Optimierung der Plakatierungsregularien
| Vorlage: | 2024/0839 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 21.08.2024 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Bauordnungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0839 Eingang: 23.07.2024 Optimierung der Plakatierungsregularien Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 30 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.10.2024 Ö Behandlung Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine übermäßige Dichte an Wahlplakaten in der Stadt zu verhindern. Begründung/Einordnung: Die Wahlen sind gerade abgeschlossen und die Erkenntnisse darüber, was gut und schlecht verlaufen ist, sind noch frisch. Eine Lehre aus der Wahl aus Sicht der SPD-Fraktion ist, dass es in Karlsruhe Regelungen bedarf, um das Aufhängen von Plakaten zu reglementieren. Hierfür sollen verschiedene Optionen dargestellt und bewertet werden. Bei den diesjährigen Kommunal- und Europawahlen waren enorm viele Plakate im öffentlichen Raum sichtbar. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich über den "Schilderwald" beklagt. Zudem wurden die geltenden Regelungen von einigen wenigen Parteien nicht eingehalten. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass eine Regulierung der Plakatierung die Regeln zur Plakatierung klarer gestaltet und den öffentlichen Raum weniger beeinträchtigt. Städte, die weitergehende Plakatierungsrichtlinien eingeführt haben, könnten als Beispiel herangezogen werden. Diese könnten als Vorbild dienen, um ähnliche Maßnahmen in unserer Stadt zu implementieren. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2024/0839 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Bauordnungsamt Optimierung der Plakatierungsregularien Antrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.09.2024 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 18.10.2024 Ö Behandlung Kurzfassung Die Verwaltung wird sich mit vergleichbaren Städten mit begrenzenden bzw. steuernden Regularien zur Wahlplakatierung in Verbindung setzen und prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um eine übermäßige Dichte an Wahlplakaten in der Stadt zu verhindern. Ein Vorschlag zum zukünftigen Umgang mit Wahlplakatierung soll zunächst im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorberaten werden. Ein solcher Paradigmenwechsel sollte idealerweise mit einer breiten politischen Unterstützung aus dem Gemeinderat erfolgen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Wahlplakatierung im öffentlichen Raum ist aktuell in der Polizeiverordnung über das Verbot des unbefugten Plakatierens und Beschriftens vom 8. April 2014 geregelt. Ob und ggf. wie eine weitergehende Regelung über die bestehende Polizeiverordnung zur Gefahrenabwehr möglich ist, wäre zu prüfen. Gegebenenfalls müsste eine andere Rechtsgrundlage gewählt werden. Eine Beschränkung der zulässigen Höchstmenge von Wahlplakaten im öffentlichen Raum bedingt eine politisch festgelegte, breit getragene und dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügende Regelung, die kontrollierbar sein müsste. Hierzu wäre voraussichtlich eine verbindliche (digitale) Übersicht der Plakatierungsstandorte notwendig und ein möglichst verwaltungsarmes Genehmigungsverfahren. Diesbezüglich sind auch die Vorgaben und Rahmenbedingungen der Rechtsprechung bei der Prüfung heranzuziehen. Auf Grund der Komplexität kann eine schnelle Lösung nicht verbindlich zugesagt werden. Die Verwaltung wird sich mit vergleichbaren Städten mit begrenzenden bzw. steuernden Regularien zur Wahlplakatierung in Verbindung setzen und prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die gewünschte Beschränkung der Anzahl der Plakate sowie die bessere Durchsetzung der bestehenden Regelungen zur Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. In diesem Zuge sollte auch die Frage eines barrierearmen digitalen Beschwerdemanagements betrachtet werden. Der Vorschlag der Verwaltung soll zunächst im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorberaten werden.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 2. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. September 2024, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 30 der Tagesordnung: Optimierung der Plakatierungsregularien Antrag: SPD Vorlage: 2024/0839 Beschluss: Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 18. Oktober 2024, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Oktober 2024