Grundsteuerreform 2025 – Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
| Vorlage: | 2024/0868 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 31.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Neureut, Oberreut, Oststadt, Rintheim, Rüppurr, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0868 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Grundsteuerreform 2025 – Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2024 10 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 08.10.2024 2 Ö Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 14 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum Stand der Grundsteuerreform 2025 zur Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung). Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 60 Mio. Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Vorbemerkung Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die Ermittlung der für die Grundsteuer maßgeblichen Einheitswerte in Westdeutschland auf Basis der Hauptfeststellung von 1964 als verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht: "Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen". Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu fest, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht alleine durch die Tatsache verletzt sei, dass es seit über 50 Jahren kein Verfahren mehr zur Feststellung von Immobilienwerten gab. Vielmehr seien die Unterschiede, welche sich in der Wertentwicklung der Immobilien ergeben habe, ausschlaggebend. Obwohl für alle Eigentümer in Westdeutschland seit 1964 die gleichen Bemessungsgrundlagen immer noch gelten, haben sich die Werte seither unterschiedlich entwickelt. Für die Umsetzung der Grundsteuerreform wurde vom Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Ende 2024 gesetzt. Ab 2025 muss das neue Grundsteuerrecht angewendet werden. Das bisherige Grundsteuergesetz des Bundes hatte eine bundesweite Gültigkeit. Im Gegensatz dazu hat der Bundesgesetzgeber im neuen Grundsteuergesetz (Link: https://www.gesetze-im- internet.de/grstg_1973/index.html ) eine Öffnungsklausel für eine abweichende landesrechtliche Grundsteuerregelung verankert. Davon hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht. Im November 2020 hat der baden- württembergische Landtag ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) verabschiedet (Link https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GrStGBWV3IVZ ) Die Neuregelung gilt für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025. II. Eckpunkte der Neuregelung in Baden-Württemberg Wie bisher unterliegen der Grundsteuer die Betriebe der Forst- und Landwirtschaft (LuF) (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) Verfahrensrechtlich bleibt es wie bisher bei einem dreistufigen Verfahren: - Im ersten Schritt bewerten die örtlichen Finanzämter den steuerpflichtigen Grundbesitz und stellen die Grundsteuerwerte (bisher Einheitswerte) durch den Grundsteuerwertebescheid fest. - Im zweiten Schritt berechnen die örtlichen Finanzämter die Grundsteuermessbeträge und setzen diese durch Grundsteuermessbescheide fest. - Im dritten Schritt legen die Kommunen die örtlichen Hebesätze jeweils für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B fest, erlassen die Grundsteuerbescheide und erheben die Grundsteuer 1. Berechnung der Grundsteuer A Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) erfolgt entsprechend der ab 2025 geltenden Bundesregelung in einem Ertragsverfahren. Dabei werden die land- und – 3 – forstwirtschaftlichen Flächen mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen typisierten Reinertragswerten bewertet. Der Grundsteuerwert des Betriebs der LuF wird mit der Steuermesszahl 0,55 Promille vervielfacht und ergibt den Grundsteuermessbetrag. Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die Wohnzwecken oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden Steuergegenstand der Grundsteuer B. 2. Berechnung der Grundsteuer B Für die Berechnung der Grundsteuer B hat der Landesgesetzgeber das modifizierte Bodenwertmodell als Berechnungsgrundlage verbindlich festgelegt. Die Grundsteuer B (Grundvermögen) wird in Baden-Württemberg wie folgt berechnet: Für das modifizierte Bodenwertmodell ist ausschließlich die Grundstücksgröße, der Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022 sowie die Steuermesszahl nach Nutzungsart maßgeblich. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht mehr an. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 ergeben sich in Baden-Württemberg aus den Kaufpreissammlungen der jeweiligen Gutachterausschüsse. Kommunale Einflussmöglichkeiten bestehen auf die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg nicht. Zur Minderung der zu erwartenden Belastungsverschiebung hat der Landesgesetzgeber unterschiedliche Steuermesszahlen je nach Nutzugsart geregelt: Grundsteuermesszahl Wert Grundsatz: Grundvermögen (unbebaut und Gewerbe) 1,3 ‰ Geminderte Messzahlen: Überwiegend für Wohnzwecke genutzt 0,91 ‰ Wohnraumförderung 0,585 ‰ (Weiterer) Abschlag für Denkmalschutz je 10 % Sonstige Abschläge sowie Härtefallregelungen oder Erlassmöglichkeiten sind durch den Landesgesetzgeber nicht mehr vorgesehen. Grundstücksfläche Bodenrichtwert Grundsteuerwert Grundsteuerwert Grundsteuermesszahl Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag Hebesatz Grundsteuerbetrag 1. Stufe: Bewertungsverfahren 2. Stufe: Messbetragsverfahren 3. Stufe: Festsetzung und Erhebung Finanzamt Stadt Karlsruhe Abbildung 1: Berechnungsschema der neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg. – 4 – Das modifizierte Bodenwertmodell bei der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg hat den Zweck, eine gerechtere und einfachere Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu schaffen. Ziel ist, die Berechnung der Grundsteuer auf eine moderne und transparente Basis zu stellen. Das bisherige Modell berücksichtigte neben dem Bodenwert vor allem den Wert der darauf stehenden Gebäude. Das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg konzentriert sich ausschließlich auf den Wert des Bodens. Der Gedanke dahinter ist, dass der Boden selbst eine dauerhafte und stabile Werteinheit darstellt, während Gebäude renovierungsbedürftig oder mit der Zeit an Wert verlieren werden. III. Aufkommensneutraler Hebesatz Der Landesgesetzgeber hat während der gesamten Gestaltungsphase des neuen Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) immer seinen Willen bekundet, dass es durch die Reform zu einer aufkommensneutralen Ausgestaltung des Hebesatzes der Kommune kommen soll. Eine gesetzliche Pflicht besteht hierzu jedoch nicht. Es obliegt den Kommunen, den für sie maßgebenden bzw. notwendigen Hebesatz festzulegen. Die Grundsteuer war für die Stadt Karlsruhe stets eine verlässliche Einnahmequelle. Insofern wurde stets – wie zuletzt bei Einbringung des Doppelhaushaltes 2024/2025 sowohl von Herrn Oberbürgermeister als auch von der Finanzbürgermeisterin betont: Das Ziel für Karlsruhe ist ein aufkommensneutraler Hebesatz. Im Doppelhaushalt 2024/2025 und der mittelfristigen Finanzplanung wurde daher als Planansatz jeweils 60 Mio. Euro veranschlagt. 1. Kalkulation Grundsteuer B Ausgangslage für die Neukalkulation des aufkommensneutralen Hebesatzes sind rund 105.000 steuerpflichtigen Objekte in der Stadt Karlsruhe. Durch die zuständigen Finanzämter liegen derzeit 94.700 Grundsteuermessbeträge nach neuem Recht für die Kalkulation vor. Die verbleibenden offenen Messbeträge wurden hochgerechnet. Insgesamt liegen Grundsteuermessbeträge in Höhe von 22,1 Mio. Euro als Grundlage für die Kalkulation vor. Um die Aufkommensneutralität zu erreichen ist der derzeitige Hebesatz von 490 % auf 270 % abzusenken. Transparenzregister des Finanzministeriums Das Transparenzregister des Finanzministerium Baden-Württemberg (FM) weist für Karlsruhe eine Hebesatzbandbreite von 243% bis 269% aus. Diese veröffentlichten Werte sind jedoch äußerst kritisch zu betrachten und nur bedingt heranzuziehen. Für die Berechnung des Hebesatzes durch das FM wurden ausschließlich Messbetragswerte zum Stichtag 1. Januar 2022 herangezogen. Seitdem wurden Wertfortschreibungen durch das FM nicht berücksichtigt. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Hebesatzbreite durch das FM Grundsteuerwerterklärungen nicht berücksichtigt, welche noch nicht durch die zuständigen Finanzämter bearbeitet wurden. Dies betrifft vor allem große Gewerbeobjekte. Diese verändern die vom FM erstellte Bandbreite erheblich. Insoweit können die Berechnungen im Transparenzregister nicht als Grundlage für die Stadt Karlsruhe verwendet werden. Nach Berechnungen der Verwaltung ist für Karlsruhe aus heutiger Sicht der Hebesatz von 270% zutreffend und aufkommensneutral. Veränderungen und Belastungsverschiebungen Trotz der deutlichen Senkung des aktuellen Hebesatzes kommt es in unterschiedlichen Bereichen zu Belastungsverschiebungen zwischen Grundstücken, Grundstücksarten und Lagen. Das heißt, es wird – 5 – Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu zahlen ist und Grundstück, für die weniger als bisher zu zahlen ist. Dies ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die zwangsläufige Folge der Reform. Mit dieser will der Gesetzgeber den zur Verfassungswidrigkeit geführten Schiefstand bei der Grundsteuererhebung heilen. Um diese Veränderungen und Belastungsverschiebungen in Karlsruhe besser nachvollziehen zu können, wurden die steuerpflichtigen Objekte in verschiedene Rubriken aufgeteilt: Rubrik Erläuterung Eigentumswohnung (ETW) Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, die durch Teilungserklärungen gebildet wurden (Miteigentumsanteile). Einfamilienhaus (EFH) Klassische Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Zweifamilienhaus (ZFH) Häuser mit zwei Wohneinheiten ohne Teilungserklärung. Mietwohngrundstück (MWG) Häuser mit drei oder mehr Wohneinheiten ohne Teilungserklärung. Geschäftsgrundstück (GG) Steuerpflichtige Objekte von Gewerbebetrieben. Gemischt genutzt Objekte, welche private sowie gewerbliche Einheiten in unterschiedlichen Ausprägungen enthalten. Sonstig bebaute / unbebaute Grundstücke Garagen, Stellplätze, Doppelparker, unbebaute Grundstücke (Bauland, keine Land- und Forstwirtschaft) Aufbauend auf dieser Aufteilung der steuerpflichtigen Objekte ergibt sich ab 2025 eine Veränderung der Grundsteuerlast wie folgt: Abbildung 2: Grafische Darstellung der Belastungsveränderung Deutlich ablesbar ist die Verschiebung vom Bereich „Gewerbe“ hin zum Bereich „Wohnen“. Der Bereich „Gewerbe“ wird um nahezu 50 % entlastet. Innerhalb des Bereichs „Wohnen“ sind wiederum besonders die Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen. 12,69 Mio € 6,29 Mio € 3,07 Mio € 9,91 Mio € 22,36 Mio € 3,21 Mio € 1,26 Mio € 10,20 Mio € 11,05 Mio € 6,28 Mio € 11,45 Mio € 13,37 Mio € 3,26 Mio € 4,60 Mio € 0,00 Mio € 5,00 Mio € 10,00 Mio € 15,00 Mio € 20,00 Mio € 25,00 Mio € ETWEFHZFHMWGGGGemischtSonstiges Steuer bisherHebesatz "neu" Wohnen – 6 – Die Verteilung der Steuerlast innerhalb des Bereichs „Wohnen“ stellt sich wie folgt dar: Abbildung 3: Darstellung der Veränderung im Bereich „Wohnen“ in Prozent. Erkennbar ist zum einem, dass über 50 % der steuerpflichtigen Objekte aus dem Bereich „Wohnen“ künftig eine geringere Steuerbelastung haben als bisher. Für viele Haushalte bedeutet dies eine Entlastung und langfristig weniger finanzielle Belastungen durch die Immobilie. Andererseits muss selbst eine Mehrbelastung von beispielsweise über 600 % nicht gleich mit einer exorbitanten finanziellen Steigerung gleichgesetzt werden. Hierunter verbergen sich zum Teil Veränderungen wie zum Beispiel die Steigerung der bisherigen Steuerlast von 2,65 Euro auf neu 43,41 Euro. Bei der Gesamtschau aller steuerlichen Objekte stellt sich das Verhältnis der Veränderungen wie folgt dar: Abbildung 4: Darstellung der Veränderung aller steuerpflichtigen Objekte in Prozent. Auch bei dieser Gesamtschau ist erkennbar, dass nahezu die Hälfte aller steuerpflichtigen Objekte zukünftig eine geringere Steuerlast tragen. 050001000015000200002500030000350004000045000 Geringere Steuer Zwischen 0 & 100 % Zwischen 100 & 200 % Zwischen 200 & 300 % Zwischen 300 & 400 % Zwischen 400 & 500 % Zwischen 500 & 600 % Über 600 % ETWEFHZFHMWG 52903 22008 9451 4179 2466 1527 1585 3917 01000020000300004000050000 Geringere Steuer Zwischen 0 & 100 % Zwischen 100 & 200 % Zwischen 200 & 300 % Zwischen 300 & 400 % Zwischen 400 & 500 % Zwischen 500 & 600 % Über 600 % 44.587 18.960 7.828 3.339 1.837 1.038 616 1.851 – 7 – 2. Kalkulation Grundsteuer A Für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wurde ebenfalls auf Basis der bislang vorliegenden Messbeträge (Stand 28. August 2024: 64 %) ein neuer Hebesatz kalkuliert. Eine aufkommensneutrale Kalkulation stellt sich bei der Grundsteuer A jedoch schwieriger dar, da zum Beispiel bisherige Gebäudeteile, die zu Wohnzwecken dienen, nunmehr der Grundsteuer B zugerechnet werden. Überschlägig erfolgt hier ein Wertetransfer von ca. 60 Tsd. Euro von der Grundsteuer A zur Grundsteuer B. Bei der Kalkulation des Hebesatzes wird daher mit einem neuen Ertrag für die Grundsteuer A von 100 Tsd. Euro ausgegangen. Aufgrund der bisher nur recht geringen vorliegenden Messbeträge für die Grundsteuer A ist bei der Hochrechnung der Messbeträge mit einer großen Unschärfe zu rechnen. Um durch den Wertetransfer bereinigten Ertrag bei der Grundsteuer A zu erreichen, ist der derzeitige Hebesatz von 490 % auf 650 % zu erhöhen. 3. Grundsteuer C (Gesonderter Hebesatz für baureife Grundstücke) Der Landesgesetzgeber hat durch das LGrStG den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, für baureife, unbebaute Grundstücke einen abweichenden gesonderten Hebesatz festzusetzen (Grundsteuer C). Die Einführung eines gesonderten Hebesatzes ist nach dem LGrStG an bestimmt Bedingungen geknüpft. Bisher waren unbebaute, baureife Grundstücke steuerlich sehr niedrig bewertet. Ein zwingender Grund, eine Nutzungsänderung herbeizuführen, war durch die Eigentümer aus steuerlicher Sicht nicht gegeben. Infolge der Reform tritt nunmehr bei diesen unbebauten, baureifen Grundstücken eine erhebliche Belastungsverschiebung ein. Infolge der nunmehr höheren Grundsteuer B gehen wir davon aus, dass diese Eigentümer nunmehr an einer zeitnahen Vermarktung bzw. Nutzungsänderung der Grundstücke interessiert sind. Aus diesem Grund wird empfohlen, zum aktuellen Zeitpunkt von der Einführung eines gesonderten Hebesatzes für die Grundsteuer C abzusehen. Auswertungen hierzu könnten in frühestens zwei Jahren erfolgt. IV. Alternativen neben dem aufkommensneutralen Hebesatz Die Stadtkämmerei hat neben einem aufkommensneutralen Hebesatz auch weitere Hebesatzszenarien geprüft. - Eine Differenzierung eines Hebesatzes für unterschiedliche Bereiche (zum Beispiel Wohnen und / oder Gewerbe) ist nach dem Grundsteuergesetz nicht möglich. Für das allgemeine Grundvermögen (Grundsteuer B) und für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) ist jeweils nur ein einheitlicher Hebesatz je Kommune zulässig. Einzige Ausnahme wäre ein gesonderter Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C). - Entwickelt wurden Hebesätze, welcher einen aufkommensneutralen Hebesatz gemessen am Ertrag des Bereichs „Wohnen“ bzw. eine maximale Ertragsgrenze für Objektarten heranzieht. Diese unterschiedlichen Szenarien wurden jedoch verworfen, da sämtliche Szenarien die Verschiebewirkung zwischen „Wohnen“ und „Gewerbe“ verstärken und darüber hinaus auch zu teilweise erheblichen Mindererträgen bei der Grundsteuer führen würden. – 8 – - Auch die in der Strukturkommission aufgeworfene Frage einer Kompensation der Minderbelastung bei der Grundsteuer durch Erhöhung der Gewerbesteuer führt zu keinem zielführenden Ergebnis. In vielen Beispielsfällen führt die Grundsteuerentlastung nicht zu einer Gewerbesteuererhöhung da beide Steuerarten unterschiedliche Steuerbemessungsgrundlagen haben. Infolgedessen würde eine Gewerbesteuerhebesatzerhöhung oftmals Gewerbeunternehmen treffen, die keine signifikante Grundsteuererleichterung erfahren haben. V. Härtefallregelungen Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) sieht keine Möglichkeiten für eine Härtefallregelung sowie Erlassmöglichkeiten und ergänzender Abschläge vor. Die allgemeinen Möglichkeiten nach der Abgabenordnung (AO) bestehen weiterhin fort. Losgelöst von den Möglichkeiten der AO arbeitet die Stadtverwaltung derzeit intensiv an Regelungen für mögliche Härtefälle. In einer ersten Gesprächsrunde, die aus Vertretern der Stadtkämmerei, der Sozial- und Jugendbehörde, des Bauordnungsamtes sowie des Stadtplanungsamtes bestand, wurden erste Ansätze erörtert, um Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die durch die Reform in eine unzumutbare finanzielle Lage geraten könnten. Die möglichen Maßnahmen, die im Detail noch geprüft und ausgearbeitet werden sehen unter anderem Beratungsleistungen für eine erweiterte Grundstücksnutzung oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt vor. Die nächsten Schritte sehen eine detaillierte Prüfung und Ausarbeitung vor. Über die erarbeiteten Unterstützungsmöglichkeiten soll im Webauftritt der Stadt Karlsruhe sowie bei einer individuellen Kontaktaufnahme informiert werden. VI. Kommunikation Die Entscheidung über den künftigen Hebesatz der Grundsteuer A und B soll nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2024 (nichtöffentlich) sowie (öffentlich) am 8. Oktober 2024 im Gemeinderat am 22. Oktober 2024 (öffentlich) erfolgen. Ein Kommunikationskonzept mit Blick auf die Bürgerschaft wird derzeit mit dem PIA erarbeitet. Neben einer Pressekonferenz zum Thema Sachstand Grundsteuerreform und Hebesatz 2025 wird eine spezielle Webeseite mit Information zu Härtefallmöglichkeiten, ein Grundsteuerrechner und viele weitere Informationen publiziert. VII. Kleinbetragsregelung bei der Grundsteuerfestsetzung Grundsätzlich ist nach den gesetzlichen Regelungen des bisherige Grundsteuergesetz, sowie des neue Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer in vier Raten zu zahlen. Abweichend von dieser Regelung kann die Kommune festlegen, dass Grundsteuerkleinbeträge i.S.d. § 52 Abs. 2 LGrStG unter einer Jahressumme von 15 Euro nur einmalig am 15. August als Jahresbetrag und Grundsteuerfestsetzungen unter einer Jahressumme von 30 Euro je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig werden. Grund hierfür ist, dass ein derart geringer Betrag nicht kleinteilig in vier Raten gezahlt werden müssen. Diese Regelung wird auch in Karlsruhe praktiziert. Die Spitzenverbände haben im Rahmen der Neuregelung des LGrStG die Empfehlung ausgesprochen, diese Regelung in der Hebesatzsatzung zu verankern. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung). – 9 – Nachrichtlich: Landesgrundsteuergesetz (LGrStG – BW) Grundsteuergesetz GrStG - Bund QR-Code zum Aufruf der beiden genannten Steuergesetze
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Extrahierter Text
Anlage 1 Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei Abteilung Kommunale Steuern Stand: Oktober 2024 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229,231) in Verbindung mit §§ 2, 8 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes Baden- Württemberg (KAG) vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Oktober 2024 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 15. März 2011 zuletzt geändert durch Satzung vom 08. Dezember 2021 wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Bezeichnung „Grundsteuergesetz“ durch die Bezeichnung „Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg“ ersetzt. 2. In § 2 Ziffer 1 Buchstabe a) wird die Zahl 490 durch die Zahl 650 ersetzt. 3. In § 2 Ziffer 1 Buchstabe b) wird die Zahl 490 durch die Zahl 270 ersetzt. 4. In § 2 wird nach der Ziffer 1 b) folgender Satz eingefügt: Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) werden fällig am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt, am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer Hebesatzsatzung 2 Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Karlsruhe, 23. Oktober 2024 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Grundsteuerreform 2025 Aktueller Sachstand SPERRFRIST 8. Oktober 2024 um 18 Uhr Grundsteuerreform – Warum? Durch Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 10. April 2018 wurde die Reform der bisherigen Grundsteuer notwendig. Die bisherigen Einheitswerte für die Bemessung waren nicht mehr verfassungskonform. Infolge müssen alle Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Flächen neu bewertet werden. 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei2 Grundsteuerreform – Rechtslage Im neuen bundesweiten Grundsteuergesetz wurde eine Öffnungsklausel für eine abweichende landesrechtliche Grundsteuerregelung verankert. Der Landtag von Baden-Württemberg hat im November 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) verabschiedet. Das LGrStG gilt für die Grundsteuer ab dem Jahr 2025. 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei3 Grundsteuerreform - Berechnungsgrundlage Zur Berechnung der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) hat der Landesgesetzgeber das modifizierte Bodenwertmodell als Bewertungsverfahren verbindlichfestgelegt. Die Bewertung der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) erfolgt nach dem Bundesmodell. 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei4 Grundsteuerreform – Berechnung der Grundsteuer (3 Stufen) 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei5 Grundsteuermesszahl Wert Grundsatz Grundvermögen 1,3 ‰ Überwiegend für Wohnzwecken genutzt 0,91 ‰ Exkurs: Entwicklung Bodenrichtwerte seit 1964 bis heute (Darstellung Wertentwicklung) 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei6 0 200 400 600 800 1000 1200 196420012022 Stadt Karlsruhe: Stufe 3 Festsetzung und Erhebung Aktueller Sachstand Steuerpflichte Objekte in Karlsruhe~ 105.000 Eingegangene Messbescheide nach neuem Recht ~ 98.000 Erledigungsquote durch die Finanzämter93,0 % Einspruchsquote beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt 24 % Erledigungsquote im Landesdurchschnitt95 % DHH 24/25 Planansatz Ertrag Grundsteuer 2025 60,0 Mio. € 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei7 Die eingegangenen Messbescheide (93,0 %) entsprechen 89,6 % des bisherigen Ertrages! Die vorhandenen Messbeträge wurden auf 100 % hochgerechnet. Grundsteuerreform – Einnahmeentwicklung 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei8 €- €10.000.000,00 €20.000.000,00 €30.000.000,00 €40.000.000,00 €50.000.000,00 €60.000.000,00 €70.000.000,00 20142015201620172018201920202021202220232024202520262027 Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Grundsteuerreform – Transparenzregister des FM Bandbreite aus Transparenzregister des FM für Karlsruhe: 243% bis 269% Veröffentlichte Werte sind kritisch zu betrachten und nur bedingt heranzuziehen: Für die Berechnung wurden Werte zum Stichtag 1. Januar 2022 verwendet. Wertanpassungen bis heute wurden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht bearbeitete Erklärungen. Dies sind vor allem Gewerbegrundstücke. Die Stadt Karlsruhe hat zwischenzeitlich alle Objekte berechnet. 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei9 Grundsteuerreform – Hebesatz & Kalkulation Gesetzliche Regelung des Hebesatzes: EINHebesatz für ALLEsteuerpflichtigen Objekte! Eine Differenzierung des Hebesatzes für z.B. „Wohnen“ und / oder „Gewerbe“ ist nicht möglich! Hebesatz aufkommensneutral mit rund 60 Mio. Euro über alle steuerpflichtigen Objekte (100%) hinweg berechnet: Hebesatz = 270 % 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei10 Rubrikbezeichnung RubrikErläuterung Eigentumswohnung (ETW)Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern, die durch Teilungserklärungen gebildet wurden (Miteigentumsanteile). Einfamilienhaus (EFH)Klassische Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser. Zweifamilienhaus (ZFH)Häuser mit zwei Wohneinheiten ohne Teilungserklärung. Mietwohngrundstück (MWG)Häuser mit drei oder mehr Wohneinheiten ohne Teilungserklärung. Geschäftsgrundstück (GG)Steuerpflichtige Objekte von Gewerbebetrieben. Gemischt genutzt,Objekte, welche private sowie gewerbliche Einheiten in unterschiedlichen Ausprägungen enthalten. Sonstig bebaute / unbebaute GrundstückGaragen, Stellplätze, Doppelparker, unbebaute Grundstücke (Bauland, keine Land- und Forstwirtschaft) 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei11 Zur besseren Darstellung der Veränderung / Belastungsverschiebung wurden verschiedene Rubriken gebildet: Wohnen Grundsteuerreform – Hebesatz 07.10.2024 © Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei 12 Aufkommensneutraler Hebesatz nach Plan DHH 24/25 Hebesatz270% Ertrag neu59,99 Mio. € Plan60,0 Mio. € Differenz-0,01 Mio. € 12,69 Mio € 6,29 Mio € 3,07 Mio € 9,91 Mio € 22,36 Mio € 3,21 Mio € 1,26 Mio € 10,20 Mio € 11,05 Mio € 6,28 Mio € 11,45 Mio € 13,37 Mio € 3,26 Mio € 4,60 Mio € 0,00 Mio € 5,00 Mio € 10,00 Mio € 15,00 Mio € 20,00 Mio € 25,00 Mio € ETWEFHZFHMWGGGGemischtSonstiges Steuer bisherHebesatz "neu" Deutlich erkennbar ist eine Belastungsverschiebung vom Bereich „Gewerbe“ hin zum Bereich Wohnen. Innerhalb des Bereichs „Wohnen“ sind wiederrum besonders die Ein- und Zweifamilienhäuser betroffen. Trotz dieser Belastungsverschiebung haben ca. 50% aller Objekte eine geringere Steuerlast als bisher! Beispielhafte Veränderungen Grundsteuerreform 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei13 Belastungsverschiebungen Beispielfälle 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei14 Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) Neureut Einfamilienhaus Heidestückersiedlung Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher348 € Grundsteuer neu543 € Differenz+ 195 € Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher71 € Grundsteuer neu1.691 € Differenz+ 1.620 € Bilder: Pixabay.com Belastungsverschiebungen Beispielfälle 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei15 Zweifamilienhaus, Denkmals., Rheinstrandsiedlung Reihenhaus, Rüppurr, Gartenstadt Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher191 € Grundsteuer neu926 € Differenz+ 735 € Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher127 € Grundsteuer neu298 € Differenz+ 171 € Bilder: Pixabay.com Belastungsverschiebungen Beispielfälle 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei16 Eigentumswohnung, Rintheim Eigentumswohnung, Knielingen Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher210 € Grundsteuer neu75 € Differenz- 135 € Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher405 € Grundsteuer neu277 € Differenz- 128 € Bilder: Pixabay.com Belastungsverschiebungen Beispielfälle 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei17 Reihenhaus, Oberreut Supermarkt, im Südwesten Karlsruhe Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher587 € Grundsteuer neu403 € Differenz- 184 € Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher17.213 € Grundsteuer neu10.831 € Differenz- 6.382 € Bilder: Pixabay.com Belastungsverschiebungen Beispielfälle 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei18 Gewerbegrundstück, Knielingen Gewerbegrundstück, Oststadt Alle Beträge auf volle Euro gerundet. Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher1.885 € Grundsteuer neu1.756 € Differenz- 129 € Aufkommensneutraler Hebesatz Grundsteuer bisher165.939 € Grundsteuer neu66.085 € Differenz- 99.854 € Bilder: Pixabay.com Grundsteuerreform - Fazit Notwendig infolge der vom BVerfG festgestellten Verfassungswidrigkeit der bisherigen Grundsteuerberechnung! Neuregelung des Grundsteuergesetzes des Landes Baden- Württemberg (Verbindliches modifiziertes Bodenwertmodell)! Die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer ab 2025 ist trotz anhängiger Revision notwendig. Der Grundsteuerertrag wurde aufkommensneutral über alle Objekte hinweg berechnet! Durch das gesetzliche Modell „Bodenwert“ entstehen z.T. erhebliche Belastungsverschiebungen vom Bereich „Gewerbe“ hin zum Bereich „Wohnen“ (und hier insbesondere zu den Bereichen Ein- bzw. Zweifamilienhäusern)! 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei19 Grundsteuerreform - Härtefallregelungen Vom Landesgesetzgeber sind keine Abschläge, Anpassungen und sonstige Härtefallregelungen vorgesehen. Runder Tisch aus Vertretern verschiedener Fachbereiche der Stadtverwaltung (SJB, BOA, StPLA, StK u.a.) zur Erarbeitung erster Ansätze gestartet (Beispielsweise: Mietkostenzuschuss nach Vermögensprüfung). 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei20 Grundsteuerreform - Kommunikationsmaßnahmen Weiterentwicklung unserer Webseite – https://karlsruhe.de/grundsteuer Einrichtung eines zentralen Funktionspostfaches sowie Telefonhotline für Anfragen 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei21 Vielen Dank! Grundsteuerreform 07.10.2024© Stadt Karlsruhe | Stadtkämmerei22
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Niederschrift 2. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 8. Oktober 2024, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Grundsteuerreform 2025 – Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsat- zung) Vorlage: 2024/0868 Punkt 2.1 der Tagesordnung: Grundsteuerreform 2025: Grundsteuerreform - ohne das Wohnen in Karlsruhe zu verteuern - Gewerbeimmobilien steuerlich entlasten! Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2024/0868/1 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat. In der letzten nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung sei das Thema bereits vorgestellt worden. Heute werde das Thema in öffentlicher Sitzung vorberaten. Er mache deutlich, dass man als Kommune an der Grundsteuerberechnungs- und -erhe- bungssystematik nichts ändern könne. Es sei durch Bundes- und Landesgesetzgebung vorge- geben. Man sei lediglich ausführendes Organ. Es werde einzelne Mieterinnen/Mieter, Eigen- tümerinnen/Eigentümer geben, für die diese Art der Veränderung der Grundsteuer, die auf der einen Seite eine Anpassung an die gestiegenen Grundstückswerte sei, andererseits aber auch eine veränderte Systematik, weil die Art die Bebauung nicht einfließe in eine Berück- sichtigung bei der Grundsteuer, zu Notlagen führe. An der Stelle sei man dann als Stadt ge- fordert in einem Beratungs- und auch Lösungsangebot. Ziel müsse sein, dass niemand gegen – 2 – seinen Willen gezwungen wäre, aus seinem derzeitigen Wohnverhältnis herausgetrieben zu werden. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz und Herr Dollinger (Stadtkämmerei) erläutern anhand von Powerpoint-Folien den Sachverhalt. Der Vorsitzende ergänzt, dass man nochmals auf Landes- oder Bundesebene dafür werben wolle, dass es durchaus zwei verschiedene Hebesätze für Gewerbe und Wohnen geben könne. An der Grundproblematik der Verwerfungen innerhalb des Wohnens würde dies aber nichts ändern. Man könne auch nicht sagen, für wie viele Personen die Grundsteuerreform ein Problem darstellen werde. Man müsse sich die Einzelsituationen ansehen. Wichtig sei, dass man, wenn diese Grundsteuerbescheide Anfang des Jahres verschickt würden, in einer Art Taskforce relativ zügig denen einen Beratung anbiete, die kurzfristig nicht in der Lage sein werden, diese Grundsteuer zu bezahlen. Man werde eine entsprechende Telefonnummer und E-Mail-Adresse einrichten, wo die Leute sich melden können. Er übergibt um 18:10 Uhr die Sitzungsleitung an Frau Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE) bekennt, man stehe zu dem Ansatz der Aufkommensneutrali- tät. Darüber könne der Gemeinderat entscheiden. Man begrüße, dass die Stadt flankierende Maßnahmen ergreifen wolle, um unterstützend einzugreifen, wie es die Rechtslage zulasse. Festzuhalten sei, das Bundesverfassungsgericht habe eine Veränderung angemahnt. Diese Neubewertung der Bodenwerte führe dazu, dass bei einem aufkommensneutralen Vorgehen die einen mehr und die anderen weniger bezahlen müssen. Das Verfahren in Baden-Würt- temberg sei vom Land festgelegt worden. Das führe in Karlsruhe dazu, dass eine Verschie- bung von Gewerbe zu Wohnen bei der Belastung gebe. In der Präsentation im letzten Haupt- und Finanzausschuss habe man gesehen, dass die Mietwohnungsgrundstücke leicht mehr belastet würden im Vergleich zu Etagenwohnungsgrundstücken. Seine Fraktion habe um eine Erklärung dafür gebeten, diese stehe noch aus. Das Transparenzregister sei vom Finanzministerium erlassen worden und habe damit eine gewisse Vertrauenswürdigkeit für die Bürger*innen. Die Kämmerei habe einen Wert ange- geben, welcher leicht oberhalb der im Transparenzregister festgelegten Spanne liege. Er ver- traue der Kämmerei, dass die dargestellten Zahlen sachgerecht ermittelt wurden. Dennoch sei es hilfreich, wenn man noch einmal nachzeichnen könne, wie das Transparenzregister zu der niedrigen Spanne gekommen sei. Was habe sich geändert seit dem Stichtag 1. Ja- nuar 2022? Herr Dollinger (Stadtkämmerei) antwortet, die genauen Zahlen seien in einer Excelliste dar- gestellt, welche er leider nicht dabei habe. Eigentlich müsse man das Finanzministerium auf- fordern, zum 30.06.2024 eine Aktualisierung vorzunehmen. Man habe bei den übermittel- ten Daten im Transparenzregister Abweichungen festgestellt. Dies seien zu 3/4 Dinge gewe- sen, die nach dem 01.01.2022 neu in das System eingepflegt wurden, auch seien teilweise falsche Zahlen eingegeben worden. Die Fehlerbereinigung, die seitdem stattgefunden habe, sei nicht miteingeflossen. – 3 – Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz ergänzt, im Rahmen des Städtetags habe man diese Zahlen bereits gehabt. Als Kommune habe man darauf hingewiesen, dass die Zahlen nicht stimmten. Man könne nur sagen, die Berechnung sei nicht vollständig. Deswegen komme es zu dieser Spannbreite. Mit den 270 liege man relativ nahe dran. Inwieweit das Finanzminis- terium eine Korrektur vornehme, könne sie nicht sagen. Die Frage hinsichtlich der Differenzierung zwischen Mehrfamilienhäusern und Etagenwoh- nungen nehme sie mit. Herr Dollinger (Stadtkämmerei) merkt an, auch ihn habe dies verwundert. Es sei so, dass die Mehrzahl dieser Kategorie größere Grundstücke habe als dort, wo es Eigentumswohnungen seien. Stadtrat Hofmann (CDU) stellt klar, man habe eine Veränderung erwartet. Die Veränderung sei aber in diesem Fall schlecht gemacht. Ebenso der eklatante Unterschied zwischen Gewer- beflächen und Wohnflächen, der teilweise überhaupt nicht berücksichtigt werde, weil man jetzt den Bodenrichtwert einbeziehe. Hier müsse man nachbessern. Er sei sich sicher, dass es noch einige Prozesse und Urteile geben werde. Richtig sei, dass die Kommune bei der Verän- derung keine Handhabe habe. Man sei nur verpflichtet, entsprechend des Hebesatzes zu re- agieren. Auch wenn man den Hebesatz senke, bliebe die Schere so schlecht. Man erreiche damit überhaupt nichts. Man müsse abwarten, was eventuell das eine oder andere Urteil bringe oder wie hoffentlich das Finanzministerium nochmals nachbessere. Nur dann, wenn nichts komme, sei für ihn die letzte Lösung, dass man in Einzelfälle gehe. Stadtrat Huber (SPD) meint, als Kommune könne man sich leider nicht den Klägern anschlie- ßen. Man sehe die massive Verschiebung von Gewerbe in den Wohnbereich. Dies könne nicht im Interesse der Kommunalpolitik sein. Es sei richtig, dass man für den Grund und Bo- den, den man mitbenutze, bezahle. Es hätte jedoch differenzierter Hebesätze bedurft, je nachdem, wie die Flächen genutzt würden. Damit hätte man das Problem lösen können. Er glaube nicht, dass man einzelne Fälle baurechtlich regeln könne. Als Gemeinderat müsse man sich die Frage stellen, wie gehe man dann mit der Nachverdichtung um. Karlsruhe sei eine grüne Stadt. Wie viele der Grünflächen in der Stadt seien in Privatbesitz? Wie viele die- ser Grünflächen seien durch die Grundsteuerreform betroffen? Was passiere, wenn diese Flächen alle bebaut seien? Was für eine Auswirkung habe dies auf den Wohnungsmarkt? Was für eine Auswirkung habe es auf das Mikroklima der Stadt? Alle diese Fragen könne man nicht ad hoc beantworten. In der Stadt habe man nicht nur Privatbesitz, man habe nicht nur Wohnungsbaugesellschaf- ten, sondern auch Genossenschaften. Hier hätten sich schon die ersten gemeldet, die dies massiv betreffe. Genossenschaften, die seit Jahrzehnten gemeinwohlorientiert arbeiteten. Diese würden aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung recht knapp kalkulieren und hätten nun massive Erhöhungen beim Grundsteueraufkommen. Man müsse sich überlegen, wie man mit diesen umgehe. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz antwortet, man habe Lösungsangebote präsentieren wollen. Bei der Nachverdichtung sei der Gemeinderat in der Vergangenheit immer sehr zu- rückhaltend gewesen. – 4 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) sieht die Grundsteuer insgesamt kritisch, da sie das Wohnen ver- teuere. Man müsse feststellen, dass das ganze System der Grundsteuerneuregelung unge- recht sei, allein durch die Tatsache, dass der Bodenrichtwert zugrunde gelegt werde. Der Bo- denrichtwert werde vom Gutachterausschuss festgelegt. Man sei nicht verpflichtet, wenn man ein Haus oder ein Grundstück kaufe, dem Gutachterausschuss mitzuteilen, zu welchem Preis man es gekauft habe. Dementsprechend sei die Grundlage für diese Steuer aus Sicht seiner Fraktion fragwürdig. Aussage sei gewesen, dass die Grundsteuererhöhung dazu führe, dass die Gewerbeimmobi- lien stark entlastet würden. Das Wohnen werde ab dem 01.01.2025 die Gewerbeimmobilien mit knapp 7 Mio. Euro pro Jahr subventionieren. Man mache das Wohnen in Karlsruhe um 7 Mio. Euro teurer. Die Gewerbeimmobilien bezahlten 9 Mio. Euro pro Jahr weniger. Als Stadt könne man den Hebesatz bestimmen. Diesen sollte man so weit herunternehmen, dass das Wohnen gleichteuer bleibe, was die Steuer angehe. Dies verstünden die Leute un- ter einkommensneutral. Dies sei Inhalt des Änderungsantrags seiner Fraktion. Man habe den Hebesatz so reduziert, dass das Wohnen gleichteuer bleibe, dass nach wie vor 32 Mio. Euro aus dem Wohnen kämen und nicht 7 Mio. Euro mehr. Das habe zur Folge, dass von Gewer- beimmobilien weniger Steuer eingenommen würden. Dies verbessere aber die Ertragslage des Gewerbes und damit auch die Attraktivität der Stadt Karlsruhe für Gewerbe. Durch das Einsparen der Grundsteuer werde automatisch mehr Gewerbesteuer fällig. Aus Sicht seiner Fraktion sei die Senkung des Hebesatzes auf 222 % das Mittel zur Wahl. Insgesamt nehme die Stadt dann 10,5 Mio. Euro ein. Dies könne man ohne Probleme einsparen. Man könne sich darüber unterhalten, wo diese 10,5 Mio. Euro herkommen sollen. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz entgegnet zu den übergroßen Grundstücken, der Gutachterausschuss habe hier die Zuständigkeit. Man habe keinen kommunalen Einfluss. Der Gutachterausschuss habe bei den übergroßen Grundstücken bei der Berechnung seines Bodenrichtwerts einen Abschlag vorgenommen. Es sei eine grundsätzliche Regelung, dass bei übergroßen Grundstücken der Gutachterausschuss einen Abschlag vornehme und dar- aus sich der Bodenrichtwert berechne. Auch der im Antrag genannte Hebesatz würde die Verwerfung beim Wohnen beibehalten. Es würde nur eine Gesamtreduktion bedeuten. Die Schere würde trotzdem gleich bleiben. Wichtig sei ihr noch, dass durch die positive Entwicklung der Bodenwerte der betroffene Ei- gentümer auch einen finanziellen Vorteil habe, wenn er in einen Verkauf gehen würde. Man könne die Vorgaben nicht ändern. Als einzigen Ansatz könne man nur den Hebesatz sen- ken. Dies würde die Verwerfung aber nicht ändern. Stadtrat Löffler (GRÜNE) ergänzt, auch wenn man den Hebesatz auf 100 % senken würde, würde es Fälle geben, in denen sich die Grundsteuer für Wohngrundstücke verdopple. Man schaffe keine Aufkommensneutralität bei den Grundstücken, weil die Systematik jetzt eine andere sei. Vorher habe man ein verfassungswidriges Grundsteuermodell gehabt. Herr Dollinger (Stadtkämmerei) erläutert, es entspreche nicht der Wahrheit, dass Verkäufe nicht weitergegeben würden. Überall dort, wo ein Zivilrechtsträgerwechsel stattfinde, müsse der Notar die Daten weitergeben. Dies sei verpflichtend. – 5 – Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW) hält fest, dass man sich nun am Ende einer völlig verkorksten Re- form befinde. Die Stadt habe ihre Hausaufgaben gemacht. Man habe verschiedene Varian- ten geprüft, wie diese Belastungen verschieben könne. Künftig werde man über Nachverdichtung diskutieren müssen, wenn man das Thema in den Griff bekommen wolle. Den Bürgerinnen und Bürgern könne man nur sagen, als Stadt und als Stadträtinnen und Stadträte seien die Hände gebunden. Die Bürger hätten die Möglich- keit, sich Musterklagen anzuschließen. Dies sei der einzige Weg. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) weist darauf hin, er habe nicht gesagt, dass Ziel sei, diese Schere zu schließen. Er habe nur gesagt, dass man das Wohnen nicht verteuern wolle. Man wisse, dass man mit dem Hebesatz die Schere nicht ändern könne. Aber man habe nur den Hebe- satz als Möglichkeit. Als Gemeinderat könne man diesen auf 222 % festlegen, dann werde das Wohnen insgesamt nicht durch die Grundsteuer teurer. Der Bodenrichtwert werden vom Gutachterausschuss festgelegt. Die Verkaufswerte werden von den Käufern mitgeteilt, nicht von den Notaren. Nur wenn dies mitgeteilt werde, flößen die Werte mit ein. Stadtrat Hofmann (CDU) stellt klar, auch wenn man den Hebesatz fast gleich null machen würde, müssten einige trotzdem aufgrund des hohen Bodenrichtwertes mehr zahlen als bis- her und auch als viele andere. Die Ungerechtigkeit bleibe. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz erinnert, bei dieser Reform gehe es darum, den Bo- denrichtwert in einem anderen Licht zu sehen. Nicht mehr die niedrigen Werte von 1964, sondern die aktuellen auf Grundlage vom 01.01.2022. Das habe der Gesetzgeber so vorge- geben. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt sie die erfolgte Vorberatung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 17. Oktober 2024
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Grundsteuerreform 2025 – Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebe- satzsatzung) Vorlage: 2024/0868 Punkt 14.1 der Tagesordnung: Grundsteuerreform 2025: Neue Grundsteuer ab 2025 auf- kommensneutral justieren Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2024/0868/1 Punkt 14.2 der Tagesordnung: Grundsteuerreform 2025 – Satzung zur Änderung der Sat- zung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebe- satzsatzung) Änderungsantrag: KAL Vorlage: 2024/0868/2 Punkt 14.3 der Tagesordnung: Grundsteuerreform 2025 – Satzung zur Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2024/0868/3 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von den Ausführungen Kenntnis und beschließt nach Vorbera- tung im Haupt- und Finanzausschuss die in der Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebe- satzsatzung). Abstimmungsergebnis: TOP 14: mehrheitliche Zustimmung (25 Ja, 22 Nein) TOP 14.1 mehrheitliche Ablehnung (5 Ja, 42 Nein) TOP 14.2 Ziffer 1: mehrheitliche Ablehnung (12 Ja, 34 Nein, 2 Enthaltungen) Ziffer 2: einstimmige Zustimmung (geänderter Text) (45 Ja) TOP 14.3 Ziffer 1: mehrheitliche Ablehnung. (13 Ja, 35 Nein) – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 14, 14.1, 14.2 und 14.3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Septem- ber 2024 und 8. Oktober 2024. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir beschließen heute den Hebesatz der neu gestalteten Grundsteuer, und das ist es dann auch. Damit endet unser Gestaltungsspielraum. Wir kön- nen keine weiteren Differenzierungen vornehmen, weil das Gesetz das nicht vorsieht. Wir nehmen damit den letzten Schritt vor in einem Prozess, der durch ein Verfassungsgerichts- urteil ausgelöst worden ist, der eine Umgestaltung gefordert hat. Eine wesentliche Forde- rung bei dieser Umgestaltung war die Aufkommensneutralität. Der Vorschlag der Stadtver- waltung, den Hebesatz auf 270 Prozent festzulegen, erfüllt genau diese Aufkommensneut- ralität. Das begrüßen wir. Diese Neugestaltung wird eine moderate Veränderung für viele Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer und für viele Mieterinnen und Mieter bringen und für sehr viele sogar eine Entlastung. Natürlich, und das ist sehr wichtig, dass wir darüber debattieren, für eine Minderheit wird es auch zu einer deutlichen Mehrbelastung kommen. In der Konkretheit wird das für einige wahrscheinlich auch jetzt erst klar, wo intensiver darüber berichtet wird. Der Zeitraum, bis dann die neue Grundsteuer zu entrichten wird, ist auch relativ knapp. Diese höhere Belas- tung, die manchen jetzt erst kurzfristig bewusst wird, kann für einige Bürgerinnen und Bür- ger durchaus Härten bedeuten. Wir bedauern, dass es zu solchen Härten kommt. Politik hat nicht das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern Härten zuzumuten, vielmehr sollte es das Ziel sein, Gleichartiges auch in gleicher Weise zu behandeln. Das hat das Verfassungsge- richt gefordert, und diese Gleichartigkeit der Behandlung führt zu diesen Veränderungen. Mit der Neubewertung sind diese Ungleichheiten behoben worden. Daraus folgen auch die großen Veränderungen in der Grundsteuer. Wir begrüßen es, dass die Stadt nun den Menschen Unterstützung anbieten wird, Lösungen zu finden, bei denen die neue Grundsteuer zur Härte führen wird. Ich finde, das ist gute Politik der Stadtverwal- tung. In der Stadt Karlsruhe bewirkt die neue Grundsteuer auch eine Verlagerung der Be- lastung von Gewerbe zu Wohnen. Diese Verschiebung bedauern wir GRÜNEN. Wir hätten uns gewünscht, dass die Differenzierung bei der Grundsteuer durch die sogenannte Mess- zahl stärker durchgeführt worden wäre. Das Land hat es nicht getan. Wir können nicht ge- nau sagen, warum nicht, ob es verfassungsgerichtliche Bedenken gab. Dann hätte man wieder Gleiches zu stark ungleich behandelt. Das können wir hier im Gemeinderat kaum beurteilen. Wir warnen auch davor, das Landesgesetz jetzt in Bausch und Bogen zu beur- teilen. Wir halten es für eine sinnvolle Grundlage. Die Anträge, jetzt deutlich niedrige Grundsteuerhebesätze festzulegen, lehnen wir ab, denn das entspricht nicht der Aufkommensneutralität und dem, was wir im Haushalt benö- tigen. Stadtrat Hofmann (CDU): Das ist richtig, das Bundesverfassungsgericht hat die Neuord- nung gefordert, und es musste auch gemacht werden. Das heißt, das Land hat dann eine neue Berechnung festgelegt, die auf dem Bodenrichtwert fußt. Aber dadurch entsteht jetzt eine erhebliche Belastungsverschiebung von dem Bereich Gewerbe zum Bereich Wohnen und vor allem dann auch noch zum Bereich Ein- und Zweifamilienhäuser. Wir möchten auch gar nicht beurteilen, ob das jetzt alles richtig oder falsch ist, ob Einfamilienhaus- – 3 – besitzer in der Vergangenheit zu wenig belastet wurden, weil sie auch viele große Grund- stücke hatten. Aber wenn ich doch etwas neu mache, dann sollte ich es auch gut machen. Das ist für mich ärgerlich, auch wenn wir an der Gesetzgebung mit verantwortlich oder mit dabei wa- ren. Dann muss ich sie nicht gut reden, wenn sie nicht gut ist. Das muss man hier auch ganz klar sagen. Aber was mich am meisten ärgert, ist, dass wir als Kommune wieder am Ende dieser Nahrungskette stehen. Wir müssen dann diese schlechten Modelle auch noch umsetzen, oder wir müssen diese schlechten Modelle auch noch den Bürgerinnen und Bür- gern verkaufen. Das geht einfach meiner Ansicht nach nicht, und das ist falsch. Man hätte hier auch ganz andere Modelle anwenden müssen oder man hätte sich einfach die Zeit las- sen müssen. Man muss sich vorstellen, dieses Gesetz wurde schon vor vier Jahren im Prin- zip festgelegt. Es wurde da schon diskutiert, und wir im Prinzip müssen es jetzt ausbaden und kriegen wieder, leider Gottes, die Kritik ab, obwohl wir nur eins machen können heute. Das hat der Kollege eben richtig gesagt. Wir können nur noch den Hebesatz festle- gen. Das heißt, im Endeffekt ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, und wir müssen dann wieder die Scherben aufkehren. So kann es dann sein. Ich möchte auch gar nicht sagen, dass die ganzen Gerichtsverfahren, die noch laufen oder alles, dass sich da noch irgendwas bewegt. Wir wollten zumindest in dem kleinen Bereich, wo wir uns jetzt bewegen, noch mit unserem Antrag dahingehend etwas korrigieren, dass wir sagen, wenn wir etwas reduzieren, dann sind wir nicht mehr im Bereich der Einkom- mensneutralität. Wir sind mit Sicherheit ein kleines Stück drunter und gehen den Bürgerin- nen und Bürgern etwas entgegen. Denn eins machen die anderen beiden Anträge definitiv nicht, diese Ungerechtigkeit, die auch in allen beiden drinstehen, wird dadurch nämlich nicht weggehen. Das heißt, diese Schere zwischen Gewerbe und Wohnen, die bleibt beste- hen, die kritisieren wir genauso. Aber hier müssen wir doch ansetzen. Von daher können wir noch mal werben für unseren Antrag, denn da sind auch noch andere Punkte mit drin, zum Beispiel eine erleichterte Bebauung, die dann entsprechend dort vielleicht auch Vor- teile bringen würde. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Liebe Vorredner, ich fange an mit dem, was ich im Hauptaus- schuss schon gesagt habe. Wir als SPD-Fraktion bedauern es etwas, dass wir nicht die Möglichkeit haben, gegen das Land oder gegen die Grundsteuerreform zu klagen. Wir hät- ten uns gern solidarisiert mit den vielen Menschen, die jetzt gegen den Ermessungsbe- scheid Einspruch erhoben haben, aber dieser Rechtsweg ist uns verwehrt. Das heißt, wir müssen heute eine Kröte schlucken, und wir haben schon gehört, wir haben eigentlich so gut wie keinen Einfluss, außer eben auf den Hebesatz. Das Bodenrichtwertmodell oder Bo- denwertmodell könnte man im Grunde erst einmal als neutraler Beobachter schon als lo- gisch bezeichnen, denn am Ende ist es so, wenn ich eine Fläche habe und dort wohnen viele Menschen, ist die Steuerlast pro Mensch, der da wohnt, niedriger, als wenn ich eine große Fläche habe und dort nur wenige Menschen wohnen. So gesehen ist die Reform durchaus logischer als das alte Modell. Die Frage ist nur, welches Instrument wir jetzt ha- ben und die Menschen haben, die jetzt von dieser Veränderung betroffen sind. Was sollen denn die Ein- und Zweifamilienhaus-Besitzer*innen jetzt machen? Denn am Ende kriegen sie vom Land kein Instrument. Das einzige Instrument ist die Bauordnung. Am Ende des Tages gilt es jetzt für uns als Kommune, mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Einzelfall, in vielen individuellen Einzelfällen, nach Lösungen zu suchen. – 4 – Das zweite Problem, der Kollege Hofmann hat es auch schon angesprochen, ist diese mas- sive Verschiebung vom Gewerbe hin zum Boden. Und das bedingt sich auch automatisch aus dem Bodenwertmodell. Denn wenn man sich die Bodenwerte anschaut, dann sieht man, dass die Gewerbegebiete nun mal einfach einen niedrigeren Bodenwert haben. Es liegt nicht daran, dass die jetzt in unangenehmen Lagen sind oder so etwas. Es liegt ein- fach daran, dass es ein Gewerbegebiet ist. Wenn das ein Wohngebiet wäre, dann wäre der Bodenrichtwert genauso hoch. Das heißt, das Gewerbe bedingt den niedrigen Wert und hat dadurch eine niedrigere Steuerlast. Jetzt ist die Frage, wenn wir jetzt zwei Hebesätze hätten, können wir dann den Schaden beheben? Da muss man ehrlich sein, auch nur bedingt. Natürlich könnten wir dann das Gewerbe ein bisschen stärker belasten, dass es aufkommensneutral ist. Und wir könnten beim Wohnen ein bisschen runtergehen, aber das Rechenbeispiel zeigt, dass es keinen gro- ßen Einfluss hat. Deswegen möchte ich ein ganz kurzes Rechenbeispiel machen. Ich hoffe, das funktioniert jetzt. Ich habe das Beispiel genommen der Heidenstückersiedlung. Da ha- ben wir jetzt viel diskutiert in den Medien und auch in den Ausschüssen, 71 Euro davor, jetzt 1.700 Euro ungefähr, also das 24-fache. Wenn ich jetzt den Hebesatz reduziere auf 260, wie die CDU das fordert, dann spart die Person ganze 62 Euro im Jahr, also 4,5 Pro- zent. Für uns als Kommune bedeutet es aber, dass wir 2,2 Millionen Euro weniger Einnah- men haben. Wenn ich dem KAL-Antrag folge, dann spart die Person 13 Prozent und wir als Kommune haben ungefähr 8 Millionen zusätzliche Last im Haushalt. Wir haben in den letz- ten Jahren so viele Projekte diskutiert, wo wir Haushaltseinsparungen machen mussten, die uns wirklich wehtaten. Wir haben die Kita-Beiträge erhöht, wir haben eine Gewinnab- schöpfung bei der VOWO gemacht, wir diskutieren über eine Bettensteuer. Und dann zu sagen, wegen dieser relativ geringen Änderung über den Hebesatz, den wir haben, wir können diesen Schaden mit der großen Spanne nicht heilen, dann unseren Haushalt weiter in Schieflage zu bringen, das finden wir leider unverantwortlich. Deswegen müssen wir die Kröte heute schlucken, und wir tragen den Hebesatz der Verwaltung mit 270 mit. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir als AfD lehnen die Grundsteuer grundsätzlich ab. Wir sind der Meinung, Besitz sollte nicht besteuert werden. Wir müssen auch nicht Steuern zahlen für Gold, was man vielleicht zu Hause hat oder etwas anderes. Da muss auch keine Steuer bezahlt werden. Der Nebeneffekt ist, dadurch, dass es mit den Nebenkosten an die Mieter weitergegeben wird, verteuert die Grundsteuer das Wohnen, und zwar in der ganzen Stadt. Jeder muss es bezahlen, ob er selber im Eigenheim wohnt oder ob er zur Miete wohnt. Wir lehnen das ab, aber wir sind hier im Gemeinderat und nicht im Bundestag oder im Landtag. Deswegen haben wir einen pragmatischen Vorschlag gemacht. Festzuhalten ist allerdings, dass das, was von der grünen-schwarzen Landesregierung kommt, durchaus sehr fragwür- dig ist, weil nur der Bodenrichtwert zugrunde gelegt wird. Bei großen Grundstücken gibt es noch einen lächerlichen Abschlag. Dieser Bodenrichtwert wird von einem Gutachteraus- schuss festgelegt. Ich habe schon im Hauptausschuss darauf hingewiesen, zusammen mit dem Kollegen Noé hier, dass es durchaus fragwürdig ist, wie diese Preise dann zustande kommen. Vor diesem Hintergrund halten wir die Regelung hier in Baden-Württemberg auch für falsch. In anderen Bundesländern wird dann wenigstens noch geschaut, wie wird eigentlich die Wohnfläche genutzt, wie beispielsweise in Hessen. Deswegen kann man durchaus die Frage stellen, welche Regelung am Ende verfassungsgemäß ist. – 5 – Aber es wurde schon gesagt, wir als Kommune können jetzt nur noch den Hebesatz festle- gen, und zwar einen Hebesatz. Damit können wir die Schere nicht abschaffen, wir können nur einen Faktor vorne dran setzen. Wenn dieser Faktor sehr klein ist, dann wird der Unter- schied in dieser Schere auch klein sein. So, wie hoch setzt man jetzt diesen Faktor an? Wenn wir ihn bei 0 ansetzen würden, wäre ich wieder beim Bund oder beim Land. Dazu haben wir nicht die Berechtigung aus unserer Sicht. Wir haben einfach die Frage gestellt, was bedeutet denn aufkommensneutral. Wir waren der Meinung, aufkommensneutral in Bezug auf das Wohnen. Das heißt, wir haben es immer so verstanden und viele Bürger auch, das Wohnen darf durch die Reform der Steuer nicht teurer werden. Wenn man das zugrunde legt, dann muss man einen Faktor von 222 zugrunde legen, also 18 Prozent we- niger Grundsteuer für alle, ausgehend von dem, was die Stadtverwaltung jetzt vorschlägt. Ich habe gesehen, die KAL ist unserem Vorschlag gefolgt. Wir haben den schon vier Wo- chen vorher eingereicht. Die rechnen jetzt etwas anders, aber vom Grundsatz her ist es das Gleiche. Deswegen, falls unser Antrag abgelehnt wird, würden wir dann dem KAL-Antrag als Nächstes zustimmen, aber das ist die Logik. Wir wollen, dass das Wohnen nicht teurer wird und deswegen muss die Grundsteuer niedriger sein. 222, 18 Prozent niedriger als die 270, die die Stadt vorschlägt. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Ich wiederhole meine Aussage vom Hauptausschuss. Wir steu- ern heute auf den vorläufigen Höhepunkt einer total verkorksten Reform zu. Eine Reform, die von der grün-schwarzen Landesregierung ausgerechnet im Land der Häuslebauer be- trieben worden ist, hat man sich für diesen Sonderweg entschieden. Ich habe mit Interesse jetzt gelesen und gehört, dass die CDU sich von dieser Gesetzgebung hier in Karlsruhe dann doch distanziert, das begrüße ich. Es sind also offensichtlich Pläne eines grünen Fi- nanzministers, das Einfamilienhaus in der Stadt unbezahlbar zu machen, weil die sowieso vielleicht zu viel CO 2 verbrauchen. Wir haben jetzt Probleme, insbesondere in den klassi- schen Siedlungsgebieten wie der Heidenstückersiedlung, in der Untermühlsiedlung und im Weiherfeld, wo große Grundstücke sind, wo die Eigentümer in den früheren Jahrzehnten selbst Gemüse angebaut haben. Heute ist das alles Wohnfläche und nicht mehr Landwirt- schaft, und jetzt wird das als Wohnfläche veranschlagt. Diese Eigentümerinnen und Eigen- tümer geraten massiv unter Druck. Zuerst wurden sie vom Bund belastet mit Aufforderun- gen, ihre Heizungen zu sanieren, dann vom Land mit dieser verkorksten Grundsteuerre- form. Wir hier in der Stadt haben jetzt die Aufgabe, dieser Bevölkerung zu helfen. Ich begrüße außerordentlich das Hilfsangebot, das Beratungsangebot, das die Stadt hier macht, dass nach vorne gedacht wird. Nichtsdestotrotz es uns als FDP, und wir haben das lange disku- tiert, nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, wir sollten jetzt hier auf Sicht fahren. Wir ha- ben zwar eine extrem enge Haushaltslage, aber wir sollten auf Sicht fahren. Wir werden deswegen den Antrag der Karlsruher Liste unterstützen, den Hebesatz erst mal gering an- zusetzen und dann nachzusteuern und auf Sicht zu fahren. Deswegen werden wir den An- trag der KAL unterstützen. Stadträtin Geißinger (Volt): 270 Prozent sind aufkommensneutral, aber wenn man die fragt, die es bezahlen, wird die Antwort wahrscheinlich eher laut Nein. Wir sind trotzdem den Aufforderungen des Landes damit gerecht geworden, zumindest quasi keinen Mehr- betrag dadurch zu erwirtschaften. Nichtsdestotrotz, die große Verschiebung von Gewerbe zu Wohnen wird sich leider nicht ändern. Wie es schon mehrfach genannt wurde, wir kön- nen keine differenzierten Sätze machen. Wir könnten vielleicht die Gewerbesteuer – 6 – erhöhen. Nein, können wir nicht, weil dann im Endeffekt es auch die Falschen trifft. Die wenigsten Gewerbetreibenden besitzen ihr Grundstück. Wir hätten auch die Überlegung von unserer Seite aus gehabt, man könnte die Grundstücke der Stadt herausrechnen, um ein bisschen die Last zu nehmen, aber alles in allem, ob man nun 260 Prozent ansetzt oder 235, es ändert nichts daran, dass es manche sehr hart treffen wird. Wir öffnen einfach ein weiteres Millionenloch im Haushalt. Ich werde jetzt die Vorrechnung von Herrn Huber nicht noch einmal wiederholen, aber man hat es, glaube ich, gehört. Es sind keine großen Ände- rungen. Es ist nun einmal der Grundbetrag, auf den der Hebesatz dann geht, und der wird sich nicht groß ändern, außer wir würden ihn so niedrig ansetzen, dass wir auch gleich noch mehr Millionen dann dadurch verlieren. Aber so oder so., leider ist die Grundlage vom Land so, wie sie ist. Auch Härtefälle sind ausgeschlossen. Das ist nun einmal so. Wir sind jedenfalls gespannt auf den Ausgang der Klagen. Da gibt es noch einiges, was vielleicht auch uns als Stadt noch einmal mehr Möglichkeiten bieten wird. Wir hätten gern die Festsetzung vom Hebesatz aufgeschoben, aber wir brauchen nun einmal jetzt eine Ent- scheidung. Da kommen wir nicht drum herum. Wir begrüßen auf jeden Fall die versproche- nen Beratungsangebote und die Ambition der Stadt, zumindest zu schauen, was im Rah- men des Rechtlichen möglich ist, auch zu tun. Das ist nicht unbedingt selbstverständlich. Ich finde, es sollte selbstverständlich sein. Insofern werden wir mit den 270 Prozent mitge- hen, auch wenn es keine schöne Entscheidung ist. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Das neue Modell ist einfach, transparent und unbürokra- tisch. Mit den Worten wirbt das Land Baden-Württemberg für das Grundsteuer-Modell. Das Modell ist einfach, aber in erster Linie unsozial. Das Land hat es sich einfach gemacht. Unter dem Vorwand der Bürokratievermeidung hat man sich für die ungerechteste aller Optionen entschieden. Die Verschiebung der Belastung vom Gewerbe zum Wohnen ist nichts anderes als ein Skandal. Es ist absurd, wenn Besitzer*innen kleiner, renovierungsbe- dürftiger Häuschen genauso viel Grundsteuer bezahlen wie Villenbesitzer auf einem Grundstück gleicher Größe. Es mögen wenige sein, aber auch Mieter*innen trifft diese Re- form. Es ist in der Zeit, in der Mieten und Nebenkosten eh schon explodieren und die gene- rellen Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Mit diesem Modell werden alte Ungerechtig- keiten durch neue Ungerechtigkeiten ergänzt. In der Präsentation und der Informationsvorlage der Verwaltung waren die Beispiele zu Auswirkungen auf Mietwohnungen auffällig abwesend. Es wird insbesondere Mieter*in- nen treffen, die in Häusern auf großem Grundstück leben, in weniger dicht besiedelten Stadtteilen, wie zum Beispiel der Waldstadt oder der Neustadt. Das sind keine Stadtteile mit wohlhabenden Mieter*innen. Und da wir gerade von Grün sprechen, dieses Grund- steuermodell lädt förmlich dazu ein, auf Teufel komm raus in der Fläche nachzuverdichten, ohne jegliche Rücksicht auf ökologische Aspekte. Generell begrüßen wir die Bereitschaft der Verwaltung zur aufkommensneutralen Gestal- tung des Hebesatzes. Wir sind aber der Überzeugung, dass bei der Einführung einer höhe- ren Grundsteuer C für baureife Grundstücke eine Senkung des Hebesatzes aufgefangen oder zumindest ein wenig angeglichen werden könnte. Auch eine Prüfung und Justierung von Unschärfen bei den Bodenrichtwerten wäre wünschenswert. Wir haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Stadt von sich aus Beratungsangebote und Unterstützung anbieten möchte. Das muss jetzt auch schnell in die Wege geleitet werden. Herr Oberbür- germeister, als Vorsitzender des Städtetags erwarten wir außerdem, dass verstärkt Druck – 7 – auf die Landesregierung ausgeübt wird und die Möglichkeit einer Klage geprüft wird. Denn meines Wissens ist es so, wenn ein Grundstück bewirtschaftet wird, kann man auch kla- gen. Also ich verstehe nicht, wieso die Stadt nicht klagefähig sein sollte. Zustimmen kön- nen wir bei den Auswirkungen für die Bürger*innen leider nicht. Stadtrat Haug (KAL): Wir haben es hier mit einem Thema zu tun, das wie bei der Wertstoff- tonne für erhebliche Aufregung sorgen wird, wenn das Ausmaß erst einmal bekannt ist. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regel als verfassungswidrig einge- stuft hat, verabschiedete schließlich der Landtag das modifizierte Bodenwertmodell. Beim Aufstellen dieses Modells wurde der Bevölkerung die Aufkommensneutralität der Grund- steuer versprochen. Damit hat man den einzelnen Personen suggeriert, dass es für jeden nicht teurer wird. Dies ist mitnichten der Fall. Es gibt Gewinner und Verlierer. Die Gewerbe- grundstücke werden deutlich entlastet, und die Grundstücke mit der Wohnbebauung im gleichen Zuge belastet, und innerhalb der Grundstücke mit Wohnbebauung werden Be- wohner deutlich mehr belastet, wenn diese auf einem Grundstück leben, welches nicht so dicht und hoch bebaut ist. Eine Nachverdichtung ist diesen Bewohnern zudem verwehrt, da hier eine geringe Geschossflächenzahl vorgeschrieben ist. Dies ist vor allem in den äuße- ren Stadtteilen der Fall. Diese Unstimmigkeit kann die Stadt mit dem Hebesatz nicht ausgleichen. Der Knackpunkt liegt in der Berechnungsformel. Hier muss der Landtag nachbessern, beispielsweise mit ei- nem weiteren Faktor, der die zulässige Bebaubarkeit des Grundstücks beachtet und zudem mit einer weiteren Verringerung der Steuermesszahl im Vergleich zum Gewerbe. Mit dem vorgeschlagenen Hebesatz von 270 Prozent besteht zwar Aufkommensneutralität der Grundsteuer, bei diesem Wert müssen sich aber 20 Prozent der Karlsruher Haushalte auf eine Vervielfachung, mindestens jedoch eine Verdoppelung ihrer Grundsteuer einstellen. Gleichzeitig quersubventionieren die Haushalte die Mindereinnahmen der Grundstücke. Betrachtet man nur den Bereich Wohnen, reicht ein Hebesatz von 235 Prozent zur Auf- kommensneutralität. Wir beantragen deshalb, erstens den Hebesatz für die Grundsteuer von 225 auf 235 Pro- zent festzusetzen. Und zweitens wollen wir, dass der Gemeinderat in den Folgejahren jähr- lich berät, ob eine leichte temporäre Erhöhung des Hebesatzes, und zwar nur für das Folgejahr, zwingend notwendig ist. Ich habe schon gesagt, dass die Stadt mit dem Hebe- satz nicht die Ungerechtigkeiten der vom Land festgesetzten Vorgehensweise ausgleichen kann, aber wir sollten heute ein deutliches Zeichen setzen, dass uns die Befürchtungen der Bevölkerung nicht egal sind, und uns die Arbeit machen, jährlich die Lasten der Einwohner in den Blick zu nehmen. Als Stadt sollten wir uns stark machen für eine Modifizierung der Berechnungsformeln, und wir bitten um getrennte Abstimmung unserer beiden Punkte. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Wenn man so herumhört, kann man sagen, alle sind unzufrie- den, bis vielleicht auf die GRÜNEN, weil die Stadt das kann, aber auch die CDU ist unzufrie- den, obwohl sie auch am Tisch saß in Stuttgart. Auf jeden Fall fragen sich alle, wie kann man das Ding heilen. Kann man das heilen? Es sieht so aus, dass alles, was wir probieren, nicht funktioniert. Jetzt machen wir es ganz kurz. Ich hatte am Anfang vor, einen Antrag zu stellen, dass wir als Stadt - an der Stelle würde ich rebellieren gegen das, was von Stutt- gart herkommt - diesen Klageweg beschreiten, ob der möglich ist oder nicht, irgendwie et- was tun, dass wir gemeinsam als Gemeinderat gegen das Ding aufstehen. Es schafft Unge- rechtigkeiten, und es schafft Probleme. Wir sollen als Stadt es wieder finanziell ausgleichen – 8 – mit irgendwelchen Maßnahmen. Wir kommen deswegen nicht aufkommensneutral her- aus, sondern wir legen noch drauf im Nachhinein. Deswegen, es ist nicht zu heilen. Wir müssen einen Weg gehen, um gegen das Gesetz vorzugehen. Wie man es anpackt, würde ich die Verwaltung beauftragen. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Jetzt muss ich doch in die zweite Runde gehen, habe ich das Gefühl. Zunächst einmal zur Kritik an dem Landesgesetz. Da möchte ich noch einmal daran erinnern, dass auch in der Plenarsitzung am 15.10.2020 der finanzpolitische Sprecher der CDU gesagt hat: „Wir haben uns für ein eigenes baden-württembergisches Modell ent- schieden, da wir nach intensiver Prüfung festgestellt haben, dass das Bundesmodell von Scholz kompliziert, intransparent, bürokratisch und, so sagt man auch, voraussichtlich ver- fassungswidrig ist. Unser Ziel, meine Damen und Herren, ist eine verfassungskonforme, im Bereich jeder Gemeinde aufkommensneutrale, leicht handhabbare und anhand von objek- tiven Kriterien nachvollziehbare und genau regelnde Grundsteuer“, so viel der finanzpoliti- sche Sprecher der CDU damals in der Plenarsitzung. Wenn wir jetzt hier sagen, diese Diffe- renzierung zwischen Gewerbe und Wohnen sei nicht richtig gemacht, sollten wir natürlich auch im Blick haben, das Land hat ein Gesetz gemacht für das gesamte Land und nicht für die Stadt Karlsruhe, denn wir können nicht beurteilen, wie das in anderen Gemeinden wirkt. Wahrscheinlich wird es in einigen ähnlich wirken wie in Karlsruhe, in anderen kann es auch anders wirken. Diese Kirchturmpolitik, wir gucken nur auf unsere Auswirkungen und sagen, das Landesgesetz ist schlecht, halte ich doch für etwas beschränkt in der Sicht- weise. Zum Bodenrichtwertmodell, das Bodenrichtwertmodell besteuert genau das, was nicht ver- mehrt werden kann, den Boden. Wenn wir jetzt noch den Gebäudewert mit einbeziehen würden, würden wir implizit natürlich Bebauen und neuen Wohnraum schaffen dann noch einmal härter besteuern. Wir würden Sanierungen teurer machen. Das ist nichts, was wir uns wünschen können. Vielmehr wollen wir, dass der Boden effizient ausgenutzt wird, denn alle Menschen wollen heute mehr Wohnraum haben, als sie es noch vor 30 oder 50 Jahren haben wollten. Und wir wollen nicht in den Außenraum gehen. Deswegen setzt auch da das Bodenrichtwertmodell einige gute Ansatzpunkte. Egal, wie wir es drehen und wenden, ich möchte noch einmal betonen, die großen Veränderungen kommen daher, dass sehr viele Grundstücke über sehr lange Zeit nicht neu bewertet worden sind und an- dere, die neu geschaffen worden sind, zum Beispiel dann Neubauten von jungen Familien, neu geschaffen worden sind. Die zahlen heute schon einen hohen Grundsteuerbetrag, während diejenigen, die lange ein ungeteiltes Grundstück hatten, im Gegenzug profitiert haben. Das hat das Verfassungsgericht angemahnt, das muss korrigiert werden. Egal, wel- ches Modell am Schluss gewählt werden wird, diese Korrektur wird eine Mehrbelastung von solchen Grundstücken bringen. Ich kann auch alle hier finanzpolitischen Sprecher der anderen Seite nur auffordern, jetzt nicht auf einmal aus irgendwelchen Angaben der Bürgerfreundlichkeit etwas Niedrigeres festlegen zu wollen. Sie sagen immer, der Haushalt muss hier geschützt werden, wir müs- sen die Einnahmen erhalten. Also stimmen Sie auch dem vorgeschlagenen Hebesatz zu. Stadtrat Hofmann (CDU): Eines ist doch klar, wir sind hier von den Bürgerinnen und Bür- gern aus Karlsruhe gewählt worden, also bin ich auch denen in erster Linie verantwortlich. Auch wenn wir in vielen Dingen unseren Kollegen im Land zustimmen, dann darf ich et- was, was vor allem unsere Bürger betrifft, und die betrifft es extrem, auch wenn es von – 9 – ihnen nur eine Minderheit ist, das ist richtig, dann darf ich dieses Gesetz auch ganz klar kri- tisieren und darf diese Ungerechtigkeit hier anprangern. Ich möchte aber gar nicht weiter eingehen darauf, sondern ich möchte vielmehr noch einmal auf unseren Antrag eingehen. Natürlich ist es ganz klar, dass der etwas niedrigere Hebesatz auf 260, dass dies, wie Sie vorhin auch als Beispiel berechnet haben, lieber Kollege Huber, nicht viel ist, aber es ist zu- mindest ein Schritt in die richtige Richtung. Erstens bleiben wir in der vorgegebenen Range. Wir wären ansonsten die einzige Stadt in Baden-Württemberg, die knapp über der Range liegt, oder eine der ganz wenigen Städte, die knapp über der Range liegt, die aber auch nur ein Berechnungsmodell ist, das weiß ich auch. Aber trotzdem wäre es ein kleiner Schritt in die Richtung, aber auch hiermit wird die Ungerechtigkeit nicht beseitigt. Deswe- gen würden wir auch nicht so weit gehen, dass wir entsprechend noch weiter runtergehen mit dem Hebesatz, denn das muss danach entschieden werden an anderer Stelle. Aber viel wichtiger ist auch noch, dass wir die anderen Punkte, die bei uns drin stehen, die Bebau- ungsplanverfahren, dass die deutlich beschleunigt werden müssen. Ich hatte es vorhin auch ausgeführt. Natürlich haben viele Grundstücksbesitzer oder Häuslebauer, wie Sie es vorhin genannt haben, auch sehr davon profitiert, dass sie bisher vielleicht auch zu wenig bezahlt haben. Jetzt könnte man da nachbessern und könnte natürlich entsprechend den Leuten auch Unterstützung bieten. Wir begrüßen auch sehr, dass die Stadt schon angeboten hat, in den Härtefällen entspre- chend nachzubessern. Auch dies ist ein Grund, warum wir genau in dieser Bredouille sind, einerseits bei der schwierigen Haushaltslage nicht zu weit nach unten zu gehen, aber ande- rerseits auch an die Bürgerinnen und Bürger wirklich ein Zeichen zu setzen, dass wir nicht noch weiter nach oben gehen, und das war genau unser Antrag. Der dritte Punkt, den wir haben, ich denke, der ist ähnlich mit dem, den auch die KAL drin hat, natürlich wollen wir, dass die Verwaltung so schnell wie möglich jahresweise auch eva- luiert, ob das Steueraufkommen dann doch nicht zu hoch ausgefallen ist und dann der He- besatz auch direkt wieder angepasst ist. Ich denke, hier drin werden wir auch relativ schnell einen Konsens finden, aber Fakt ist, wir müssen heute irgendeine Entscheidung treffen. Deswegen wollten wir das eine tun, aber das andere nicht lassen, und haben mit diesem Antrag noch einmal ein Zeichen gesetzt. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Der Kollege Cremer hat heute vieles Richtiges gesagt, aber an manchen Stellen muss ich dann schon vehement widersprechen. Wir hätten natürlich die Möglichkeit, wenn wir zum Beispiel zwei Hebesätzen haben, auf Besonderheiten in der Kommune einzugehen. Ich weiß nicht, warum bei uns ausgerechnet diese Spannung im Bodenrichtwert zwischen Gewerbe und Boden so groß ist, keine Ahnung, warum das eine Karlsruher Besonderheit ist, aber mit zwei Hebesätzen hätte man das Problem beheben können im wahrsten Sinne des Wortes. Noch einmal, die Spanne geht dadurch nicht weg, das ist klar. Dann würde man die 10 Millionen beim Gewerbe vielleicht wieder hereinholen durch Aufkommensneutralität und könnte dann dementsprechend den Hebesatz, was weiß ich, wahrscheinlich auf 220 oder 215 setzen beim Wohnen. Man hätte dadurch na- türlich Effekte, aber dann hätte man vielleicht 15 Prozent Ersparnis oder so etwas. Da bin ich wieder bei meinem Rechenbeispiel von vorhin. Man kann es nicht schönrechnen. Es geht einfach nicht. Es liegt an dem Mechanismus, an dem Grundsatz des Mechanismus. – 10 – Und was hätte das Land machen können? Es hätte unser Baurecht einmal überarbeiten können. Wir haben in Baden-Württemberg ein extrem restriktives Baurecht. Wir haben von der Landesregierung und auch wir als Kommune uns selbst die Aufgabe gegeben, Grünflä- chen zu erhalten für den Klimaschutz, für das Mikroklima, für Biodiversität, ganz viele gute Gründe, warum wir Grünflächen wollen. Diese Reform zwingt uns eigentlich, nachzuver- dichten. Am Ende des Tages müssen wir mit den Bürgern darüber diskutieren, ob wir die B-Pläne anpassen, ihnen die Möglichkeit geben, in zweiter Reihe zu bauen, die Grünflä- chen zu versiegeln, all die Dinge, die wir eigentlich nicht so wirklich wollen, es aber am Ende des Tages dann doch diskutieren müssen. Ich habe so das Gefühl, man hat sehr viele Anforderungen an uns als Kommune. Wir müssen allem irgendwie gerecht werden, aber A) fehlen die Instrumente, und B) fehlt dann einfach die übergeordnete Richtung. Entwe- der wir geben uns die selbst, oder ich weiß nicht, was passieren soll. Wir müssen uns in den nächsten Jahren auf jeden Fall mit dem Thema Nachverdichtung in diesen Wohngebie- ten intensiv unterhalten. Und das wird schwierig, denn wenn wir, was die letzten Jahre ge- zeigt haben, wenn wir über Nachverdichtungsprojekte reden, in ganz konkreten innerstäd- tischen Bereichen, da wissen wir alle, wie viel hier darüber diskutiert wird. Wenn wir jetzt über ganze Siedlungsbereiche sprechen, in denen nachverdichtet werden will, bin ich ein- mal gespannt, wie die Debatte dann läuft. Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass wir das mit den Hebesätzen nicht sehen. Ich ver- stehe den Ansatz der CDU, ich kann es absolut nachvollziehen, aber die Frage ist auch ganz ehrlich, wo kriegen wir denn die 2,2 Millionen her. Was machen wir denn, um diese 2,2 Millionen dann im Haushalt abbilden zu können? Und ich sage es noch einmal, so bit- ter wie es ist, aber dieses kleine bisschen Drehen am Rädchen der Ungerechtigkeit bei der Steuerreform und die Auswirkungen auf unseren städtischen Haushalt, die an anderer Stelle auch wieder eine Ungerechtigkeit bedeutet, wenn wir irgendwo einsparen, das se- hen wir als SPD-Fraktion einfach nicht. Stadtrat Schnell (AfD): Zunächst zu Herrn Dr. Cremer, also es ist nicht so, dass man nur die Wahl zwischen dem jetzt von der Landesregierung gewählten Modell und dem Modell der Bundesregierung gehabt hätte. Ein Blick nach Hessen, wurde schon genannt, genügt, man kann das auch anders machen, das als Erstes. Dann, wo soll das Geld herkommen? Es ist wirklich nicht schwierig. Wir haben in unserem Antrag gesagt, wo es herkommen soll. Ein ganz konkretes Beispiel, wir hatten kürzlich im Planungsausschuss diskutiert, ob wir ein paar Bäumchen pflanzen und 22 Parkplätze in der Tullastraße abschaffen, noch ein bisschen Radwegmarkierung dorthin machen für drei Mil- lionen. Das wäre schon einmal ein Punkt, da haben wir gleich schon einmal einen guten Teil einer verringerten Grundsteuer refinanziert als Beispiel. Und dann wollte ich noch sagen, weil davor ein bisschen Geraune war, weil wir die Grund- steuer grundsätzlich abschaffen sollen, das hat folgenden Grund. Grundsteuer ist eine Sub- stanzsteuer. Das heißt, anders als ein Fernseher, den kaufen Sie einmal, da zahlen Sie Mehrwertsteuer drauf und dann hat sich das. Die Grundsteuer zahlen Sie jedes Jahr für Ihr Grundstück, das Ihnen gehört. Grundsteuern und solche Substanzsteuern sind generell von Übel. Wenn diese Einnahmen den Kommunen fehlen, muss natürlich eine andere Finanzie- rung für die Kommunen her, denn dieses Geld ist in den Haushalten verplant, und deshalb sei das über einen höheren Anteil an der Mehrwertsteuer, oder wo auch immer. Man kann – 11 – das auch anders regeln, aber eben nicht auf der Kommunen-, auf der Landes-, sondern es muss auf der Bundesebene geschehen. Stadtrat Hock (FDP/FW): Wie vieles in den letzten Jahren wird der Kommune etwas überge- stülpt, wo sie dann den Menschen vor Ort die Wahrheit sagen muss, dass vieles teurer wird. Und wir, Herr Oberbürgermeister, und Sie auch, müssen dann hier Farbe bekennen und sagen, okay, jetzt ist es so, wir müssen es durchführen, und das wird für Sie, liebe Bür- gerinnen und Bürger in Karlsruhe, das bedeuten. Ich kann nur eines sagen, mich wundert, und der Kollege hat es gerade angesprochen, es gibt andere Bundesländer mit anderen Modellrechnungen. Ich sage explizit Rechnungen, denn man ist schon verwundert. Es gibt Horden von Landesbeamten, die Land runter, Land rauf alles ausgerechnet haben, was es denn für die einzelnen Kommunen so bedeutet. Dann ist es verwunderlich, dass es im Landtag für dieses Gesetz eine Mehrheit gab. Das ist verwunderlich. Liebe CDU, klar, ich verstehe, was der Kollege Hofmann sagt, aber Ihre Leute haben da mitgestimmt. Das hal- ten Sie uns auch immer vor, da sage ich dasselbe. Beim Heizungsgesetz habe ich dasselbe der Bevölkerung gesagt. Meine Leute haben da auch mitgestimmt. Ich kann auch nichts dafür, und ich halte davon auch nichts, aber es ist so, mitgehangen, mitgefangen, sagt man so schön. Dann kann man natürlich auch versuchen, etwas zu verändern, aber besser macht man es nicht. Und ich sage jetzt schon voraus, der Aufschrei in der Bevölkerung ist jetzt schon da, aber sie glauben gar nicht, was passiert im Januar. Im Januar werden die Bescheide versen- det. Dann wird erst einmal einigen, die sich mit der Sache noch gar nicht beschäftigt ha- ben, ich habe mit vielen gesprochen, denen noch gar nicht klar ist, was das für sie und ihr Eigentum bedeutet, was dann auf uns zukommt. Ich sage jetzt schon, die Bescheide wer- den verschickt, die sind auch rechtskräftig, und die werden dann auch bezahlt werden müssen. Aber vor Gericht bin ich gespannt, ob das alles so hält. Liebe GRÜNE-CDU-Landes- regierung, ich lasse euch da nicht aus der Haftung heraus. Dieses, was mein Fraktionsvor- sitzender gesagt hat, ist ein verkorkstes Gesetz. Man hätte es niemals so durch den Land- tag durchboxen dürfen, weil man sieht, was man in anderen Bundesländern für Möglich- keiten gesehen hat. Man wird es dort besser der Bevölkerung verkaufen und besser auch berechnet haben. Der Aufschrei wird dort nicht so groß sein wie bei uns im Land Baden- Württemberg. Ich sage voraus, es wird eine Katastrophe, auch für Karlsruhe. Stadtrat Gaukel (Volt): Es wird schon genug gesagt, dass das Steuergesetz alles ganz böse, ganz schlecht und Sonstiges ist, aber das ist jetzt hier. Wir müssen damit umgehen. Ich würde aber tatsächlich trotzdem gerne noch einmal auf zwei Punkte eingehen. 270, 260, es ist am Ende Symbolpolitik, die aber im Haushalt dann doch kostet, weil es den Här- tefällen nichts bringt. Dann ist tatsächlich schon die Frage, wollen wir jetzt diese 2,2 Millio- nen ausgeben, damit wir am Ende sagen können, hier, guck mal, wir haben es ein bisschen günstiger gemacht. Wir sind ein bisschen höher als dieser Korridor, der berechnet wurde, aber das steht auch gut drin, wie dieser Korridor zu lesen ist. Es liegen noch nicht alle Be- messungsbescheide vor, um einen wirklich korrekten Betrag zu rechnen. Die Stadt hat überlegt, was fehlt da noch, und wo kommt man etwa hin und haben deswegen dann ge- nauer berechnet, was jetzt bei diesen Landesmodell nicht passiert. Also da vielleicht auch noch einmal, es ist jetzt nicht, wir machen das teurer als es ist, sondern wir rechnen ge- nauer, als es in diesem Index ist. Und wenn es am Ende herauskommt, es ist zu hoch, wir – 12 – haben Plus, dann können wir es immer noch nachträglich ändern. Es ist jetzt nicht so, dass das jetzt festgeschrieben ist für Jahrzehnte. Deswegen auch der Antrag, wir schauen es uns jedes Jahr an. Das können wir natürlich machen, aber wir können sowieso jedes Jahr darüber diskutieren. Das müssen wir nicht heute entscheiden, dass wir uns im Oktober nächstes Jahr noch einmal zusammensetzen. Dann auch zum Thema, die Leute werden merken, alles wird teurer. Nein, für viele Leute wird es auch günstiger, und das sind nicht nur Gewerbetreibende, das sind vor allem Leute, die in der Stadt wohnen, in den Hochhäusern, also gerade in der Innenstadt, wo es eigentlich ist, ist es zu teuer, da steigen die Mieten. Es sind die Einfamilienhäuser. Das müs- sen wir schauen, gerade bei den Härtefällen, was kann man da machen gerade mit den großen Grundstücken. Aber es ist jetzt nicht so, dass per se alle beim Wohnen auf einmal viel mehr bezahlen. Das wollte ich jetzt einfach noch einmal gesagt haben. Das ist Kacke, dass wir damit jetzt umgehen müssen, aber es ist keineswegs, dass wir jetzt allen Leuten Angst machen müssen, dass sie sich Wohnen nicht mehr leisten können, weil da gibt es ganz andere Probleme, die wir angehen müssen, wie zum Beispiel sozialer Wohnungsbau. Ich weiß nicht, ob wir die FDP noch ein bisschen für gewinnen können. Erste Bürgermeisterin: Lassen Sie mich auf einige Punkte noch einmal eingehen oder auch noch einmal reflektieren. Sie haben mehrmals darauf hingewiesen, und das müssen wir uns immer vor Augen halten, letztendlich ist es die Folge einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung, die gesagt hat, dass die Berechnung auf der Grundlage aus dem Jahre 1964 für die Grundstücke, die im Zeitraum bewertet worden sind, erfolgt. Herr Dr. Cremer hat zu Recht ausgeführt, spätere Berechnungen sind natürlich höhere Grundlagen zugrunde gelegt worden, aber es sind sehr viele Grundstücke, die wir in Karlsruhe haben, die auf die- ser alten Berechnungsgrundlage fußen, und die sind verfassungswidrig gewesen, weil sie den Wert des Bodens nicht mehr beachtet haben. Das ist sicher auch für jeden von uns nachvollziehbar, dass dieser Wertzuwachs, den der einzelne Eigentümer erhalten hat, sich in irgendeiner Form auch in der Grundsteuer widerspiegeln muss. Das Zweite ist, dass das Land ein Modell gewählt hat, in dem es sich halt fokussiert hat auf diesen sogenannten modifizierten Bodenrichtwert und nur der Bodenrichtwert halt hinter- her einen Multiplikationsfaktor darstellt. Wir haben Ihnen auch dargestellt, dass der ein- zelne Eigentümer in der Stufe 1 und der Stufe 2 bei den Grundsteuermessbetragsbeschei- den die Möglichkeit hatte, und das haben auch viele gemacht, noch einmal nachprüfen zu lassen, gab es dort entsprechende Steuerungsmöglichkeiten, um diese grundsätzliche Be- messung vom Finanzamt entsprechend anzupassen. Die Folge, dass wir diese Schieflage haben, das haben die Städte von Anfang an im Gesetzgebungsverfahren ausgeführt. Wir haben sogar Berechnungen vorgelegt und haben die Landesregierung darauf hingewiesen, dass es diese Schieflage geben wird. Nichtsdestotrotz hat der Landtag sich für dieses Mo- dell entschieden, weil sie dem Boden halt hier einen hohen Stellenwert eingeräumt hat. Das ist mir an der Stelle noch einmal wichtig, weil letztendlich sind wir als Kommunen jetzt gezwungen, diese in Schieflage geratene Reform umzusetzen. Warum müssen wir die um- setzen? Zum einen läuft die alte Rechtsgrundlage aus Ende des Jahres, und wenn wir nichts machen würden, hätten wir keine Möglichkeit mehr, überhaupt Grundsteuer einzu- nehmen. Die Grundsteuer ist eine stabile Größe bei uns im Haushalt. – 13 – Jetzt möchte ich an der Stelle noch einmal sagen, warum ist die Grundsteuer denn eigent- lich konzipiert worden. Jetzt gucke ich einmal zu den Kollegen der AfD. Die Grundsteuer ist ein Beitrag der Bürgerinnen und Bürger für die Infrastruktur, die die Stadt Karlsruhe zur Verfügung stellt, Straßen, Kitas, Schulen. Dafür ist die Grundsteuer einmal angedacht wor- den. Und das ist eigentlich der Grund, warum wir Grundsteuer von den Eigentümern, die unsere Infrastruktur nutzen, entsprechend erheben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat das modifizierte Bodenrichtwertmodell als verfassungskonform in zwei Urteilen festge- stellt. Es ist richtig, es gibt jetzt noch die Möglichkeit, das beim Bundesverfassungsgericht noch einmal überprüfen zu lassen. Das Verfahren läuft. Wir haben eben auch ausgeführt, dass wir dort wenig Aussicht auf Erfolg sehen, weil es eine Entscheidung des Gesetzgebers ist, wie es das einzelne Modell gestaltet. Es gibt vier Bundesländer, die von diesem Bundes- modell abweichen. Lediglich vier haben diesen Weg bestritten. Und ich kann Ihnen sagen, auch die Bundesländer, die das Bundesmodell zugrunde legen, haben die gleiche Diskus- sion in den Kommunen wie wir auch, weil diese Erhöhung der Grundsteuer, die habe ich grundsätzlich, wenn ich von 64 abweiche und jetzt einen anderen Bodenrichtwert zu- grunde lege. Also insofern bundesweit ist diese Diskussion, dass der Boden viel teurer wird, als es in der Vergangenheit war. Ein letzter Aspekt, der mir noch wichtig ist, die Range vom Finanzministerium. Wir haben Ihnen dargestellt im öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses, dass wir im Vor- feld das Finanzministerium gebeten haben, dass es dieses ändert, das haben die nicht ge- macht. Die haben zum einen nicht alle Objekte berechnet gehabt, es fehlten zehn Prozent, diese zehn Prozent, die unsere Kämmerei dann händisch nachberechnet hat. Und zum Zweiten haben sie eine Berechnungsgrundlage Stichtag 31.12.2022 zugrunde gelegt. In dieser Berechnung sind die Werteentwicklungen aus dem Jahr 2023 noch gar nicht einge- flossen. Wenn wir das zugrunde gelegt haben, das haben wir Ihnen auch mitgeteilt, liegen wir mit unseren 270, die wir haben, genau in der Mitte einer fortgeschriebenen Range. Das haben wir Ihnen dargestellt. Deswegen finde ich jetzt den Hinweis, dass wir außerhalb der Range liegen, nicht besonders zielführend. Der zweite Aspekt ist mir auch noch einmal wichtig, dass ich wenige Kommunen kennen, die Großstädte sind, die in dieser Range liegen. Ich habe mir extra noch einmal den Artikel vom Staatsanzeiger herausgesucht. Da gibt es eine entsprechende Zusammenstellung. Mannheim hat eine Range von 304 bis 336. Die diskutieren jetzt 365, weil die Mannheimer entsprechend auch viele Objekte nicht in dieser Range verankert haben. Und die anderen Städte, die mit uns vergleichbar sind, haben noch gar nicht ihren Hebesatz überhaupt be- kannt gegeben. Insofern ist natürlich dieses Argument aus meiner Sicht etwas irreführend, und das war mir an der Stelle einfach wichtig, dass man das noch einmal dargestellt hat. Deswegen plädieren wir natürlich, die Aufkommensneutralität mit 270 zu halten. Der Vorsitzende: Noch zwei, drei Bemerkungen von mir. Nicht alle Ein- und Zweifamilien- häuser sind Verlierer. Also jetzt auch bitte keine falschen Botschaften setzen, sondern das ist dort sehr differenziert. Wir haben auch bei den Ein- und Zweifamilienhäusern durchaus Nutzer*innen, Eigentümer*innen, die sich auch den erhöhten Grundsteuersatz gut leisten können, auch da sind nicht alle jetzt in einer Weise betroffen, dass es unzumutbar wäre. Wenn Sie aber der Meinung wären, wir müssten es jetzt anderweitig machen und günsti- ger machen, und es müsste ein ganz neues Modell her, was auch die jeweilige Nutzung des Grundstücks mit einbezieht. dann erhöhen Sie gerade für die Etagenmietwohnungen natürlich die Grundsteuer wieder, die hier zum Teil erheblich gesenkt wird. Das bitte ich – 14 – auch zu beachten. Wenn Sie es von der einen Gruppe wegnehmen, müssen Sie es der an- deren Gruppe zuführen. Es ist nicht so, dass jetzt alle hier mehr belastet werden, sondern wir haben gerade im Bereich der Eigentumswohnungen und im Bereich vor allem der Eta- genwohnungen im Mietbereich, also nicht die gemieteten Einfamilienhäuser mit größerem Grundstück, sondern viele andere, die ausdrücklich davon profitieren, und das gehört zur Wahrheit hier eben auch dazu. Dass man jetzt hier den Wert des Grundstücks für alles zu- grunde legt, ist eigentlich ein hochliberaler Ansatz. Deswegen wundert mich jetzt zum Teil die heftige Gegenreaktion. Es ist ein hochliberaler Ansatz zu sagen, es muss in der Freiheit des Eigentümers sein, was er auf seinem Grundstück macht. Aber der Wert des Grund- stücks ist doch so etwas, was ein Stück weit ein Privileg darstellt. Das zur Grundlage zu ma- chen, finde ich, und dann noch die Marktwirtschaft, also den Marktpreis heranzunehmen, ist doch eigentlich ein hochliberaler Ansatz. Also ich kann an der Stelle von der Seite her das nicht so ganz nachvollziehen. Warum jetzt Substanzsteuern grundsätzlich von Übel sind, wenn man hier ein Stück weit auch das Privileg, eigenes Eigentum zu besitzen, in eine Steuer überführt, die drumherum einiges an Infrastruktur auslöst, ohne dass ich das Eigentum gar nicht nutzen kann, das mag man mir einmal erklären. Ich kann diese Ungerechtigkeit an dieser Stelle so nicht er- kennen. Und das Thema Gewerbe/Wohnen wäre bei uns, glaube ich, von der Aufspaltung her nicht ganz so dramatisch, wenn es nicht zum Teil in den letzten zehn Jahren eine... Also ich kann es aus Rüppurr ganz gut nachvollziehen, wir haben eine Verdoppelung des Boden- richtwerts in den letzten zehn Jahren etwa dort gehabt, und eine solche Entwicklung gab es im Gewerbe ebenflächig nicht. Von daher hätte man es vor zehn Jahren oder vor fünf Jahren noch gehabt, wäre diese Differenz nicht so groß geworden. In der Tendenz ist es so, dass das Gewerbe hier insgesamt deutlich besser abschneidet, aber auch manches Ge- werbe ist vielleicht auch auf eine Entlastung ganz froh. Von anderer Stelle wird immer ge- fordert, dass wir die Wirtschaft endlich entlasten müssen. Hier passiert es einmal, aber das wird eben auch gar nicht wahrgenommen. Das mit der Range ist mir noch einmal wichtig. Die Aussage, dass wir außerhalb der Range liegen, lässt noch außen vor, dass das Land seine Range noch einmal nachberechnen will. Dann warten wir es einmal ab. Die Aussage, wir sind die einzige Stadt, die außerhalb der Range liegt, das stimmt insofern nicht, weil die meisten Städte noch gar nicht ihren Hebe- satz beschlossen haben. Insofern warten wir einmal ab, wo die landen. Und die Kollegin hat schon darauf hingewiesen, dass die Vorschläge tendenziell zumindest in vergleichbaren Städten oberhalb dieses sogenannten Transparenzregisters liegen. Wir halten die Zusage ein, dass wir es nicht als verkappte zusätzliche Grundsteuereinnahme jetzt versuchen wol- len zu nutzen, sondern dass wir genau auf dem Satz bleiben, den Sie im Haushalt beschlos- sen haben. Auch hier ist es nicht so, wie hier uns suggeriert wird, dass es immer schon so gedacht war, dass nur das Wohnen aufkommensneutral ist, sondern die Aufkommens- neutralität bezog sich immer auf die Gebietskörperschaft, die die Grundsteuer erhebt. Insgesamt bedauere ich hier, dass wir zwischen Gewerbe und Wohnen nicht unterscheiden können. Das wäre auch für die Steuerung extrem wichtig, nicht nur eine Art der Fairness, aber wir haben es Ihnen vorgerechnet, selbst wenn man die Grundsteuereinnahmen des Wohnens aufkommensneutral machen will, was zu einer noch höheren Entlastung der – 15 – Grundsteuer für die Gewerbe führen würde, wäre trotzdem diese Spaltung zwischen den verschiedenen Nutzungstypen in keiner Weise behoben. Jetzt komme ich noch zu einem ganz anderen Punkt abschließend. Wir müssen einen sol- chen Steuerhebesatz heute festlegen, sonst fahren wir in einen völligen sozusagen rechts- freien und einnahmefreien Raum. Wir stehen jetzt vor einer Entscheidung, die noch einmal erfordert, dass man sagt, man hat Änderungswünsche, man hat für diese Änderungswün- sche aber möglicherweise keine Mehrheit, muss letztlich aber doch zu seiner Gesamtver- antwortung stehen. Darauf möchte ich einfach noch einmal hinweisen, denn generell, also man kann ja grundsätzlich gegen Grundsteuer sein. Man kann auch sagen, alle Vorschläge reichen mir nicht aus. Dann hätte man halt einen eigenen eingebracht, aber am Ende ist die Grundsteuer auf Bundesebene zu kippen und nicht auf kommunaler Ebene. Und es nutzt uns gerade gar nichts, wenn wir hier vor Ort dann im Grunde so tun, als ginge uns das alles nichts an. Es ist eine der wenigen Einnahmeoptionen, die wir als Stadt überhaupt haben. Und es ist eben bundeseinheitlich, glaube ich, bisher keine Diskussion, dass man die Grundsteuer abschafft. Das bitte ich dann dort zu initiieren, wo da auch entsprechende Er- folge möglich sind, aber nicht hier uns am Ende in einen regelungsleeren Raum reinlaufen lassen, der uns zudem auch noch finanziell in ein völliges Desaster bringt. Stadträtin Böringer (FDP/FW): Ich habe nur noch eine ganz kurze Anmerkung auf das, was Frau Erste Bürgermeisterin zu dem Verfahren vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg erklärt hat. Es ist so, dass die Revision zugelassen wurde, und die geht zum Bundesfinanz- hof nach München. Dort wird auch noch einmal das Landessteuergesetz Baden-Württem- berg auf den Prüfstand gestellt. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Ich hätte eine Frage an die Frau Erste Bürgermeisterin. Und zwar hat sie im Ausschuss eine Tabelle gezeigt, die war genau gleichlautend auch in der Badischen Woche am Sonntag veröffentlicht. Da gab es eine Gegenüberstellung der Ein- nahmen aus der Grundsteuer bisher und berechnet, der Grundsteuer neu, und zwar geord- net nach Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Gewerbe, Eigentumswohnung. Das waren so zwei Balken, einer gelb, einer grau, und die waren sogar auf zwei Dezimalstellen nach dem Komma dort angegeben. Wenn ich jetzt die Grundsteuer alt, also alle grauen Balken aufaddiere und die Grundsteuer neu, komme ich auf ein Mehrergebnis von 1,4 Millionen. Das möchte ich bitte erklärt haben. Erste Bürgermeisterin: Wir haben Ihnen die Entwicklung der Grundsteuereinnahme, also auf dem Rechnungsergebnis gezeigt. Das sind die Zahlen, die im Jahresabschluss entspre- chend verankert sind von 2014 bis 2023, und haben dann 2024 bis 2027 die Planansätze aus dem Haushalt, aus dem Doppelhaushalt und aus der Mittelfrist dargestellt. Das ist die Tabelle, die wir Ihnen im Haupt- und Finanzausschuss gezeigt haben. Aber ich kenne keine andere. Der Vorsitzende: Sie meinen die, wo die Grundsteuer alt, Grundsteuer neu für verschie- dene Gebäudetypen. Jetzt haben Sie die grauen Balken alle zusammengezählt und kom- men einmal auf 1,4 Millionen mehr oder weniger. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Genau, also bei der Neuen kommt man auf 1,4 Millionen mehr. Und das ist auch bei der Veröffentlichung in der Badischen Woche. Das muss man sich auch überlegen, weil das öffentlich ist, also die Bevölkerung, die haben – 16 – nachgerechnet. Ich bin darauf hingewiesen worden. Da stand auch nicht dabei, das ist eine Schätzung oder ungefähr, oder da sind noch nicht alle Zahlen drin, sondern das wurde so veröffentlicht. Der Vorsitzende: Da hat sie die Blauen alle zusammengezählt und die Gelben. Es ist wahr- scheinlich eine Mischung aus Rundungsergebnissen und Ähnlichem. Sie weisen auf die Nachkommastelle hin, Sie haben sich damit auch schon beschäftigt. Ich glaube, es wird das Wohl und Wehe am Ende nicht von 1,4 Millionen abhängen, die wir jetzt berechnet ha- ben. Ich möchte auf zwei Punkte kurz eingehen. Es gibt den Vorschlag, dass wir das jährlich ausrechnen und Ihnen kommunizieren, was sich ergeben hat. Das müssen wir nächstes Jahr sowieso tun, weil wir bei der Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts wieder in ei- nem Jahr den entsprechenden Hebesatz festlegen. Insofern wird das nächstes Jahr auf alle Fälle so sein. Ich würde aber darum bitten, dass wir die Grundsteuer dann immer zweijähr- lich festlegen, genauso wie wir das auch sonst gemacht haben und hier nicht erzählen, wir machen jetzt jedes Jahr irgendeine kleine Korrektur daran. Das wäre, glaube ich, dann noch verwirrender, also dass wir es von Doppelhaushalt zu Doppelhaushalt machen. Da der nächstes Jahr wieder ansteht, würde es auch in einem Jahr dann zu entsprechenden Verän- derungen oder auch nachvollziehbaren Ergebnissen führen. Ein zweiter Punkt, die Grundsteuer muss natürlich, nachdem der entsprechende Bescheid gekommen ist, in einer gewissen Weise bezahlt werden. Wir bieten ausdrücklich an, dass Haushalte, die sich das nicht leisten können, entsprechende Hilfestellungen bekommen. Da geht es nach SGB II, da gibt es verschiedene andere Möglichkeiten, Stundungen, vieles an- dere mehr. Die Idee, dass man das Grundstück wirtschaftlich besser nutzen kann, indem man vielleicht neu baut in etwas größeren Dimensionen, indem man hinten einen zweiten Teil abtrennt, den man vielleicht verkaufen kann oder hinten reinbauen kann, wenn wir na- türlich versuchen, Bebauungspläne zu beschleunigen. Das mag in Einzelfällen auch heute schon gehen, wenn es zum Beispiel in der Nachbarschaft einen Präzedenzfall gibt, wo hin- ten drin auch schon nachverdichtet worden ist. Wenn es den aber nicht gibt und die Be- bauungspläne dagegensprechen, will ich nicht, dass der Eindruck entsteht, dass wir dann locker und in kurzer Zeit das für jedes Thema lösen können. Das ist eine längerfristige Ge- schichte. Wir bemühen uns um Beschleunigung. Es wird aber auch sicherlich, wenn ich mir zum Beispiel die Gartenstadt angucke, da gibt es einen Ensembleschutz drauf, da können sie das gar nicht machen, also die Gartenstadt jetzt in Rüppurr. Da gibt es schon auch Sied- lungen, da will ich gar nicht versprechen, dass man das machen kann. Nur dass sie einfach wissen, wie das einzuschätzen ist. Wir werden alles prüfen. Viele, die sich das alleine nicht leisten können, werden dann, um dort verbleiben zu wollen oder es auch in Zukunft besser wirtschaftlich nutzen zu können, gegebenenfalls auch die nachfolgenden Generationen mit an den Tisch holen, weil am Ende geht es darum, Vermögen möglichst in der Familie zu halten. Man muss aber auch sagen, die Grundwerte, die Bodenwerte sind seit 1964 im Durch- schnitt um 4.000 Prozent gestiegen. Also da ist auch schon etwas dahinter, und wir wollen ja trotzdem die Geschichte aufkommensneutral machen, und das gehört dann eben auch dazu. – 17 – Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich habe jetzt noch einmal eine Frage zur Abstimmungsreihen- folge und zu der Frage, was passiert, wenn wir am Ende keinen Beschluss fassen, weil ich noch einmal will, dass es für alle klar ist hier im Raum, was jetzt passiert. Fangen wir an bei dem niedrigsten geforderten Hebesatz und stimmen uns dann nach oben hin ab? Und ist es tatsächlich so, dass wenn bei der 270 am Ende keine Mehrheit steht, wir überhaupt kei- nen Hebesatz haben, oder gilt dann die 490, die wir bisher hatten, gar kein Hebesatz? Stadtrat Cramer (KAL): Ich wollte noch einmal zu unserem Teilantrag Punkt 2 sprechen. Sie sagen, das wird sowieso gemacht. Von daher denke ich, sollten Sie dafür hier an das Haus appellieren, dass unser zweiter Punkt abgestimmt wird und auch eine Mehrheit bekommt, denn meine Erfahrung ist schon so, Herr Oberbürgermeister, das dürfen Sie jetzt nicht per- sönlich nehmen, aber es wird oft schon hier gesagt, das machen wir, und das wollen wir auch, es braucht nicht darüber abgestimmt zu werden. Und dann in den Folgemonaten und in den Folgejahren ist es dann auf einmal doch kein offizieller Beschluss. Von daher würde ich mir das heute wünschen. Das heißt nicht, dass man dann jedes Jahr etwas än- dert, sondern Sie sagen, und dem stimme ich zu, nur alle zwei Jahre maximal, wie wir es bisher gemacht haben. Aber ich denke gerade jetzt, im ersten Jahr, wo dieses ganze neue Grundsteuergesetz greift, unterstütze ich die Aussage, die mein Kollege Thomas Hock ge- macht hat, ausdrücklich. Es wird wieder eine Aufregung geben, ein Aufschrei, in Anfüh- rungszeichen, in der Stadt, den wir aushalten müssen. Und von daher denke ich, sollten wir den Bürgern sagen, wir machen jetzt nicht Beschluss, Augen zu und durch, und dann kümmern wir uns nicht mehr darum, sondern wir signalisieren jetzt mit diesem Beschluss, in einem Jahr schauen wir das Ganze noch einmal an und überlegen dann, wie es weiter- geht. Der Vorsitzende: Herr Stadtrat Cramer, Sie brauchen hier keine Befürchtung zu haben. Zum einen haben wir Ihnen zugesagt, dass wir genau Ihre Anregung übernehmen. Insofern brauchen wir auch nichts abzustimmen. Und das Zweite ist, dass wir in einem Jahr, wenn wir den Haushalt mit Ihnen neu besprechen, sowieso erklären müssen, was wir bisher ein- genommen haben und wie der neue Hebesatz werden wird. Wir sagen Ihnen auch zu, Sie werden zweimal im Jahr sowieso über die Entwicklung der Grundsteuereinnahmen infor- miert, im Rahmen der normalen Finanzdiskussion, die wir bisher in der Strukturkommission geführt haben und die wir jetzt in den Haupt- und Finanzausschuss nehmen. Sie kriegen immer einen aktualisierten Stand über die Einnahmenoptionen, Gewerbesteuer, Grund- steuer, sonstige Einnahmen. Das ist jährliche Handhabung. Wovor ich nur gewarnt habe, ist, die Erwartung zu erzeugen, wir passen jetzt jährlich die Grundsteuer an, aber das haben Sie auch schon selber gesagt, da ist der Zwei-Jahres-Ab- stand eigentlich schon genau richtig. Stadträtin Buresch (Die Linke): Jetzt tatsächlich, nachdem das eben angesprochen wurde, dass die Zahlen nicht stimmen, habe ich die Präsentation noch einmal aufgerufen, die Folie 12 ist das, und habe das zusammengerechnet. Ich habe es jetzt zweimal gerechnet, ich kann es auch gerne noch ein drittes und viertes Mal rechnen, aber ich muss bestätigen, dass die blauen Balken, Steuer bisher, 58,79 betragen und die orangenen Balken, Hebesatz neu, 60,21. Der Vorsitzende: Herr Schaudt, können Sie helfen? – 18 – Herr Schaudt (Stadtkämmerei): Bei dem blauen Balken handelt es sich um das aktuelle Rechnungsergebnis bei der Grundsteuer nach bisherigem Recht. Bei dem Ockerfarbenen handelt es sich um die neuen Werte. Da kann es zu einer Rundungsdifferenz kommen, ein- fach weil wir gesagt haben in Excel, runde es mir bitte auf so und so viele Nachkommastel- len. Deswegen ist es möglich, dass es bei dem Ockerfarbenen um eine Darstellungsdiffe- renz von 0,2 Millionen kommt, aber wir rechnen momentan mit diesen 60 Millionen Auf- kommensneutralität. Der Vorsitzende: Die 60 Millionen Aufkommensneutralität beziehen sich nicht auf die bis- herigen Einnahmen, die aktuell leider nur 58 ungrad sind, sondern darauf, dass wir im Haushalt uns auf 60 Millionen verständigt haben. Das war eine Erwartung, die eigentlich in diesem Jahr oder im letzten Jahr auch schon hätte eintreten müssen, wenn alles so gelau- fen wäre, wie wir das erwartet haben. So ist die Differenz, glaube ich, zu erklären. Und dann geht es nur noch um 200.000 Euro, die wir als Rundung dann darüber legen. Stadträtin Buresch (Die Linke): Damit hat sich meine Frage tatsächlich trotzdem noch nicht ganz gelöst, weil die 0,2 von 60 zu 60,21, die sind damit beantwortet, aber in der Folie steht, Ertrag 9 neu, sind 59,99, auch geschätzt. Das heißt, es wäre bei der Rundung nicht 0,21, sondern noch ein bisschen mehr. Es kann sein, passt, aber ich finde schon, wir stim- men heute drüber ab und es ist wichtig, dass das jetzt geklärt ist, ob das wirklich alles Run- dungssachen sind. Der Vorsitzende: Wenn Sie die beiden Positionen vergleichen, komme ich auf einen Unter- schied von 201.000 Euro. Das bitte ich uns nachzusehen, dass wir jetzt hier diese Differenz haben. Das ist ein Rundungswert. Jetzt kommen wir zu den verschiedenen Anträgen. Der weitestgehende Antrag ist der An- trag der AfD, nämlich das Ganze auf 222, glaube ich, ist der Betrag, festzulegen. Wir sind jetzt bei den Änderungsanträgen zur Vorlage. Es kommt der Änderungsantrag der AfD, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommen wir zum Änderungsantrag der Karlsruher Liste. Die Karlsruher Liste hat auf getrennte Abstimmung beharrt, wobei wir über 2. nicht abstimmen müssen, weil wir Ihnen das so zusagen. (Zuruf Stadtrat Cramer/KAL) Der Vorsitzende: Warum denn? Wenn wir es doch schon so machen. Also im Wortlaut o- der in der modifizierten Form wird jetzt gefragt. (Weiterer Zuruf) Das ist ja lächerlich. Wir sagen Ihnen das zu, und damit ist es Handeln der Verwaltung, und wenn Sie daran Zweifel haben, können Sie nachfragen. Stadtrat Cramer (KAL): Herr Oberbürgermeister, das weise ich jetzt doch entschieden zu- rück, dass unser Antrag lächerlich ist. Wir bestehen auf den Antrag, den wir eingereicht haben, der dem gesamten Gemeinderat vorliegt, und dann kann jede Fraktion sich – 19 – entscheiden, ob sie dem zustimmt oder nicht, aber wir möchten, dass heute auch über Punkt 2 abgestimmt wird. Der Vorsitzende: Okay, ich rufe jetzt erst einmal Ziffer 1 auf und bitte um Ihr Votum ab jetzt. - Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich rufe jetzt die Ziffer 2 auf, verweise aber auf die Gemeinderatsklausur, dass wir grund- sätzlich klären müssen, wie das dann laufen soll, weil so kommen wir natürlich nicht wei- ter, dass wir jetzt auch noch über alles abstimmen, was wir als Verwaltung schon zugesagt haben. Sie müssten aber dann Ihren Antrag modifizieren, Herr Cramer, dass Sie sagen, wir legen Ihnen jährlich vor, wie die entsprechende Einnahmesituation aussieht und mit den Aufstellungen des jeweiligen Doppelhaushaltes wird das dann angepasst. So hatte ich Sie verstanden. Sie verändern Ihre Anträge manchmal. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich denke, der Antrag der KAL ist ähnlich, wie der, den wir ge- stellt haben. Die könnte man da zusammenfassen, also unser Punkt 2, ich glaube es war Punkt 2, ich habe es jetzt gerade nicht. Da haben wir genau das Gleiche gesagt, dass wir es anpassen. Wir wären damit zufrieden, wenn wir das immer zum Doppelhaushalt ent- sprechend machen. Aber im Prinzip haben Sie es zugesagt. Aber wenn Sie es so machen, können wir darüber abstimmen, also wenn es im zweijährigen Rhythmus ist. Im einjährigen Rhythmus halten wir das auch nicht für zielführend, weil wir einen Doppelhaushalt be- schließen müssen. Aber ich denke, das hat der Kollege Cramer auch schon zugesagt. Der Vorsitzende: Dann schlage ich den folgenden Beschlusstext vor: Der Gemeinderat be- stätigt, dass er sich alle zwei Jahre bei den Haushaltsberatungen erneut mit einer Anpas- sung der Grundsteuer beschäftigen wird auf der Grundlage der echten Rechnungsergeb- nisse. Das bestätigen Sie jetzt, und damit machen wir das so wie bisher auch, aber Sie ha- ben es noch ein bisschen sicherer. Das stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das haben wir geklärt. Jetzt kommt der Antrag der CDU, auf 260 Prozent das Ganze festzulegen, und die Ziffer 2 übernehmen wir, aber wie gesagt, bitte nicht zu hohe Erwartungen überall schüren. Die Ziffer 1 des CDU-Antrags steht jetzt zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Damit haben wir den unveränderten Antrag der Verwaltung auf dem Tisch liegen. Ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt – So, das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Gibt es da Zweifel daran? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir diesen Tagesordnungspunkt abgeschlossen und wir unterbrechen jetzt einmal für eine halbe Stunde. (Unterbrechung der Sitzung von 17:40 bis 18:15 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Oktober 2024