlament verge- ben können, ist die Ehrenbürgerschaft oder dann posthum die Benennung eines Platzes, einer Straße oder eines Gebäudes nach einer Person. Rechtlich gesehen erlischt die Ehren- bürgerschaft, die Kollegin hat es gerade ausgeführt, mit dem Tod. Deshalb könnte man sich schon fragen, warum wir uns heute damit beschäftigen. Lohnt es sich, diese beispiello- sen Verbrecher, die dieses millionenfache unvorstellbare Leid verursacht haben, Gegen- stand einer Gemeinderatsdebatte werden zu lassen? Wir sagen ganz klar Ja. Wir sind dankbar, dass wir dieses Thema heute hier auf der Tagesordnung haben. Für uns ist die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft vor allem eine moralische Frage. Wir wollen uns abgrenzen von den Verbrechen des Nationalsozialismus und den menschenverachten- den Ideologien, die von den in den Vorlagen genannten Kriegsverbrechern vertreten wur- den. Wir wollen unseren Beitrag zu Erinnerungskulturen, zur Aufarbeitung unserer Vergan- genheit leisten, und wir wollen entschieden Haltung zeigen gegen Rassismus, gegen Anti- semitismus und gegen totalitäre Staatsformen. In Zeiten, in denen Rechtsextreme und ins- besondere antisemitisch motivierte Straftaten rasant zunehmen, bedarf es öffentlicher Posi- tionierung und deutlicher Abgrenzung von jeglicher Form der Ausgrenzung und der grup- penbezogenen Menschenfeindlichkeit, besonders im Alltag, aber auch in öffentlichen Gre- mien wie dem Gemeinderat Karlsruhe, deshalb klare Unterstützung. Der Vorsitzende: Vielen Dank, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich möchte noch darauf aufmerksam machen, dass - bis auf eines unserer Ortsteile - bisher solche Aberken- nungen im Wesentlichen auch schon stattgefunden haben und dass wir jetzt aber in einer sehr gesamtheitlichen Sicht es einfach noch einmal gemeinsam mit Ihnen bestätigen wol- len, um diese manchmal auch für Außenstehende etwas unverständliche öffentliche Dis- kussion an der Stelle einfach ein Stück weit abzuschließen. So gesehen hat das auch ein bisschen was mit der Aufgeregtheit des Medienzeitalters zu tun, dass wir jetzt noch einmal vieles wiederholen, was schon in entsprechenden Gremien vorher stattgefunden hat. Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt – Eine ein- stimmige Zustimmung, vielen Dank, das ist ein sehr deutliches Signal. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024