Mehr Photovoltaik auf städtische Dächer und Freiflächen bringen
| Vorlage: | 2024/0874 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0874 Eingang: 01.08.2024 Mehr Photovoltaik auf städtische Dächer und Freiflächen bringen Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 34 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2024 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung legt einen zusammenfassenden Konzeptbeschluss zur schnellen Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Freiflächen unter Einbeziehung von den Stadtwerken Karlsruhe, den Bürgerenergiegenossenschaften der Region, der KEK sowie von Mitgliedern des Gemeinderats vor. Sachverhalt / Begründung Laut der bundesweiten Initiative Wattwettbewerb belegt Karlsruhe unter den neun größten Städten in Baden-Württemberg sowohl beim PV-Zubau (138 Wp/Einwohner seit Wettbewerbsbeginn am 12.02.2021) als auch bei der installierten PV-Gesamtleistung (286 Wp/Einwohner) nur den drittletzten Platz. Deutschlandweit befindet sich Karlsruhe unter allen teilnehmenden Kommunen aktuell auf Platz 33 von 71 (Kategorie Großstädte, Wp-Zubau pro Einwohner). Der schmeichelhafte Mittelfeldplatz kommt nur dadurch zustande, dass es in Karlsruhe immerhin 7.130 Anlagen mit einer PV- Bruttogesamtleistung von 86.600 kWp gibt, die nahezu ausschließlich von nichtstädtischen Anlagenbetreibern unterhalten werden. Schließlich befinden sich nach unserem Kenntnisstand (Auszug Marktstammdatenregister vom 22. Juli 2024) nur 72 PV-Anlagen auf städtischen Dächern. Auch das vom Gemeinderat beschlossene Ziel, d.h. ein jährlicher Zubau von 500 kWp (Maßnahme E1.3), ist seit Inkrafttreten des Klimaschutzkonzeptes 2030 bisher kein einziges Mal erreicht worden. In den drei zurückliegenden Jahren (2021: 162,82 kWp, 2022: 64,39 kWp, 2023: 198,21 kWp) war der PV-Zubau auf städtischen Dachflächen im Vergleich zu den Vorjahren (2018: 374,74 kWp, 2019: 245,05 kWp, 2020: 250,66 kWp) sogar rückläufig. Einziger Hoffnungsschimmer ist das laufende Jahr mit einem Zubau von aktuell 452 kWp. Dennoch sind die bisherigen städtischen Bemühungen angesichts des enormen Mitteleinsatzes (allein für das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft 8,66 Millionen Euro für neue PV-Projekte in den Jahren 2024 und 2025) und der großen Herausforderungen durch den Klimawandel alles andere als zufriedenstellend. Aus Sicht der CDU-Fraktion darf die Umsetzung weiterer PV-Projekte auf städtischen Dächern und Freiflächen nicht länger mit angezogener Handbremse vollzogen werden. Sämtliche Hemmnisse (wie z.B. Gestaltungssatzungen) sollten identifiziert werden. Daher beantragen wir, dass künftig alle maßgeblichen Akteure und Initiatoren von PV-Anlagen (d.h. die Stadtwerke Karlsruhe, die Bürgerenergiegenossenschaften der Region [z.B. BEnKA, BEG Durmersheim, BEG Kraichgau], die KEK – 2 – und Mitglieder des Karlsruher Gemeinderats) an einen Tisch gebracht werden, um zusammen mit der Stadtverwaltung einen zusammenfassenden Konzeptbeschluss zu erarbeiten. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Tobias Bunk Stadtrat Andreas Kehrle Stadtrat Nicolas Schütz
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Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 34 der Tagesordnung: Mehr Photovoltaik auf städtische Dächer und Freiflächen brin- gen Antrag: CDU Vorlage: 2024/0874 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 5. Dezember 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 34 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0874 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Mehr Photovoltaik auf städtische Dächer und Freiflächen bringen Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2024 Ö Behandlung Kurzfassung Mit der Verabschiedung des Karlsruher Klimaschutzkonzeptes 2030 wurden sechs Maßnahmen im Bereich A4 Solarenergie sowie die Maßnahme E1.3 „Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern“ beschlossen. Diese Maßnahmen stellen das konzeptionelle Gerüst für den Photovoltaik- Ausbau in Karlsruhe dar und bilden den Rahmen für die weiteren Anstrengungen zur Förderung der Solarenergie. In einem kommunalen Arbeitskreis, der „PV-Taskforce“, der von der Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) federführend geleitet wird und an dem neben dem Umwelt- und Arbeitsschutz (UA) und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) auch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH teilnehmen, wird die Umsetzung dieser Maßnahmen überwacht und vorangetrieben. Die Stadt kann insbesondere auf städtischen Dachflächen als auch auf einzelnen Freiflächen sowie bei der Unterstützung von privaten Investitionen bereits auf zahlreiche initiierte beziehungsweise erfolgreich abgeschlossene PV-Projekte blicken und erschließt die vorhandenen Potenziale weiterhin kontinuierlich. Neben dem beständigen PV-Ausbau auf kommunalen Dachflächen soll der Fokus in Zukunft noch stärker auf größere Dachflächen sowie gewerbliche Dächer und Freiflächen gelegt werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KEK, SWK, Klinikum – 2 – Erläuterungen Zum Antrag: Die Stadtverwaltung legt einen zusammenfassenden Konzeptbeschluss zur schnellen Umsetzung von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Freiflächen unter Einbeziehung von den Stadtwerken Karlsruhe, den Bürgerenergiegenossenschaften der Region, der KEK sowie von Mitgliedern des Gemeinderats vor. Mit der Verabschiedung des Karlsruher Klimaschutzkonzeptes 2030 wurden sechs Maßnahmen im Bereich A4 Solarenergie (A4.1 Photovoltaik-Beratungsoffensive; A4.2 Ausbau unterstützender Dienstleistungsangebote; A4.3 Realisierung weiterer Solarparks und Strom-Communities; A4.4 Gezielter Ausbau von Photovoltaik auf gewerblichen Dachflächen; A4.5 Ausrollung von Mieterstromprojekten mit der Wohnungswirtschaft; A4.6 Solarthermienutzung) und die Maßnahme E1.3 Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern beschlossen. Diese Maßnahmen stellen das konzeptionelle Gerüst für den Photovoltaik-Ausbau in Karlsruhe dar und bilden den Rahmen für die weiteren Anstrengungen zur Förderung der Solarenergie. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts 2030 wird in Karlsruhe bereits intensiv am Ausbau der Photovoltaik gearbeitet. Städtische Arbeitsgruppe „PV-Taskforce“ der Stadt Karlsruhe Die PV-Taskforce unter Leitung der KEK ist eine Arbeitsgruppe, die sich alle zwei Monate trifft. Ziel der Gruppe ist es, die kommunale Strategie zum Photovoltaikausbau aus dem Klimaschutzkonzept 2030 zu begleiten und Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten für Investor*innen (privat, kommunal, gewerblich) zu finden und so den PV-Ausbau in Karlsruhe voranzutreiben. Vertreten sind in der PV-Taskforce HGW, UA, Stadtwerke Karlsruhe und der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice. Anlassbezogen werden weitere Akteure aus Karlsruhe, die am PV-Ausbau beteiligt sind, eingeladen. Dazu gehören beispielsweise Bürgerenergiegenossenschaften oder die Wirtschaftsförderung Karlsruhe. Ausbau von Photovoltaikanlagen an kommunalen Gebäuden Dank der Bereitstellung der entsprechenden Finanz- und vor allem Personalmittel konnte im Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ein eigenes Team eingerichtet werden, welches sich nur um die Planung und Durchführung von Klimaschutzprojekten kümmert. Die 2021 dafür erstmalig bereit gestellten Personalstellen konnten bis Mitte 2022 besetzt werden und sodann die ersten Planungen beauftragen. Bei kommunalen Gebäuden, die die Stadt selbst mit PV-Anlagen belegt, gilt der Grundsatz, dass alle Dächer, die technisch dazu geeignet sind, im größtmöglichen Umfang mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Die Anlagengrößen werden nach dem Prinzip des maximalen Ertrages und einer möglichst netzdienlichen Ertragskurve im Tagesgang geplant. Die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept 2030 über das Maßnahmenblatt E1.3 – Gezielter Photovoltaikausbau auf städtischen Dachflächen verankerten Ausbauziele von jährlich 500 kWp wurde von HGW auf 750 kWp erhöht und erfolgt primär nach dem Prinzip, als erstes die flächengrößten und gleichzeitig solar am besten ausgerichteten Dachflächen zu erschließen. Abweichend vom Grundsatz der idealen Priorisierung von Projekten mit der größten Klimaschutzwirkung beeinflussen zahlreiche weitere Kriterien die Abarbeitung der Ausbauziele. Hier sind beispielhaft zu nennen: • andere bereits geplante Maßnahmen am Gebäude, • die Tragfähigkeit der Dachflächen und die wirtschaftlichen Optionen zur Ertüchtigung, • der Zustand der Dacheindeckung oder der Dachabdichtung bezogen auf den Lebenszyklus der Dachoberfläche, – 3 – • der Umfang der Ertüchtigung des Hausstromnetzes und des Netzanschlusses, • der Bedarf einer denkmalrechtlichen Genehmigung, • die Eignung der Dachfläche für eine private Finanzierung. Die genannten Kriterien verändern die Priorisierung, sind aber in der Regel kein Grund, die Dächer nicht im möglichen Maße bis spätestens 2040 solar zu nutzen. Die notwendige Aufnahme der bestehenden Bausubstanz und Elektrotechnik bindet zum Beginn jedes Projektes notwendigerweise Kapazitäten. Der Aufwuchs von PV-Anlagenleistung wird im Mittel der Jahre 2023 und 2024 erstmals den im Klimaschutzkonzept definierten Ausbau von mindestens 750 kWp im Jahr überschreiten. Die im Klimaschutzkonzept 2030 definierten Ausbauziele werden erreicht. Die klimaschutzrelevanten CO 2 - Emissionen aus den Stromverbräuchen städtischer Gebäude übererfüllen bis zum Bilanzjahr 2023 die jährlichen Minderungsziele aus dem Klimaschutzkonzept 2030. Photovoltaikausbau bei städtischen Gesellschaften Auch bei den städtischen Gesellschaften wie z. B. den Stadtwerken Karlsruhe, der Volkswohnung (VOWO) oder dem Klinikum findet ein konsequenter PV-Ausbau statt. Auf den Dächern des Klinikums Campus, Moltkestr. 90 sind bereits drei PV-Anlagen installiert. Seit Oktober 2006 besteht eine Anlage auf Haus D mit 49,4 kWp (Solarpark I). Die Anlage auf Haus S mit 168 kWp wurde im Dezember 2008 in Betrieb genommen (Solarpark II). Die neuste Anlage auf Haus I mit 152 kWp ist seit März 2024 in Betrieb. Weitere Anlagen sind in Planung. Die Karlsruher Energieservice GmbH (KES) betreibt auf den Dächern der Volkswohnung PV-Anlagen mit einer Leistung von 2.000 kWp. Für die KES sollen perspektivisch weitere PV-Anlagen mit einer Leistung von 2.000 kWp auf Dächern der Volkswohnung errichtet werden. Im Rahmen des Programms 100-Dächer-PLUS plant die Volkswohnung den annähernd flächendeckenden Roll-Out von Mieterstrommodellen – sowohl auf den bisher ausgebauten Dächern als auch den weiteren Potenzial- Dächern. Die Stadtwerke Karlsruhe betreiben im Stadtgebiet zusammen mit Bürgerbeteiligungen drei Solarparks mit insgesamt 2.700 kWp. Auf eigenen Liegenschaften und Liegenschaften der Stadtwerke Netzservice GmbH betreiben die Stadtwerke Karlsruhe eigene Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 1.000 kWp. Bis 2030 wird der Ausbau weiterer Anlagen auf eigenen Liegenschaften geplant, wo bis zu 2.500 kWp möglich sind. Weitere Projekte der Stadtwerke Karlsruhe sind in der Vorplanung. Die Dachflächen der Neuen Messe sollen perspektivisch eine PV-Anlage mit ca. 1.100 kWp erhalten. Auch die Hallen des Hegele-Areals sollen bei bestehender Wirtschaftlichkeit mit einer PV-Leistung von 3.700 kWp belegt werden. Die Stadtwerke Karlsruhe sehen außerdem Investitionen in große Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Karlsruhe vor. Dazu gehören der Standort „Deponie Ost“ mit ca. 3.000 kWp, der Standort „Kastenwört/Fritschlach“ mit ca. 4.000 kWp und ein Standort an der Autobahn 8 mit ca. 2.500 kWp, der eine Erweiterung auf bis zu 4.000 kWp ermöglicht. Für die Umsetzung müssen bei diesen Projekten jeweils noch entsprechende Pachtverträge geschlossen und genehmigungsrechtliche Fragen geklärt werden. – 4 – PV-Ausbau auf privaten Dächern – Förderprogramm, Beratungen und Veranstaltungen Die Stadt unterstützt mit ihrem Förderprogramm „KlimaBonus“ den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf privaten Dachflächen. 248 Förderanträge für PV-Anlagen wurden im Jahr 2022 genehmigt. Diese Zahl stieg im Jahr 2023 auf 396 genehmigte PV-Anträge. Über 70% der Anträge im „KlimaBonus“ werden für die Förderung von Photovoltaikanlagen gestellt. In den letzten drei Jahren wurden die zwei Millionen Euro, die das Programm seit 2021 jährlich bereitstellt, vollständig ausgeschöpft. Die KEK bietet in ihrem Portfolio sowohl Beratungen als auch Veranstaltungen zum Thema Photovoltaik an. Im Kalenderjahr 2023 wurden von der KEK 494 Beratungen mit Schwerpunkt PV durchgeführt, im Zeitraum Januar bis August 2024 waren es 271 Beratungen. Im Jahr 2023 wurden 65 Veranstaltungen zum Thema Photovoltaik angeboten, im Zeitraum Januar bis Mitte Oktober 2024 waren es 25 Veranstaltungen, weitere 7 sind bis Jahresende geplant. Es wurden in 2024 bewusst weniger Termine angeboten, um die Anzahl der Teilnehmenden pro Termin zu erhöhen. Für Unternehmen fanden 27 Beratungen und 3 Veranstaltungen der KEK im Zeitraum Januar bis Mitte Oktober 2024 statt. Für Unternehmen sind zwei weitere Veranstaltungen bis Jahresende geplant. Zusammenarbeit mit Bürgerenergiegenossenschaften (BEG) Die Eignung von potentiellen PV-Projekten für private Investitionen wie über die Karlsruher Bürgerenergiegenossenschaft BEnKA wird im Vorfeld jeder technischen Bewertung auf städtischer Seite berücksichtigt. Die Anforderungen an die konkrete Ausbildung eines PV-Projektes unterscheiden sind bei Umsetzung über private Investitionen gegenüber einer eigenen Umsetzung durch die Verwaltung. Dies ist durch die notwendige Gewinnerzielungsabsicht bedingt. Eine Anlage muss eine gewisse Mindestgröße erreichen, der erzeugte Strom muss in einem ausreichenden Maß dem Eigenverbrauch im Gebäude zugeführt werden können oder bei Modellen der Volleinspeisung müssen besonders geringe spezifische Kosten pro Anlagenleistung (kWp) erreicht werden. Bei Objekten in Vermietung ist die Nutzbarkeit der erzeugten Energiemengen per Eigenverbrauch nicht immer gegeben. Folgende Projekte wurden bereits mit Bürgerenergiegenossenschaften realisiert oder befinden sich in Planung wie z. B. die PV-Anlage auf Haus I des Klinikums mit der BEG Durmersheim, eine große PV- Anlage auf der Umladehalle des Teams Sauberes Karlsruhe (TSK) am Rheinhafen sowie eine Anlage auf der Begegnungsstätte Grötzingen zusammen mit der BEnKA. Karlsruhe im Städtevergleich Zur Einordnung der Platzierung bei der bundesweiten Initiative „Wattbewerb“, auf die der Antrag Bezug nimmt, wird folgendes erläutert: Um das Abschneiden der Stadt Karlsruhe in diesem Solar-Wettbewerb richtig einzuschätzen ist, eine Analyse der relevanten Einflussfaktoren erforderlich, die die Platzierung anhand des Kriteriums „PV- Zubau pro Einwohner“ wesentlich beeinflussen. Dies sind insbesondere: - die zur Verfügung stehenden Freiflächen für Großanlagen - die Art der Bebauung (beispielsweise eine Dachfläche eines Hochhauses mit 200 Bewohnern im Vergleich zu Dachflächen von 60 Einfamilienhäusern mit 200 Bewohnern) - das Alter der Bebauung (Denkmalschutz, Sanierungsaufwand, Neubaugebiete) Generell haben es kleinere Städte oder Gemeinden in der Logik des Wattbewerbs aufgrund der Potenzialverfügbarkeit für Photovoltaik leichter, einen guten PV-Ausbaustand zu erreichen. Dies wird z. B. ersichtlich durch die hinteren Plätze der Großstädte München, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg und Düsseldorf. Diese fünf Städte befinden sich alle auf einem der letzten sieben Plätze in der Kategorie „Großstadt“. Berlin nimmt am Wattbewerb gar nicht teil. Vergleicht man Karlsruhe mit Städten ähnlicher Größe in Hinblick auf Einwohnerzahl (250.000 bis 360.000 Einwohner: Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Münster, Mannheim, Augsburg, Wiesbaden, Mönchengladbach, Gelsenkirchen, Aachen) so liegt Karlsruhe (Stand 30.09.2024) auf dem dritten – 5 – Platz hinter Bielefeld und Münster, deren Stadtfläche um 50% (Bielefeld) bzw. 75% (Münster) höher ist. Im Ranking der fünf größten Städte in Baden-Württemberg belegt Karlsruhe Platz 1 (gleicher Stichtag). Weiteres Vorgehen zur Nutzung des PV-Potenzials Um das große PV-Potenzial in Karlsruhe weiter zu heben, müssen weiterhin große Anstrengungen unternommen werden. Folgende Potenziale werden von den städtischen Dienststellen verstärkt in den Fokus gerückt: • PV auf größere Dächer und versiegelte Parkplätze bringen Die Potenzialanalyse des Energieleitplans hat gezeigt, dass ein besonders großes PV-Potenzial auf mittleren (11-40 kWp) und großen Dächern (mehr als 40 kWp) besteht. Diese Dächer für den PV- Ausbau zu gewinnen ist essentiell für die Energiewende in Karlsruhe. Hinzu kommt ein enormes Potenzial auf versiegelten Parkplätzen von etwa 19.500 kWp. • PV auf gewerblichen Dächern Um den PV-Ausbau auf gewerblichen Dächern zu beschleunigen, haben die KEK und die Wirtschaftsförderung die strategische Zusammenarbeit aufgenommen und verstärkt. Seit Ende 2023 wurde begonnen, Unternehmen mit einem PV-Potential bis 400 kWp zu identifizieren und mit individuellen Steckbriefen für die großen Dächer in Karlsruhe zu kontaktieren. Im Rahmen des Unternehmensservice wird die Wirtschaftsförderung gezielt Unternehmen mit großem PV-Potential ansprechen und im Weiteren unabhängig von der Dachgröße anlassbezogen auf das Beratungs- Portfolio der KEK hinweisen. – 6 – • PV auf Freiflächen Durch die Regionalplanfortschreibung sind bereits konkrete Überlegungen und Prüfungen zum Ausbau von Photovoltaik auf Freiflächen in Karlsruhe erfolgt. Im Zuge des Verfahrens wurden von der Stadt Karlsruhe bereits zusätzliche eigene Flächenvorschläge eingebracht, die zuvor von einer gemeinsamen ämterübergreifenden Arbeitsgruppe zusammen mit der KEK geprüft wurden. Die PV-Taskforce unter Leitung der KEK wird sich dem Thema der Vergabe von geeigneten Freiflächen in städtischer Hand für die Belegung mit Photovoltaik konzeptionell widmen. Mit den beschriebenen Aktivitäten und den aufgezeigten nächsten Schritten im Bereich des PV- Ausbaus ist dem Antrag aus Sicht der Stadtverwaltung entsprochen. Über den Fortschritt der Aktivitäten wird im Rahmen des jährlichen Monitoringberichts zum Klimaschutzkonzept berichtet. CO 2 -Relevanz: Mit den bestehenden und bereits geplanten Maßnahmen zum PV-Ausbau wird in erheblichem Maße erneuerbarer Strom produziert und somit ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
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Niederschrift Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Naturschutzbeirat 5. Dezember 2024, 16:30 Uhr öffentlich Rathaus – Bürgersaal Vorsitz: Bürgermeisterin Bettina Lisbach Protokollführerin: Katharina Reinholz TOP 4 Mehr Photovoltaik (PV) auf städtische Dächer und Freiflächen bringen Antrag: CDU Die Vorsitzende Bürgermeisterin Bettina Lisbach ruft Tagesordnungspunkt 4 auf. Stadtrat Tobias Bunk (CDU) bedankt sich für die Stellungnahme und bittet um die Erstellung einer Liste, die alle Photovoltaik-Projekte auf kommunalen Liegenschaften rückblickend für die letzten drei Jahre und ausblickend auf die nächsten drei Jahre beinhaltet. Daraus solle hervorgehen, unter wessen Federführung diese Projekte laufen. Abgebildet werden sollen Projekte des Amts für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW), städtischer Gesellschaften und Bürgerenergiegenossenschaften. Die Vorsitzende bestätigt, dass – soweit die Informationen vorliegen oder problemlos eingeholt werden können - eine solche Liste übermittelt werden wird. Klaus Stapf (Sachkundiger Einwohner – NABU) erkundigt sich nach dem Stand der Initiative der Sportvereine, die ebenfalls Interesse an Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Vereinsgebäude hätten. Die Vorsitzende erläutert, dass es mittlerweile einen Mustervertrag gibt, der zwischen Liegenschaftsamt, einem Sportverein und der Bürgerenergiegenossenschaft Karlsruhe (BEnKA) ausgehandelt wurde. Dieser kann voraussichtlich auch als Blaupause für weitere Projekte dienen. Da die Flächen der Stadt gehören (Erbpacht), die Gebäude aber meist im Besitz der Vereine sind, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Installation einer PV-Anlage komplex. Mit der Bürgerenergiegenossenschaft Karlsruhe (BenKA) werde derzeit eine PV-Anlage zusammen mit einem Sportverein projektiert. Stadträtin Dr. Sonja Klingert (GRÜNE) betont, dass sich die Fraktion der GRÜNEN über den Antrag der CDU-Fraktion freue. Die Stadtverwaltung konnte dadurch sehr gut darlegen, wie viele Projekte bereits gut laufen und welche Dynamik in diesem Bereich vorherrscht. Auch sie wünschten sich eine solche Liste, wie von Herrn Bunk beschrieben. Diese solle öffentlich zugänglich gemacht werden. Dass HGW die Photovoltaik-Ausbauziele angehoben und erreicht habe, sei gut; eventuell könne man die Ziele noch weiter anheben. Als weitere Information wünsche sie sich eine Übersicht, inwieweit das Potenzial der – 2 – verfügbaren Dachflächen bisher ausgenutzt wurde. Interessant finde sie außerdem, was sich durch die Kontaktaufnahme mit Unternehmen entwickeln könne. Die Vorsitzende merkt an, dass es eine Liste der Photovoltaik-Anlagen von HGW bereits auf der Website der Stadt gebe. Sie betont, dass die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK) bereits dabei sei, Firmen zu kontaktieren und dass dieses Engagement weiter intensiviert werden müsse. Sie weist außerdem darauf hin, dass das Photovoltaik-Potenzial noch bei weitem nicht ausgeschöpft sei und weiter daran gearbeitet werden müsse. Franziska von Andrian-Werburg (Amtsleiterin Umwelt- und Arbeitsschutz) erläutert, dass bei einem jährlichen Zubau von etwa 500 Kilowattpeak (kWp) PV-Leistung das Potenzial der PV-geeigneten kommunalen Dächer bis 2040 ausgeschöpft werden könne. Friedemann Kalmbach (FÜR/FW) weist darauf hin, dass nicht nur die Photovoltaik, sondern auch das Stromnetz analog mitausgebaut werden müsse. Bisher sei das nicht immer im notwendigen Maße erfolgt, sodass sich bereits des Öfteren Maßnahmen verzögerten. Die Vorsitzende bedankt sich für die Diskussion und fragt die antragsstellende Fraktion, ob der Antrag in dieser Form als beantwortet gesehen werde, oder ob er erneut in den Gemeinderat verwiesen werden solle. Die CDU-Fraktion zeigt sich einverstanden, den Antrag in dieser Form an dieser Stelle abzuschließen. Die Liste mit den Informationen zu Projektierern und Betreibern kommunaler PV-Anlagen solle aber erstellt und veröffentlicht werden. gez. Bürgermeisterin Bettina Lisbach gez. Katharina Reinholz (Umwelt- und Arbeitsschutz) Sitzungsleiterin Protokollführerin