Geschäftsordnung für den Kunstbeirat
| Vorlage: | 2024/0853 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0853 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Geschäftsordnung für den Kunstbeirat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 10.10.2024 2 Ö Vorberatung Gemeinderat 22.10.2024 9.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2024 die Zusammenlegung von Kunstkommission und Kunstankaufskommission beschlossen (Vorlage Nr. 2024/0683). Das neue Gremium „Kunstbeirat“ ist ein sonstiges Gremium gemäß § 21 a Abs. 3 der Geschäftsordnung (GO) des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe. § 21 a Abs. 5 der GO schreibt vor, dass die Bestimmungen und Arbeitsabläufe der sonstigen Gremien in einer Geschäftsordnung zu regeln sind. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Geschäftsordnung für den Kunstbeirat als sonstiges Gremium gemäß § 21 a Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe ist als Anlage beigefügt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates.
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Stadt Karlsruhe Geschäftsordnung für den Kunstbeirat Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am [...] die folgende Geschäftsordnung des Kunstbeirats beschlossen: § 1 Art des Gremiums Beim Kunstbeirat handelt es sich um ein Gremium im Sinne von § 21a der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe. Der Kunstbeirat hat die Aufgaben - Beratung des Gemeinderats, der Verwaltung und der Gesellschaften der Stadt Karlsruhe in den Bereichen „Kunst am Bau“ und „Kunst im öffentlichen Raum“, - Beratung des Gemeinderats und der Verwaltung bei „Kunstankäufen“. Konkrete Regelungen zu den Aufgaben finden sich auch in den „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für Kunstankäufe sowie die Beteiligung Bildender Künstler*innen an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“. Die betreffende Richtlinie ist Teil der vorliegenden Geschäftsordnung. Das Gremium ist dem Geschäftsbereich des Dezernats 2 zugeordnet. Die Leiterin bzw. der Leiter des Dezernats ist geborenes Mitglied des Gremiums und gleichzeitig die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende. Die Geschäftsführung des Kunstbeirats liegt beim Kulturamt. § 2 Zusammensetzung des Gremiums (1) Das Gremium besteht aus der bzw. dem Vorsitzenden und je einem Mitglied aus jeder Fraktion bzw. jeder Zählgemeinschaft des Gemeinderates sowie aus sechs Sachkundigen Einwohner*innen bzw. Sachverständigen (Architekten, Kunstschaffende, Kunstvermittelnde). Anstatt Einzelpersonen können auch entsprechende in Karlsruhe ansässige Institutionen Mitglied sein. (2) Die gemeinderätlichen Mitglieder können durch die weiteren Mitglieder der Fraktion bzw. weitere Personen der Zählgemeinschaft vertreten werden. Die sachkundigen Einwohner*innen bzw. die Sachverständigen können nicht vertreten werden. Die in Karlsruhe ansässigen Institutionen werden grundsätzlich durch die gesetzliche Vertreterin bzw. den gesetzlichen Vertreter im Gremium vertreten. Die gesetzliche Vertreterin bzw. der gesetzliche Vertreter kann durch schriftliche Erklärung weitere Person zur Vertretung der Institution im Gremium ermächtigen. (3) Beratend ohne Stimmrecht sind – je nach Maßnahme - hinzuzuziehen - eine Vertretung der die Maßnahme durchführenden Stelle, - der/die planende Architekt*in, - eine Vertretung des Gebäudenutzers, - eine Vertretung des Kulturamtes, - eine Vertretung der Stadtplanung, - eine Vertretung der Städtischen Galerie. Weitere Personen können von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden beratend ohne Stimmrecht hinzugezogen werden. (4) Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe können an den Sitzungen des Gremiums auch dann teilnehmen, wenn sie selbst keine Mitglieder des Gremiums sind. § 3 Entschädigung Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten, sofern es sich nicht um Mitglieder des Gemeinderates handelt, eine Entschädigung auf Grundlage der Entschädigungssatzung der Stadt Karlsruhe. § 4 Besetzung des Gremiums (1) Die Besetzung des Gremiums erfolgt nach jeder Wahl des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe durch Beschluss des Gemeinderats der Stadt Karlsruhe. Die Mitgliedschaft im Gremium ist auf die Dauer der Amtsperiode des Gemeinderats bis zur nächsten Kommunalwahl beschränkt. (2) Über eine Nachbesetzung von Mitgliedern aus den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften entscheidet die jeweilige Fraktion bzw. Zählgemeinschaft. Eine Nachbesetzung der weiteren Mitglieder steht im Ermessen des zuständigen Fachdezernats. § 5 Vorsitzende/Vorsitzender (1) Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung. Sie bzw. er handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. (2) Sie bzw. er kann bei grober Ungebühr oder wiederholten Verstößen gegen die Ordnung Mitglieder des Raumes verweisen. Darüber hinaus kann sie oder er auch dritte Personen des Raumes verweisen, die den Ablauf des Gremiums stören oder negativ beeinflussen. § 6 Einberufung und Sitzungsunterlagen (1) Die Sitzungsunterlagen werden den Mitgliedern des Gremiums rechtzeitig vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. (2) Nach Entscheidung der oder des jeweiligen Vorsitzenden können Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. Bei der Einladung zu den Sitzungen ist dann darauf hinzuweisen, dass diese im digitalen Format durchgeführt werden. Die Zugangsinformationen für die Videokonferenzen sind rechtzeitig bekannt zu machen. § 7 Öffentlichkeit der Sitzungen Der Kunstbeirat berät in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende können in Ausnahmefällen auch die öffentliche Sitzung des Gremiums bestimmen. § 8 Redeordnung (1) Die Mitglieder des Gremiums haben ein Rederecht. Das Rederecht wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden eingeräumt (2) Die bzw. der Vorsitzende kann Mitgliedern des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe, die selbst keine Mitglieder des Gremiums sind, das Wort erteilen. Darüber hinaus kann sie bzw. er auch darüber hinaus Personen das Wort erteilen. § 9 Pflicht zur Verschwiegenheit (1) Über alle in nichtöffentlicher Sitzung behandelten Angelegenheiten sind die Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. (2) Für die Mitglieder des Gemeinderates bzw. die sachkundigen Einwohner*innen gelten diesbezüglich die gesetzlichen Bestimmungen. Für die weiteren Mitglieder des Gremiums ist eine separate Verschwiegenheitserklärung abzuschließen. § 10 Protokoll, Inhalt (1) Über den wesentlichen Inhalt der Sitzung des Gremiums soll ein Protokoll geführt werden. (2) Das Protokoll hat 1. Tag, Ort, Beginn und Ende der Sitzung, 2. den Namen des Vorsitzenden, 3. die Zahl und die Namen der anwesenden und abwesenden Mitglieder und 4. die Gegenstände der Sitzung 5. die Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse mindestens zu enthalten. Den weiteren Inhalt bestimmt die bzw. der Vorsitzende. § 11 Einsichtnahme in das Protokoll Die Protokolle können von den Mitgliedern vor Ort eingesehen werden. § 12 Schlussbestimmung Die Geschäftsordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
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Niederschrift 3. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Oktober 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1Punkt 9 der Tagesordnung: Kunstbeirat: Punkt 9.1 der Tagesordnung: Änderung der Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteili- gung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes Vorlage: 2024/0852 Punkt 9.2 der Tagesordnung: Geschäftsordnung für den Kunstbeirat Vorlage: 2024/0853 Punkt 9.3 der Tagesordnung: Berufung von Bürgerinnen und Bürgern und weiteren Perso- nen in sonstige Gremien: Kunstbeirat Vorlage: 2024/0854 Beschluss: Punkt 9.1: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Kulturausschuss die „Richtlinien der Stadt Karlsruhe für Kunstankäufe sowie die Beteiligung Bildender Künstler*innen an Bau- vorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes“. Punkt 9.2: Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung des Kunstbeirates. Punkt 9.3: Der Gemeinderat beruft – nach Vorberatung im Kulturausschuss – die genannten Personen für die Amtszeit 2024 bis 2029 in den Kunstbeirat. Abstimmungsergebnis: Punkt 9.1: Einstimmige Zustimmung (46 Ja) Punkt 9.2: Einstimmige Zustimmung (47 Ja) Punkt 9.3: Einstimmige Zustimmung (47 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 9.1, 9.2 und 9.3 zur Behandlung auf und ver- weist auf die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss am 10. Oktober 2024: – 2 – Wir steigen unter 9.1 ein, und es steht zur Abstimmung ab jetzt. – Das ist einstimmige Zu- stimmung. Ich rufe auf 9.2. Dieser neue Kunstbeirat, der aus dem Zusammenschluss von Kunstkom- mission und Kunstankaufskommission entstanden ist, bekommt eine Geschäftsordnung, aber nur, wenn Sie zustimmen ab jetzt. – Auch dem folgen Sie einstimmig. Und damit wir wissen, wer in dem Kunstbeirat überhaupt sitzt, können Sie die entspre- chenden Mitglieder auch noch berufen unter 9.3, und zwar ab jetzt. – Dem stimmen Sie auch einstimmig zu. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2024