Auftrag für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA) an das Rechnungsprüfungsamt

Vorlage: 2024/0862
Art: Beschlussvorlage
Datum: 29.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Rechnungsprüfungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.09.2024

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage_NAZKA
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0862 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: RPA Auftrag für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA) an das Rechnungsprüfungsamt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 17.09.2024 7 N Vorberatung Gemeinderat 24.09.2024 17 Ö Entscheidung Kurzfassung Dem städtischen Rechnungsprüfungsamt wird gemäß § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und des Lageberichts der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA) übertragen, solange der Stiftungsrat keine divergierende Entscheidung trifft. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Errichtung der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA) erfolgte am 3. Dezember 1996 durch das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe. Die Personal- sowie Betriebs- und Unterhaltskosten teilen sich im Verhältnis von 70 % (Land Baden-Württemberg) zu 30 % (Stadt Karlsruhe) auf. Unbeschadet des gesetzlichen Prüfungsrechts des Rechnungshofs Baden-Württemberg unterliegt der Jahresabschluss der Stiftung keiner weiteren gesetzlichen Prüfungspflicht. Nach § 11 Abs. 2 der Stiftungssatzung ist jedoch die Prüfung der Jahresrechnung durch eine vom Stiftungsrat bestimmte sachkundige Person oder Prüfungseinrichtung durchzuführen. Der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe hatte auf Bitten des Stiftungsrats das RPA beauftragt, die Jahresabschlussprüfungen für die Stiftung ab dem Wirtschaftsjahr 2021 durchzuführen. Soll diese Aufgabe nicht nur in Einzelfällen bzw. für bestimmte Jahre dem RPA übertragen werden, sondern dauerhaft, ist hierfür eine Aufgabenübertragung an das RPA gemäß § 112 Abs. 2 GemO erforderlich, die durch den Gemeinderat zu erfolgen hat. Für die Tätigkeit des RPA wird ein Prüfungsentgelt auf Basis von kostendeckenden Tagessätzen und dem erforderlichen Zeitaufwand gemäß § 12 Abs. 2 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) der Stadt Karlsruhe festgesetzt und erhoben. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Der Gemeinderat beschließt, dem städtischen Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und des Jahresberichts der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA) zu übertragen, solange der Stiftungsrat keine divergierende Entscheidung trifft.

  • 2024-09-24 top17
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 24.09.2024 TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Auftrag für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA) an das Rechnungsprü- fungsamt Vorlage: 2024/0862 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, dem städtischen Rechnungsprüfungsamt gemäß § 112 Abs. 2 GemO die Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und des Jahresberichts der Stiftung Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA) zu übertragen, solange der Stiftungsrat keine divergierende Entscheidung trifft. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (45 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. September 2024. Ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024