Anhörung Planfeststellungsverfahren B293, Ortsumgehung Berghausen

Vorlage: 2024/0847
Art: Beschlussvorlage
Datum: 21.08.2024
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich) - konstituierende Sitzung

    Datum: 11.09.2024

    TOP: 8

    Rolle: Anhörung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0847 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Anhörung Planfeststellungsverfahren B293, Ortsumgehung Berghausen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 11.09.2024 8 Ö Anhörung Kurzfassung Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat der Vorhabenträger verschiedene Planänderungen vorgenommen: 1. Änderungen beim Lärmschutz – 2. Offenlage Die Ortsverwaltung wurde gebeten hinsichtlich gemeindlicher Belange Stellung zu nehmen. Der Ortschaftsrat wird hierzu angehört. 2. Änderungen Verkehrsführung Geh- und Radweg Die Ortsverwaltung Grötzingen wurde in Kenntnis über die Stellungnahmen der Fachdienststellen der Stadt Karlsruhe gesetzt, da es nur geringfügige Änderungen gab und die Beteiligung daher nur auf zwei Wochen beschränkt war. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit Antrag vom 23.02.2021 hatte die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg die Feststellung des Plans für die Ortsumgehung Berghausen beantragt. Die Stadt Karlsruhe hatte zur Planung am 24.09.2021 Stellung genommen. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat der Vorhabenträger verschiedene Planänderungen vorgenommen. 1. Änderungen beim Lärmschutz – 2. Offenlage Der Vorhabenträger hat verschiedene Maßnahmen zur Optimierung des Lärmschutzes vorgenommen (Verlängerung Lärmschutzwand, lärmtechnisch optimierter Asphalt). Da es sich hierbei um Änderungen mit einem größeren Betroffenenkreis handelt, hat das Regierungspräsidium entschieden, für diese Änderungen eine erneuten Offenlage von Planunterlagen vorzunehmen. Diese fand vom 23.07. bis 22.08.2024 statt. Die vollständigen Planunterlagen der 2. Offenlage sind hier abrufbar: B 293, Ortsumfahrung Berghausen - Regierungspräsidium Karlsruhe (baden-wuerttemberg.de) Die Stadt Karlsruhe ist aufgerufen hierzu aus Sicht der Immissionsschutzbehörde und hinsichtlich gemeindlicher Belange Stellung zu nehmen. Die Fachdienststellen wurden separat beteiligt. Aus Sicht der Ortsverwaltung ist Grötzingen nun nicht betroffen und begrüßt daher die Maßnahmen zur Optimierung des Lärmschutzes. Wir empfehlen daher „Fehlanzeige“ gegenüber dem ZJD, der die städtische Stellungnahme koordiniert. Der Ortschaftsrat wird hierzu angehört. 2. Änderungen Verkehrsführung Geh- und Radweg Infolge einer Zusage im Erörterungstermin wird zwischen dem Parkplatz beim Vogelpark Berghausen und dem Kreisverkehr B 293 neu / Weiherstraße (KVP 2) südlich der neuen Gemeindestraße ein Gehweg angeordnet, der den dortigen Bypass sowie die B 293 neu quert und an den Geh- und Radweg beim Spielplatz anschließt. Da es sich um eine geringfügige Änderung nach § 73 Abs. 8 LVwVfG handelte, hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe die Beteiligung auf die betroffenen Stellen mit einer Fristsetzung von zwei Wochen beschränkt. Die Fachdienststellen der Stadt Karlsruhe haben hierzu bereits Stellung genommen: „Die Gemarkung der Stadt Karlsruhe ist von der Planänderung nicht unmittelbar betroffen. Bezüglich der Belange des Fuß- und Radverkehrs möchten wir jedoch einige Anmerkungen machen. • Der zusätzliche Gehweg zwischen Parkplatz und Kreisverkehr ist zu begrüßen. Wir vermuten, dass dieser aber auch durch den Radverkehr genutzt wird. Die Breite von 2 m ist dann nicht ausreichend. Der Gehweg führt auf den Parkplatz und endet dort, die Fußgänger wären dann gezwungen auf der Mischfläche mit den Autos zu laufen. Zudem sollte eine Querungsstelle zum bestehenden Gehweg auf der Westseite der Rheinstraße geschaffen werden (Verbindung zum Vogelpark) – 3 – • Die straßenbegleitenden Gehwege sind alle mit 2 m Breite einskizziert. Diese müssten aber mindestens 2,3 m breit sein. • Grundsätzlich sollten alle Wegebeziehungen für den Fuß- und Radverkehr mitgedacht werden. Insbesondere auch, dass es in diesem Bereich einen möglichen Verlauf eine Radschnellverbindung gibt. Dies ist so in der Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes hinterlegt. Es gibt zwar noch keinen Trassenverlauf oder Planungen, dennoch sollte trotz der Umsetzung der neue Umgehungstraße weiterhin eine Radschnellverbindung möglich sein. Die Zuständigkeit für beide Maßnahmen liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.“ Hierüber wird der Ortschaftsrat in Kenntnis gesetzt.