Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025

Vorlage: 2024/0859
Art: Beschlussvorlage
Datum: 26.07.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.10.2024

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0859 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 17.10.2024 13 N Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 19 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Planungsausschuss, das Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025. Für die Finanzierung des Förderprogrammes sind im Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 im Teilhaushalt 3100 Umwelt- und Arbeitsschutz Budgetmittel bereitgestellt. Eine Umsetzung in den Teilhaushalt 6100 Stadtplanung erfolgt im Rahmen des Haushaltsvollzugs entsprechend den in 2025 erteilten Förderbescheiden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 250.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz- Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es sollen auch möglichst viele Transportfahrten auf Lastenräder verlagert werden. Bundes- und Landesförderprogramme betreffen meist gewerblich genutzte Lastenräder. Mit einem eigenen Förderprogramm möchte die Stadt Karlsruhe diese Lücke schließen und den Kauf vor allem privat genutzter Lastenräder für Karlsruherinnen und Karlsruher finanziell unterstützen. Der Förderrahmen beträgt insgesamt 250.000 Euro. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Antragsberechtigt sind Karlsruherinnen und Karlsruher mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe. Das Förderprogramm sieht verschiedene Staffelungen bei der Förderung vor: • Für Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder Wohngemeinschaften ab drei Personen mit jeweiligem Hauptwohnsitz an dieser Adresse beträgt die Förderung pro Haushalt für ein Lastenrad ohne E-Unterstützung bis zu 500 Euro, für ein Lastenrad mit E-Unterstützung bis zu 1.000 Euro. • Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren mit weniger als drei Personen erhalten für den Kauf eines rein muskelbetriebenen Lastenrads keine Förderung (Ausnahme Karlsruher Pass), für ein E-Lastenrad bis zu 500 Euro. • Mehrere an derselben Adresse befindliche Haushalte mit zusammen mindestens drei Personen können sich für einen Förderantrag zusammenschließen. In diesem Fall wird nur ein Lastenrad für diese zusammengeschlossenen Haushalte gefördert. Es gelten die Förderbedingungen wie für Wohngemeinschaften. • Bei Vorlage des Karlsruher (Kinder-)Passes erhöht sich die jeweilige Förderung um bis zu 500 Euro. Für das Lastenrad darf keine weitere Förderung aus einem anderen Programm des Landes Baden- Württemberg, des Bundes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts in Anspruch genommen werden. Zeitplan Die Online-Antragsstellung für das Karlsruher Förderprogramm soll von Samstag, 11. Januar auf Sonntag, 12. Januar 2025 um Mitternacht freigeschaltet werden. Eine Antragsstellung ist bis Ende Februar 2025 möglich. Die Ausstellung der Förderbescheide erfolgt nach Prüfung der vollständig eingegangenen Antragsunterlagen und nach der Reihenfolge des Eingangs. Es wird eine Warteliste geführt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt über die im Doppelhaushalt 2024/2025 dafür bereitgestellten Budgetmittel aus dem Sammelansatz Klimaschutzkonzept 2030 im Teilhaushalt 3100 Umwelt- und Arbeitsschutz in Höhe von 250.000 Euro. Eine Umsetzung in den Teilhaushalt 6100 Stadtplanung erfolgt im Rahmen des Haushaltsvollzugs entsprechend den in 2025 erteilten Förderbescheiden. Anlage Förderrichtlinie „Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025“ – 3 – Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Planungsausschuss das Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025.

  • Förderrichtlinie
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Stand: Oktober 2024 1 Zielsetzung der Förderung Karlsruhe setzt sich für eine nachhaltige, stadtverträgliche Mobilität ein und möchte die Zahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern. Dies betrifft nicht nur den klassischen Arbeitsweg, sondern es sollen auch möglichst viele Transportfahrten auf Lastenräder verlagert werden. Bundes- und Landesförderprogramme betreffen meist gewerblich genutzte Lastenräder. Mit einem eigenen Förder- programm möchte die Stadt Karlsruhe diese Lücke schließen und den Kauf vor allem privat genutzter Lastenräder für Karlsruherinnen und Karlsruher finanziell unterstützen. Die geförderten Lastenräder sollen durch ihre optisch auffallende Form alternative Transportmöglichkeiten sichtbar machen. Dadurch werden folgende Ziele verfolgt: ▪ Anzahl der Kfz-Fahrten in der Stadt verringern ▪ Emissionen und Lärm vermeiden ▪ mehr Menschen zum Rad fahren animieren ▪ Lastenräder als praktisches Verkehrsmittel für den Alltag sichtbar machen ▪ den Kfz-Bestand im Stadtgebiet reduzieren 2 Was wird gefördert? Gefördert wird der Kauf eines fabrikneuen zwei- oder dreirädrigen in Serie hergestellten Fahrrads mit oder ohne elektrischer Tretunterstützung, das speziell als Lastenrad für den Transport von Kindern und/oder Lasten konzipiert wurde und angeboten wird und sich auch optisch vom klassischen Fahrrad unterscheidet. ▪ StVZO-konforme Ausstattung ▪ zulässiges maximales Gesamtgewicht von mindestens 160 kg ▪ bei zweirädrigen Modellen: verlängerter Radstand von mindestens 130 cm (Ausnahme bei besonders kompakten sogenannten „Longtails“ möglich) ▪ Bei Karlsruher Familien mit Kindern unter sechs Jahren: Sitze mit Gurtsystem (mindestens 3-Punkt) für mindestens ein Kind (nicht nur klassischer Kindersitz an Oberrohr oder Sattelstange) oder eine Ausstattung für sicheren Babytransport ▪ "Longtails": nur mit individuell zu vereinbarender Zusatzausstattung (z.B. Kindersitz, Taschen) ▪ eine maximale elektrische Tretunterstützung bis 25 km/h und 250 Watt Nenndauerleistung (Pedelec25) Nicht gefördert werden gebrauchte Lastenräder, Prototypen oder Einzelanfertigungen. 3 Wer wird gefördert? Gefördert werden Personen, die ihre Mobilitätsgewohnheiten im Alltag ändern möchten und Wege suchen ohne Kfz auszukommen. Pro Haushalt wird nur ein Lastenrad gefördert. Der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Karlsruhe angemeldet sein. 4 Wie hoch ist die Förderung? Gefördert werden das Grundmodell und verwendungsspezifische Zusatzausstattung des Lastenrades. Die maximale Förderhöhe beträgt 50 Prozent des Kaufpreises. ▪ Für Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren oder Wohngemeinschaften ab drei Personen mit jeweiligem Hauptwohnsitz an dieser Adresse beträgt die Förderung pro Haushalt für ein Lastenrad ohne E-Unterstützung bis zu 500 Euro, für ein Lastenrad mit E-Unterstützung bis zu 1.000 Euro. Förderrichtlinie Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025 2 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Förderrichtlinie „Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025“ ▪ Haushalte ohne Kinder unter 18 Jahren mit weniger als drei Personen erhalten für den Kauf eines rein muskelbetriebenen Lastenrads keine Förderung (Ausnahme Karlsruher Pass), für ein E-Lastenrad bis zu 500 Euro. ▪ Mehrere an derselben Adresse befindliche Haushalte mit zusammen mindestens drei Personen können sich für einen Förderantrag zusammenschließen. In diesem Fall wird nur ein Lastenrad für diese zusammengeschlossenen Haushalte gefördert. Es gelten die Förderbedingungen wie für Wohngemeinschaften. ▪ Bei Vorlage des Karlsruher (Kinder-)Passes erhöht sich die jeweilige Förderung um bis zu 500 Euro. 5 Sonstige Zuschussbestimmungen ▪ Leasing ist nicht möglich. ▪ Für das Lastenrad darf keine weitere Förderung aus einem anderen Programm des Landes Baden-Württemberg, des Bundes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts in Anspruch genommen werden. ▪ Lastenräder, die vor Ausstellung des Förderbescheides bestellt oder gekauft wurden, können nicht gefördert werden. ▪ Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich zum sichtbaren Anbringen eines Aktionslogos auf dem geförderten Lastenrad. Hierzu ist die Teilnahme an einem öffentlichkeitswirksamen Pressetermin mit allen Geförderten vorgesehen. ▪ Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, etwa ein Jahr später an einer Mobilitätsbefragung teilzunehmen. ▪ Wer einen Zuschuss erhält, verpflichtet sich, das geförderte Lastenrad mindestens drei Jahre im eigenen Haushalt zu nutzen. Bei Verkauf des Lastenrades vor Ablauf dieses Zeitraums ist der Zuschuss in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Verkauf muss dem Stadtplanungsamt vorab gemeldet werden. ▪ Ein Wohnortwechsel mit Lastenrad während der drei Jahre hat keine Auswirkungen auf die Förderung. 6 Antragstellung und Verfahren ▪ Besorgen Sie sich beim Radhandel oder Hersteller Ihrer Wahl ein Angebot über das gewünschte und der Förderrichtlinie entsprechende Modell (inklusive Angabe der Modellbezeichnung). ▪ Wohngemeinschaften und zusammengeschlossene Haushalte mit gleicher Adresse drucken das separate Formular „Wohngemeinschaft“ (www.karlsruhe.de/radverkehr) aus und unterschreiben dies. ▪ Füllen Sie den Förderantrag unter www.karlsruhe.de/radverkehr aus und laden Sie diesen zusammen mit den Anlagen „Angebot Radhandel“ und gegebenenfalls „Karlsruher Pass“ und/oder „Wohngemeinschaft“ hoch. ▪ Die Beantragung einer Meldebescheinigung ist nicht nötig. Mit der Antragsstellung gestatten Sie dem Stadtplanungs- amt die direkte Bestätigungsabfrage beim Ordnungs- und Bürgeramt zum angegebenen Hauptwohnsitz und Kind unter 18 Jahren. Bei Wohngemeinschaften und zusammengeschlossenen Haushalten erfolgt die Abfrage zur Bestätigung des Hauptwohnsitzes der drei genannten Personen. ▪ Sie erhalten mit dem Formular umgehend eine automatische Einreichungsbestätigung auf der letzten Seite. ▪ Eine Antragstellung ist frühestens vom 11. auf den 12. Januar 2025 um Mitternacht möglich. ▪ Die Antragstellung muss spätestens bis 28. Februar 2025 erfolgen. ▪ Die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. ▪ Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. ▪ Die Stadt Karlsruhe prüft die Anträge und sendet Ihnen bei positivem Ergebnis einen Förderbescheid mit Verwendungsnachweis zu, solange das vorhandene Budget noch nicht ausgeschöpft ist. Abgelehnte Anträge werden negativ beschieden. Es wird eine Warteliste geführt. ▪ Das Lastenrad muss bis spätestens 31. März 2025 bestellt werden. ▪ Der Förderbescheid ist bis zum 31. Juli 2025 gültig. Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen die vollständigen Abrechnungsunterlagen beim Stadtplanungsamt eingegangen sein. ▪ Am 1. August 2025 verfällt der Förderbescheid. Sollten Lieferverzögerungen auftreten, ist dies dem Stadtplanungsamt vor dem 1. August 2025 zu melden. ▪ Nach dem Kauf des Lastenrades reichen Sie, zusammen mit dem Verwendungsnachweis, die Rechnung über das Lastenrad und den Zahlungsnachweis (Kontoauszug, Barzahlung wird nicht akzeptiert; auch Kontoauszug der gegebenenfalls geleisteten Anzahlung) per E-Mail beim Stadtplanungsamt ein. ▪ Falschangaben oder ein vorzeitiger Weiterverkauf des Lastenrades ohne Meldung an das Stadtplanungsamt werden als Subventionsbetrug geahndet. ▪ Wir empfehlen vor dem Kauf eine Beratung im Fachhandel. ▪ Für Fragen erreichen Sie uns unter lastenrad@stpla.karlsruhe.de

  • Abstimmungsergebnis TOP 19
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.10.2024 TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19 der Tagesordnung: Karlsruher Förderprogramm für Lastenräder 2025 Vorlage: 2024/0859 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Planungsausschuss das Karlsruher För- derprogramm für Lastenräder 2025. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (39 JA-Stimmen, 9 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 17. Oktober 2024. Stadtrat Stolz (AfD): Die vorliegende Beschlussvorlage mag auf den ersten Blick ganz schlüssig sein, aber bei 250.000 Euro Steuergeld sollte man doch etwas genauer hin- schauen. Für ein einigermaßen gutes Elektro-Lastenfahrrad, welches dann auch die Förder- voraussetzungen erfüllt, kostet oder bezahlt man nach schneller Google-Recherche min- destens 3.500, eher 4.000 Euro. Die finanziell am schlechtesten Aufgestellten, nämlich die Geringverdiener, und das ist doch hoffentlich auch die Zielgruppe von diesem Antrag, müs- sen also im günstigsten Fall noch 2.000 Euro selbst aufbringen. Das mag für die meisten hier im Raum sicherlich nicht viel Geld sein, aber für viele Bürger da draußen ist das eine Menge Geld. Es bleibt also nur monate-, vielleicht jahrelanges Sparen oder gar einen teu- ren Konsumentenkredit abzuschließen mit jahrelanger Laufzeit, hohen Zinsen, weil die Rate gering sein muss. Somit fällt eigentlich die am ehesten profitierende Gruppe schon einmal raus. Der nächste Punkt, mindestens ein Kind unter 18 Jahren. Ich habe bisher noch keinen El- ternteil gesehen, der seine 14-jährige Tochter oder 17-jährigen Sohn im Lastenfahrrad durch die Gegend fährt, aber ich lasse mich natürlich vom Gegenteil überzeugen. Dritter Punkt, die Räder sind natürlich relativ wertstabil. Das heißt, ein Verkauf kurz nach der ge- förderten Anschaffung kann durchaus lohnend sein. Da wäre jetzt natürlich auch die Frage, wie viele Geförderte haben bisher den Verkauf angemeldet und dann auch die För- dersumme zurückbezahlt oder natürlich, wer kontrolliert das überhaupt, ob sich die Räder – 2 – noch im Eigentum befinden. Der letzte Punkt wäre auch, in Karlsruhe gibt es ein Kleinun- ternehmen, das hat sich auf Fahrradanhänger bzw. die sogenannten Cruiser spezialisiert, Kostenpunkt circa 1.000 Euro. Die Option fehlt hier in der Beschlussvorlage völlig. Also zu- sammengefasst, gut gemeint ist leider das Gegenteil von gut. Die AfD lehnt diesen Antrag aus vorgenannten Gründen ab, danke. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Prinzipiell finden wir Lastenräder und deren Förderung gut, aber wir haben auch ein bisschen ein Problem mit dem Gießkannenprinzip, weil es ist ähn- lich wie beim E-Auto, wir wollen keine Reichenförderung, sondern wir hätten es gerne ge- koppelt an eine Einkommensgrenze, dass es wirklich auch die in Anspruch nehmen kön- nen, die es sich vielleicht sonst nicht leisten können und lieber dann für die ein bisschen eine höhere Förderung. Und das, was der Kollege gesagt hat, habe ich bei meinen Recher- chen auch gefunden. In anderen Städten ist es gekoppelt an eine Mindestnutzungsdauer von 24 Monaten, denn wir wollen natürlich auch nicht, das ist Steuergeld, dass sie das dann kurz nach dem Erwerb irgendwo auf Ebay verkaufen für einen guten Preis. Das ist nicht Sinn und Zweck dieser Aktion. Daher können wir die Vorlage so leider nicht mitge- hen. Der Vorsitzende: Ich würde vorschlagen, dass wir die Änderungswünsche dann vielleicht im nächsten Jahr einmal im Planungsausschuss rechtzeitig besprechen, aber heute jetzt die Vorlage so zur Abstimmung stellen. Sie haben keinen Änderungsantrag gestellt. Insofern kommen wir jetzt zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustim- mung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024