Klärwerk Karlsruhe, Neubau Labor- und Verwaltungsgebäude

Vorlage: 2024/0873
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 20

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage neu
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0873 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Klärwerk Karlsruhe, Neubau Labor- und Verwaltungsgebäude Ersatzaufforstungsfläche zur Klärwerkserweiterung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 17.10.2024 7 N Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 20 Ö Entscheidung Kurzfassung Im Klärwerk Karlsruhe ist der Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes vorgesehen. Um die hierfür benötigte Baugenehmigung zu erhalten, muss vorher eine Waldumwandlungsgenehmigung der höheren Forstbehörde vorliegen. Dafür wird wiederum eine Ersatzfläche zu Aufforstung benötigt. Das Forstamt hat auf Neureuter Gemarkung eine geeignete Ausgleichsfläche als Ersatzauffors- tungsfläche vorgeschlagen. Der Ortschaftsrat Neureut hat der Aufforstung am 17. Oktober 2023 zugestimmt. Da die Stadt Karlsruhe Eigentümerin der Ausgleichsflächen ist, wird diese ebenfalls um Zustimmung gebeten. Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Waldumwandlung der Baufläche im Klärwerk sowie die Aufforstung des städtischen Waldgrundstücks 10349 in Neureut. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Strategie des klimafreundlichen Klärwerks 2035+ verfolgt das Ziel, die Kläranlage Karlsruhe auf die Aufgaben und Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Vor diesem Hintergrund ist nun der Neubau eines Labor- und Verwaltungsgebäudes im Klärwerk Karlsruhe vorgesehen, der die Zusammenführung des Personals des Labors, der Verwaltung und des Betriebs vorsieht und die Optimierung von Prozessen und Abläufen unter den hohen Anforderungen an die technischen und administrativen Standards gewährleistet. Die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen aus dem BSI-Gesetz und der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastruktur (KRITIS) erfordern für das Klärwerk zwingend notwendige Maßnahmen, um weiterhin eine regelkonforme Akkreditierung des Klärwerkbetriebs sicherzustellen. Insbesondere der Zugangs- und Einbruchschutz zur Leitwarte als Herzstück der Kläranlage, in welcher sämtliche Betriebs- und Anlagenprozesse dauerhaft überwacht und gesteuert werden, ist den aktuell geltenden Vorschriften anzupassen. Unter energetischen Gesichtspunkten (Wärmedämmung, Energienutzung, Beleuchtung und Belüftung) sind sowohl das Verwaltungsgebäude als auch das Laborgebäude nicht mehr zeitgemäß ausgestattet. Außerdem müssten in beiden Gebäuden zahlreiche brandschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden, die einen hohen finanziellen Aufwand erfordern. Weiterhin ist die Anzahl der Büroräume nicht ausreichend und die Zimmergrößen entsprechen nicht den Standards der Stadt Karlsruhe. Die Sanitärbereiche entsprechen nicht den üblichen Anforderungen, die Trennung in Schwarz-Weiß-Bereiche existiert nur teilweise und kann in den vorhandenen Gebäuden nicht nachgerüstet oder erweitert werden. Die Gesamtmaßnahme befindet sich derzeit in der Planung. Der Baubeginn ist Anfang 2025 geplant. Um die Hierfür benötigte Baugenehmigung zu erhalten, muss zunächst eine Waldumwandlungsgenehmigung bei der höheren Forstbehörde beantragt werden, da Flächen überbaut werden, die Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (§ 2 LWaldG BW) sind. Die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsform ist nur dann möglich, wenn eine geeignete Ersatzaufforstungsfläche vorhanden ist. Nach Rücksprache mit dem Forstamt wurde eine hierfür geeignete Fläche in Neureut gefunden. Das Forstamt schlägt vor, das städtische Waldgrundstück 10349 in Neureut zu arrondieren und eine 0,2 Hektar große Freifläche, die bereits von drei Seiten von Wald umschlossen ist und derzeit als Acker bewirtschaftet wird, aufzuforsten. Das Umweltamt und die höhere Forstbehörde würden Ihre Zustimmung zu diesem Vorschlag erteilen. Eine Aufforstungsgenehmigung gibt es bislang nicht, diese muss im Laufe des Antragsverfahrens zur Waldumwandlung bei der unteren Landwirtschaftsbehörde eingeholt werden. Die Fläche wird derzeit durch die Ortsverwaltung Neureut verpachtet. Der bewirtschaftende Landwirt wird entsprechend über die Ersatzaufforstungsfläche informiert. Eventuelle Pachtverträge sind dann zu gegebener Zeit zu kündigen. Der Ortschaftsrat Neureut hat der Aufforstung bereits in der Sitzung am 17. Oktober 2023 zugestimmt. – 3 – Lage der möglichen Ersatzaufforstungsfläche auf Flurstück 10349 in Neureut Flächengröße der Ersatzaufforstungsfläche: 0,2 Hektar (2.000 Quadratmeter) – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Waldumwandlung der Baufläche im Klärwerk sowie die Aufforstung des städtischen Waldgrundstücks 10349 in Neureut.

  • Abstimmungsergebnis TOP 20
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Klärwerk Karlsruhe, Neubau Labor- und Verwaltungsgebäude Ersatzaufforstungsfläche zur Klärwerkserweiterung Vorlage: 2024/0873 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt nach Vorberatung im Bauausschuss die Waldumwandlung der Baufläche im Klärwerk sowie die Aufforstung des städtischen Waldgrundstücks 10349 in Neureut. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (43 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Bauausschuss am 17. Oktober 2024. Stadtrat Stolz (AfD): Mit Blick auf die steigende Bevölkerungszahl in Karlsruhe oder im ge- samten Einzugsgebiet von dem Klärwerk ist der Antrag eigentlich richtig und auch vertret- bar. Aber nicht vertretbar ist für uns, dass hierfür eine landwirtschaftliche Fläche mit wert- vollem Ackerboden stillgelegt wird, um nachher darauf Wald zu pflanzen, obwohl im nä- heren Umfeld genug brachliegende Flächen bereits vorhanden sind, also genug Gras, wo man einfach Bäume pflanzen könnte und durch die Aufforstung dann sogar noch effekti- ver zur CO 2 -Umwandlung beitragen könnte. Das habe ich damals schon im Ortschaftsrat angemerkt und dem Antrag dann auch nicht zugestimmt bzw. abgelehnt. Und da auch heute über das Gesamtpaket abgestimmt werden soll, müssen wir den Antrag leider so ab- lehnen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 2 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024