Kneippbecken an Karlsruher Fließgewässern
| Vorlage: | 2024/0843 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.07.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.10.2024
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.09.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
- Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 05.12.2024
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0843 Eingang: 24.07.2024 Kneippbecken an Karlsruher Fließgewässern Antrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 33 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 17.10.2024 5 Ö Behandlung 1. Die Stadtverwaltung errichtet an mehreren geeigneten Stellen Karlsruher Fließgewässer wie Alb oder Pfinz barrierefrei zugängliche Kneippbecken. 2. Mindestens ein Kneippbecken soll bis zum Sommer 2025 umgesetzt sein und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Rückblick: das Jahr 2023 war global das heißeste Jahr seit Aufzeichnung der Jahresdurchschnittstemperatur. Die Menschen in Karlsruhe müssen sich dauerhaft auf heiße Sommer und starke Hitze einstellen. Das Klimaschutzkonzept 2030 wird konsequent umzusetzen sein um die Klimaresilienz der Stadt zu erhöhen. Alle denkbaren Maßnahmen, die unter dem Motto „Alles was kühlt“ zusammengefasst werden können, erhöhen die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt. Eine sinnvolle Maßnahme ist die Errichtung von Kneippbecken, die barrierefrei für alle Karlsruher:innen zugänglich sein sollen. Ein barrierefreier Zugang per Rampe, wird bspw. über einen EasyTrail ermöglicht. Der Vorteil eines EasyTrails besteht darin, dass er in den Wintermonaten leicht abgebaut und eingelagert werden kann. Zudem kann damit eine Anpassung des Zugangs an unterschiedliche Wassertiefen aufgrund schwankender Pegelstände ermöglicht werden. In den Sommermonaten ermöglicht der barrierefreie Zugang auch Menschen im Rollstuhl oder mobilitätseingeschränkten Personen den Zugang zum Kneippbecken. Steine als Sitzgelegenheiten um die „Füße ins Wasser baumeln“ zu lassen sollen ebenfalls mitgedacht werden Die Hydrotherapie mittels Wassertretens wirkt sich positiv auf den Kreislauf aus und fördert die Durchblutung. Nicht nur älteren Menschen ermöglicht sie eine angenehme Kühlung. Damit können die Kneippbecken ein weiterer Mosaikstein in der Hitzeschutzstrategie der Stadt Karlsruhe sein. Informationen zu den positiven Aspekten der Kneipptherapie finden sich unter: Kneippbund.de. Sachverhalt / Begründung: – 2 – Eine gelungene Umsetzung eines Kneippbeckens in der Umgebung lässt sich in der Stadt Achern begutachten: Foto: Ludwig Fischer, Karlsruher Liste Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0843 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Kneippbecken an Karlsruher Fließgewässern Antrag: KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 17.10.2024 5 Ö Behandlung Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 05.12.2024 7 Ö Behandlung Kurzfassung Die Gewässer in Karlsruhe sind nicht nur ein Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten, sondern sie dienen auch der Erholung und Erfrischung der Menschen. Gerade in den Sommermonaten tragen sie zur Abkühlung des Stadtklimas bei. Diese Funktionen zu erhalten, ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein prioritäres Anliegen der Stadtverwaltung. Ein Kneipp-Becken als bauliche Anlage lässt sich in diesem Kontext nur mit vielen Auflagen und einem hohen Personaleinsatz verwirklichen. Zudem stellen derart ausgeführte Anlagen einen nicht unerheblichen Eingriff in den Gewässerrandstreifen dar. Dabei sind zusätzlich zu den wasserwirtschaftlichen und ökologischen Belangen die Anforderungen an die Anlage und deren Unterhaltung selbst zu beachten und mit den bestehenden Ressourcen nicht leistbar. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Die Stadtverwaltung errichtet an mehreren geeigneten Stellen Karlsruher Fließgewässer wie Alb oder Pfinz barrierefrei zugängliche Kneippbecken. Eine Kneipp-Anlage im oder am Gewässer bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Dies erfordert bei dem Schutzgrad der Karlsruher Gewässer umfangeiche Planungs- und Prüfungszeiträume, um die strengen Vorgaben des Wasser- und des Naturschutzgesetzes zu erfüllen. Hier ist allein die Standortsuche zu nennen, die aus Gründen der Eingriffsminimierung notwendig sein wird. Dieser personelle Aufwand ist im Rahmen der Haushaltskonsolidierung vom Tiefbauamt nicht zu leisten. Aber auch andere Gründe sprechen gegen den Bau und Betrieb einer solchen Anlage. Die Wassertemperatur liegt in den Sommermonaten über den vom Kneippbund empfohlenen 15° beziehungsweise 17° C. In dem flachen Kneipp-Becken würde sich die Wassertemperatur weiter erhöhen. Dies würde die sommerliche Belastung des Gewässers weiter erhöhen. Auch kann im Niedrigwasserfall eine Anlage, wie sie in der Anfrage der KAL dargestellt ist, vermutlich nicht vollumfänglich genutzt werden. Die vom Kneippbund empfohlene Mindestanforderung „Badewasserqualität“ lässt sich nicht sicherstellen. Gerade die Pfinz mit relativ vielen Einleitern im Oberlauf ist hier zu nennen. Aber auch in der Alb kam es nach sommerlichen Regenfällen und insbesondere während Niedrigwasserphasen schon zu Problemen mit der Hygiene. Zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht empfiehlt der Kneippbund bei stark frequentierten Anlagen eine tägliche Sichtkontrolle und eine Reinigung dreimal in der Woche. Auch hierfür steht kein Personal zur Verfügung. 2. Mindestens ein Kneippbecken soll bis zum Sommer 2025 umgesetzt sein und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Selbst, wenn trotz aller unter Punkt 1) genannten Argumente der Bau einer Kneippanlage umgesetzt werden soll und die erforderlichen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung stehen, wird die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung einschließlich der Planung circa zwei Jahre in Anspruch nehmen. Sollte je nach Standort eine Umweltweltverträglichkeitsprüfung notwendig werden, so verlängert sich der Planungszeitraum um mindestens ein weiteres Jahr. Das Tiefbauamt bedauert, keine positive Rückmeldung geben zu können, aber Kneipp-Anlagen im Unterlauf von Gewässern sind topographiebedingt schwierig umzusetzen. Eine Erfrischung ist aber unter der Beachtung der gebotenen Aufmerksamkeit auch so an vielen flachen Ufern möglich. Der Zugang zu unseren Gewässern wurde bei den Revitalisierungen und Umgestaltung der letzten Jahre immer mit bedacht und wird von den Bürgern auch gerne angenommen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 33 der Tagesordnung: Kneippbecken an Karlsruher Fließgewässern Antrag: KAL Vorlage: 2024/0843 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 17. Oktober 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024